Adoption im Erbrecht: Sind Adoptivkinder erbberechtigt?

Sie wollen eine Adoption durchführen und vorab das Erbrecht klären? Was sich ändert, lesen Sie hier!
Sie wollen eine Adoption durchführen und vorab das Erbrecht klären? Was sich ändert, lesen Sie hier!

Nicht jedes Kind hat das Glück, in einer intakten Familie zur Welt zu kommen und aufzuwachsen. Ob nun Unglücksfälle, Vernachlässigung oder Desinteresse auf Seiten der leiblichen Eltern: Mehr als 60.000 Kinder in Deutschland leben in Heimen und Wohngruppen. Hinzu kommen die abertausend Kinder in aller Welt, die ohne ein sicheres Zuhause leben müssen. Da verwundert es kaum, dass auch in Deutschland immer wieder Kinder adoptiert werden.

Das maßgebliche Ziel: Ihnen ein Heim geben. Adoptivkinder werden dabei in zahllosen Rechtsbereichen leiblichen Kindern gleichgestellt. Doch welche Ansprüche haben Sie zum Beispiel im Erbrecht. Sind Adoptivkinder eigentlich auch erbberechtigt? Welches Erbrecht haben bei Adoption leibliche Eltern – und die Angenommenen gegenüber diesen?

FAQ: Adoption im Erbrecht

Ist ein adoptiertes Kind erbberechtigt?

Ja. Sobald ein Mensch von einem anderen adoptiert wird, ist dieser gemäß Erbrecht zur Erbschaft berechtigt.

Wie ist die Erbfolge bei adoptierten Kindern?

Ein adoptiertes Kind ist den leiblichen Kindern im Erbrecht gleichgestellt und hat demnach denselben Anspruch auf das Erbe in der jeweiligen Erbfolge.

Sind adoptierte Kinder auch ihren leiblichen Eltern gegenüber erbberechtigt?

Nein. Die leiblichen Eltern stehen im Falle einer Adoption nicht mehr in einem Verwandtschaftsverhältnis mit der adoptierten Person.

Welches Erbrecht besteht bei Adoption?

Bei der Adoption ist im Erbrecht zu unterscheiden zwischen der Annahme eines minderjährigen Kindes und eines volljährigen Erwachsenen. War der Angenommene zum Zeitpunkt der Annahme noch minderjährig, so erhält das Adoptivkind das volle Erbrecht, wie es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vorsieht.

Das bedeutet: Im Erbrecht steht ein adoptiertes Kind den leiblichen Kindern gleich. Daraus ergeben sich dieselben Ansprüche auf eine Erbschaft – oder zumindest den Pflichtteil. Das Adoptivkind gehört damit in der Erbfolge zu den Erben ersten Ranges.
Wie wirkt sich die Adoption Minder- und Volljähriger auf das Erbrecht aus?
Wie wirkt sich die Adoption Minder- und Volljähriger auf das Erbrecht aus?

Eine Besonderheit ergibt sich bei der Annahme eines minderjährigen Angenommenen noch: Er tritt nämlich nicht nur in ein Verwandtschaftsverhältnis mit den Adoptiveltern ein, sondern ebenso zu dessen Angehörigen. Sind etwa leibliche Kinder vorhanden, werden diese Geschwister des Adoptierten, die Eltern des Annehmenden werden zu dessen Großeltern usf.

Durch die Adoption ist das Erbrecht damit auch auf die anderen Angehörigen erweitert, nur dass der Angenommene hier ggf. in andere Erbenordnungen hineinfällt. Ihr Erbrecht unterscheidet sich bei adoptierten Kindern damit nicht von dem leiblicher Abkömmlinge.

Die leiblichen Eltern des Angenommenen hingegen werden nicht ebenfalls in die neue Verwandtschaft aufgenommen. Vielmehr wird das verwandtschaftliche Band zu diesen komplett gekappt, sodass rechtlich auf Seiten des Kindes nur noch eine Verwandtschaft mit den Adoptiveltern besteht.

Wollen Sie nicht, dass ein Teil vom Erbe an Ihr Adoptivkind geht, bleibt in der Regel nur der Weg über die aktive Enterbung (z. B. im Testament). Aber auch dann bleibt dessen Pflichtteilsanspruch bestehen, den er gegenüber den Erben geltend machen kann.

Das Erbrecht ist nach der Adoption also insgesamt verändert.

Adoption Erwachsener: Ein Erbrecht besteht auch hier!

Von Zeit zu Zeit kommt es vor, dass die Annahme einer Person erst im Erwachsenenalter stattfindet. Die Motive hierfür sind vielfältig. Wissen sollten alle Beteiligten, dass auch die Erwachsenenadoption ein Erbrecht auf Seiten des Angenommenen begründet.

Das Adoptivkind kann als Erbe des Annehmenden auftreten und ist auch diesem gegenüber einem leiblichen Kind gleichgestellt. Der Vorteil gegenüber der Erbeinsetzung ohne vorherige Adoption: Die Steuerklasse des Begünstigten verändert sich und der Freibetrag, der bei der Erbschaftsteuer gewährt wird, ist höher.

Ein Unterschied zur Minderjährigenadoption: Das Verwandtschaftsverhältnis beschränkt sich allein auf den Annehmenden und wird nicht auf dessen Anverwandte übertragen. Dadurch entsteht mit der Adoption kein Erbrecht gegenüber den Angehörigen des Annehmenden.

Eine Veränderung im Erbrecht ist bei Adoption Erwachsener nicht gänzlich für alle Verwandten des Erblassers gegeben, sondern nur für diesen selbst.

Erben Adoptivkinder von ihren leiblichen Eltern?

Erbrecht: Kann ein adoptiertes Kind leibliche Eltern noch beerben?
Erbrecht: Kann ein adoptiertes Kind leibliche Eltern noch beerben?

Wichtig bei der Adoption im Erbrecht ist auch das Verhältnis des Angenommenen gegenüber seinen leiblichen Eltern. Wichtig ist: Das Erbrecht der Adoptivkinder verändert sich. Leibliche Eltern stehen mit erfolgter Annahme nicht mehr in einem Verwandtschaftsverhältnis mit dem Angenommenen.

Das bedeutet: Durch die Adoption ist das Erbrecht dahingehend aufgehoben. Leibliche Eltern sind so zum Beispiel bei Versterben eines Gatten nicht ausgleichspflichtig gegenüber dem adoptierten Kind. Dessen Erbrecht beschränkt sich vielmehr nun auf die „neue“ Familie. Ansprüche gegenüber den Erben der leiblichen Eltern kann es nicht mehr stellen.

Dieser Aspekt sollte besonders bei der Erwachsenenadoption Berücksichtigung finden. Zwar „gewinnt“ der Angenommene nach der Adoption ein Erbe, aber im gleichen Atemzug verliert er den Erbanspruch gegenüber den leiblichen Eltern.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (92 Bewertungen, Durchschnitt: 3,79 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

31 Gedanken zu „Adoption im Erbrecht: Sind Adoptivkinder erbberechtigt?

  1. Christina

    Hallo,
    mein erster Mann und Vater unseres Sohnes ist 2017 verstorben (während der Ehe). 2019 habe ich wieder neu geheiratet und mein Sohn wurde von meinem jetzigen Ehemann (2019). Mein Sohn ist jetzt 17 Jahre alt,
    Nun ist der Vater meines ersten Mannes verstorben (also der Opa).Ist mein Sohn erbberechtigt?

  2. Ralf S.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der leibliche Bruder meiner Mutter, also ehemals mein Onkel, wurde als jüngster von vier Geschwistern von einer anderen Familie adoptiert. Meine Oma fand sich in der Nachkriegszeit nicht mehr in der Lage für vier Kinder zu sorgen. Der sozusagen wegadoptierte Bruder meiner Mutter ist nun ohne direkte Erben verstorben und der Nachlass ist unübersichtlich, möglicherweise überschuldet.

    Sind meine Mutter und ihre beiden noch lebenden Brüder erbrechtlich verwandt und müssen das Erbe innerhalb der 6-Wochen-Frist ausschlagen, oder ist das Verwandtschaftsverhältnis durch die Adoption in die andere Familie erbrechtlich bereits gekappt?

    Nach einer möglicherweise notwendigen Ausschlagung meiner Mutter müsste ich ggf. auch ausschlagen.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
    Ralf

  3. Evi

    Vor 46 Jahren haben mein Mann und ich ein Kind adoptiert. Die Ehe wurde vor 33 Jahren geschieden.
    Das adoptierte Kind wurde auf Anordnung des Jugendamtes nach 3 Jahren wieder ins Heim zurùckgenommen,
    weil mein damaliger Mann ihn mißhandelt hat. Ist dieser Junge noch erbberechtigt ?

  4. Markus

    Guten Morgen :)
    Ich habe vor etwa einem Jahr den leiblichen Sohn (24 )meiner jetztigen Ex Frau aus ihrer ersten Ehe adoptiert , zu diesem Zeitpunkt waren wir schon geschieden. In unserer Ehe entstand eine gemeinsame Tochter.
    Meine Frage wäre, gibt es eine Möglichkeit den Erbanspruch an das Adoptivkind mir gegenüber zu löschen bzw. aufzuheben.Und wie wäre meine genaue Vorgehensweise in diesem Fall .
    Danke & Gruß
    Markus

  5. Barbara

    In meiner Adoptionsurkunde steht“Das gesetzliche Erb-und Pflichtteilsrecht des Kindes am Nachlass der Annehmenden wird ausgeschlossen“
    Was bedeutet das in meinem Fall?Ich war 1Jahr als ich adoptiert wurde(das ist jetzt über 40Jahre her).
    Im Voraus besten Dank für eine Antwort

  6. Birgit

    guten Tag,
    zu der Antwort………..n der Regel geht eine Adoption mit dem Verlust des Erbanspruchs gegenüber dem leiblichen Elternteil einher.
    habe ich eine Frage
    Die leiblichen Eltern des Angenommenen hingegen werden nicht ebenfalls in die neue Verwandtschaft aufgenommen. Vielmehr wird das verwandtschaftliche Band zu diesen komplett gekappt, sodass rechtlich auf Seiten des Kindes nur noch eine Verwandtschaft mit den Adoptiveltern besteht.
    diese Antworten habe ich verstanden. Was ist mit den leiblichen Geschwistern ? Haben die einen Erbanspruch ?

    1. anwalt.org

      Hallo Birgit,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Manfred

    Die leibliche Mutter meiner Mutter starb in 1926
    Meine leibliche Mutter wurde als fuenfzehn jaerige von der Kusine ihrer verstorbenen Mutter adoptiert in 1926.
    Meine Mutters leibliche Schwester verheiratete sich, und hatte eine Tochter, die in diesem Jahre (2020) gestorben ist.
    Meine Frage an Sie:
    Waere ich trotz der Adoption meiner Mutter noch erbberechtigt, da ich den ‚Verwandtenkreis‘ nie verlassen habe.
    Vielen Dank fuer Ihre Antwort

  8. Ronja Oden

    Gut zu wissen, dass im Erbrecht ein adoptiertes Kind den leiblichen Kindern gleichsteht. Demnach bin ich als Adoptivtochter nicht ausgeschlossen von dem Erbe meiner Pflegeeltern. Das haben mir die leiblichen Kinder nämlich erzählt.

  9. Nico

    Gut zu wissen, dass bei der Adoption im Erbrecht zu unterscheiden ist zwischen der Annahme eines minderjährigen Kindes und eines volljährigen Erwachsenen. Ich werde mich nochmal mit einem Anwalt für Erbrecht zusammensetzen. Ich wurde als Kind von meinen Pflegeeltern adoptiert und die beiden sind gerade dabei ihr Testament aufzusetzen.

  10. Sven

    Meine Schwester und ihr Mann wollen ein Kind adoptieren. Gut zu wissen, dass ein bei der Adoption minderjähriges Kind laut Erbrecht die gleichen Rechte hat wie leibliche Kinder. Trotz allem werde ich meiner Schwester raten, hier noch einmal Rücksprache mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht zu halten, da das Erbrecht nach der Adoption insgesamt verändert ist, auch in Bezug auf die Herkunftsfamilie des Kindes.

  11. Nico

    Wow, ich dachte nicht, dass mehr als 60.000 Kinder in Deutschland in Heimen und Wohngruppen leben. Meine Tante hat ein Kind adoptiert und letztens extra einen Anwalt gefragt wie es dann im Erbrecht aussieht. Ich werde ihr mal eure Seite empfehlen, denn so hätte sie gewusst, dass wenn die Person bei Adoption noch Minderjährig war, sie das volle Erbrecht hat.

  12. emu

    Ist es irgendwie möglich von seinem leiblichen Vater zu erben trotz Adoption? Zum Beispiel durch Festlegung im Testament. Hilft ggf eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister die anfallende Erbschaftssteuer zu umgehen?

  13. Br.-St.

    Mein Adoptivsohn ist vor 10 Tagen gestorben.Diesen Sohn habe ich mit seinem 13. Lebensjahr adoptiert. Nun geht es darum, dass seine Söhne das Erbe ausgeschlagen haben, aber man hat mir gesagt, dass ich als Adoptivmutter nicht erbberechrigt bin. Stimmt das?

  14. Carmen

    Hallo,
    Ich habe eine etwas komplizierte Frage, auf die ich im Netz und in Gesetzesbüchern gefunden habe.
    Ich habe verstanden, dass wenn man als Minderjähriger adoptiert wurde, das Recht auf ein Erbe des leiblichen Elternteils erlischt.
    Wie sieht es mit den Pflichten gegenüber des leiblichen Elternteils aus, wenn dieser verstirbt? Normalerweise müssen Kinder ja die Kosten für die Bestattung tragen. Entfällt dies dann auch durch die vorherige Adoption?
    Vielen Dank für die Hilfe.
    Carmen

    1. anwalt.org

      Hallo Carmen,

      in der Regle entfallen beidseitige Ansprüche nach einer Adoption. Sie können keine Ansprüche geltend machen, die andere Seite jedoch üblicherweise auch nicht mehr. Lassen Sie sich im Zweifel rechtliche von einem Anwalt beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Sabine H.

    Hallo liebes Anwalt.org Team,
    ich habe eine Frage zum Erbrecht eines im Erwachsenenalter Adoptierten. Der Adoptivvater ist verstorben. Ist das Adoptivkind nun Nacherbe beim Ableben der Großmutter (Mutter des Adoptivvaters). Oder ist dies nicht der Fall, weil der Adoptierte mit der „Oma“ nicht verwandt ist?
    Danke für die Antwort!
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine

  16. Enrico

    Hallo liebes Anwalt.org Team,
    ich habe auch eine Frage zu diesem Thema.
    Ich wurde als minderjähriges Kind Adoptiert.
    Leider hat sich das Verhältnis zu meinen Adoptiveltern nach meiner Volljährigkeit dramatisch verschlechtert.
    Daher wurde die Adoption auf drängen meiner Adoptiveltern aufgelöst.
    Diese haben danach den Vater meines Kindes als Erwachsenen adoptiert.

    Habe ich damit noch Ansprüche, falls es einmal zu einem Erbfall kommen sollte?
    Falls ja, wie verhällt sich dann mein Status gegenüber meines Kindesvaters?
    Wurden mit der Auflösung der Adoption dann auch die Verwandtschaftsverhältnisse zu anderen Familienangehörigen gelöst, oder bestehen diese fort?
    Wie sieht das Verwandschaftsverhältniss und das Erbrecht jetzt zu meinen leiblichen, mir unbekannten Eltern aus?

    Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort.
    MfG
    Enrico

    1. anwalt.org

      Hallo Enrico,

      diesen komplexen Sachverhalte sollten Sie am besten mit einem Anwalt abklären. Wir bieten keine rechtliche Beratung an und können daher die bestehenden familiären Beziehen und erbrechtlichen Angelegenheiten nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Sven

    Hallo zusammen,

    bzgl. Erbrecht hätte ich folgende Frage:
    Von meinem verstorbenen leiblichen Vater habe ich vor einigen Jahren geerbt. Notriell war ich als Alleinerbe eingesetzt. Der Mann meiner leiblichen Mutter (bei dem ich groß geworden bin) würde mich nun gerne im Erwachsenenalter adoptieren, damit ich meinen „Stiefschwestern“ gleich gestellt bin. Würde ich im Falle einer Adoption die Erbschaft von meinem leiblichen Vater verlieren bzw. müsste diese im Nachgang versteuert werden? Was gilt es hier zu beachten?

    Über sachdienliche Antworten würde ich mich sehr freuen.

    Danke und viele Grüße
    Sven

  18. G.Schmitz

    Wenn man einen 27jährigen jungen Mann nach dem Erwachsenenrecht adoptiert hat…die leiblichen Eltern leben noch. Dieser nun verstorben ist…wer hat die ersten Rechte.Bezüglich Auskünfte usw.

  19. Sabine

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Frage bzgl Erwachsenenadoption : Meine Tante ( hat keine leiblichen Kinder ) hat den erwachsenen Sohn einer Ihrer Nichten adoptiert.
    Es gibt drei Nichten und einen Neffen (alle Kinder meines verstorbenen Vaters).
    Erben diese Nichten und Neffen, obwohl es einen jetzt adoptierten Sohn gibt? oder sind diese nun in der erbfolge ausgeschlossen ?

    Ich habe von einem Fall gehört, bei dem das adoptierte erwachsene „Kind“ zwar dazukommt, aber die erbfolge der Nichten / Neffen trotzdem zusätzlich bestehen bleibt…

    Wäre das eine sog. „weiche“ adoption ?
    Haben die Nichten/ Neffen überhaupt Einsicht ? Parteienstellung ?

    Muss man dazu Einsicht in den Erbvertrag bekommen ?

    Danke im Voraus
    Sabine

    1. anwalt.org

      Hallo Sabine,
      grundsätzlich sind adoptierte Kinder den leiblichen gleichzusetzen. Inwieweit sich die Adoption allerdings in Ihrem Einzelfall auf die Erbfolge auswirkt, sollten Sie mit einem Anwalt für Erbrecht besprechen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. David

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mir ist eine Frage aufgekommen, die das Thema Erbrecht umschließt.

    Mein leiblicher Vater hat sich vor 20 Jahren von meiner Mutter getrennt, (ich war zu dem Zeitpunkt 3 Jahre alt) daraufhin hat sich meine Mutter mit einem Neuen Mann verheiratet und zwei Kinder gezeugt. Der neue Mann hat mich adoptiert.

    Hab ich einen Anspruch auf Erbe von meinem Leiblichen Vater ? Er hat keine anderen Kinder. Wenn ja, unter welchen Vorraussetzungen ?

    Wūrde mich um eine Antwort freuen,

    Mit freundlichen Grūßen

    David

    1. anwalt.org

      Hallo David,
      in der Regel geht eine Adoption mit dem Verlust des Erbanspruchs gegenüber dem leiblichen Elternteil einher.

      Ihr Team von anwalt.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert