Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Geburtsname: Was ist das? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das deutsche Namensrecht umfasst verschiedene Vorschriften und Regelungen, die das Recht einer jeden Person auf einen Namen regeln. Danach bekommen ab der Geburt Kinder einen Vor- und einen Zunamen. Der Vorname kann frei gewählt werden. Anders verhält sich dies allerdings mit dem Zunamen.

Aber was bedeutet der Begriff „Geburtsname“? Der sogenannte Geburtsname ist per Definition der Nachname, den das Kind bei seiner Geburt erhält. Dabei handelt es sich in der Regel um den Familiennamen der Eltern oder des sorgeberechtigten Elternteils.

FAQ: Geburtsname

Welcher Name ist der Geburtsname?

Beim Geburtsnamen handelt es sich gemäß Namensrecht um den Nachnamen, der bei der Geburt bestimmt wird.

Ist der Geburtsname auch immer der Familienname?

Nein. Der Geburtsname muss nicht gleichzeitig auch der aktuelle Familienname sein, denn dieser kann durch Heirat oder Scheidung geändert werden.

Können Sie den Geburtsnamen ändern?

Nach einer Namensänderung durch Heirat bleibt der Geburtsname derselbe. Ein Geburtsname kann bei einem Kind jedoch durch den Ehenamen ersetzt werden.

Was genau ist der Geburtsname?

Seit dem Mittelalter wird zum Vornamen auch ein Nachname vergeben. Der Geburtsname beruhte damals auf der Herkunft, dem Beruf oder den Eigenschaften einer Person. So lautete der Zuname einer kleingewachsenen Person in der Regel Klein. War eine Person Schneider von Beruf, bekam diese die Berufsbezeichnung als Nachname. Heutzutage wird der Familienname vererbt und bildet somit den Geburtsnamen neugeborener Kinder.

Aber sind Geburtsname und Familienname das gleiche? Wie unterscheiden sich die beiden Begrifflichkeiten voneinander? Der Familienname und Geburtsname sind nicht zwangsläufig dasselbe. Denn letzterer bleibt im Laufe des Lebens immer gleich, wohingegen sich der Nachname durch Heirat oder Scheidung mit erneuter Heirat oftmals ändern kann. Damit ist zwar jeder Nachname auch ein Familienname, nicht allerdings zwangsläufig der Name, den Sie von Geburt an tragen.

Inwiefern eine Änderung des Geburtsnamens überhaupt möglich ist, was mit dem Nachnamen passiert, wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen und ob eine Person nach einer Scheidung seinen Geburtsnamen wieder annehmen kann, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Geburtsname ändern lassen: Geht das überhaupt?

Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.
Eine Namensänderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, was heißt, dass der Geburtsname immer gleich bleibt.

Ist zwischen Geburtsname und Familienname ein Unterschied festzumachen? Diese Frage kann mit einem klaren „ja“ beantwortet werden.

Der Geburtsname, früher auch häufig Mädchenname genannt, bleibt von der Geburt bis zum Tod immer gleich, sofern keine Einbenennung erfolgt. Dabei nimmt das Kind etwa den neuen Ehenamen eines wiederverheirateten Elternteils an, der den Geburtsnamen ersetzt und zum neuen Geburtsnamen wird. Dieser Vorgang ist deshalb regelmäßig unwiderruflich.

Dementsprechend bleibt der Geburtsname nach der Änderung des Nachnamens weiterhin bestehen.

Der Nachname kann durch Heirat, Scheidung, Adoption oder aus anderen Gründen durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden. Dies ist im Laufe des Lebens mehrfach möglich. Der Nachname, den Sie von Geburt an haben, bleibt allerdings immer bestehen. Wenn Sie also auf einem Dokument Ihren Geburtsnamen angeben müssen, können Sie zur Sicherheit in Ihrer Geburtsurkunde nachsehen.

Beispiel: Christina Schneider bekommt ein uneheliches Kind, welches automatisch ihren Nachnamen bekommt und ab der Geburt Nina Schneider heißt. Nina Schneider wird zur Adoption freigegeben. Die Eheleute Müller adoptieren Nina und können Ninas Nachnamen auf Müller ändern lassen.

Dadurch kann das Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen Nina und ihren neuen Eltern durch den gemeinsamen Geburtsnamen gestärkt werden. Nina heißt nun also Nina Müller und trägt damit den Nachnamen Ihrer neuen Eltern. Wenn Nina Müller später Hans Schmidt heiratet und beide Eheleute den gemeinsamen Ehenamen Schmidt annehmen, bleibt der Geburtsname von Nina immer Müller.

Namensänderung: Fällt der Geburtsname nach der Eheschließung weg?

Der Geburtsname und seine Bedeutung ist damit geklärt. Aber wie verhält es sich, wenn zwei Menschen heiraten und der eine Ehegatte den Ehenamen des anderen annehmen möchte? Was passiert dann mit dem eigenen Geburtsnamen?

Beispiel: Helga Großkreutz heiratet Klaus Eberling. Sie hat nun verschiedene Möglichkeiten:

Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
Was ist mit Geburtsname gemeint? Es ist der Nachname, den Sie bei der Geburt bekommen.
  1. Sie kann ihren Geburtsnamen Großkreutz behalten.
  2. Helga könnte den Nachnamen von ihrem Ehemann annehmen und ihr Nachname wird als Doppelname angefügt oder vorangestellt, sodass Helga nun Großkreutz-Eberling oder Eberling-Großkreutz heißt.
  3. Oder Helga nimmt den Nachnamen von ihrem Ehemann an. Der Geburtsname Großkreutz bleibt aber weiterhin in ihren Dokumenten bestehen, sodass Sie Helga Ebeling, geborene Großkreutz heißt.

Oftmals muss auf verschiedenen Anträgen von Behörden neben Name und Vorname auch der Geburtsname angegeben werden. Dieser kann sich, wie das obige Beispiel zeigt, durchaus vom aktuellen Familiennamen unterscheiden.

Wenn Eltern bei der Geburt des Kindes keinen gemeinsamen Familiennamen tragen, da sie nicht verheiratet sind, muss der Nachname im Vorfeld ausgesucht werden. Die Auswahl ist für weitere Kinder des Paares bindend. Heiraten die Eltern, kann als gemeinsamer Nachname der Geburtsname der Kinder zum gemeinsamen Ehenamen gemacht werden, sofern ein Antrag beim Standesamt gestellt wird.

Kann der Geburtsname nach der Scheidung wieder angenommen werden?

Wer sich scheiden lassen will, stellt sich häufig die Frage, ob als Name wieder der Geburtsname angenommen werden kann. Nach der rechtskräftigen Scheidung bekommen Sie Ihren vorigen Nachnamen nicht automatisch zurück, sondern müssen einen separaten Antrag auf Namensänderung beim Standesamt stellen.

Aber nicht nur der Geburtsname kann wieder angenommen werden, auch alle anderen Familiennamen, die Sie bislang trugen, können Sie nach einer Scheidung wieder annehmen.

Beispiel: Helga Ebeling lässt sich von Klaus Ebeling scheiden. Ihr Geburtsname ist Großkreutz. Helga hatte vor der Ehe mit Klaus allerdings bereits zwei Ehemänner und hieß sowohl mit Nachnamen Lehmann als auch Brunner. Helga kann sich also aussuchen, ob Sie den Namen Ebeling behalten möchte oder einen der Namen Großkreutz, Lehmann oder Brunner wieder annehmen will.

Wenn Kinder aus der Ehe entstanden sind und den gemeinsamen Ehenamen als Geburtsnamen erhalten haben, lässt sich dieser bei einer Scheidung der Eltern nicht so einfach ändern. Wird der Geburtsname der Mutter wieder angenommen, kann dieser in der Regel nicht von den Kindern angenommen werden.

Erst wenn die Mutter erneut heiratet und als gemeinsamen Ehenamen den ihres Partners annimmt, können die Kinder diesen auch als Familiennamen führen, sofern der Vater, der ebenfalls das Sorgerecht trägt, dem Vorhaben zustimmt. Aber auch in diesem Fall ändert sich nur der Nachname der Kinder. Der Geburtsname bleibt derselbe.

Mit welchen Kosten müssen Sie bei einer Namensänderung rechnen?

Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.
Der Mädchenname der Mutter kann von Kindern nach der Scheidung der Eltern in der Regel nicht angenommen werden.

Wenn der Geburtsname nach einer Scheidung wieder angenommen werden soll oder der Familienname aus anderen Gründen geändert wird, müssen Sie dies bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen. Dazu benötigen Sie im Regelfall folgende Dokumente:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches mit Eheauflösungsvermerk
  • Scheidungsbeschluss inklusive Rechtskraftvermerk

Je nach Aufwand kann die Namensänderung mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden sein. Der Verwaltungsakt kann sowohl mit ein paar Euro als auch mit Gebühren von über 1000 Euro zu Buche schlagen. Die genauen Kosten stehen erst mit Abschluss des Verfahrens fest.

Allerdings können Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt die Gebühren für Ihre Namensänderung einschätzen lassen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

270 Gedanken zu „Geburtsname – Ist eine Namensänderung möglich?

  1. natascha l

    tochter wurde sexuell missbraucht vom großvater väterlicherseits.eltern sind geschieden .das mädchen trägt den geburtsnamen ihres vaters.-k) der vater will nun aber nicht mehr k heißen.,da ihn die straftäter des eigenen vaters an seiner tochter psychisch schwer belastet.kann er nun den namen der 2. ehefrau annehmen ? und was passiert mit der erwachsenen tochter .die leiblichliche mutter ist auch zum 2.mal verheiratet .kann das mädchen jetzt den namen der mutter oder deren mädchenname oder den der stiefmutter annehmen .und wie ist die beweislast .der großvater hat überer mehrere jahre sexuellen missbrauchte betrieben .muß man ihn jetzt anzeigen mit 90 .??um den namen los zu werden .wir wohnen in berlin .danke n.l

  2. Maria K

    Ich bin geschieden, meine 2 Söhne haben den Namen meines Ex wie ich auch. Nun möchte der eine Sohn meinen Mädchen – Namen annehmen, da es aus dieser Linie keine männlichen nachkommen gibt. Ist das möglich?

  3. Manuela K

    Hallo ich habe eine Frage
    Als ich zwei Jahre war Hat meine Mutter einen anderen Mann geheiratet dessen Name sie auch angenommen hat?
    Dann habe ich den Namen meines Stiefvaters Annehmen müssen ist das rechtens ohne meinen Leiblichen Vater zu fragen…

  4. Henning

    Hallo, bin das kind einer verheirateten fremdgegangenen Mutter,Mutter und ihr Ehemann sind verstorben und meine Mutter hat mir nie den Namen meines Vaters genannt. Wie kann es ch nun erfahren,wer mein Vater war

    LG F Henning

  5. Angelina B

    Hallo,
    Habe mich schon gut durchgelesen. Allerdings stellt sich mir die Frage.

    Kann man eine Namensänderung durch führen bei einem Kind was den Namen des Vaters (unverheiratet) bekommen hat und eigentlich mit dem Namen der Mutter geboren ist umändern.
    Also quasi dass das Kind den Namen der Mutter wieder bekommt?

    Liebe Grüße

  6. Ela

    Ich möchte gerne meinen Geburtsnamen (leiblichen Vater Name) wieder annehmen. Mein Vater ist verstorben als ich 3 Jahre alt war. Meine Mutter heiratete neu als ich 8 Jahre alt war und ich erhielt den Namen meines Stiefvaters. Namensumschreibung in der DDR, keine Adoption. Ich wollte niemals diesen Namen haben wurde aber nicht gefragt. Ich habe keine gute Bindung zu meinem Vater gehabt und viele schlimme Dinge erlebt. Meine Mutter ist gestorben und auch mein Stiefvater ist verstorben. Ich heiratete und nahm den Namen meines Exmanns an. Wurde 2018 geschieden. Es war eine Ehe von psychischer Gewalt, bis heute leide ich unter dieser. Ich möchte gerne den Namen meines leiblichen Vaters zurück haben. Ich liebe meinen leiblichen Vater, habe viel von ihm in Erfahrung bringen können. Seinen Namen zu erhalten, würde mich stärken und glücklich machen. Welche Chancen auf Namensänderung habe ich?

  7. Barut

    Hallo, ich bin Ausländer mit Aufenthaltstitel und Wohnung in Deutschland. Ich möchte meinen zweiten Vornamen entfernen lassen, da er belästigend für mich ist, ist das möglich und wenn wo?

  8. Nadja w

    Meine Frage ist, bin adoptiert
    Möchte schon sehr lange meinen Geburtsnamen zurück ,komme mit dem Namen der Adoption nicht klar.
    Kann ich das beantragen?

  9. Katarzyna B

    Hallo,
    habe eine Frage. Ich bin seit 10 Jahren geschieden und habe noch den Familiennamen meines Ex-Manns. Ich habe einen anderen Lebenspartner jetzt und bin schwanger. Ich möchte das alleinige Sorgerecht tragen. Kann mein Kind bei der Geburt meinen Mädchennamen annehmen? Ich möchte nicht, dass es den Namen meines Ex-Mannes trägt und möchte nicht erneut heiraten. Müsste ich vielleicht meinen Geburtsnamen wieder annehmen, damit mein Kind bei der Geburt meinen Geburtsnamen bekommt?

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