Bußgeldkatalog: Autokennzeichen
Tatbestand | Bußgeld |
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Sie führten das Fahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Kennzeichen schlecht lesbar waren. | 5 € |
Sie ließen an dem Fahrzeug die amtlichen Kennzeichen nicht entstempeln und lieferten den Fahrzeugschein / Nachweis über die Betriebserlaubnis nicht ab, obwohl der Betrieb infolge fehlender Prüfplakette / Prüfmarke durch die Zulassungsbehörde untersagt war. | 15 € |
Sie setzten eine elektronische Mobilitätshilfe ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb. | 40 € |
Sie setzten das vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne vorgeschriebenes Kennzeichen in Betrieb. | 40 € |
Sie setzten das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb. | 40 € |
Sie ordneten die Inbetriebnahme des vom Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen an, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlte bzw. ließen sie zu. | 40 € |
Sie setzten das Fahrzeug mit Wechselkennzeichen ohne das / mit unvollständigem Kennzeichen in Betrieb. | 50 € |
Sie stellten das Fahrzeug mit Wechselkennzeichen ohne das / mit unvollständigem Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße ab. | 40 € |
Sie setzten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb. | 50 € |
Sie stellten das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb des auf dem Kennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße ab. | 40 € |
Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, dessen hinteres / vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. | 10 € |
Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl sich die an dem Fahrzeug angebrachten Kennzeichenschilder in keinem ordnungsgemäßen Zustand befanden. | 10 € |
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte. | 60 € |
Sie führten an der Rückseite des letzten zulassungsfreien Anhängers kein vorgeschriebenes Kennzeichen. | 60 € |
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war. | 65 € |
Sie beantragten trotz Standortwechsels des Fahrzeugs nicht unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens. | 15 € |
Sie ließen das Kennzeichen des Fahrzeugs nicht entstempeln, obwohl es außer Betrieb gesetzt wurde. | 15 € |
Sie setzten das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen in Betrieb, obwohl das auf dem Kennzeichen angegebene Ablaufdatum überschritten war. | 50 € |
Sie nahmen das Fahrzeug bei einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt ohne rotes Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen in Betrieb. | 60 € |
Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen verbotswidrig an mehr als einem Fahrzeug. | 50 € |
Sie lieferten das rote Kennzeichen / Fahrzeugscheinheft nicht unverzüglich ab. | 10 € |
Sie verwendeten das Kurzzeitkennzeichen zur Durchführung einer anderen Fahrt als einer Prüfungsfahrt, Probefahrt oder Überführungsfahrt. | 50 € |
Sie überließen das Kurzzeitkennzeichen einer anderen Person zur Nutzung an einem anderen als dem im Fahrzeugschein eingetragenen Fahrzeug. | 50 € |
Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl das rote Oldtimerkennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. | 10 € |
Sie führten an dem ausländischen Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger ein heimisches Kennzeichen, das nicht den Vorschriften entsprach. | 10 € |
FAQ: Autokennzeichen
Mit dem Autokennzeichen lassen sich Halter und Fahrzeug zuordnen. Darüber hinaus dient das Schild als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung, die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs und informiert über den Termin für die nächste Hauptuntersuchung.
Neben den Standardkennzeichen gibt es in Deutschland noch zahlreiche Sonderkennzeichen, für die das Verkehrsrecht besondere Anforderungen vorsieht. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Der Bußgeldkatalog sieht für eine solche Ordnungswidrigkeit ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro. Welches Fehlverhalten sich darüber hinaus beim Nummernschild ahnden lässt, verrät diese Tabelle.
Nummernschilder: Das Erkennungsmerkmal fürs Kfz
Inhalt
Um den tausenden Fahrzeugen, die auf den deutschen Straßen unterwegs sind, stets auch einen Halter zuordnen zu können, wurden bereits vor über 100 Jahren Kennzeichen eingeführt. Die Nummernschilder variieren nach der Zeichenfolge von Bundesland zu Bundesland und von Kreis zu Kreis.
Vorrangig fungieren die Nummernschilder zur Registrierung, Kennzeichnung sowie Speicherung der Daten des Autos. Mit der steigenden Anzahl an Kraftfahrzeugen wurden allerdings immer mehr Kennzeichentypen eingeführt. Dabei wird grob zwischen Standard- und Sonderkennzeichen unterschieden.
Beim Standard- bzw. EU-Kennzeichen handelt es sich um die normalen Kennzeichen für reguläre Pkw. Diese verfügen über ein Nationalitätenzeichen, die Prüfplakette zur Hauptuntersuchung und eine Zeichenfolge, die sich aus Buchstaben und Zahlen zusammensetzt. Darüber hinaus ist ein amtliches Kennzeichen an der Stempelplakette, die Auskunft über eine vorschriftsgemäße Anmeldung des Fahrzeugs gibt, zu erkennen.
Sonderkennzeichen in Deutschland: Wozu dienen diese Kfz-Schilder?
Kfz-Kennzeichen können in Deutschland mitunter sehr unterschiedlich aussehen. Welche Typen sich dabei unterscheiden lassen und welchen besonderen Zweck die einzelnen Autoschilder dabei erfüllen, erklären wir nachfolgend:
Deutsche Autokennzeichen | Besonderheiten |
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Standardkennzeichen | |
Saisonkennzeichen | - erlaubt die Teilnahme am Straßenverkehr nur für einen bestimmten Zeitraum - Dauer: mindestens zwei und höchstens elf Monate |
Kurzzeitkennzeichen / Überführungskennzeichen | - für Probe- oder Überführungsfahrten - Erkennungsnummer besteht nur aus Ziffern und beginnt mit "03" oder "04" - das gelbe Feld gibt das Ablaufdatum an - maximale Gültigkeit: 5 Tage |
Oldtimerkennzeichen | - Kennzeichen für historische Kfz - Erkennungsnummer endet mit einem "H" |
Kennzeichen für E-Autos | - für reine Batterie-Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge - Erkennungsnummer endet mit einem "E" |
Wechselkennzeichen | - ermöglicht Zulassung von zwei Fahrzeugen mit einem Kennzeichen - Fahrzeuge müssen der gleichen Fahrzeugklasse angehören - besteht aus zwei Teilen |
Rotes Kennzeichen | - Händler-/ Werkstattkennzeichen - Erkennungsnummer beginnt mit "06" - ermöglichen Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten - nicht an ein Fahrzeug gebunden - keine TÜV-Plakette notwendig |
Rotes Oldtimerkennzeichen | - für gelegentlich genutzte Oldtimer (z. Bsp. Fahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen) - Erkennungsnummer beginnt mit „07“ - Keine TÜV-Plakette erforderlich |
Grünes Kennzeichen | - für steuerbefreite Kfz - zum Beispiel bei Fahrzeugen für die Forst- und Landwirtschaft |
Ausfuhrkennzeichen | - für die Verbringen von Kfz ins Ausland - Erkennungsnummer besteht aus einer ein- bis vierstelligen Zahl und einem nachfolgenden Buchstaben - das rote Feld gibt das Ablaufdatum an - maximale Gültigkeit: 1 Jahr |
Die Beschriftung der deutschen Autokennzeichen
Bei einem Auto setzt sich das Kennzeichen bzw. dessen Beschriften aus den Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer zusammen. Doch welche Vorgaben gelten dabei?
Die Unterscheidungszeichen dürfen maximal aus drei Buchstaben bestehen und geben den jeweiligen Verwaltungsbezirk an, in welchem das Fahrzeug schließlich zugelassen wurde. Die Reihenfolge der Buchstaben wird festgelegt. Das verantwortliche Ministerium ist dazu befugt, bestehende Unterscheidungszeichen abzuschaffen und neu zu vergeben.
Darüber hinaus verfügen Autokennzeichen über die Erkennungsnummer. Sie setzt sich aus ein bis zwei Buchstaben sowie maximal vier Ziffern zusammen. Dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 8 Zeichen auf dem Nummernschild verwendet werden. Umlaute wie “Ä”, “Ö” und “Ü” sind im Erkennungszeichen nicht erlaubt. Zudem dürfen bestimmte Kombinationen, die beleidigende Wörter oder nicht gewünschte Abkürzungen beinhalten nicht vergeben werden. Dazu zählen beispielsweise NS, SA, SS, HJ, AH und SD. Welche Kombinationen im Einzelnen untersagt sind, kann dabei je nach Landkreis variieren.
Es gibt natürlich Ausnahmen, da zum Beispiel Importfahrzeuge zwei- bis dreistellige Erkennungsnummern tragen dürfen, weil eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet wäre.
Sie wünschen sich eine besondere Kombination von Zeichen? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich im Vorfeld ein bestimmtes Kennzeichen zu reservieren. Ob Ihr persönliches Wunschkennzeichen noch verfügbar ist, können Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle in Erfahrung bringen.
Plaketten: Kleine Aufkleber mit großer Bedeutung
Europäische Autokennzeichen bestehen allerdings nicht nur aus Länderkennung, Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer, die eine Zuordnung des Fahrzeugs zum jeweiligen Halter ermöglichen. So geben Nummernschilder auch Auskunft darüber, dass Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde. Dafür wird das vordere Kennzeichen mit einer Zulassungsplakette versehen, die das Wappen des jeweiliges Bundeslandes trägt.
Dass das Fahrzeug die grundlegenden Anforderungen zur Verkehrssicherheit erfüllt, belegt die sogenannte TÜV-Plakette. Diese wird am hinteren Autokennzeichen angebracht, wobei die Farbe je nach Jahr variiert. Die Zahl, die auf 12 Uhr auf der Plakette zu sehen ist, zeigt an, wann die nächste Hauptuntersuchung beim Fahrzeug fällig ist.
Das Autokennzeichen dient in Europa außerdem Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. In vielen Staaten der EU kann daher auf die Grüne Versicherungskarte verzichtet werden.
Übrigens! Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland können Sie seit dem 1. Januar 2015 Ihr Kennzeichen behalten. Sie müssen also also nicht zwangsläufig ein neues Nummernschild beantragen. Erforderlich ist jedoch nach wie vor, dass sich der Autohalter bei der Zulassungsbehörde ummeldet und seine neue Adresse angibt. Dies ist wichtig, denn bei einem Unfall oder einem anderen Verkehrsdelikt muss der Halter des Autos auffindbar sein.
Maße und Anbringung
Für amtliche Kfz-Kennzeichen gelten in Deutschland allerhand Vorschriften und nur Schilder die den geltenden Normen entsprechen sind zulässig. Ein Aspekt sind dabei die Maße der Autokennzeichen. Regulär sind diese 520 mm x 110 mm groß.
Allerdings können auch andere Formate erlaubt sein. So sieht der Gesetzgeber zum Beispiel auch zweizeilige Kennzeichen möglich, wenn diese aufgrund der Bauart des Fahrzeugs erforderlich sind. Dabei gilt in der Regel, dass die Zulassungsstellen Sondergrößen nur dann genehmigen, wenn ein guter Grund vorliegt. Ästhetische Vorlieben reichen daher meist nicht aus.
Darüber hinaus muss auch die Befestigung der Nummernschilder vorschriftsgemäß erfolgen. Unter § 10 Abs. 5 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es dazu:
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Fahrzeugführer müssen somit sicherstellen, dass sich die Autokennzeichen nicht während der Fahrt lösen können. Möglich ist dies unter anderem mithilfe von Kennzeichenhalterungen oder durchs Anschrauben.
Sanktionen zum Autokennzeichen
Werden Autokennzeichen abgedeckt oder unkenntlich gemacht ist nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem Bußgeld zu rechnen. Achten Sie demnach darauf, dass Ihr Kennzeichen gut sichtbar ist. Sonst ist mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro zu rechnen. Sind die Prüfplakette und oder die Prüfnummer verdeckt oder verschmutzt, beträgt das Bußgeld ebenfalls 5 Euro.
Ist die Lesbarkeit zu stark beeinträchtigt oder das Kennzeichen verfälscht, kann dies außerdem den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erfüllen und somit eine Straftat darstellt. Diese wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.
Eine fehlende oder ausgefallene Kennzeichenbeleuchtung zieht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro nach sich. Zudem drohen noch weitere Sanktionen. Schließlich kann auch bei einer nicht mehr gewährleisteten Ablesbarkeit des hinteren Kennzeichens seitens des Staats von einem Kennzeichenmissbrauch ausgegangen werden. Das vorsätzliche Ausschalten der Kennzeichenbeleuchtung wird vom Gericht regelmäßig auch als Straftat angesehen.
Auch ein fehlendes Kennzeichen kann Sie teuer zu stehen kommen. Es werden 60 Euro vom Fahrzeughalter abverlangt. Kam es zu einem Diebstahl des Kennzeichens, ist dieser umgehend bei der Polizei zu melden. Dies ist notwendig, um eine unverzügliche Umkennzeichnung des Autos herbeizuführen.
Das Kennzeichen des Autos darf nicht mit einer Folie oder einem Glas überdeckt werden, welches reflektiert. Als Sanktion droht ein Bußgeld von 65 Euro. Das Bußgeld ist auch dann fällig, wenn nur ein Buchstabe oder eine Ziffer überklebt wurde. Da Kennzeichenfolien auf dem freien Markt verkauft werden, gilt hier, besondere Vorsicht weilen zu lassen. Oftmals gehen Betroffene davon aus, dass das, was käuflich erworben werden kann, auch zulässig ist. In Deutschland sind Kennzeichenfolien verboten. Mit welchen Sanktionen Sie zu rechnen haben, können Sie in unserer Bußgeldtabelle einsehen.