Eheliche Pflichten: Was schreibt der Gesetzgeber vor?

Was sind eheliche Pflichten? Was das Gesetz dazu sagt, klärt der nachfolgende Ratgeber.
Was sind eheliche Pflichten? Was das Gesetz dazu sagt, klärt der nachfolgende Ratgeber.

Treten Paare vor den Altar, um sich Liebe und Treue zu versprechen, beginnt dadurch ein neuer Lebensabschnitt. Im Freudentaumel gerät dabei schnell in Vergessenheit, dass die Ehe Rechte und Pflichten mit sich bringt.  Aus diesem Grund beleuchten wir nachfolgend, was sich hinter der Bezeichnung „eheliche Pflichten“ verbirgt und ob sich dadurch zum Beispiel ein Recht auf ehelichen Beischlaf ableiten lässt.

FAQ: Eheliche Pflichten

Was sind eheliche Pflichten?

Als „eheliche Pflichten“ werden gemeinhin die gesetzlichen Verbindlichkeiten zwischen Eheleuten in einer Ehe bezeichnet.

Was fällt unter diese Pflichten?

Darunter fallen zum Beispiel ein gemeinsamer Wohnsitz und der Anspruch auf Unterhalt. Was diesbezüglich gesetzliche definiert ist, lesen Sie hier.

Was gehört nicht zu den ehelichen Pflichten?

Der Beischlaf oder auch das Kinderkriegen werden hingegen nicht vom Gesetzgeber als eheliche Verpflichtungen definiert, stattdessen greift dabei die Selbstbestimmung. Was in Bezug auf die Gleichberechtigung in der Ehe gilt, erfahren Sie hier.

Was gehört zu den ehelichen Pflichten?

Eheliche Pflichten der Frau/des Mannes: Unterscheidet der Gesetzgeber?
Eheliche Pflichten der Frau/des Mannes: Unterscheidet der Gesetzgeber?

Der Gesetzgeber geht – auch wenn grundsätzlich die Möglichkeit auf Scheidung besteht – davon aus, dass eine Ehe auf Lebenszeit geschlossen wird.

Daher gelten für Personen, die den Bund fürs Leben eingehen, zahlreiche Rechte und Pflichten in der Ehe. Doch was besagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) konkret über eheliche Pflichten?

In § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB heißt es dazu:

Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

Dieses doch sehr allgemein wirkende Zitat scheint auf den ersten Blick nur begrenzt Informationen über eheliche Pflichten zu enthalten. Tatsächlich handelt es sich hierbei aber um eine sogenannte Generealklausel, die auf vielfältige Weise durch die Rechtsprechung konkretisiert wurde. Dies beinhaltet unter anderem folgende Aspekte der gemeinsamen Lebensgestaltung:

  • Zusammenleben
  • Gegenseitige Verantwortung
  • Familienplanung

Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, dass die Eheleute unter einem Dach leben und über einen gemeinsamen Haushalt verfügen. Allerdings gibt es auch Gründe, die einem Zusammenleben im Wege stehen, wie etwa die Ausübung des Berufes.

Die gegenseitige Verantwortung kann sich in vielen Aspekten der Ehepflichten zeigen. Dazu zählen insbesondere mögliche Unterhaltsverpflichtungen, die auch bei einem Scheitern der Ehe weiterhin bestehen. Gemeinsam verantwortlich sind die Ehegatten aber auch bei der Haushaltsführung sowie ggf. der Kindererziehung.

Viele Paare entschließen sich auch wegen künftiger Kinder zur Ehe, gesetzliche Verpflichtungen zur Fortpflanzung gibt es aber nicht. Die Entscheidung für oder gegen Nachwuchs kann also jeder selbst treffen. Dennoch sind die Ehepartner dazu verpflichtet, sich an bestehende Vereinbarungen zu halten. Dies kann zum Beispiel die Verhütung betreffen, weshalb diese nicht heimlich manipuliert oder abgesetzt werden dürfen. Rechtliche Ansprüche ergeben sich bei Verstößen gegen eheliche Pflichten aber in der Regel nicht.

Das BGB unterscheidet nicht mehr zwischen den Pflichten einer Ehefrau/eines Ehemannes. Damit gelten die Partner grundsätzlich als gleichberechtigt und können frei über die Gestaltung ihres Zusammenlebens bestimmen.

Lässt sich Beischlaf in der Ehe einklagen?

Beischlaf in der Ehe: Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht.
Beischlaf in der Ehe: Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht nicht.

Lange Zeit hielt sich der Glaube, dass der Geschlechtsverkehr zu den Ehepflichten der Frau zählt, ob sie nun will oder nicht. Wie in der damaligen Weltanschauung gemäß Ehegesetz der Beischlaf zu erfolgen hatte, zeigt zum Beispiel ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02. November 1966 (Az.: IV ZR 239/65), welches sich unter anderem mit Verstößen gegen eheliche Pflichten und der damals üblichen Schuldfrage beim Scheitern einer Ehe befasst:

Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen läßt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. 

Heutzutage würde ein solches Urteil, welches mit dem Argument „eheliche Pflichten“ den Beischlaf auch gegen den Willen eines Ehegatten legitimiert, wohl für einen gesellschaftlichen Aufschrei sorgen. Zumal seit Mai 1997 auch Vergewaltigung in der Ehe ein Straftat darstellt. Somit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Sex während der Ehe.

Rechte in der Ehe

In der Ehe gehen Rechte und Pflichten miteinander einher.
In der Ehe gehen Rechte und Pflichten miteinander einher.

Das Thema „eheliche Pflichten“ sollte allerdings nicht nur einseitig betrachtet werden, denn ebenso gibt es Rechte, die mit der Ehe einhergehen. Ein paar Beispiele haben wir nachfolgend zusammengefasst.

Dazu zählt zum Beispiel, das Wohnrecht. So dürfen beide Ehegatten, solange diese miteinander verheiratet sind, die gemeinsame Wohnung nutzen. Kommt es zum Streit, darf ein Partner den anderen also nicht vor die Tür setzen. Hierbei ist auch irrelevant, wem die Immobilie gehört. Ausnahmen von diesem Wohnrecht gelten nur bei einem richterlichen Beschluss oder auf polizeiliche Anordnung – zum Beispiel bei Gewalt in der Ehe.

Der Bund fürs Leben führt zudem zu einem gegenseitigen Zeugnisverweigerungsrecht. Die Eheleute müssen sich daher vor Gericht nicht gegenseitig belasten. Nicht zuletzt führt der Eheschluss auch dazu, dass sich die gesetzliche Erbfolge verändert.

Werden eheliche Pflichten nicht beachtet, kann dies innerhalb der Beziehung zu Spannungen führen. Lässt sich kein gemeinsamer Nenner mehr finden, folgt in letzter Konsequenz die Scheidung. Wie Sie dabei Ihre Interessen schützen und am besten friedlich getrennte Wege gehen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Familienrecht besprechen.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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2 Gedanken zu „Eheliche Pflichten: Was schreibt der Gesetzgeber vor?

  1. Ute

    Muß der Ehegatte wenn er pflegebedürftig wird vom anderen versorgt werden?

    1. Carola M

      Es gibt kein Gesetz, wodurch Angehörige zur Pflege angehalten werden können. Im Umkehrschluss müssen Pflegebedürftige die Pflege durch Verwandte auch nicht dulden. Dadurch könnte sogar der strafrechtlich relevante Tatbestand der Nötigung erfüllt werden.

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