Abblendlicht an Fahrzeugen: Welche Aufgaben hat diese Beleuchtung?

Abblendlicht: Die Farbe der Leuchten muss immer Weiß sein.
Abblendlicht: Die Farbe der Leuchten muss immer Weiß sein.

Bußgelder für die falsche Verwendung des Abblendlichts

VerstoßGeldbußePunkte
Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.10 €
.. mit Gefährdung

15 €
.. mit Unfall
35 €
Sie benutzten in einem Tunnel (Zeichen 327) nicht das Abblendlicht.10 €
.. mit Gefährdung15 €
.. mit Unfall35 €
Sie führten das Fahrzeug und verstießen dabei gegen eine Vorschrift über Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.15 €
Abblendlicht am Tag trotz schlechter Sicht wegen Nebel, Schneefall oder Regen nicht eingeschaltet25 €
.. mit Gefährdung35 €
.. mit Unfall60 €1

FAQ: Abblendlicht

Was ist das Abblendlicht?

Das Abblendlicht beim Auto oder Motorrad ist ein weißer Scheinwerfer, der vorn am Fahrzeug angebracht ist. Er dient zum Ausleuchten der Fahrbahn und auch dazu, von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Das Vorhandensein eines Abblendlichts als Teil der Fahrzeugbeleuchtung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Für was ist das Abblendlicht zu benutzen?

Bei Dunkelheit und Dämmerung ist das Abblendlicht immer einzuschalten. Das gilt auch, wenn die Sichtverhältnisse durch Regen, Schnee, Nebel oder die Lichtbedingungen eingeschränkt sind. Ohne Abblendlicht zu fahren, kann das Risiko eines Unfalls erhöhen. Darüber hinaus ist es auch möglich, das Abblendlicht am Tag als Tagfahrlicht zu verwenden.

Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen, wenn Sie das Abblendlicht falsch oder gar nicht nutzen?

Schalten Sie am Motorrad oder Auto das Abblendlicht nicht ein, obwohl es die Situation erfordert, müssen Sie gemäß Bußgeldkatalog mit Verwarn- oder Bußgeldern zwischen 10 und 60 Euro rechnen. In der Tabelle finden Sie einen Überblick dazu, wann welche Sanktionen drohen.

Video: Alles zur Beleuchtung am Fahrzeug

Wann muss ich welche Kfz-Beleuchtung einschalten? Erfahren Sie es hier im Video.
Wann muss ich welche Kfz-Beleuchtung einschalten? Erfahren Sie es hier im Video.

Gesetzliche Bestimmungen zum Abblendlicht

Das Symbol fürs Abblendlicht zeigt einen nach unten gerichteten Scheinwerfer.
Das Symbol fürs Abblendlicht zeigt einen nach unten gerichteten Scheinwerfer.

Die Fahrzeugbeleuchtung spielt im Straßenverkehr eine wichtige Rolle. Schließlich ist vor allem bei der Dämmerung und im Dunkeln das Licht elementar wichtig, um selbst etwas zu sehen und vor allem auch um gesehen zu werden. Zudem ist die Beleuchtung an Fahrzeugen auch gesetzlich geregelt und bestimmte Arten vorgeschrieben. Doch wann müssen Sie das Abblendlicht einschalten? Was ist der Unterschied zum Fernlicht? Welche Farbe hat das Abblendlicht und dürfen Sie LED-Leuchten verwenden?

Bei Autos und Motorrädern gibt es zunächst drei Hauptlicht-Arten. Zum einen handelt es sich dabei um das Abblend- sowie das Aufblendlicht (Fernlicht) und zum anderen um das Standlicht. Fahrtrichtungsanzeiger sowie Bremslichter müssen ebenfalls vorhanden sein. Zudem gehören auch noch gegebenenfalls die Nebelscheinwerfer und das Tagfahrlicht zu der Fahrzeugbeleuchtung dazu.

Das Abblendlicht muss nach vorn wirken und darf nur in Weiß leuchten. Ein Abblendlicht hinten gibt es nicht. Die Farbe ist gemäß § 50 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eindeutig vorgegeben:

Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

In diesem Paragraphen ist zudem auch genau definiert, wie hoch die Scheinwerfer angebracht sein dürfen und welche Vorschriften bezüglich der Leuchtweite zu beachten sind. So müssen Scheinwerfer zwar verstellbar sein, dürfen jedoch nicht unbeabsichtigt die Einstellung wechseln. Zudem gilt für das Abblendlicht Folgendes:

  • niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm
  • höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 200 mm über der Fahrbahn
  • Beleuchtungsstärke (Entfernung von 25 m) in Höhe der Scheinwerfermitte nicht mehr als 1 lx (Lux)
  • asymmetrisches Abblendlicht: 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15 Grad nach rechts ansteigen

Verfügt die verbaute Beleuchtungseinheit über LED, ist das Abblendlicht in der Regel ebenfalls mit diesen Leuchten versehen. Üblicherweise werden diese bei Neuwagen nun generell verwendet. Möchten Sie ein Abblendlicht mit LED nachrüsten, sollten Sie darauf achten, dass die Leuchten zulässig sind und durch den Einbau nicht die Betriebserlaubnis erlischt. Und darüber hinaus ist es auch wichtig, dass auch nach dem Einbau die gesetzlichen Vorgaben zur Beleuchtung eingehalten werden.

Abblendlicht: Unterschied zum Fernlicht, Standlicht und Tagfahrlicht

Abblendlicht und Fernlicht unterscheiden sich durch die Leuchtweite voneinander, denn das Fernlicht (auch Aufblendlicht genannt) dient dazu, die Fahrbahn weiträumiger auszuleuchten. Da diese Scheinwerfer sehr hoch eingestellt sind, kann das zum Blenden des Gegenverkehrs oder des Vorausfahrenden führen, weshalb die Nutzung nur dann erlaubt ist, wenn dies nicht der Fall ist.

Auch als Tagfahrlicht möglich: Abblendlicht bei Kfz.
Auch als Tagfahrlicht möglich: Abblendlicht bei Kfz.

Das Standlicht dient dazu, stehende Fahrzeuge für andere erkenntlich zu machen und nicht um die Fahrbahn auszuleuchten. Es strahlt wesentlich schwächer als Abblend- oder Fernlicht und leuchtet auch nur, wenn die anderen Beleuchtungen ausgeschaltet sind. Da das Abblendlicht deutlich zu hell ist, darf es nicht als Standlicht verwendet werden.

Ebenfalls schwacher als das Abblendlicht leuchtet das Tagfahrlicht. Es dient im Wesentlichen auch nur dazu, das Fahrzeug am Tag für andere sichtbar zu machen. Muss die Fahrbahn ausgeleuchtet werden, ist das Abblendlicht zu nutzen. Dieses kann jedoch auch als Tagfahrlicht dienen.

Wann ist das Abblendlicht im Scheinwerfer einzuschalten?

Wann das Abblendlicht einzuschalten ist, wird ebenfalls gesetzlich geregelt. Hier ist insbesondere § 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO) von Bedeutung. In diesem wird bestimmt, wann welche Beleuchtung am Fahrzeug einzuschalten ist. Für ein Motorrad gilt beim Abblendlicht folgende Vorschrift:

Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren.

Für alle anderen Kraftfahrzeuge gelten denn folgende Bestimmung:

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten. Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.

Das bedeutet also, dass Abblendlicht immer dann einzuschalten ist, wenn es die Situation bzw. die Sichtverhältnisse notwendig machen. Kommt es also auch am Tage zu einer Sichtbehinderung, muss das Licht vorschriftsmäßig angeschaltet werden. Darüber hinaus gilt, dass das Abblendlicht im Tunnel ebenfalls leuchten muss.

Wird das Licht nicht genutzt, um sich beispielsweise für andere Straßenverkehrsteilnehmer sichtbarer zu machen oder um selbst die Sicht ein wenig zu verbessern, droht ein Bußgeld von bis zu 60 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg ist möglich.

Ist das Abblendlicht eingeschaltet, kann das im Cockpit anhand eines Symbols geprüft werden. Am Schalter für die Beleuchtung befindet sich ein Symbol, welches einen Scheinwerfer, der nach unten strahlt, darstellt. Ist der Schalter auf dieses gerichtet, nutzen Sie das Abblendlicht. Oftmals gibt es auch eine Kontrollleuchte mit dem gleichen Symbol, welches dann in Grün leuchtet.

Die nachfolgende Grafik verdeutlicht, wann Sie welche Beleuchtung am Fahrzeug nutzen müssen:

Beleuchtung am Auto: Wann ist welche Nutzung vorgeschrieben?
Beleuchtung am Auto: Wann ist welche Nutzung vorgeschrieben?

Abblendlicht: Die Lampe richtig einzustellen, ist wichtig

Die Sichtweite beträgt, bei gut eingestelltem Abblendlicht, maximal 50 Meter. Das Licht darf dabei den Gegenverkehr nicht blenden. Ist das Abblendlicht kaputt und leuchtet nicht oder blendet andere, sollten Sie das schnellstmöglich beheben. Denn um den Gegenverkehr nicht zu blenden und selbst aber auch genug sehen zu können, muss das Abblendlicht ordnungsgemäß eingestellt werden. Das trifft vor allem auch bei älteren Fahrzeugen zu, die keine automatische Leuchtweitenregelung besitzen.

Ist bei der automatischen Einstellung der Sensor der Leuchtweitenregulierung defekt, müssen Sie diesen sofort wechseln beziehungsweise reparieren lassen.

Darum ist die Einstellung so wichtig:

  • Ist das Abblendlicht zu hoch eingestellt, wird der Gegenverkehr direkt und der Vordermann durch die Reflexion im Rückspiegel geblendet.
  • Ist das Abblendlicht zu niedrig eingestellt, verliert man wichtige Meter Sichtweite.
Reichweite bzw. Leuchtweite: Abblendlicht dient dem Ausleuchten der Fahrbahn und darf niemanden blenden.
Reichweite bzw. Leuchtweite: Abblendlicht dient dem Ausleuchten der Fahrbahn und darf niemanden blenden.

Wie erkennen Sie, ob das Abblendlicht defekt bzw. falsch eingestellt ist? Die Fahrzeughersteller geben stets einen bestimmten Neigungswinkel der Scheinwerfer vor, der in der Regel auch eingehalten werden muss.

Entsprechende Hinweise sind meist auf den Aufklebern in der Nähe der Scheinwerfer zu finden. Empfehlenswert ist ein Lichttest in der Werkstatt, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob bei Ihrem Abblendlicht die Birne richtig leuchtet oder der Winkel richtig eingestellt ist.

Sie können das Licht aber auch selbst einstellen, wenn eine Leuchtweitenregulierung manuell möglich ist. Dazu sollte eine Person im Fahrzeug sitzen und folgende Punkte beachtet werden:

  • weißes DIN-A4-Blatt vor den Scheinwerfer halten, Lichtoberkante deutlich sichtbar
  • Scheinwerfern zu einer Wand parken, in einem Abstand, mit dem Sie gut rechnen können
  • Mit einem Zollstock den Abstand zwischen Lichtoberkannte und Boden messen
  • Auf dieser Höhe wird dann eine waagerecht gezogene Linie an der Wand markiert
  • Steht auf dem Scheinwerfer 1,2 Prozent, bedeutet das eine Reduktion des Lichtkegels pro Meter um 1,2 Zentimeter
  • Lichtoberkante bei einem Abstand von 5 Metern 6 Zentimeter unter der Linie
  • Lichtoberkante nicht in diesem Bereich (darunter oder über der Linie), Scheinwerfer nachjustieren
  • Das Drehrad für die Leuchtweitenregulierung befindet sich gewöhnlich am Armaturenbrett links neben dem Lenkrad
  • Ändert sich nichts, sollten Sie eine Werkstatt aufsuchen

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

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