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FAQ: Überblick zu den Kontoführungsgebühren
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, wie hoch die Gebühren für ein Konto maximal sein dürfen. Vielmehr kann jede Bank selbst festlegen, wie sie ihre Kostenstruktur gestaltet. Je nach Leistungsumfang müssen Sie mit etwa 3 bis 8 Euro pro Monat rechnen. Ist Ihre Bank teurer, lohnt sich mitunter ein Wechsel. Welche zusätzlichen Gebühren erhoben werden dürfen, können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Während Filialbanken in den meisten Fällen Kontoführungsgebühren erheben, verzichten noch einige Direktbanken im Internet darauf. Beachten Sie jedoch: Auch bei Konten, für welche die Bank keinen monatlichen Grundbetrag verlangt, können zusätzliche Gebühren – beispielsweise für das Geldabheben an fremden Automaten – auf Sie zukommen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Sie müssen einer Vertragsänderung – dazu gehört auch die Änderung der Kontoführungsgebühren – aktiv zustimmen. War dies bei Ihnen nicht der Fall, haben Sie das Recht, die unzulässig erhobenen Gebühren zurückzufordern. Dazu müssen Sie ein entsprechendes Schreiben an die zuständige Bank schicken und darin eine Erstattung der Kontoführungsgebühren fordern. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Sie dabei unterstützen.
Kontoführungsgebühren: Wie hoch dürfen sie sein?
Mittlerweile verlangen viele Banken im Gegenzug dafür, dass diese ihren Kunden ein Konto zur Verfügung stellen, eine sogenannte Kontoführungsgebühr.
Wann diese fällig wird, also wann es zur Abbuchung des Betrags kommt, lässt sich dabei nicht pauschal sagen. Es ist entscheidend, was vertraglich zwischen Ihnen und der Bank festgelegt wurde. Meist erfolgt die Abbuchung aber monats- oder quartalsweise.
Bei der Höhe der Kontoführungsgebühren haben Banken ausreichend Gestaltungsspielraum. Es gibt diesbezüglich nämlich keine gesetzlichen Obergrenzen oder ähnliche Regelungen. Jede Bank kann also frei entscheiden, wie hoch die Kontoführungsgebühren ausfallen. In der Regel müssen Sie aber mit etwa 3 bis 8 Euro pro Monat rechnen.
Wie viel kostet ein Konto bei der Sparkasse? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Das liegt nämlich daran, dass es viele verschiedene Sparkassen in Deutschland gibt, die lokal arbeiten. Zu den größten zählen die Hamburger Sparkasse sowie die Sparkasse KölnBonn. Jede der Sparkassen kann die Kontoführungsgebühren individuell festlegen.
Welche zusätzlichen Gebühren sind zulässig?
Zusätzlich zu den fixen Kontoführungsgebühren können Banken noch einige weitere Gebühren verlangen. Dabei sind ihnen aber gewisse Grenzen gesetzt.
Nutzen Sie beispielsweise Ihre Kreditkarte im Ausland oder verhindert die Bank eine Überweisung, weil Ihr Konto nicht ausreichend gedeckt ist, so kann sie zusätzliche Gebühren berechnen.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen gewisse Posten bei der Kontoführungsgebühren unzulässig sind. Liegt beispielsweise eine Kontopfändung vor, darf die Bank keine zusätzlichen Gebühren von Ihnen verlangen. Auch Kopien dürfen einem Kunden nicht in Rechnung gestellt werden – außer, wenn er diese ausdrücklich verlangt hat.
Gut zu wissen: Privatkunden müssen auf die Kontoführungsgebühren keine Mehrwertsteuer zahlen.
Welche Bank ist kostenlos?
Sie möchten die Kontoführungsgebühren umgehen? Es gibt durchaus noch Banken, welche generell keine Bankgebühren erheben oder diese für bestimmte Personengruppen streichen. Letzteres gilt häufig für Schüler, Auszubildende und Studenten. Sie können bei vielen Geldinstituten bei den Kontoführungsgebühren von einer Befreiung profitieren.
Grundsätzlich sind es vor allem die Direktbanken, welche keine Bankgebühren verlangen. Manche Banken, egal ob es sich um eine Filial- oder Direktbank handelt, bieten jedoch auch ein kostenloses Konto an, wenn der Kunde im Monat über einen gewissen Geldeingang verfügt.
Wussten Sie schon, dass Sie die Gebühren für Ihr Konto von der Steuer absetzen können? Für anfallende Kontoführungsgebühren wird eine Pauschale in Höhe von 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten angesetzt. Sie müssen dafür keine Nachweise vorlegen. Zahlen Sie jedoch keine Kontoführungsgebühren, fällt der Pauschbetrag weg.
Kontoführungsgebühren zurückfordern: Urteil stärkt Verbraucherrechte
Im April 2021 fällte der Bundesgerichtshof ein wichtiges Urteil zugunsten vieler Verbraucher (Az.: XI ZR 26/20). Bislang hatten viele Banken vorausgesetzt, dass ein Kunde einer Vertragsänderung immer dann zustimmt, wenn er dieser nicht ausdrücklich widerspricht.
Reagierte ein Kunde also nicht auf ein Schreiben, in dem ihm eine Erhöhung der Kontoführungsgebühren mitgeteilt wurde, so nahm die Bank dies als stille Zustimmung wahr.
Laut dem Urteil des BGH handelt es sich dabei jedoch um ein rechtswidriges Vorgehen. Vielmehr kann es nur dann zu einer Vertragsänderung kommen, wenn der Kunde dieser explizit zustimmt. Diese Rechtsprechung gibt vielen Bankkunden nun die Möglichkeit, gegen unrechtmäßig erhobene Kontoführungsgebühren vorzugehen.
Möchten Sie unzulässige Kontoführungsgebühren zurückfordern? Dann sollten Sie ein Schreiben mit dem Hinweis auf das Urteil des BGH an Ihre Bank schicken. Listen Sie genau auf, wie hoch der Betrag ist, den die Bank unzulässigerweise von Ihnen verlangt hat. Sind Sie unsicher, ob eine Rückforderung für Sie infrage kommt? Dann lassen Sie sich von einem Anwalt, der auf das Bankrecht spezialisiert ist, beraten.
ich bin eine arme Rentnerin und die erhöhung macht mir angst
meine Bank stellt mich vor folgende Alternativen:
1.) Gebühren zurückfordern, im Gegenzug erhöht sich die Gebühr um 25%
2.) keine Rückzahlung und garantiert bis 2024 keine weitere Erhöhung
3.) nicht zustimmen und die Bank kündigt mir
Wer dabei gewinnt ist die Bank..