Nicht jedes Kind hat das Glück, in einer intakten Familie zur Welt zu kommen und aufzuwachsen. Ob nun Unglücksfälle, Vernachlässigung oder Desinteresse auf Seiten der leiblichen Eltern: Mehr als 60.000 Kinder in Deutschland leben in Heimen und Wohngruppen. Hinzu kommen die abertausend Kinder in aller Welt, die ohne ein sicheres Zuhause leben müssen. Da verwundert es kaum, dass auch in Deutschland immer wieder Kinder adoptiert werden.
Das maßgebliche Ziel: Ihnen ein Heim geben. Adoptivkinder werden dabei in zahllosen Rechtsbereichen leiblichen Kindern gleichgestellt. Doch welche Ansprüche haben Sie zum Beispiel im Erbrecht. Sind Adoptivkinder eigentlich auch erbberechtigt? Welches Erbrecht haben bei Adoption leibliche Eltern – und die Angenommenen gegenüber diesen?
Inhalt
FAQ: Adoption im Erbrecht
Ja. Sobald ein Mensch von einem anderen adoptiert wird, ist dieser gemäß Erbrecht zur Erbschaft berechtigt.
Ein adoptiertes Kind ist den leiblichen Kindern im Erbrecht gleichgestellt und hat demnach denselben Anspruch auf das Erbe in der jeweiligen Erbfolge.
Nein. Die leiblichen Eltern stehen im Falle einer Adoption nicht mehr in einem Verwandtschaftsverhältnis mit der adoptierten Person.
Welches Erbrecht besteht bei Adoption?
Bei der Adoption ist im Erbrecht zu unterscheiden zwischen der Annahme eines minderjährigen Kindes und eines volljährigen Erwachsenen. War der Angenommene zum Zeitpunkt der Annahme noch minderjährig, so erhält das Adoptivkind das volle Erbrecht, wie es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vorsieht.
Eine Besonderheit ergibt sich bei der Annahme eines minderjährigen Angenommenen noch: Er tritt nämlich nicht nur in ein Verwandtschaftsverhältnis mit den Adoptiveltern ein, sondern ebenso zu dessen Angehörigen. Sind etwa leibliche Kinder vorhanden, werden diese Geschwister des Adoptierten, die Eltern des Annehmenden werden zu dessen Großeltern usf.
Durch die Adoption ist das Erbrecht damit auch auf die anderen Angehörigen erweitert, nur dass der Angenommene hier ggf. in andere Erbenordnungen hineinfällt. Ihr Erbrecht unterscheidet sich bei adoptierten Kindern damit nicht von dem leiblicher Abkömmlinge.
Die leiblichen Eltern des Angenommenen hingegen werden nicht ebenfalls in die neue Verwandtschaft aufgenommen. Vielmehr wird das verwandtschaftliche Band zu diesen komplett gekappt, sodass rechtlich auf Seiten des Kindes nur noch eine Verwandtschaft mit den Adoptiveltern besteht.
Wollen Sie nicht, dass ein Teil vom Erbe an Ihr Adoptivkind geht, bleibt in der Regel nur der Weg über die aktive Enterbung (z. B. im Testament). Aber auch dann bleibt dessen Pflichtteilsanspruch bestehen, den er gegenüber den Erben geltend machen kann.
Das Erbrecht ist nach der Adoption also insgesamt verändert.
Adoption Erwachsener: Ein Erbrecht besteht auch hier!
Von Zeit zu Zeit kommt es vor, dass die Annahme einer Person erst im Erwachsenenalter stattfindet. Die Motive hierfür sind vielfältig. Wissen sollten alle Beteiligten, dass auch die Erwachsenenadoption ein Erbrecht auf Seiten des Angenommenen begründet.
Das Adoptivkind kann als Erbe des Annehmenden auftreten und ist auch diesem gegenüber einem leiblichen Kind gleichgestellt. Der Vorteil gegenüber der Erbeinsetzung ohne vorherige Adoption: Die Steuerklasse des Begünstigten verändert sich und der Freibetrag, der bei der Erbschaftsteuer gewährt wird, ist höher.
Eine Veränderung im Erbrecht ist bei Adoption Erwachsener nicht gänzlich für alle Verwandten des Erblassers gegeben, sondern nur für diesen selbst.
Erben Adoptivkinder von ihren leiblichen Eltern?
Wichtig bei der Adoption im Erbrecht ist auch das Verhältnis des Angenommenen gegenüber seinen leiblichen Eltern. Wichtig ist: Das Erbrecht der Adoptivkinder verändert sich. Leibliche Eltern stehen mit erfolgter Annahme nicht mehr in einem Verwandtschaftsverhältnis mit dem Angenommenen.
Das bedeutet: Durch die Adoption ist das Erbrecht dahingehend aufgehoben. Leibliche Eltern sind so zum Beispiel bei Versterben eines Gatten nicht ausgleichspflichtig gegenüber dem adoptierten Kind. Dessen Erbrecht beschränkt sich vielmehr nun auf die „neue“ Familie. Ansprüche gegenüber den Erben der leiblichen Eltern kann es nicht mehr stellen.
Dieser Aspekt sollte besonders bei der Erwachsenenadoption Berücksichtigung finden. Zwar „gewinnt“ der Angenommene nach der Adoption ein Erbe, aber im gleichen Atemzug verliert er den Erbanspruch gegenüber den leiblichen Eltern.
Karin
Ich habe eine Frage zum Erbrecht.
Ich habe einen geschiedenen Mann geheiratet, der einen Sohn hatte.
Dieser wurde schon als Schulkind vom 2. Ehmann der Ex-Fau angenommen und hat auch dessen Nach-Name erhalten.
Wenn mein Mann stirbt, ist der „Ex“-Sohn erbberechtigt – ich meine nein.
Wie sieht es aber mit des Sohnes Sohn aus, also seinem Nachkömmling?
Hat dieser Anspruch auf ein Erbe oder einen Pflichtteil?
Hallo ich habe auch eine Frage zum Erbrecht.Ich habe einen Mann geheiratet der adoptiert wurde als Baby.Es leben Halbgeschwister und leibliche Geschwister.Sie diese Erbberechtigt? Vielen dank
Guten Tag,
wie ist das wenn mich ein Geschwisterteil eines alleinerziehenden Elternteils adoptiert hat – und meine Großeltern versterben.
Bin ich dann nicht mehr erbberechtigt?
So wurde mir das zumindest mitgeteilt.
Lieben Dank
Zur Ergänzung:
Der Elternteil ist verstorben…
Vielen Dank für diesen Beitrag über Erbrecht und Adoptivkindern. Natürlich sind sie immer echte Kinder für die Eltern, war es mir aber nicht klar, ob es auch für das Gesetz gilt. Gut zu wissen, dass auch die adoptierte Kinder das Erbe von ihren Eltern bekommen können.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Als Säugling wurde ich 1954 adoptiert.
Jetzt erhalte ich ein Schreiben vom Amtsgericht, dass ich evtl. als Erbin meines verstorbenen leiblichen Bruders in Betracht komme.
Ist dies rechtens?
Mfg
Heidi K
Vielen Dank für diesen Beitrag zur Adoption im Erbrecht. Gut zu wissen, dass ein minderjähriges adoptiertes Kind das volle Erbrecht erhält. Mein Freund und ich erwägen, ob er meine Tochter adoptiert und wir haben uns die Frage gestellt, wie es dann mit dem Erbrecht aussähe.