Aktives Wahlrecht in Deutschland – Wichtiger Demokratiebestandteil

Aktives Wahlrecht - Wer in Deutschland wählen darf, beantworten wir in diesem Ratgeber!
Aktives Wahlrecht – Wer in Deutschland wählen darf, beantworten wir in diesem Ratgeber!

FAQ: Aktives Wahlrecht

Was bedeutet aktives Wahlrecht in Deutschland?

Ein aktives Wahlrecht berechtigt Personen dazu, in Wahlen ihre Stimmen abzugeben. In Deutschland können Deutsche bei der Bundestagswahl, den Landtagswahlen und den Kommunalwahlen von diesem Recht Gebrauch machen, wenn Sie die Bedingungen zur Ausübung des Rechts erfüllen.

Wer hat in Deutschland ein aktives Wahlrecht?

Deutsche Bürger haben nach den entsprechenden Wahlgesetzen, als Teil des Rechtsgebiets des öffentlichen Rechts, ein aktives Wahlrecht ab einem Alter von 18 Jahren (in besonderen regionalen Wahlen bereits ab 16 Jahren). Zudem müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland/dem Bundesland/Wahlbezirk der Wahl haben, also bei der Bundestagswahl z. B. in Deutschland wohnen oder bei der Landtagswahl in Brandenburg auch in diesem Bundesland ansässig sein.

Wer darf bei der Europawahl wählen?

Ein aktives Wahlrecht bei der Europawahl steht nach Europarecht Unionsbürgern zu, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, seit mindestens drei Monaten in einem Mitgliedstaat der EU eine Wohnung inne haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Was ist ein aktives Wahlrecht in Abgrenzung zum passiven Wahlrecht?

Während ein aktives Wahlrecht es Ihnen ermöglicht, zu wählen, können Sie sich nach dem passiven Wahlrecht selbst zur Wahl stellen.
Während ein aktives Wahlrecht es Ihnen ermöglicht, zu wählen, können Sie sich nach dem passiven Wahlrecht selbst zur Wahl stellen.

Der Begriff “Aktives Wahlrecht” ist laut Definition das Recht zu wählen. Zum Beispiel haben in Deutschland die Wahlberechtigten die Möglichkeit, bei der Bundestagswahl an der Wahl teilzunehmen. Im Gegensatz dazu steht das passive Wahlrecht, bei dem eine Person in ein Amt gewählt werden kann, wenn Sie die benötigten Voraussetzungen erfüllt. Das passive Wahlrecht ermöglicht Menschen sich zur Wahl zu stellen, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Doch wer darf in Deutschland wählen gehen und wer nicht? Wer hat eigentlich ein aktives Wahlrecht? Erfahren Sie die Antworten auf diese Fragen im folgenden Ratgeber. Lesen Sie Genaueres zu der Beantwortung der Frage: “Was ist ein aktives Wahlrecht in Deutschland eigentlich genau?

Die Bedeutung des aktiven Wahlrechts – Feiler einer Demokratie

Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sagt Folgendes:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Dieser Artikel weist Deutschland als demokratischen Staat aus. In der Demokratie geht die Staatsgewalt vom Volk aus (sog. Volkssouveränität). Die Staatsbürger legitimieren die Staatsgewalt durch direkte oder indirekte Wahlen. Entweder wird die Staatsgewalt direkt von den wahlberechtigten Bürgern gewählt oder indirekt, indem sie ihre Vertreter wählen. Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Daher heißt Volkssouveränität nicht, dass das Volk direkt die Herrschaft ausüben muss. Vertreter des Volkes werden in regelmäßig stattfindenden Wahlen auf Zeit gewählt. Diese legitimierten Vertreter treffen dann für das Volk politische Entscheidungen.

Übrigens! Auf kommunaler Ebene und Landesebene kann das Volk durch Abstimmungen sogar selbst Entscheidungen treffen. Das ist dann ein Teil einer direkten Demokratie.

Aktives Wahlrecht: Voraussetzungen 

Aktives Wahlrecht: Ein Mindestalter sorgt dafür, dass der Wähler eine gewisse politische Reife aufweist.
Aktives Wahlrecht: Ein Mindestalter sorgt dafür, dass der Wähler eine gewisse politische Reife aufweist.

Für das Recht, eine Stimme für die Demokratie abzugeben müssen Sie allgemein folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie benötigen die entsprechende Staatsangehörigkeit (Bei den Wahlen in Deutschland müssen Sie deutscher Staatsbürger sein.)
  • Sie sollten eine gewisse Mindestdauer der Wohnsitznahme in dem Wahlgebiet aufweisen.
  • Sie dürfen nur wählen, wenn Sie am Wahltag ein bestimmtes Alter erreicht haben. Bei der Bundestagswahl, den Landtagswahlen und Kommunalwahlen ist das das vollendete 18. Lebensjahr.

Bezüglich des Wahlalters ist nicht immer die Vollendung des 18. Lebensjahres die Voraussetzung. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres wählen zu gehen in vorgesehen in:

  • Brandenburg und Schleswig-Holstein bei den Landtagswahlen
  • Bremen und Hamburg bei den Bürgerschaftswahlen
  • Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein

Ein aktives Wahlrecht steht Personen ab 16 Jahren also bei regionalen Wahlen in einigen Landkreisen zu. Ansonsten ist das Alter, ab dem deutsche Bürger zur Wahl gehen und ihre Stimme abgeben können, 18 Jahre. Das Mindestalter, um eine Stimme bei einer Wahl abgeben zu können, soll sicherstellen, dass der Wähler eine bestimmte politische Reife besitzt.

Aktives Wahlrecht einfach erklärt: Das aktive Wahlrecht gibt deutschen Bürgern, die im Wahlgebiet wohnen und ein bestimmtes Alter erreicht haben (meistens 18 Jahre) das Recht, ihre Stimme bei einer Wahl abzugeben. Im Rahmen der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland hat ein aktives Wahlrecht große Bedeutung. Da in einer Demokratie alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll (sogenannte Volkssouveränität), können die Staatsbürger durch Wahlen und Abstimmungen alle Organe der staatlichen Gewalt direkt oder indirekt legitimieren

Aktives Wahlrecht bei den verschiedenen Wahlen

Von ihrem Wahlrecht können die Bürger der Bundesrepublik Deutschland bei verschiedenen Wahlen Gebrauch machen. Dazu gehören die Bundestagswahl, die Landtagswahl und die Kommunalwahl.

Was bedeutet ein aktives Wahlrecht für den Bundestag?

Bundestagswahl - Wer darf wählen? Deutsche Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Bundestagswahl – Wer darf wählen? Deutsche Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bei der Bundestagswahl haben wahlberechtigte Bürger zwei Stimmen

  • Mit der ersten Stimme wählen Sie einen Direktkandidaten. Damit wählen Sie einen Wahlkreisbewerber. 
  • Mit der zweiten stimmen sie für eine Landesliste einer Partei

Das Bundeswahlgesetz regelt die Einzelheiten zum Wahlrecht. Das Mindestalter von 18 Jahren, um bei der Bundestagswahl zu wählen, besteht seit dem 1. Januar 1975 und ist in Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) festgehalten. Davor lag es von 1949 -1969 bei Vollendung des 21. Lebensjahres.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

So hält es Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes fest. Die Wahl zum Bundestag findet alle vier Jahre statt, wobei der Bundespräsident den Wahltag für die Bundestagswahl bestimmt. Das sieht § 16 des Bundeswahlgesetzes vor. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat befragt die Länder und die Fraktionen des Bundestages und schlägt dann dem Bundeskabinett einen geeigneten Termin vor.

Aktuelles: Der 20. Deutsche Bundestag wurde am 26. September 2021 gewählt. Bundeskanzler Scholz stellte im Dezember 2024 die Vertrauensfrage, woraufhin der Bundestag ihm am 16. Dezember 2024 das Vertrauen verweigerte. Der Bundespräsident löste daraufhin am 27. Dezember 2024 den 20. Deutschen Bundestag auf. Er ordnete zudem an, dass die Durchführung der Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2024 stattfinden wird.

Wer darf den Landtag wählen?

Neben den Bundestagswahlen, können Deutsche von Ihrem aktiven Wahlrecht bei den Landtagswahlen Gebrauch machen. Dies allerdings nur, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 GG am Wahltag
  • mindestens das 16. Lebensjahr (z. B. in Baden-Württemberg) oder 18. Lebensjahr (z. B. in Hessen) vollendet haben
  • Sie für eine gewisse Zeit in dem Bundesland wohnen (In Baden-Württemberg müssen Sie seit mindestens drei Monaten Ihren Wohnsitz in dem Bundesland haben, in Brandenburg sollten Sie den gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg haben.)
  • Sie nicht durch ein Urteil vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • Sie im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde aufgeführt sind

Im Wählerverzeichnis stehen Sie grundsätzlich, wenn Sie in der Gemeinde wahlberechtigt sind, in der Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Auch die Landtagswahlen verlaufen nach der personalisierten Verhältniswahl mit Erst- und Zweitstimme.

Aktives Wahlrecht bei der Kommunalwahl – Wer ist wahlberechtigt?

Kommunalwahl: Ein aktives Wahlrecht haben Deutsche, die mindestens 16 oder 18 Jahre alt sind und im Wahlgebiet wohnen.
Kommunalwahl: Ein aktives Wahlrecht haben Deutsche, die mindestens 16 oder 18 Jahre alt sind und im Wahlgebiet wohnen.

Neben der Landtags- und Bundestagswahl können Deutsche von Ihrem aktiven Wahlrecht in ihrer Kommune Gebrauch machen. Dabei wählen Sie die Gemeindevertretungen.

Die Wahlen laufen nach denselben Grundsätzen ab wie die Wahlen zum Bundestag und den Landtagen. Allerdings sehen die Wahlordnungen für die Gemeinderäte und Kreistage Besonderheiten vor. Doch wer darf bei der Kommunalwahl wählen? Grundsätzlich dürfen Sie wählen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Deutscher im Sinne des Artikel 116 GG (u. U. auch Staatsangehöriger der EU, der seit mind. drei Monaten in der Gemeinde wohnt)
  • Am Wahltag mindestens 16 oder 18 Jahre alt ist
  • seit einer gewissen Zeit im Wahlgebiet, dem Landkreis oder der Gemeinde wohnt
  • nicht aufgrund rechtlicher Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
  • er im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder er einen Wahlschein besitzt

Einige der Anforderungen variieren von Bundesland zu Bundesland. Während Sie bei der Kommunalwahl in Brandenburg, Bremen und Niedersachsen schon mit 16 Jahren wählen können, ist das in Hessen, Saarland und Sachsen erst mit 18 Jahren möglich. Zudem ändern sich die Landtagswahlgesetze und kommunalen Wahl- und Stimmrechte regelmäßig.

Blick auf die Europawahlen – Wer darf hier wählen?

Ein aktives Wahlrecht für die Europawahl besteht bereits mit 16 Jahren.
Ein aktives Wahlrecht für die Europawahl besteht bereits mit 16 Jahren.

Für die Europawahl hat ein aktives Wahlrecht, wer Unionsbürger ist und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat. Dieses geringe Mindestalter für die Wahl ist erstmals für die Wahl 2024 herabgesetzt wurden. Davor betrug es ebenfalls 18 Jahre. Rechtsgrundlage hierfür ist § 6 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 EuWG (Europawahlgesetz).

Weiterhin müssen die Unionsbürger in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein und seit mindestens drei Monaten in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten. Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Die zuständige Gemeinde trägt die Unionsbürger von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis ein.

Übrigens: Frauen konnten in Deutschland nicht immer selbstverständlich wählen. Ein aktives Wahlrecht für Frauen in Deutschland existiert seit 1918. Am 30 November 2018 trat das neue Wahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Bei der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 waren demnach das erste Mal auch Frauen berechtigt, zu wählen und gewählt zu werden. 300 Frauen kandidierten, 37 errangen ein Mandat und mehr als 80 Prozent der wahlberechtigten Frauen gaben Ihre Stimme zu dieser Wahl ab.

Aktives Wahlrecht verlieren – Mögliche Gründe des Verlusts

Menschen mit Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, können in den meisten Kommunen und Bundesländern, sowie bei den Bundestags- und Europawahlen grundsätzlich ebenfalls wählen. Wenn diese die Möglichkeit haben, am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorgan teilzunehmen, steht Behinderten das Wahlrecht also ebenso zu. Bei allen Bürgern kann jedoch ein Richterspruch zu dessen Verlust führen.

Ein aktives Wahlrecht kann Ihnen vom Gericht für zwei bis zu fünf Jahre entzogen werden, wenn Sie z. B. folgende politische Straftaten begangen haben:

  • Hochverrat gegen den Bund oder ein Land
  • Vorbereitung eines Angriffskrieges
  • Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei
  • Verfassungsfeindliche Sabotage
  • Landesverrat
  • Offenbaren von Staatsgeheimnissen
  • Verunglimpfung des Bundespräsidenten oder des Staates und seiner Symbole
  • Vorbereitung eines Angriffskrieges
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (36 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht sowie Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte im Anschluss sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für anwalt.org informiert er seine Leser zu Themen wie Vertragsabschlüssen und Entschädigungen.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert