Wann droht eine Abmahnung vom Arbeitgeber?

Eine Abmahnung vom Arbeitgeber sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.
Eine Abmahnung vom Arbeitgeber sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Die Abmahnung hat im Arbeitsrecht mehrere Aufgaben. Verhält sich ein Arbeitnehmer nicht so, wie er sollte, dann kann er von seinem Arbeitgeber abgemahnt werden. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn er Kollegen mobbt, seine Arbeit nicht richtig erledigt oder sich täglich deutlich verspätet. Durch die Abmahnung soll er zur Vernunft gebracht werden.

Manchmal verwenden Arbeitgeber die Abmahnung auch dazu, um den Weg für eine längst fällige Kündigung zu ebnen. Meist handelt es sich dabei mehr oder weniger um die „gelbe Karte“, bevor schwerere Konsequenzen drohen. Doch können auch Arbeitgeber für ihr Verhalten abgemahnt werden?

Wie eine Abmahnung im Einzelnen aufgebaut ist, welche Gründe dazu führen können, wie viele Abmahnungen eine Kündigung mit sich bringen und ob auch Arbeitgeber abgemahnt werden können, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Abmahnung

Welche Funktion hat eine Abmahnung?

Eine Abmahnung fungiert im Arbeitsrecht sozusagen als „gelbe Karte“. Der Arbeitgeber weist seine Mitarbeiter damit auf ein Fehlverhalten hin und teilt ihnen gleichzeitig mit, dass das Ganze schwerwiegendere Konsequenzen haben kann, wenn sie ihr Verhalten in Zukunft nicht ändern.

Wann droht Arbeitnehmern eine Abmahnung?

Welche Gründe zu einer Abmahnung führen können, erfahren Sie hier.

Nach wie vielen Abmahnungen kommt es zur Kündigung?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort, da es sich dabei stets um eine Einzelfallentscheidung handelt. Eine Abmahnung wegen Zuspätkommens reicht jedoch normalerweise nicht für eine Kündigung aus. Zwei bis drei Abmahnungen haben allerdings in der Vergangenheit schon in einigen Fällen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt.

Wie sieht eine Abmahnung genau aus?

Durch das Aussprechen einer Abmahnung möchten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern verdeutlichen, dass sie gegen den Arbeitsvertrag verstoßen haben und ein solches Fehlverhalten missbilligt wird. Aus diesem Grund wird in einer Abmahnung auch meist erwähnt, dass das Verhalten des Arbeitnehmers sich dringend ändern muss. Tut er dies nicht, droht als nächste Konsequenz die Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Ob es sich um eine Abmahnung handelt, können Sie an den folgenden drei Punkten ausmachen:

  1. Hinweisfunktion: Uhrzeit, Datum und Ort des Fehlverhaltens sowie die Handlung an sich werden beschrieben.
  2. Beanstandungsfunktion: Es wird erklärt, dass ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vorliegt, der in Zukunft unterlassen werden sollte.
  3. Warnfunktion: Wird die Abmahnung missachtet und es ändert sich nichts am Verhalten, folgt die Kündigung.
Wenn Sie eine Abmahnung schreiben, sollten Sie auf eine genaue Formulierung achten.
Wenn Sie eine Abmahnung schreiben, sollten Sie auf eine genaue Formulierung achten.

Damit Abmahnungen ihre Wirksamkeit nicht verlieren, müssen sie einer genauen Formulierung folgen. Dies bedeutet: In der Regel ist eine schriftliche Abmahnung, die zudem vom Arbeitgeber oder einem Abmahnungsbeauftragten unterschrieben ist, rechtskräftig.

Kommt es zu Unklarheiten, kann durch dieses Dokument bewiesen werden, wann und warum eine Abmahnung erfolgt ist.

Ein Arbeitgeber kann die Abmahnung jedoch auch mündlich aussprechen. Dadurch bleibt sie trotzdem wirksam. Es sollten jedoch auch andere Mitarbeiter anwesend sein, die dann später als Zeugen fungieren können. Nachdem die Abmahnung in mündlicher Form ausgesprochen wurde, wird diese als schriftliche Kopie in der Personalakte des betroffenen Arbeitnehmers inklusive Datum hinterlegt.

Es wird des Weiteren im Arbeitsrecht unterschieden zwischen Abmahnung und Ermahnung. Beide betreffen ein Fehlverhalten am Arbeitsplatz, wobei die schriftliche Ermahnung jedoch ohne Warnfunktion ausgesprochen wird.

Abmahnung: Welche Fristen sind einzuhalten?

Ob es für eine Abmahnung im Arbeitsrecht eine Frist gibt, ist unklar. Das Gleiche betrifft die die Länge der Zeitspanne zwischen dem unerlaubten Handeln und der Erteilung der Abmahnung. Eine Frist bzw. genaue Vorgaben, bis wann eine Abmahnung spätestens erfolgt sein muss, gibt es nicht.

Experten für das Arbeitsrecht raten jedoch, die Zeitspanne zwischen dem Fehlverhalten und der Abmahnung relativ gering zu halten. Oft empfehlen sie eine Frist von höchstens zwei Wochen. Trotzdem sollten Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, dass Ihnen nach einer längeren Zeitspanne nicht doch noch eine Abmahnung droht.

Was sind Gründe für eine Abmahnung?

Im Arbeitsrecht gilt die Abmahnung als „gelbe Karte“, die dem Betroffenen noch einmal die Chance gibt, sein Verhalten zu überdenken. Was jedoch definitiv vorliegen muss, damit eine solche Verwarnung ausgesprochen werden kann, ist der Verstoß gegen den Vertrag zwischen Arbeitgeber und -nehmer, der absichtlich und vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurde.

Zu einer Abmahnung können folgende Gründe führen:

  • rassistisches Verhalten
  • Arbeitsverweigerung
  • Verstöße gegen die Arbeitszeit (Raucherpausen, die nicht nachgearbeitet werden etc.)
  • dauerhafte und deutliche Unpünktlichkeit
  • Beschädigung von Firmeneigentum
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • zu späte Krankmeldung
  • Urlaub nehmen ohne vorherige Genehmigung
Eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung ist durchaus möglich.
Eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung ist durchaus möglich.

Eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung ist keine Seltenheit. Der Arbeitnehmer hat den Anweisungen seines Vorgesetzten Folge zu leisten und verhält sich unangemessen, wenn er diese verweigert.

Wird der Firmen-Computer beispielsweise für das Surfen in privaten Social Media Kanälen genutzt oder die Pausenzeiten kontinuierlich bis auf das Äußerste ausgereizt, kann dies durchaus unter die Kategorie der Arbeitsverweigerung fallen. Wiederholt sich diese Handhabung, kann eine Leistungsverweigerung sogar eine Kündigung nach sich ziehen.

Eine Abmahnung wegen Krankheit ist übrigens nicht rechtens, da eine Erkrankung meist nicht absichtlich herbeigeführt wird. Zudem können Arbeitnehmer wiederholt erkranken, was eine Abmahnung ebenfalls ausschließt. Eine Abmahnung wegen Schlechtleistung ist jedoch in gewissen Fällen möglich.

Wie viele Abmahnungen braucht es bis zur Kündigung?

Normalerweise muss ein Arbeitnehmer zuerst für sein falsches Verhalten am Arbeitsplatz abgemahnt werden, bevor eine Kündigung droht. Wie viele Abmahnungen vor einer Kündigung ausgesprochen sein müssen, kann jedoch nicht konkret festgelegt werden. Meist kommt es auf den Einzelfall an.

Es sind einige Fälle bekannt, in denen zwei bis drei Abmahnungen für eine Kündigung ausgereicht haben. Dabei wurden diese jedoch aufgrund von geringem Fehlverhalten in Form von allgemeinen Verspätungen ausgesprochen. Eine einzelne Abmahnung wegen zu spät kommen führt in der Regel nicht direkt auch zu einer Kündigung.

Werden die vertraglichen Pflichten erheblich missachtet (z. B. bei Diebstahl oder Mobbing), kann die Kündigung jedoch auch ohne vorherige Abmahnung fällig werden. Es ist also durchaus möglich, dass eine Abmahnung wegen Beleidigung dazu führt, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Dürfen auch Arbeitgeber abgemahnt werden?

Wenn sich Ihr Arbeitgeber nicht vertragsgemäß verhält und seinerseits gegen die im Arbeitsvertrag geschlossenen Pflichten verstößt, kann auch er laut Arbeitsrecht abgemahnt werden. Eine Abmahnung an den Arbeitgeber ist unter anderem gerechtfertigt, wenn dieser

  • Angestellte mobbt,
  • nicht zahlt und mit dem Gehalt sehr weit im Rückstand ist,
  • das Gehalt ohne ersichtlichen Grund um einiges kürzt,
  • das Gehalt mal zahlt und mal nicht,
  • vereinbarte Spesen oder Zuschläge nicht zahlt,
  • Überstunden fordert und diese vertraglich nicht rechtfertigen kann.
Auch Arbeitgeber können eine Abmahnung erhalten.
Auch Arbeitgeber können eine Abmahnung erhalten.

Diese Aufzählungen sind lediglich Beispiele für ein Fehlverhalten vonseiten des Arbeitgebers. Es gibt keine Sonderregelung für Abmahnungen bei Arbeitgebern, daher kann eine Abmahnung durch einen Arbeitnehmer durchaus gerechtfertigt sein.

Wenn Sie sich als Angestellter dazu entschließen, eine Abmahnung zu schreiben und diese Ihrem Vorgesetzen zu präsentieren, dann sollten Sie sich unbedingt sicher sein, dass sein Fehlverhalten eine Abmahnung rechtfertigt, da Sie sich sonst wohl kaum Freunde in der Chefetage machen werden.

Im Arbeitsrecht sieht die Regelung nämlich so aus, dass auch wenn die Abmahnung Ihnen selbst gar nicht gilt, sondern Sie diese an Ihren Arbeitgeber richten, sie trotzdem in Ihrer Personalakte festgehalten werden muss.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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