FAQ: Anerkennungsverfahren
Die gesetzliche Grundlage für das Anerkennungsverfahren ist als Teil des Asylrechts das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und berufliche Bundesfachgesetze und Gesetze der Länder. Für die Beantragung der Qualifikationsanerkennung müssen Sie in Deutschland arbeiten wollen, eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und grundsätzlich ihre Ausbildung mit einem Abschlusszeugnis nachweisen können. Sie müssen keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder sich in Deutschland aufhalten, damit das Anerkennungsverfahren beginnen kann.
Das Anerkennungsverfahren dauert ungefähr 3 bis 4 Monate. Die Anerkennungsbehörde fordert unter Umständen eine Ausgleichsmaßnahme oder Qualifikationsanalyse, wenn Dokumente unvollständig sind. Im Anschluss erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid mit dem Ergebnis des Verfahrens, der Ihnen u.a. bei Bewerbungen behilflich sein kann.
Beim Anerkennungsverfahren kommen Kosten in ungefährer Höhe von 600 Euro auf Sie zu. Weitere Kosten können sich zum Beispiel aufgrund von notwendigen Übersetzungen oder Beglaubigungen ergeben. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.
Inhalt
Funktionsweise des Anerkennungsverfahrens
Kommen Ausländer nach Deutschland, stellt sich bei der Jobsuche oft die Frage nach der Anerkennung der beruflichen Qualifikationen und Ausbildungen, die sie im Ausland erworben haben. Das Verfahren wird auch “Gleichwertigkeitsprüfung” genannt, weil die zuständige Behörde prüft, ob die ausländische Berufsqualifikation mit einer deutschen gleichwertig ist. Die Prüfung dauert ca. 3 bis 4 Monate.
Um in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie als Ausländer jedoch nicht immer das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Die Arbeitserlaubnis (Genehmigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit), mit der Flüchtlinge arbeiten dürfen, erteilt die Ausländerbehörde mit einem Vermerk in Ihren Aufenthaltstitel, wenn Sie aus einem Drittstaat kommen. Dabei ist eine Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation nicht notwendig. Wollen Sie jedoch in einem reglementierten Beruf arbeiten, z. B. als Erzieher oder Arzt, müssen Sie das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Auch ausländische Pflegekräfte benötigen die Anerkennung ihrer Ausbildung. Nicht reglementierte Berufe, wie Kraftfahrzeugmechatroniker oder Kaufmänner für Büromanagement benötigen nicht notwendigerweise den Bescheid über die Anerkennung. Ein solcher kann Ihnen aber im Bewerbungsprozess behilflich sein, da der Arbeitgeber ihm Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten ohne großen Aufwand entnehmen kann.
Wer ist für das Anerkennungsverfahren zuständig? – Je nach Berufsgattung sind verschiedene Institutionen zuständig. Für handwerkliche Berufe sind das zum Beispiel die Handwerkskammern, für landwirtschaftliche Berufe die Landwirtschaftskammern, für kaufmännische Berufe die IHK FOSA (Foreign Skills Approval), sowie die IHK Hannover, Braunschweig und Wuppertal-Solingen-Remscheid und für die reglementierten Berufe die jeweiligen Landesbehörden.
Was ist das Ergebnis vom Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse?
Die Qualifikation wird anerkannt, wenn sie mit der deutschen gleichwertig ist. Bestehen wesentliche Unterschiede, dann unterscheidet die Ausländerbehörde nach der Art des Berufs; reglementierte und nicht reglementierte Berufe.
Handelt es sich bei dem Beruf, den der Ausländer ausübte und weiter ausüben möchte, um einen reglementierten Beruf, also sind in Deutschland bestimmte Voraussetzungen notwendig, um ihn auszuüben, legt die Behörde Ausgleichsmaßnahmen fest. Diese Maßnahmen sollen die Unterschiede zwischen erfüllter und geforderter Qualifikation ausgleichen. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich durchführen, gilt die Berufsausbildung ebenfalls als gleichwertig. Da reglementierte Berufe, wie Ärzte oder Lehrer, bestimmte Kriterien erfüllen müssen für eine Berufszulassung, werden diese anschließend geprüft. Dem Anerkennungsbescheid als offiziellem Bescheid können Sie das Ergebnis vom Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse entnehmen.
Sind nur ein paar Aspekte der Berufsausbildung gleichwertig, erfolgt bei nicht reglementierten Berufen eine teilweise Anerkennung. Was genau sich wesentlich von dem deutschen Referenzberuf unterscheidet, teilt Ihnen die Behörde mit einem Bescheid fest. Um eine vollständige Anerkennung zu bekommen, können Sie nach erfolgter Anpassungsqualifizierung einen Folgeantrag stellen. Für die Anpassung absolvieren Sie praktische oder theoretische Trainingsmaßnahmen, wie Praktika oder betriebliche Nachqualifizierungen.
Aufenthaltstitel für die Qualifizierungsmaßnahme
Kommt der Ausländer, bei dessen Qualifikation wesentliche Unterschiede festgestellt wurden, nicht aus der EU, muss er eine Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland vornehmen. Dafür benötigt er jedoch einen gültigen Aufenthaltstitel. Extra für diesen Anlass besteht daher die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung der Berufsqualifikation zu erhalten. Dafür ist es nicht bedeutend, ob der Beantragende einen reglementierten oder nicht reglementierten Beruf ausüben will.
Was genau sie in der Anpassungsqualifizierung erlernen, ist ganz individuell von Fall zu Fall. Neben theoretischen und technischen Schulungen, kann ein Deutschkurs so eine Maßnahme sein. Beim Anerkennungsverfahren im Bereich Pflege, finden häufig Anpassungslehrgänge oder eine Prüfung statt. Pflegeberufe gehören nämlich zu den reglementierten Berufen.
Praktischer Nachweis im Anerkennungsverfahren
Eine Qualifikationsanalyse, also der praktische Nachweis Ihrer Qualifikationen, ist möglich, wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können. Dafür muss es sich allerdings um einen dualen Ausbildungsberuf, einen Meisterbrief oder Fortbildungsberuf handeln. Auch für diese Maßnahme ist ein Visum in Deutschland zu bekommen.
Was kostet das Anerkennungsverfahren?
Bis zu 600 Euro kann ein Anerkennungsverfahren kosten. Für Beglaubigungen oder Übersetzungen von Dokumenten sowie der Beschaffung von weiteren Unterlagen können weitere Kosten auf Sie zukommen.
Eine finanzielle Unterstützung von Menschen, die in Deutschland leben, durch verschiedene Institutionen ist möglich. Beispielsweise arbeitslose oder arbeitssuchende Personen erhalten eine Förderung durch Übernahme der Kosten für das Anerkennungsverfahren.
Gilt das Anerkennungsverfahren auch für Geflüchtete?
Das Anerkennungsverfahren kann für Asyl-Suchenden hilfreich sein. Die berufliche Anerkennung ist nicht von Ihrem Aufenthaltsstatus oder der Staatsangehörigkeit abhängig.
Die Ausstellung einer Vollmacht im Anerkennungsverfahren, wenn Sie verhindert sind, ist für einzelne Handlungen, wie die Einreichung von Unterlagen, grundsätzlich möglich. Im Grunde nach durchlaufen Sie das Anerkennungsverfahren aber selbst. Staatliche Beratungsstellen, wie die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) können Sie unterstützen.