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FAQ: Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis ist vor allem für den neuen Arbeitgeber interessant, da es Angaben zur Tätigkeit des Bewerbers, seinem Verhalten sowie der Zufriedenheit des ehemaligen Vorgesetzten enthält. Es wird daher gerade dann benötigt, wenn Sie als Arbeitnehmer eine Bewerbung einreichen möchten.
Ja, § 109 der Gewerbeordnung zufolge hat jeder Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein Arbeitszeugnis.
Infos zu den Unterschieden zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis finden Sie hier.
Wenn eine Anstellung zu Ende geht und Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber getrennte Wege gehen, wird das abschließende Arbeitszeugnis fällig. Für viele ist dieses Zeugnis vom Arbeitgeber bei der Kündigung ein wichtiger Bestandteil für die zukünftigen Bewerbungen.
Deswegen steht oftmals die Furcht im Raum, dass das Zeugnis verschlüsselt sein könnte und nicht das ausdrückt, was es oberflächlich zu meinen scheint. Doch das ist nicht die einzige Unsicherheit, die einen Arbeitnehmer trifft, wenn er das Arbeitszeugnis endlich in den Händen hält.
Wie ist ein Arbeitszeugnis zu deuten? Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? Gibt es ein Recht auf ein Arbeitszeugnis? Besteht ein Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis bei Kündigung? Können Sie auch ein qualifiziertes Zwischenzeugnis beantragen? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich der folgende Ratgeber.
Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Es können im deutschen Arbeitsrecht zwei Formen des Arbeitszeugnisses unterschieden werden. Zum einen gibt es das einfache Arbeitszeugnis. Es ist verhältnismäßig kurz und informiert über die verrichtete Tätigkeit und die Dauer der Anstellung. Zu anderen gibt es das qualifizierte Arbeitszeugnis. Es ist ausführlicher und enthält neben den Informationen zu Dauer und Inhalt der Tätigkeit auch Angaben über andere Merkmale, die für einen neuen Arbeitgeber von Interesse sein könnten.
Informationen im Arbeitszeugnis
- Zufriedenheit des Vorgesetzten mit der Arbeit
- Einschätzung der Leistung
- Verhalten im Betrieb und gegenüber Kollegen
Dabei sollte immer beachtet werden, dass es zum Arbeitszeugnis gesetzliche Vorschriften gibt, die das Arbeitsrecht vorschreibt. Genauer ist das Arbeitszeugnis im § 109 der Gewerbeordnung (GewO) verankert. Dort heißt es:
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
(3) Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen
Damit soll verhindert werden, dass dem Arbeitnehmer die zusammenfassende Bestätigung des Arbeitsverhältnisses vorenthalten wird. Denn das qualifizierte Arbeitszeugnis kann einen wichtigen Bestandteil der zukünftigen Bewerbung darstellen.
Deswegen muss das Zeugnis vom Arbeitgeber ausgestellt werden und der Arbeitnehmer genießt einen rechtlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Was unterscheidet ein qualifiziertes Zeugnis von einem einfachen Arbeitszeugnis?
Die verschiedenen Arbeitszeugnisse unterscheiden sich massiv in Umfang und Inhalt. Außerdem sind sie unterschiedlichen Zwecken zugedacht. Das einfache Arbeitszeugnis ist zum Beispiel am ehesten dazu geeignet, eine Anstellung gegenüber einer Behörde nachzuweisen.
Deswegen beinhaltet die Zeugnisse auch nur die relevanten Informationen über die ausgeübte Tätigkeit und die Dauer der Anstellung. Dabei überschreitet das einfache Arbeitszeugnis selten den Umfang von einer Seite. Das qualifizierte Arbeitszeugnis ist normalerweise länger und umfangreicher. Außerdem hat das einfache Arbeitszeugnis eher die Merkmale einer Bestätigung als die eines Zeugnisses. Doch was ist normal für ein qualifiziertes Zeugnis?
Inhalt des qualifizierten Arbeitszeugnisses
Bestimmte Inhalte eines qualifizierten Arbeitszeugnisses sind quasi verpflichtend und müssen in der einen oder anderen Form zu finden sein. So zum Beispiel die Tätigkeit und Dauer der Beschäftigung, wie es auch beim einfachen Arbeitszeugnis der Fall ist. Zusätzlich gehören die Informationen über das Verhalten am Arbeitsplatz (früher als Führung bezeichnet) und ein Urteil über die Leistung in das qualifizierte Arbeitszeugnis.
All diese subjektiven und wertenden Urteile können das qualifizierte Arbeitszeugnis zu einer Empfehlung machen. Andererseits vermuten viele Arbeitnehmer einen Code hinter den blumigen Worten des Zeugnisses. Genau an dieser Stelle ergibt sich ein Spannungsfeld. Denn nicht immer kann ein Arbeitgeber positive Worte für die Arbeit eines Angestellten finden.
Nicht selten enden Arbeitszeugnisse deswegen vor dem Arbeitsgericht. Dort streiten sich der Arbeitgeber und der ehemalige Angestellte um Formulierungen oder Auslassungen, die vielleicht eine Implikation darstellen könnten. Denn das Arbeitszeugnis unterliegt einigen Regeln, die vom Arbeitgeber erfüllt werden müssen, da es sonst beanstandet werden kann. Dazu muss der Arbeitgeber drei grundlegende Rechtsgrundsätze beachten.
Wahrheitspflicht
Der Arbeitgeber ist bei seiner Beurteilung des ehemaligen Mitarbeiters in erster Linie an die Wahrheit gebunden. Das Arbeitszeugnis soll alle Informationen enthalten, an denen ein zukünftiger Arbeitgeber ein berechtigendes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse haben könnte. Damit soll es ermöglicht werden, die Fähigkeiten und den potenziellen Nutzen eines Arbeitnehmers im neuen Betrieb abzuschätzen. Eine detaillierte Offenlegung aller Aktivitäten, Höhen und Tiefen der Karriere soll dabei nicht geliefert werden. Nur charakteristische und konstant auftretende Merkmale sollen im qualifizierten Arbeitszeugnis enthalten sein.
Wohlwollen
Die wohl kritischste aller Anforderungen an den Arbeitgeber ist das Wohlwollen, unter dem das Arbeitszeugnis angefertigt werden soll. Denn nicht immer endet ein Arbeitsverhältnis wohlwollend. Manch ein Chef ist froh, einen Angestellten los zu sein und wünscht ihn auch keinem anderen Unternehmen. Trotzdem ist er dazu verpflichtet ein wohlwollendes und kein schlechtes Arbeitszeugnis zu verfassen. Dieser Grundsatz entspringt aus der Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers seinen Angestellten gegenüber.
Vollständigkeit
Nach deutschem Recht darf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis keine Leerstellen enthalten, durch die relevante Informationen nicht erwähnt werden. So müssen erwartbare Informationen über die Leistung und das Verhalten geliefert werden. Damit soll auch ausgeschlossen werden, dass durch Auslassung von üblichen Zeugnisbestandteilen ein negatives Urteil implizit kommuniziert wird.
Ein typisches Arbeitszeugnis enthält die folgenden Punkte, die Sie verwenden können, um eine erste Prüfung auf Vollständigkeit vorzunehmen:
- Briefkopf des Unternehmens
- Überschrift, die das Zeugnis als solches auszeichnet
- voller Name des Mitarbeiters
- Geburtsdatum und –ort (zur eindeutigen Personenfeststellung)
- Beschäftigungsdauer/Eintrittsdatum
- genaue Beschreibung von Haupt- und Nebentätigkeiten
- Beurteilung der Leistung
- Arbeitsbereitschaft
- Arbeitsweise
- spezielle Fähigkeiten
- Nennung von Führungskompetenz
- zusammenfassende Leistungseinschätzung
- Verhalten gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten
- Gründe für das Ausscheiden
- Schlussformel mit Bedauern und Dank
- Ort und Datum
- Unternehmen
- Unterschrift der verantwortlichen Person
Arbeitszeugnis selbst schreiben
Besonders am Ende eines Praktikums und bei kleinen Firmen kann es vorkommen, dass die Frage nach einem Arbeitszeugnis mit der Aufforderung, es selbst zu schreiben, beantwortet wird. Doch ist das rechtens? Gibt es Regeln, die den Arbeitgeber selber dazu verpflichten, die Beurteilung zu verfassen?
Tatsächlich ist der Vorgesetzte oder der Arbeitgeber nicht persönlich dazu verpflichtet, das Zeugnis zu verfassen. Stattdessen ist er dazu berechtigt, einen Vertreter zu benennen, dem er zutraut, ein Arbeitszeugnis gemäß den oben genannten Vorschriften zu verfassen. Das kann auch der Arbeiter selbst sein. So kommt es nicht selten vor, dass Angestellte ihr Arbeitszeugnis allein schreiben.
Nachvollziehbarerweise sind die Arbeiter selbst am besten in der Lage, ihre Arbeit und ihre Leistung zu beschreiben. Zwar kann diese Form der Erstellung dazu verleiten, sich selbst in den Himmel zu loben, jedoch sollte auch beachtet werden, dass der Vorgesetzte das Zeugnis noch lesen und unterschreiben muss. Eine Beurteilung fern der realen Umstände wird auch dieser nicht abzeichnen.
Worturteile im Wortlaut des Arbeitszeugnisses
Wie in der Schule stehen im Arbeitszeugnis verschiedene Formulierungen für verschiedene Grade der Wertschätzung im Arbeitsverhältnis.
Diese Worturteile sind kein unzulässiger Code, sondern stellen eine Handreichung für die Autoren der Zeugnisse dar, damit diese eine eindeutige Bewertung im Arbeitszeugnis vornehmen können. Sonst könnte aus Versehen mit einer falschen Wortkombination ein falsches Bild vermittelt werden.
Ähnlich wie bei Schulnoten reicht die Skala von „sehr gut“ bis „mangelhaft“. Da diese Wortwertungen jedoch schwer in einen Fließtext eingebaut werden können, hat sich die folgende Formulierung beim Arbeitszeugnis entwickelt. Diese sind häufig zu finden, auch wenn sie mitunter gegen die Regeln der deutschen Grammatik verstoßen.
Sehr gut – arbeitete stets zu unserer vollsten Zufriedenheit (grammatikalisch falsch); die Leistungen haben die Erwartungen stets erfüllt; wir sind mit der Leistung vollauf zufrieden
Gut – mit den Leistung stets zufrieden gewesen; arbeitete zu unserer vollen Zufriedenheit
Befriedigend – hat unseren Erwartungen voll entsprochen
Ausreichend – hat unseren Erwartungen entsprochen
Mangelhaft – hat unsere Erwartungen im Großen und Ganzen erfüllt
Mit diesen Bausteinen können Zeugnisse einfach erstellt werden und die Autoren können sich an Vorlagen halten und damit zum Ausdruck bringen, was sie meinen. Sonst könnte eine uneindeutige Formulierung dazu führen, dass der Autor sich vor einem Arbeitsgericht zu seinen Ausführungen rechtfertigen muss.
Da es bereits in der Vergangenheit einige Arbeitszeugnisse vor Gericht verhandelt wurden, sind die Autoren selbiger meistens sehr darauf bedacht, dass alle Angaben nachweisbar sind. Denn auch das ist eine der Forderungen durch das Arbeitsrecht. Viele Details, die heute Standard sind, wurden erst in Urteilen erwirkt und mussten dem Arbeitgeber abgerungen werden. So kann durchaus auch ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis entstehen, wenn die Leistungen eher mangelhaft waren.
Ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern
Nicht immer muss ein Beschäftigungsverhältnis enden, damit ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Ein Angestellter kann jederzeit bei seinem Vorgesetzten eine qualifizierte Beurteilung seiner Arbeitsleistung erbitten. Gibt es einen besonderen Grund, darf der Arbeitgeber das Zeugnis nicht verweigern. Solche Gründe sind beispielsweise:
- Wechsel des Vorgesetzten oder der betrieblichen Einsatzstelle
- Ende der Probezeit
- Notwendigkeit für eine Weiterbildung
- Ende einer befristeten Anstellung absehbar ist
- Eintritt in eine Bewerbungsphase
Zögern Sie nicht ein Zwischenzeugnis anzufordern, wenn Sie es benötigen. Egal, was Ihr Arbeitgeber vermutet, aus der Frage nach einem Zeugnis darf Ihnen kein Nachteil entstehen.
Trotz des Verbotes impliziter Bemerkungen über den Mitarbeiter im Arbeitszeugnis, kommt es immer wieder zu Formulierungen, die scheinbar mehr als eine Lesart bieten. In der kollektiven Einschätzung haben sich mehrere Formulierungen festgesetzt, denen ein impliziter Charakter zugesprochen wird.
Eine prominente Formulierung, die gern kritisiert wird, ist der „freundliche und kommunikative Charakter“. Angeblich verbirgt sich hinter dieser Formulierung die Kritik, dass der Angestellte während der Arbeitszeit zu Gesprächen mit den Kollegen neigt, die nicht relevant für den Arbeitsprozess sind.
Solche Implikationen wären eindeutig verboten und gesetzeswidrig. Ein Arbeitgeber, der sich solche Andeutungen nachweisen lässt, muss arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten, wenn nicht gar ein Schadenersatzanspruch aus diesem negativen Zeugnis erwächst.
Wie kommen gute Arbeitszeugnisse zu Stande
Sollten Ihnen, nachdem Ihr Vorgesetzter Ihnen das Arbeitszeugnis ausgehändigt hat, Stellen darin missfallen oder uneindeutig erscheinen, können Sie darum bitten, dass diese Stellen noch geändert werden. Wenn für die Erstellung und Bearbeitung genug Zeit verfügbar ist, sollten diese formalen Änderungen auch kein Problem darstellen.
Deswegen kann es wichtig sein, dem Arbeitgeber möglichst früh darüber zu informieren, dass Sie ein Arbeitszeugnis unbedingt benötigen. Ein in letzter Minute eilig angefertigtes Arbeitszeugnis hat selten die Qualität eines Zeugnisses, das beredet und korrigiert wurde. Und so kann es sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer bequemer und angenehmer sein, das Zeugnis mit einem entsprechenden Zeitpolster anfertigen zu können.
Im Idealfall setzt sich der Arbeitgeber, zeitnah nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde, mit dem Angestellten zusammen, um gemeinsam den Inhalt des Zeugnisses festzulegen. Ein Arbeitszeugnis, das auf diesem Wege entsteht, muss nur selten korrigiert werden und ist im Nachhinein ebenso selten zu beanstanden.
Außerdem kann es für einen bequemen Prozess des Erstellens von Vorteil sein, die Struktur des Unternehmens zu beachten. Manchmal ist die Personalabteilung für das qualifizierte Arbeitszeugnis zuständig. Das bedeutet nicht, dass Sie von Personen beurteilt werden, mit denen Sie nicht zusammen gearbeitet haben.
In diesem Fall würde die Personalabteilung die entsprechenden Leute befragen und ein Zeugnis nach den rechtlichen Standards verfassen. Dementsprechend wäre es sinnvoll, sich rechtzeitig an die Personaler zu wenden, um einen reibungslosen Ablauf zu begünstigen.
Was ein gutes Arbeitszeugnis bringen kann
Manche Personen unterschätzen die Wirksamkeit eines guten oder sehr guten Arbeitszeugnisses. Mit entsprechender Sorgfalt angefertigt, kann es den gleichen Wert entfalten wie ein Empfehlungsschreiben, wenn die Beurteilung positiv ausfällt. Dadurch können sich bei der Arbeitssuche oder bei Gehaltsverhandlungen Vorteile ergeben.
Tipps für das qualifizierte Arbeitszeugnis:
- Beachten Sie, dass das Recht auf das Arbeitszeugnis auch unter die Ausschlussfristen, die im Arbeitsvertrag vereinbart sind, fällt und Ihr Recht damit über das Vertragsende hinaus zeitlich begrenzt ist.
- Ihr Nachfolger kann Ihre Leistung nachträglich in ein neues Licht setzen, warten Sie also nicht zu lange damit, das Zeugnis anzufordern.
- Auch Korrekturen lassen sich entspannter einpflegen, wenn dabei kein Zeitdruck herrscht und dadurch andere Pflichten vernachlässigt werden müssen.
- Das Recht auf ein Arbeitszeugnis wirkt nicht erst am letzten Arbeitstag, sondern schon sobald die Kündigung (egal von welcher Seite) ausgesprochen wurde.
- Sie können Ihr Arbeitszeugnis von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen, ob es der üblichen Form entspricht.
Bei der Arbeitssuche kann das Arbeitszeugnis dem Lebenslauf angehängt werden, um zum einen eine vergangene Arbeitsstelle zu belegen. Fiel die Bewertung positiv aus, kann das qualifizierte Arbeitszeugnis zum anderen einen zusätzlichen guten Eindruck hinterlassen.
Auch bei Ämtern und Behörden werden Arbeitszeugnisse verlangt. Damit sollen Anstellungsverhältnisse von Seiten des Arbeitgebers bestätigt werden, um so Ansprüche für zum Beispiel Arbeitslosengeld zu berechnen. In diesen Fällen reicht ein einfaches Arbeitszeugnis aus. Für die Ämter sind die Bewertungen unerheblich.