„Terrere“ – es klingt wie die lateinische Wurzel des französischen Begriffs für die Erde. Und tatsächlich steht dieser Ausdruck mit unserer Welt in enger Verbindung, allerdings beschreibt er in seiner abgewandelten Form eher eine Zerstörung der selbigen. Denn von „terrere“ leitet sich der Term „Terrorismus“ ab, der heutzutage mehr denn je in aller Munde ist.
Im Gegensatz zu anderen Straftaten zeichnet sich diese besondere Bedrohung dadurch aus, dass sie jeden betreffen kann. Terroristen greifen zumeist unspezifische Ziele an. Was zählt, ist nicht die Identität der Opfer, sondern einzig, eine möglichst große Anzahl unschuldiger Passanten in Mitleidenschaft zu ziehen.
Um seine Bürger vor dieser Gefahr zu schützen und deren Sicherheitsbedürfnis zu befriedigen, existiert in der Bundesrepublik bereits seit Jahren ein Antiterrorgesetz. Dieses ist begleitet von etwaigen weiteren Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung.
In unserem Ratgeber befassen wir uns mit eben diesen Strategien und zeigen Ihnen die wichtigsten Aspekte zum Antiterrorgesetz auf.
Inhalt
FAQ: Antiterrorgesetz
Das Antiterrorgesetz setzt sich aus vielen einzelnen Gesetzen zusammen, welche der Abwehr von Terrorismus dienen.
Hier erhalten Sie einen ausführlichen Blick, welche Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung in den letzten Jahren erlassen wurden.
Informationen dazu, was der Staat tut, um seine Bürger vor Anschlägen zu schützen, erhalten Sie in unserem Ratgeber zur Terrorismusbekämpfung.
Antiterrorgesetze in Deutschland
Bereits seit Jahrzehnten agiert die Bundesrepublik verstärkt auf legislativer Ebene, um den sich wandelnden Anforderungen an die Terrorismusbekämpfung gerecht zu werden. Immer wieder werden daher Strategien ausgearbeitet, die dazu beitragen sollen, den Staat und seine Bürger zu schützen.
Das war nur eine von vielen Maßnahmen, die als Bestandteil die Antiterrorgesetze (teilweise auch in der Schreibweise „Anti-Terror-Gesetze“) in Deutschland prägen. Denn bedingt durch die Anschläge vom 11. September 2001 rückte das Thema der Terrorismusbekämpfung mit einer besonders durchdringenden Wirkung ins Bewusstsein der politischen Akteure und verlor dort auch im Laufe der Zeit niemals an Brisanz.
Was ist das Antiterrorgesetz?
In den sich immer wieder überlappenden, verschiedenen Bezeichnungen verliert der Laie schnell den Überblick. Denn während manchmal vom Antiterrorgesetz die Rede ist, wird andernorts vom Terrorismusbekämpfungsgesetz gesprochen. Auch das sogenannte „Sicherheitspaket II“ findet in diesem Zusammenhang Erwähnung.
Tatsächlich nehmen all diese Vokabeln üblicherweise auf ein und dasselbe Bezug, nämlich auf einen Maßnahmenkatalog, der 2002 unter der Schirmherrschaft des damaligen Innenministers Otto Schily verwirklicht wurde.
In diesem Zusammenhang trat am 9. Januar das nach der offiziellen Benennung als „Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz)“ bezeichnete Reglement in Kraft. Es dient vornehmlich dazu, den Sicherheitsbehörden neue Kompetenzen zuzuweisen und Datenaustausch sowie Sicherheitsüberprüfungen zu verbessern.
Dieses Antiterrorgesetz weist konkret dem Verfassungsschutz, und hier dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) erweiterte Befugnisse zu. Allerdings ist der Geltungsbereich stets auf fünf Jahre befristet, weshalb es nach bereits dreimaliger Verlängerung nunmehr bis zum 10. Januar 2021 ausgeweitet wurde (siehe: „Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen“).
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es den entsprechenden Behörden nach diesem Gesetz gestattet, bei Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern, Post- sowie Telekommunikations- und Teledienstfirmen kunden- bzw. nutzerbezogene Auskünfte einzuholen. Ebenso dürfen technische Mittel zur Standortbestimmung oder zur Dokumentation von Geräte- oder Kartennummer eingesetzt werden.
Neben der Einführung vom Antiterrorgesetz fand 2002 eine breitgefächerte Reform statt, innerhalb derer 17 Gesetze und zahlreiche weitere Verordnungen geändert wurden.
Die Antiterrorgesetzgebung der vergangenen Jahre
Im Folgenden stellen wir Ihnen kurz einige wichtige Entwicklungen vor, die dem Staatsschutz zuzuordnen sind und die hiesigen Antiterrorgesetze mitformen:
- 2001: Sicherheitspaket I
Startschuss der in den vergangenen Jahren immer wieder erweiterten sicherheitspolitischen Vorkehrungen und der offiziellen Einführung vom Antiterrorgesetz war die Verabschiedung des Sicherheitspaketes I. Dieses wurde 2001 ebenfalls von Otto Schily durchgesetzt und stellte die Mitgliedschaft und Unterstützung von ausländischen terroristischen Vereinigungen unter Strafe (§ 129b StGB).
- 2002: Rasterfahndung
Neben dem Antiterrorgesetz wurden im Folgejahr Rasterfahndungen in den Mittelpunkt der Ermittlungstätigkeiten des Bundeskriminalamtes (BKA) gerückt, um so insbesondere sogenannten Schläfer, also noch nicht Erscheinung getretene islamistische Terroristen, dingfest zu machen.
- 2004: Terrorismusabwehrzentrum
Auf dem ehemaligen Kasernengelände in Berlin-Treptow wurde das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ (GTAZ) ins Leben gerufen. Polizeiliche Sonderkräfte von Bund und Ländern arbeiten hier eng mit Geheimdienstmitarbeitern zusammen, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und somit einzudämmen.
- 2005: Luftsicherheitsgesetz und biometrischer Reisepass
2005 trat das teilweise heftig umstrittene Luftsicherheitsgesetz in Kraft. Hauptkritikpunkt war eine schließlich als verfassungswidrig erklärte Vorschrift, die den Abschuss entführter Passagierflugzeuge erlaubte.
- 2007: Antiterrordatei (auch: Anti-Terror-Datei)
Seit 2007 führen Polizei und Geheimdienst in Deutschland eine gemeinsame Antiterrordatei, die aufzeigt, wo relevante Daten zu Personen, die mit dem internationalen Terrorismus in Verbindung stehen, gespeichert werden. Die rechtliche Grundlage dazu bildet das im gleichen Jahr verabschiedete Antiterrordateigesetz (ATDG).
- 2008: Vorratsdatenspeicherung
Eine weitere Maßnahme im Sinne vom Antiterrorgesetz war die Legalisierung der Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2008. Diese sah eine Dokumentationspflicht von Verbindungs- und Telekommunikationsdaten über einen Zeitraum von sechs Monaten vor.
2009 wurde das Gesetz jedoch gekippt, da es vom Bundesgerichtshof als verfassungswidrig erklärt wurde.
- 2016: Neues Anti-Terror-Paket
Mit dem Beschluss eines neuen Maßnahmenkatalogs im Rahmen vom Antiterrorgesetz wurde es nun dem Verfassungsschutz ermöglicht, mit Partnerdiensten, wie EU oder Nato, gemeinsame Dateien anzulegen und zu pflegen. Zudem wurden Identitätsüberprüfungen beim Kauf von Prepaid-Karten eingeführt. Dadurch soll es Akteuren des Links- oder Rechtsextremismus sowie des Islamismus erschwert werden, anonyme Telefonate zu führen.
Sehe ich genau so