FAQ: Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Um dauerhaft in Deutschland bleiben zu können, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen. Dafür müssen Sie jedoch bestimmte Bedingungen erfüllen. So gelten bei einem Antrag auf Niederlassungserlaubnis Voraussetzungen bezüglich einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis und eines gesicherten Lebensunterhaltes.
Wie lange es dauert, bis ein Antrag für eine Niederlassungserlaubnis bearbeitet wird, lässt sich pauschal nicht sagen. Das hängt stark von der Auslastung der Ausländerbehörde ab. Eilt Ihr Antrag jedoch, können Sie nach drei Monaten Untätigkeitsklage erheben und die Behörde so zu einer schnelleren Bearbeitung bewegen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Wer eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchte, muss bestimmte Nachweise erbringen, die bestätigen, dass die allgemeinen Bedingungen für den Erhalt des Daueraufenthaltsrechts erfüllt sind. Welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie hier.
Inhalt
Niederlassungserlaubnis beantragen: Diese Voraussetzungen gelten
Damit ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis bewilligt wird, ist es wichtig, dass Antragsteller gewisse Voraussetzungen erfüllen. Diese ergeben sich aus § 9 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und stellen unterschiedliche Ansprüche an Anwärter beziehungsweise deren persönliche Situation.
Zu den Bedingungen zählen:
- der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens fünf Jahren
- Beitragszahlungen in die Rentenversicherung über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren
- gesicherter Lebensunterhalt und Wohnraum
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie über die deutschen Lebensverhältnisse
- gültige Arbeitserlaubnis (ggf. kann diese Voraussetzung durch Ehegatten erfüllt werden)
- Straffreiheit
Neben den genannten Bedingungen gibt es aber auch abweichende Regelungen für bestimmte Personengruppen. Und die können ggf. Erleichterungen mit sich bringen. Mögliche Sonderbestimmungen beziehen sich vorrangig auf die Mindestaufenthaltsdauer mit Aufenthaltserlaubnis, die geforderten Beitragszahlungen in die Rentenversicherung über bestimmte Zeiträume und das Mindestmaß an Deutschkenntnissen.
Wer Zweifel daran hegt, ob alle Bedingungen für einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis erfüllt sind, ist gut beraten, sich eine anwaltliche Einschätzung einzuholen.
Antrag stellen: Diese Unterlagen benötigen Sie
So vielfältig die Voraussetzungen sind, die für einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis erfüllt sein müssen, so umfangreich sind auch die Unterlagen, die bei Beantragung beizulegen sind.
Ein formloses Anschreiben, mit Klausulierungen wie „hiermit beantrage ich eine Niederlassungserlaubnis“, genügt nicht, wollen Sie die Erlaubnis für Niederlassung beantragen. Das Ausfüllen eines vorgegebenen Formulars ist Pflicht.
Ebenso sind bestimmte Nachweise erforderlich. Bei Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis müssen gem. dem Aufenthaltsgesetz, kurz AufenthG, Standards eingehalten werden.
Allem voran benötigen Antragsteller bei der Niederlassungserlaubnis den Basis-Antrag. Das Formular händigt die Ausländerbehörde am jeweiligen Wohnort aus. Der Vordruck fragt umfangreiche persönliche Informationen ab, die mittels entsprechender Nachweise zu belegen sind.
Sie möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Einen Antrag als Muster-PDF haben wir beispielhaft für Sie verlinkt. So können Sie sich auf Ihre Antragstellung optimal vorbereiten. Wichtig dabei ist allerdings: Es gibt kein einheitliches Antragsformular. Je nach Wohnort kann sich der Antrag optisch und im Aufbau unterscheiden.
Nachweise für den Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Um die Angaben im Formular zu stützen, müssen neben dem Vordruck von der Ausländerbehörde folgende Dokumente eingereicht werden:
- gültiger Reisepass
- Krankenversicherungsnachweis
- aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als drei Monate)
- Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise der vergangenen drei Monate
- Nachweise über Beiträge zur Rentenversicherung
- Mietvertrag, ggf. mit Auskunft zu aktueller Miethöhe und Höhe der Nebenkosten
Beim Beantragen einer Niederlassungserlaubnis können sich Schwierigkeiten auftun. Insbesondere dann, wenn die benötigten Unterlagen nicht vollständig eingereicht werden. Das kann die Bearbeitungszeit unnötig in die Länge ziehen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau zu informieren, wie Sie den Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ausfüllen und welche Unterlagen beizufügen sind.
Bearbeitungsdauer: Wie lange benötigt die Behörde für den Antrag?
Wie lange eine Behörde für einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis benötigt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:
- vom Umfang der zu prüfenden Unterlagen,
- von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen,
- vom Arbeitsaufkommen in der jeweiligen Ausländerbehörde.
Dabei versprechen viele Behörden eine Bearbeitungszeit zwischen sechs und zehn Wochen. Die Realität sieht aber oft anders aus – Antragsteller müssen aufgrund von Überlastung mitunter monatelange Wartezeiten in Kauf nehmen.
Lange Wartezeiten können unter bestimmten Umständen ein Problem darstellen, bspw. wenn Jobverlust droht. Wer bereits länger als drei Monate auf eine Entscheidung nach einem Antrag auf Niederlassungserlaubnis wartet, kann die Behörde mithilfe einer Untätigkeitsklage zu einer schnelleren Bearbeitung bewegen. Vorab sollten sich Antragsteller jedoch über den Stand der Bearbeitung informieren.
Kosten für einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis
Der Antrag für das dauerhafte Aufenthaltsrecht in Deutschland ist mit Kosten verbunden. Die ergeben sich in erster Linie aus der Bearbeitung. Je nach dem persönlichen Umstand sind dabei Schwankungen möglich.
Wer die Standardvoraussetzungen erfüllt und keiner Personengruppe angehört, für die Sonderregelungen gelten, zahlt in der Regel 113 Euro.
Selbstständige müssen da bei einem Antrag auf Niederlassungserlaubnis schon tiefer in die Tasche greifen. Für sie belaufen sich die Kosten auf 124 Euro. Hochqualifizierte zahlen um die 147 Euro. Informieren Sie sich also bestenfalls bei Ihrer Ausländerbehörde, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Antrag bewilligt: Die Vorzüge des dauerhaften Aufenthaltsrechts
Die Niederlassungserlaubnis ist immer unbefristet. Der Antrag beschert Anwärtern also nach Bewilligung ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Damit entfallen nicht nur regelmäßige Besuche bei der Ausländerbehörde. Inhaber einer Niederlassungserlaubnis können ihre Zukunft in Deutschland planen und endgültig sesshaft werden. Lediglich die Einbürgerung kann den Aufenthaltstitel noch übertreffen.
Weitere Vorzüge einer Niederlassungserlaubnis sind unter anderem:
- eine vereinfachte Familienzusammenführung,
- Reisefreiheit und
- alle Freiheiten bei der Berufswahl.
Ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis kann sich also in vielerlei Hinsicht lohnen.
Übrigens: Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein weiterer unbefristeter Aufenthaltstitel, der der Niederlassungserlaubnis in den Voraussetzungen und Rechten ähnelt. Der entscheidende Unterschied ist allerdings, dass Besitzer der Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU in andere EU-Staaten zwecks Niederlassung weiterwandern können. Ob ein Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU gestellt wird, hängt dabei in erster Linie von den persönlichen Zukunftsplänen ab.