Berlin. Die Ampelkoalition will die Steuerklassen III und V abschaffen und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen. Eine Besteuerung in diesen Klassen wählen vor allem Ehepartner mit sehr ungleichen Einkommen. Diese sollen jedoch keine finanziellen Nachteile von der geplanten Reform davontragen, vielmehr soll die Abschaffung der Steuerklassen III und V eine höhere Besteuerung der einkommensschwächeren Partner durch die Klasse V vermeiden.
Abschaffung der Steuerklassen III und V: Vor allem Ehepaare mit ungleichem Einkommen können von der Reform profitieren
Die Ampelkoalition will eine weitreichende Änderung des Steuerrechts in der Bundesrepublik Deutschland unternehmen. Demnach plane Bundesfinanzminister Christina Lindner (FDP), die Steuerklassen III und V für Ehepaare aufzulösen und in die Steuerklasse IV überführen zu lassen. Die konkreten Umsetzungspläne der geplanten Reform werde Lindner laut Angaben zeitnah mit einem umfangreichen Gesetzespaket vorlegen.
Die geplante Abschaffung der Steuerklassen III und V will vor allem der finanziellen Mehrbelastung einkommensschwächerer Ehepartner entgegenwirken und diesen ein höheres Nettoentgelt garantieren. Insbesondere Ehepaare, deren Einkommen sich besonders stark unterscheiden, wählen nämlich eine Kombination der Steuerklassen III und V, wobei der einkommensstärkere Partner die Besteuerung durch die Klasse III wählt. Dahingegen müssen die Partner mit dem geringerem Einkommen durch die Steuerklasse V anteilig deutliche höhere Abgaben in Kauf nehmen als die mehrverdienenden.
Das Ziel der Steuerreform bestehe folglich darin, die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits bei der monatlichen Lohnsteuer zu berücksichtigen und dadurch eine höhere Besteuerung durch die Klasse V zu vermeiden. Auf diese Weise soll die Abschaffung der Steuerklassen III und V eine Verteilung der Lohnsteuerbelastung gewährleisten, die dem jeweils bezogenen Arbeitsentgelt entspricht.
Abschaffung der Steuerklassen III und V sei überfällige Reform im Kampf gegen Altersarmut bei Frauen
Die Überführung der Steuerklassen III und V in die Klasse IV wird seitens der Politik vielerorts positiv aufgenommen. So etwa begrüßte der Bundestagabgeordnete und Finanzpolitiker Max Mordhorts (FDP) die Reformpläne.
Auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Die Grünen), die bereits 2023 eine Reform des Steuersystems gefordert hatte, bewertet die Abschaffung der Steuerklassen III und V als längt überfällige Maßnahme im akuten Kamp gegen die Altersarmut von Frauen:
Die Reform der Steuerklassen für Eheleute und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ist ein längst überfälliger Schritt, um endlich mehr Geschlechter- und Leistungsgerechtigkeit im Steuersystem zu schaffen und so die ökonomische Gleichstellung von Frauen voranzubringen […] Wenn die Steuerlast gerechter verteilt wird, haben Millionen Frauen künftig jeden Monat mehr Netto vom Brutto“
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Die Grünen) in einem Interview mit der „Berliner Morgenpost“ vom 22.02.24
Da vor allem Frauen in der Regel ein deutlich niedrigeres Arbeitsentgelt als ihre Ehemänner erhalten, würden insbesondere sie durch die Klasse V besteuert und müssen dadurch deutlich höhere Einkommenseinbußen hinnehmen. Eine Abschaffung der Steuerklassen III und V würde eine gerechtere Umverteilung der Steuerbelastung bedeuten und auf lange Sicht die finanzielle Sicherheit von Frauen unterstützen.
Wann die geplante Steuerreform in Kraft treten wird, sei bislang allerdings nicht abzusehen. Unter anderem sei etwa eine vorherige Überarbeitung der IT in den Finanzbehörden notwendig.