Arzthaftung: Was besagt das Arzthaftungsrecht?

Arzthaftung: Ein Behandlungsfehler kann auch aus dem Verschreiben der falschen Medikamente bestehen.
Arzthaftung: Ein Behandlungsfehler kann auch aus dem Verschreiben der falschen Medikamente bestehen.

So seltsam es auch klingen mag – stimmt ein Arzt in Deutschland der Behandlung eines Patienten zu, wird ein rechtlicher Vertrag geschlossen. Der behandelnde Arzt ist demnach verpflichtet, seinen Patienten nach bestem Wissen und dem aktuellen Stand der Medizin zu versorgen.

Leistet sich dieser jedoch beispielsweise einen Behandlungsfehler, wodurch die Gesundheit des Patienten Schaden nimmt, so wird in diesem Zusammenhang im Medizinrecht oft von Arzthaftung gesprochen. Dem Arzthaftungsrecht zufolge haftet ein Arzt für sein Fehlverhalten und ist dem betroffenen Patienten gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet.

In diesem Ratgeber zur Arzthaftung erfahren Sie, wann das Arzthaftungsrecht in Deutschland greift, wie ein Arzthaftungsprozess ungefähr abläuft und wie viel die Haftung einen Arzt in gewissen Fällen kosten kann.

FAQ: Arzthaftung

In welchen Fällen greift die Arzthaftung?

Hier erhalten Sie einen Überblick der möglichen Gründe, die dazu führen, dass der Arzt für sein Fehlverhalten haften muss.

Welche Ansprüche ergeben sich aus einem Behandlungsfehler?

Wurden Sie Opfer eines Behandlungsfehlers, ergeben sich darauf in aller Regel zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld.

Wie lange kann ich den Arzt für Fehler haftbar machen?

Ansprüche auf Schmerzensgeld u. a. verfallen in der Regel nach drei Jahren.

Wann kommt die Arzthaftung zum Einsatz?

Zwar wurde ein Vertrag zwischen Arzt und Patient geschlossen, allerdings kann auch ein Arzt keine Wunder vollbringen. Ist ein Patient beispielsweise unheilbar krank, geht es nicht darum, ihn gänzlich zu heilen, sondern vielmehr um eine fachgerechte Behandlung sowie die Linderung von Beschwerden und Schmerzen.

Doch welches Fehlverhalten führt dazu, dass das Thema Arzthaftung relevant wird? Es wird in der Regel in vier Gruppen unterschieden:

  1. Dokumentationsfehler
  2. Aufklärungsfehler
  3. Behandlungsfehler
  4. Sonstige Pflichtverletzungen
Beispielsweise steht ein grober Behandlungsfehler mit der Arzthaftung in direktem Zusammenhang. Hat sich ein Arzt nicht korrekt verhalten und dem Patienten eine nicht angebrachte Behandlung zuteilwerden lassen, so schuldet er dem Betroffenen Schadensersatz (Schmerzensgeld). Die Arzthaftung bezieht sich außerdem auf Aufklärungsfehler, sprich: Der Patient wurde z. B. nicht ausreichend über gewisse Eingriffe oder damit zusammenhängende Risiken informiert. Bei einem Diagnosefehler kann die Arzthaftung ebenfalls zum Einsatz kommen, da aufgrund dessen möglicherweise eine falsche Behandlung stattfand.

Wie läuft ein Arzthaftungsprozess ab?

Die Verjährung bei der Arzthaftung beträgt normalerweise drei Jahre.
Die Verjährung bei der Arzthaftung beträgt normalerweise drei Jahre.

Bevor einem Patienten das aufgrund der Arzthaftung fällig gewordene Schmerzensgeld zugesprochen werden kann, muss untersucht werden, ob seine Vorwürfe auch Hand und Fuß haben. Dies geschieht normalerweise im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens, welches vor der Landesärztekammer mit der Haftpflichtversicherung des Arztes und dem Anwalt des Patienten verhandelt wird.

Mindestens ein Gutachter muss hinzugezogen werden, um die vorliegenden Beweise auf ihre Stimmigkeit zu überprüfen. Dazu kommt es jedoch nur, wenn der jeweilige Arzt dem Verfahren zustimmt. Was die Schlichtungsstelle in puncto Arzthaftung entscheidet, ist jedoch nicht verbindlich. Zudem ist ein solches Verfahren nicht mit Gebühren verbunden.

Sollten sich die Parteien nicht einigen können, hat der geschädigte Patient das Recht, Klage beim Landgericht einzureichen. Bei der Arzthaftung beginnt die Verjährung übrigens am Ende des Jahres, in dem der Schaden dem Patienten bekannt wurde. Danach dauert sie in der Regel drei Jahre, kann jedoch im Einzelfall durch diverse Verhandlungen unterbrochen werden.

Arzthaftungsrecht: Urteile

Um festzustellen, in welcher Höhe sich der Schadensersatz bewegen sollte, ziehen Gerichte häufig eine sogenannte Schmerzensgeldtabelle in puncto Arzthaftung hinzu. Diese dient als Orientierung, denn es finden sich Angaben darin, wie viel Schmerzensgeld in ähnlichen Fällen in Deutschland jeweils gezahlt werden musste.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied am 21.03.2016 beispielsweise, einer Frau im Rahmen der Arzthaftung ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zuzusprechen. Aufgrund eines Aufklärungsfehlers war der besagten Frau nicht klar gewesen, dass die Risiken eines neuen Krebsmedikamentes unter anderem aus einem dauerhaften Haarverlust bestanden.

Die sogenannte hypothetische Einwilligung in puncto Arzthaftung ist hier ein gern gesehenes Mittel der Ärzte, um sich zu verteidigen. Dabei geht es darum, dass Patienten dem Eingriff möglicherweise auch zugestimmt hätten, wenn sie ausreichend über die Risiken informiert gewesen wären. Viele versuchen so, der Haftung zu entgehen.

Das Arzthaftungsrecht sieht in gewissen Fällen hohe Schmerzensgelder vor.
Das Arzthaftungsrecht sieht in gewissen Fällen hohe Schmerzensgelder vor.

Am 27.10.2015 hingegen führte ein Behandlungsfehler dazu, dass einer Patientin ein Betrag von 100.000 Euro gezahlt werden musste.

Aufgrund einer Fehleinschätzung des Arztes wurde bei ihr zu spät erkannt, dass sie an Hautkrebs litt. Dies machte den Fall zu einer Angelegenheit der Arzthaftung.

Auch die Beweislastumkehr in puncto Arzthaftung ist ein schwieriges Thema: Bei einfachen Behandlungsfehlern liegt es am Patienten, diese zu beweisen, wobei die Widerlegung grober Behandlungsfehler Aufgabe des zuständigen Arztes ist.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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2 Gedanken zu „Arzthaftung: Was besagt das Arzthaftungsrecht?

  1. Ronald

    Meiner Frau wurden 16 Jahre lang Betablockerr gegen
    Mikräne verschrieben….das war selbst nach Aussage des behandelten Arztes ein Fehler….meine Frau leidet jetzt dadurch unter zu geringem Blutdruck…mit Schwindelanfällen Panikattacken und Gewichtsverlust….sie möchte jetzt eine Arzthaftung und Schmerzensgeld anstreben….sehen sie Erfolgsaussichten??

    Lg

  2. Marita Wi

    Nach Unfall vor langer Zeit wurden durch Kopfschmerzen keine mrt veranlasst Rufschädigung nach Feststellung des Arztes . Was sagen sie Herr Rechtsanwal.

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