Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten können, müssen Sie einen Arzt aufsuchen, der Ihnen Ihre Arbeitsunfähigkeit schriftlich bescheinigt. Die meisten Arbeitnehmer fallen dann oftmals einige Tage, in seltenen Fällen sogar mehrere Wochen oder Monate aus. Grundsätzlich müssen sie sich beim Arbeitgeber rechtzeitig krankmelden.
Jährlich veröffentlichen die Krankenkassen einen Gesundheitsreport, in welchem die Arbeitsunfähigkeit der Deutschen in Tagen und in Prozent zusammengefasst wird. Die Krankenkasse DAK-Gesundheit hat festgestellt, dass etwas weniger als jeder zweite Versicherte im Jahr 2014 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichte.
Die durchschnittlichen Fehlzeiten durch eine Arbeitsunfähigkeit betrugen pro Arbeitnehmer 12,3 Tage. 53 Prozent aller Krankheitstage konnten auf Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, psychische Krankheiten und Erkrankungen des Atmungssystems zurückgeführt werden.
Aber wie lautet die genaue Definition von Arbeitsunfähigkeit im Arbeitsrecht? Ab wann ist man arbeitsunfähig und kann keiner Beschäftigung nachgehen? Kann eine Depression auch zur Arbeitsunfähigkeit führen? Was müssen Sie tun, wenn Sie krankgeschrieben sind und zahlt die Krankenversicherung in dem Fall? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie krank sind und dementsprechend nicht arbeiten können, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber direkt Bescheid geben. Darüber hinaus benötigen Sie normalerweise eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), wenn die Krankheit länger als drei Tage andauert. Diese Regelung kann jedoch je nach Unternehmen variieren.
Ja, wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber in der Regel maximal sechs Wochen lang Ihr Gehalt weiterzahlen.
Sind Sie länger als sechs Wochen krank, springt laut Arbeitsrecht die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen das sogenannte Krankengeld. Es liegt zwischen 70 Prozent des Brutto- und 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Arbeitsunfähigkeit per Definition
Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine zuletzt ausgeführte Tätigkeit aus Krankheitsgründen nicht mehr ausüben kann. Dabei bezieht sich die Freistellung immer auf die genaue Tätigkeit des Arbeitnehmers. Jemand, der an einem gebrochenen Bein leidet, wird eher krankgeschrieben, wenn er keine vorwiegend sitzende Tätigkeit ausübt und sich viel bewegen muss.
Der beamtenrechtliche Begriff der Dienstunfähigkeit bezieht sich auf eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Diese liegt vor, wenn ein Beamter oder ein Soldat aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer körperlichen Einschränkung dauerhaft unfähig ist, seine Tätigkeiten auszuüben.
Eine Krankschreibung ist nicht gleichbedeutend mit einer Arbeitsunfähigkeit. Denn ob die Arbeitsfähigkeit durch eine Erkrankung tatsächlich beeinträchtigt wird, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Art und Schwere der Erkrankung
- physischer und psychischer Gesamtzustand des Betroffenen
- Art der beruflichen Tätigkeit und den damit verbundenen Anforderungen
Für den Arzt steht bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nicht nur die Krankheit im Vordergrund. Daneben werden auch die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes betrachtet.
Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit – Gibt es einen Unterschied?
Bei einer Arbeitsunfähigkeit und einer Berufsunfähigkeit handelt es sich nicht die gleichen Begriffe mit derselben Bedeutung. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausgeführt werden kann. Dabei wird von einer zeitweisen Beeinträchtigung ausgegangen.
Eine Berufsunfähigkeit kann vorliegen, wenn sich der Zustand des Arbeitnehmers auch nach einer langen Krankheit und angewendeten Wiedereingliederungsmaßnahmen nicht bessert. In diesem Fall ist es möglich, dass der Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.
Welche Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit gibt es?
Im Gesundheitsreport 2016 von der DAK sind im Jahr 2015 erstmals auch Geschlechterunterschiede bei der Statistik zur Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt worden. Frauen sind demnach öfter krank als Männer.
Bei den Frauen sind vor allem Krebserkrankungen häufige Ursache für einen langen Arbeitsausfall. Die Männer hingegen haben mehr mit dem Herz-Kreislauf-System zu kämpfen.
Die Fehltage sind zudem darauf zurückzuführen, dass Frauen mit einem erkrankten Kind häufiger zu Hause bleiben als Männer.
Folgende Krankheiten konnten 2015 allerdings als häufigste Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit registriert werden:
- Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems
- Psychische Erkrankungen
- Krankheiten des Atmungssystems
- Verletzungen und Vergiftungen
- Krankheiten des Verdauungssystems
- Neubildungen (z. B. Tumore)
- Kreislaufsystem
- Krankheiten des Nervensystems, der Augen und Ohren
- Infektiöse und parasitäre Krankheiten
- Abnorme klinische Befunde
Im Jahr 2015 konnte als größter Auslöser für eine Arbeitsunfähigkeit eine Erkrankung des Muskel-Skelett-Systems diagnostiziert werden. Mehr als 20 Prozent der Krankheitstage wurden durch diese Krankheit verursacht. Im Schnitt blieben Arbeitnehmer wegen der Erkrankung 18 Tage zu Hause. Sie ist zudem der zweithäufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit.
Arbeitsunfähig wegen einer Depression
Psychische Erkrankungen sind laut DAK-Gesundheitsreport im Jahr 2015 der zweithäufigste Grund für eine Arbeitsunfähigkeit gewesen. Depressionen werden bei Arbeitnehmern vor allem durch eine hohe Arbeitsbelastung und eine große Angst, arbeitslos zu werden, ausgelöst.
Häufig kann auch die vom Arbeitgeber geforderte permanente Verfügbarkeit krank machen und Depressionen auslösen. Neben Schlafstörungen, Frust und Desinteresse kann sich daraus eine schwere Depression entwickeln, die zur Arbeitsunfähigkeit führt. Dies ist vor allem gegeben, wenn starke Antidepressiva vom Arzt verschrieben werden.
Aufgrund dieser Medikamente können in der Regel weder ein Fahrzeug geführt noch schwere Maschinen bedient werden. Der Arbeitnehmer wird also als arbeitsunfähig eingestuft und krank geschrieben. In besonders schweren Fällen, in welchen sich die Symptomatik trotz einer langen Behandlung nicht verbessert, kann sogar eine Berufsunfähigkeit vorliegen.
Arbeitsunfähigkeit durch ein Burnout
Nicht nur eine Depression kann Sie arbeitsunfähig machen. Auch ein Burnout kann dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Bei einem Burnout handelt es sich um eine Krankheit, die sich durch Symptome wie starke Erschöpfung, Unzufriedenheit und Überforderung zeigt.
Betroffene haben das Gefühl, körperlich und geistig „ausgebrannt“ zu sein. Bei einem Burnout kann die Dauer der Arbeitsunfähigkeit unterschiedlich lang sein. In den meisten Fällen müssen Betroffene allerdings damit rechnen, dass sie für mindestens sechs Monate beruflich ausfallen.
Arbeitsunfähigkeit wegen einer Schwangerschaft – Gibt es das?
Wenn Sie schwanger sind und es droht die Gefahr einer Frühgeburt oder Ihr Baby entwickelt sich nicht ordentlich, kann der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Der Doktor ist dann der Meinung, dass das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind durch die Arbeit gefährdet werden könnten.
Eine Arbeitsunfähigkeit bei einer Schwangerschaft kann auch bescheinigt werden. Diese liegt vor, wenn die Schwangere aufgrund einer Krankheit oder starken Rückenbeschwerden nicht arbeiten kann oder die Beschäftigung eine Verschlimmerung der Krankheit auslösen würde.
Der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ergibt sich vor allem im Hinblick auf den Lohn. Besteht eine Arbeitsunfähigkeit, muss der Lohn für bis zu sechs Wochen an die Schwangere weitergezahlt werden. Bei einem Beschäftigungsverbot hat die werdende Mutter einen Anspruch auf die vollen Lohnbezüge und zwar bis zum Mutterschutz.
In einigen Berufsgruppen wird ein generelles Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen ausgesprochen, da u. a. aufgrund der Infektionsgefahr das Leben von Mutter und Kind gefährdet sein können. Dazu zählen beispielsweise medizinische Berufe sowie in der Altenpflege und Erziehung Tätige.
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: Was Sie tun müssen
Bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit handelt es sich um eine Berufsunfähigkeit. Im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit liegt eine Berufsunfähigkeit auch vor, wenn der Betroffene einen anderen Job ausüben könnte, dieser jedoch mit hohen Einkommenseinbußen verbunden oder sozial weniger angesehen ist.
Übrigens am häufigsten trifft eine Berufsunfähigkeit folgende Berufsgruppen: Dachdecker, Krankenpfleger, Schlachter, Tiefbauer, Maurer, Maler, Sozialarbeiter und Betonbauer. In diesen Bereichen sollten Sie sich frühzeitig finanziell absichern.
Wie reagiert die Krankenkasse bei einer Arbeitsunfähigkeit?
Wenn Ihr Arzt Sie als arbeitsunfähig eingestuft hat, kontaktiert die Krankenkasse unter Umständen den arbeitsunfähigen Betroffenen. Dies kann sowohl telefonisch als auch schriftlich geschehen. Dazu bitten Mitarbeiter der Krankenkasse Sie darum, Auskunft über Ihre aktuelle Situation zu erteilen.
Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, erkundigen sich die Mitarbeiter über die konkreten Anforderungen und Belastungen, die am Arbeitsplatz auf Sie einwirken. Anschließend entscheidet die Krankenkasse, ob eine sozialmedizinische Beratung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) notwendig ist.
Sollte ein Medizinischer Dienst zur Arbeitsunfähigkeit Untersuchungen anstellen wollen, müssen entsprechende aussagekräftige Befunde und Informationen vorliegen. Die Krankenkasse organisiert die Beschaffung der Unterlagen. Betroffene können sich selbstverständlich auch aktiv daran beteiligen.
Worum handelt es sich bei einer MDK-Prüfung zur Arbeitsunfähigkeit?
Dabei prüft die Versicherung die Arbeitsunfähigkeit des Betroffenen. Die Begutachtung dient vor allem dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit durch frühzeitiges Erkennen von notwendigen Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen. Durch den Gesetzgeber sind die Krankenkassen dazu verpflichtet, in bestimmten Fällen von Arbeitsunfähigkeit eine Beurteilung des Medizinischen Dienstes einzuholen. So soll der Behandlungserfolg gesichert und die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden.
Dies kann durch Rehabilitationsmaßnahmen des Rentenversicherungsträgers erfolgen. Zudem ist die Begutachtung nötig, um Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Erkrankten auszuräumen.
Wie läuft die Prüfung durch den MDK ab?
Ist bei Ihnen eine persönliche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nötig, bekommen Sie eine schriftliche Einladung von Ihrer Krankenkasse.
In dem Schreiben ist auch vermerkt, in welcher MDK-Begutachtungsstelle die Prüfung stattfindet.
Ein erfahrener Sozialmediziner bespricht mit Ihnen die Aspekte der Arbeitsunfähigkeit. In der Regel findet eine Untersuchung und eine abschließende Beratung zu weiteren Maßnahmen statt. Zum Beispiel kann der Arzt empfehlen, dass der Betroffene an einer stufenweisen Wiedereingliederung teilnimmt.
Das Begutachtungsergebnis kann nach der Untersuchung oftmals gleich mitgeteilt werden. Muss der Sozialmediziner des MDK mit dem behandelnden Arzt Rücksprache halten oder werden noch Laborergebnisse erwartet, wird das Ergebnis der Krankenkasse mitgeteilt. Diese leitet es an den Versicherten weiter.
Bezogen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit kann Folgendes abgeleitet werden:
- Die Arbeitsunfähigkeit wird beendet.
- Die Arbeitsunfähigkeit besteht weiterhin, kann aber in einer absehbaren Zeit beendet werden.
- Die Arbeitsunfähigkeit besteht auf Dauer.
Habe ich ein Recht auf finanzielle Mittel bei einer Arbeitsunfähigkeit?
Wenn Sie lange krankheitsbedingt bei der Arbeit ausfallen, kann dies schnell zu finanziellen Einbußen führen. Kommt kein regelmäßiges Einkommen auf das Konto, können oftmals die offenen Rechnungen sowie Miete, Versicherungen oder Kredite nicht mehr bezahlt werden.
Aber was ist zu tun, wenn Sie durch eine Arbeitsunfähigkeit nicht mehr in der Lage sind, Ihre Tätigkeit auszuüben? Können Sie sich entsprechend versichern? Zahlt die Krankenkasse Ihren Arbeitsausfall? Wie lange findet eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber statt? Mehr zu finanziellen Hilfen und Leistungen erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Gibt es bei Arbeitsunfähigkeit eine Lohnfortzahlung?
Wenn Sie durch eine Krankheit oder eine schwere Verletzung nach einem Unfall beruflich ausfallen, haben Sie als Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Entgeltfortzahlung ist bei einer Arbeitsunfähigkeit per Gesetz festgeschrieben.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt, dass der Arbeitgeber Ihnen den Lohn in voller Höhe überweisen muss. Liegt eine Krankheit ununterbrochen vor, ist die Dauer der Lohnfortzahlung auf sechs Wochen beschränkt. Die Arbeitsunfähigkeit muss dabei im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.
Dies gilt allerdings nur, wenn das Arbeitsverhältnis bereits länger als vier Wochen besteht. In Tarif- oder Arbeitsverträgen können auch andere Regelungen und Fristen festgelegt werden. Dazu werden die Krankheitstage, die durch die gleiche Erkrankung verursacht wurden, innerhalb eines Jahres addiert.
Arbeitsunfähigkeit: Wann bekomme ich Krankengeld?
Wenn Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, bekommen sie vom Arbeitgeber keine Lohnfortzahlungen mehr. Sind Betroffene allerdings gesetzlich versichert, haben sie nach §§ 44 bis 51 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) einen Anspruch auf Krankengeld.
Dieses kann in einer Höhe von maximal 90 Prozent eines monatlichen Nottoeinkommens ausbezahlt werden. Die Dauer für die Zahlung von Krankengeld ist auf maximal 78 Wochen beschränkt. Im öffentlichen Dienst haben Angestellte unter besonderen Bedingungen darüber hinaus sogar einen Anspruch auf Krankengeldzuschuss für maximal 39 Wochen.
Auch wenn Sie privat versichert sind, zahlt bei einer Arbeitsunfähigkeit die Versicherung über eine Krankheitsdauer von sechs Wochen hinaus. Die Leistung nennt sich allerdings Krankentagegeld.
Nach einer Karenzzeit von meistens 42 Tagen zahlt die Krankenkasse die Leistung auf unbegrenzte Zeit oder bis eine Berufsunfähigkeit diagnostiziert wird.
Um Krankentagegeld zu erhalten, muss der Arbeitnehmer zu 100 Prozent arbeitsunfähig sein. Das bedeutet, dass auch andere Tätigkeiten nicht ausgeübt werden können. Das Krankentagegeld wird maximal in der Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens des Vorjahres gezahlt.
Verletztengeld bei Unfällen und Berufskrankheiten: Wann wird es gezahlt?
Sind Sie wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls arbeitsunfähig, haben Sie die Möglichkeit, andere finanzielle Mittel in Anspruch zu nehmen. Nach §§ 45 bis 48 Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) können Arbeitnehmer das Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen.
Gleiches gilt auch für Arbeitnehmer, die durch eine Berufskrankheit einer Arbeitsunfähigkeit erlegen sind. Das Verletztengeld kann maximal für 78 Wochen gezahlt werden. Die Höhe ergibt sich aus 80 Prozent eines nach bestimmten Kriterien berechneten Regelentgelts. Es kann allerdings maximal in der Höhe des Nettoeinkommens gezahlt werden.
Übergangsgeld bei der Teilnahme an einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme
Damit Ihre Arbeitsunfähigkeit ein Ende hat uns Sie wieder arbeiten gehen können, ist oftmals eine Rehabilitationsmaßnahme erforderlich. Der Arbeitnehmer muss dann beispielsweise über mehrere Wochen oder Monate ambulant oder stationär in einer Reha behandelt werden.
Für diesen Zeitraum kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Übergangsgeld von der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung beantragt werden. Dies ist möglich, wenn es sich bei der Rehabilitationsmaßnahme um einen medizinischen Hintergrund wie Verletzungen durch einen Unfall handelt.
Nehmen Sie aus beruflichen Gründen an einer Rehabilitationsmaßnahme teil, kann das Übergangsgeld gemäß §§ 49 und 50 SGB VII von der Bundesagentur für Arbeit bezogen werden. Die Höhe des Übergangsgeldes für die Arbeitsunfähigkeit beträgt zwischen 60 und 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Zahlt die Versicherung, wenn das Kind erkrankt ist und Sie arbeitsunfähig sind?
Jeder Elternteil kam wahrscheinlich schon einmal in die Situation: das Kind ist krank und kann nicht in den Kindergarten. Aber was können Sie nun tun? Müssen Sie trotzdem auf der Arbeit erscheinen, obwohl Ihr Kind Betreuung benötigt? Und was genau müssen Sie tun, wenn eine Arbeitsunfähigkeit wegen der Krankheit des Kindes vorliegt.
Um bei einer Arbeitsunfähigkeit weiterhin finanzielle Unterstützungen zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass Sie der Arbeit fernbleiben, da Sie sich um die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres erkrankten Kindes kümmern.
- Sie sollten offenlegen, dass eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende Person die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des Kindes nicht übernehmen kann.
- Das erkrankte Kind darf noch nicht zwölf Jahre alt sein. Dies gilt nicht, wenn das Kind eine Behinderung hat und grundsätzlich auf die Hilfe angewiesen ist.
Die Anspruchsdauer für eine bezahlte Freistellung von der Arbeit bei einer Arbeitsunfähigkeit durch ein erkranktes Kind beträgt für jedes Kind pro Arbeitnehmer zehn Arbeitstage. Sind Sie alleinerziehend, können Sie 20 Arbeitstage in Anspruch nehmen.
Bei mehr als zwei Kindern haben Arbeitnehmer einen maximalen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung von 25 Arbeitstagen. Hier erhöht sich die Freistellung der Arbeitstage bei einem Alleinerziehenden auf das Doppelte. Es kann zudem ein unbegrenzter Freistellungsanspruch bestehen, wenn Sie ein schwerkrankes Kind mit einer begrenzten Lebenserwartung von Wochen oder Monaten haben.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: der gelbe Schein für den Arbeitgeber
Wenn Sie krank sind, sollten Sie schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen. Im Falle einer Erkrankung ist nicht nur eine frühzeitige Behandlung wichtig, um wieder arbeitsfähig zu werden, sondern der Arbeitgeber benötigt zudem auch den gelben Schein, der Ihre Arbeitsunfähigkeit offiziell bestätigt.
Eine AU-Bescheinigung muss vom ersten Tag der Erkrankung an lückenlos sein, um weiterhin Lohn zu beziehen. Die AU-Bescheinigung gilt als Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit. Daran sind sowohl Arbeitgeber als auch die Krankenkasse gebunden. Sollten Zweifel bestehen, kann die Krankenversicherung den MDK einschalten.
Folgende Daten werden auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingetragen:
- Name, Anschrift, Geburtstag und Krankenkassendaten des Erkrankten
- Beginn und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit
- Datum der Feststellung
- Es wird vermerkt, ob es sich bei der Arbeitsunfähigkeit um einen Arbeitsunfall handelt, der Erkrankte eine Erst- oder Folgebescheinigung erhält oder zu einem Durchgangsarzt verwiesen wird.
- Ein Vertragsstempel sowie die Unterschrift des Arztes machen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung offiziell.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht aus drei Teilen. Ein Durchschlag mit Diagnose ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Das Original muss der Krankenkasse vorgelegt werden. Einen Durchschlag ohne Diagnose bekommt der Arbeitgeber. Aber wann muss die Arbeitsunfähigkeit überhaupt beim Arbeitgeber angezeigt werden? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Wann muss die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber sein?
Erst zum Arzt oder davor dem Arbeitgeber bezüglich der Arbeitsunfähigkeit Bescheid geben? Grundsätzlich haben Sie eine Melde- und Nachweispflicht, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Arbeitnehmer sind laut § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) dazu verpflichtet, den Arbeitgeber sofort über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, müssen Sie dem Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen, sofern im Arbeitsvertrag oder mündlich nichts anderes vereinbart wurde. Auf dieser ist die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ersichtlich. Die Diagnose muss dem Arbeitgeber in der Regel nicht mitgeteilt werden.
Muss ich mich bei der Krankenkasse melden?
Aber nicht nur beim Arbeitgeber muss die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig eingereicht werden.
Auch die Krankenkasse fordert eine zeitnahe Einreichung des gelben Scheins. Dieser muss innerhalb von einer Woche nach Krankheitsbeginn vorliegen.
Oftmals übernimmt der Arzt die Zustellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Krankenkasse. Werden Ihnen in der Praxis allerdings alle drei Ausfertigungen der Bescheinigung für die Arbeitsunfähigkeit mitgegeben, müssen Sie diese der Krankenkasse selbst vorlegen.
Ist eine Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit möglich?
Wenn der Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt, kann er nur abschätzen, wie lange Ihre Erkrankung wohl andauern wird. Als Ende der Arbeitsunfähigkeit kann also nur ein voraussichtliches Datum angegeben werden. Eine Verlängerung der Bescheinigung ist demnach möglich.
Sonderfall: Wenn Sie im Urlaub arbeitsunfähig werden
Vor allem wenn Sie im Urlaub krank werden, ist dies ärgerlich. Die Urlaubstage sollen der Erholung dienen. Von dieser kann bei einer Erkrankung allerdings nicht die Rede sein. Viele Arbeitnehmer versuchen sich allerdings während des Urlaubs auszukurieren, um anschließend wieder fit für die Arbeit zu sein.
Das müssen sie allerdings nicht. Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, sich Ihre Arbeitsunfähigkeit beim Arzt bestätigen zu lassen und die AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber vorzulegen. Die Urlaubstage werden Ihnen in diesem Fall wieder gutgeschrieben. So können Sie den Urlaub gesund antreten.
Arbeitslos und arbeitsunfähig – Das sollten Sie beachten
Auch in der Phase der Arbeitslosigkeit kann eine Arbeitsunfähigkeit auftreten. Bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld I ist dies der Fall, wenn er krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für welche er sich bei der Arbeitsagentur zur Verfügung gestellt hat.
Bezieht ein Arbeitsloser Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV, liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, wenn dieser krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.
Sie sollten sich unbedingt von einem Vertragsarzt bescheinigen lassen, dass bei Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Dazu stellt der Arzt eine AU-Bescheinigung aus. Reichen Sie diese unverzüglich bei der Agentur für Arbeit ein. Wenn Sie Ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen und einen Termin versäumen, können bei ALG 1 Ihre Bezüge gekürzt werden.
Sind Sie im Krankheitsfall vor einer Kündigung geschützt?
Aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit darf der Arbeitgeber Sie nur unter strengen Anforderungen kündigen. Damit dies möglich ist, muss Ihr Arbeitgeber beweisen können, dass es wegen Ihrer Fehlzeiten zu schweren Ausfällen im betrieblichen Ablauf kommt. Ihr Chef kann zudem von Ihnen erwarten, dass Sie alles Erdenkliche tun, um den Heilungsprozess voranzutreiben. Bei einem wiederholten Fehlverhalten kann der Arbeitgeber aber durchaus eine Kündigung aussprechen.
Ende einer Arbeitsunfähigkeit: Eingliederung nach einer Langzeiterkrankung
Wenn Ihnen über einen längeren Zeitraum hinweg eine Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bescheinigt wurde, findet in der Regel eine stufenweise Wiedereingliederung statt. Nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ werden Arbeitnehmer wieder schrittweise an die Arbeitsbelastung herangeführt.
Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer noch krankgeschrieben. Zudem muss der Arbeitgeber der Eingliederung zustimmen. Für die Kosten kommt entweder die Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung auf. In speziellen Fällen kann auch die Agentur für Arbeit die Kosten tragen. Der behandelnde Arzt muss bei der langen Arbeitsunfähigkeit feststellen, dass die bisherige Tätigkeit wenigstens teilweise wieder aufgenommen werden kann.
Fazit: Die zehn wichtigsten Punkte zur Arbeitsunfähigkeit in Kürze
Bei einer Arbeitsunfähigkeit gibt es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber vieles zu beachten. Wir stellen für Sie noch einmal die zehn wichtigsten Punkte heraus, die Sie über die Arbeitsunfähigkeit in jedem Fall wissen sollten:
- Sind Sie arbeitsunfähig, sollten Sie schnellstmöglich einen Arzt aufsuchen, welcher Ihnen dies in einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung attestiert.
- Die Arbeitsunfähigkeit sollte unverzüglich und am besten noch vor Arbeitsbeginn beim Arbeitgeber angezeigt werden. Dies kann sowohl telefonisch als auch via SMS, E-Mail, Fax oder durch einen Angehörigen bzw. Arbeitskollegen erfolgen.
- Ab Beginn der Krankheit haben Sie drei Tage Zeit, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber einzureichen. Die Krankenkasse sollte die AU-Bescheinigung nach spätestens einer Woche erhalten.
- Während einer längeren Arbeitsunfähigkeit haben Sie sechs Wochen lang einen Anspruch auf Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber in voller Höhe.
- Nach einer Dauer von mehr als sechs Wochen kann in der Regel ein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse an den Betroffenen gezahlt werden. Die Höhe beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Krankengeld kann bis zu 78 Wochen beansprucht werden.
- Auch bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen der Erkrankung eines Kindes muss entweder eine Lohnfortzahlung oder ein Krankengeld an den Arbeitnehmer gezahlt werden.
- Wenn Sie während Ihres Urlaubs arbeitsunfähig werden, lassen Sie sich Ihre Arbeitsunfähigkeit in jedem Fall bescheinigen. Der Arbeitgeber muss Ihnen die Urlaubstage gutschreiben, sodass diese zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden können.
- Zweifelt der Arbeitgeber oder die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit an, kann eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse veranlasst werden.
- Eine Kündigung wegen einer Arbeitsunfähigkeit könnte durchaus ausgesprochen werden. Dafür müssen allerdings schwere Gründe vorliegen. Bei wiederholtem Fehlverhalten darf auch während einer Krankheit die Kündigung erfolgen.
- Nach einer langen Arbeitsunfähigkeit kann eine stufenweise Wiedereingliederung in die Tätigkeit stattfinden, sofern Arbeitnehmer und Arbeitgeber diesem Vorgehen zustimmen. Ebenjens Prozedere kann je nach gesundheitlichem Zustand von sechs Wochen und sechs Monate andauern.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Balodis, Holger (Autor)
- Böse, Michael (Autor)
- Finkenbusch, Norbert (Autor)
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Hallo,
Ich bin 56J alt und arbeite seit 30 J in der Altenpflege.
War schon 3 mal langzeitkrank wegen Depressionen und mehrere Bandscheibenvorfälle.
Hatte bereits zwei Reha Maßnahmen mit anschließender Wiedereingliederung am Arbeitsplatz.
Seid 6 Jahren immer häufiger Arbeitsunfähig wegen Schmerzen, mittelgradige Depression.
Nun wurde die Diagnose Morbus Bechterew gestellt.
Wie kann ich ein Berufsunfähigkeits Zeugnis anstrengen?
Freundliche Grüße.
Hallo,
ich bin seit den 04.05 21 bis 24.05.21 Krankgeschrieben,
am Mittwoch de 19.05.21war in meine Briefkasten ,
einen Brief umfrankierte .
Den Inhalt :
Änderungsvertrag.
zum Arbeitsvertrag vom 25.06.2013, in der Fassung vom 24.01.2014.geschlossen:
§ 1 wird wie folgt geändert:
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit reduziert sich von bisher 20 Std./ Woche auf 38,46% (der Zeit 15 Std ./ Woche) einer/s Vollzeitbeschäftigten.
§2 Im Übrigen bleiben die Regelungen des Arbeitsvertrages vom 25.06.2013, in der Fassung vom 24.01 2014.
§ 4 Dieser Änderungsvertrag tritt am 17.05.2021 in Kraft.
K.W., der 14.05.2021.
Meine Frage:
Ist diese Rechtskräftig?
Waren meine Arbeitsunfähigkeit und ohne Vorgespräch?
Keine Stempel auf dem Briefumschlag…?
Würde mich sehr freuen von Ihnen zu hören.
Gruß Sadia
Hallo Ich hatte eine Schwern Unfall im Jahr 2017 und ich kann meine erlernten beruft leider nicht ausüben bekomme mundiol 30mg bei Bedarf wie ist das das dann mit Arbeitsrecht unter einfluss von denn Medikamenten mein erlernt Beruf ist Elektriker
I get 50 % wages from my employer, due to sick leave. will I get the remaining 50& wages from my health insurance
Hello Freda A,
as we do not know how long you’ve been on sick leave, we cannot provide information concerning the amount which your insurance has to pay. We are also not allowed to offer legal advice. Usually, the insurance steps in for the employer, but for that to happen, special circumstances have to be met. Please contact your insurance company for information about payment.
Your team at anwalt.org
Hallo,
ich würde gerne Wissen, wie das ist wenn man länger schon Arbeitsunfähig ist aufgrund einer Erkrankung und sowohl schon Krankengeld erhalten und ausgesteuert ist, und auch ALG 1 erhalten hat und dieser Bezug endet. Welche Möglichkeiten hat man, wenn man weiterhin krankgeschrieben ist. Ich bin noch in einem Beschäftigungsverhältnis, wurde aber als Berufsunfähig eingestuft und mein Arbeitgeber weiß nichts davon. Ich weiß das ich nicht arbeiten kann, weiß aber nicht welche Behörde jetzt für mich zuständig ist.
Ab wann ist man denn zu krank zum arbeiten? Ich habe nur 2 Punkte gefunden:
– arbeiten unter Schmerzen
– Beschäftigung verschlimmert Krankheit
Und gilt man als arbeitsfähig, wenn man z.B. 3h unter Schmerzen (ist ja sehr subjektiv) arbeiten kann? Muss man sich halt zusammen reißen.
Guten Abend,
Mein Vater ist 65 Jahre (arbeitslos) alt und kurz vor der Rente. Er ist seit 8 Monaten Krankengeld bezieher, aufgrund einer Op an der Schilddrüße.
Nun weigert sich der Arzt ihn weiter krank zu schreiben. Zum 01.10.2019 würde er seine Rente bekommen. Es sind aber noch 6 Monate hin. Was kann er zur Überbrückung machen? Oder sollte er jetzt mit Abzügen in Rente gehen?
Danke im Vorraus
Danke für die hilfreichen Informationen.
Wie sieht es aus, wenn eine stufenweise Wiedereingliederung (Wiederaufnahme der selbständigen Tätigkeit) – ich bin mein eigener Chef – erfolgt, dann aber innerhalb dieser Zeit – bis zu 6 Monate – sich doch herausstellt, dass die volle Arbeitsfähigkeit wegen der andauernden Erkrankung nicht mehr erreicht werden kann, aber auch keine volle Berufsunfähigkeit vorliegt, weil 2-3 Std. gearbeitet werden könnte.
Ich bin 64 und an Krebs seit 1 Jahr erkrankt und mit einer privaten Krankentagegeldversicherung abgesichert. Eine
Überprüfung des medizinischen Dienstes steht bevor.
Eine BU konnte über mein 60. Lebensjahr hinaus nicht abgesichert werden, eine Erwerbsminderungsrente kann ich erst ab 66 J +9 Monate beziehen, ebenso meine ges. Rente. Es gibt also eine Versorgungslücke von ca. 2 Jahren+6 Monaten derzeit.
Das private Krankentagegeld gilt „unbefristet“, endigt jedoch bei Feststellung der Berufsunfähigkeit. Übergangsgeld beziehe ich auch nicht.
bin in der selben Lage.
könntest mir deineErfahrungen schreiben oder auf was ich acht geben muss.
LG Walter
Guten Abend,
Was wenn ein leitender Naturwissenschaftler arbeitsunfähig wurde (es geht um eine Zehn-Stunden-pro-Tag Belastung, die er wg. „Burn-Out“/Überlastung voraussichtlich für ca. 8-16 Monate nicht wird ausführen können), er aber zum langfristigen Erhalt seiner Kontakte, seines Rufs und seines aktuellen Wissens
– Weiter Fachkongresse besuchen möchte
– Eventuell auch sporadisch Vorlesungen / Seminare halten möchte (Uni, Kongresse)
– Weiterhin als Interviewpartner für die Presse zur Verfügung stehen möchte
– Weiterhin seine Fachbücher promoten möchte
Wäre auch dankbar für das Nennen eines Spezial-Anwalts
Vielen Dank im Voraus
Schönen guten Abend,
Wie sieht es aus, wenn erst das Krankenhaus wegen einer OP und im Anschluss der behandelnde Arzt eine AU ausstellen, der Arbeitgeber aber behauptet, dass die AU des Krankenhauses sei nie angekommen, obwohl diese an die Firma gesendet würde.
Was ist dann zu tun? Wie Beweisen, dass die AU gesendet wurde.?
Hallo Ivonne,
in der Regel muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass das Dokument versandt wurde. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, sollten Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von anwalt.org