Bußgeld vor Ort bezahlen: Wann geht das?

Bußgeld vor Ort bezahlen: Im Ausland ist das üblich. Doch geht das auch in Deutschland?
Bußgeld vor Ort bezahlen: Im Ausland ist das üblich. Doch geht das auch in Deutschland?

FAQ: Bußgeld vor Ort bezahlen

Kann ich ein Bußgeld vor Ort bezahlen?

In Deutschland ist es in aller Regel nicht möglich, ein Bußgeld vor Ort zu bezahlen. Verkehrssünder müssen abwarten, bis Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt wird.

Kann ich ein Verwarnungsgeld vor Ort bezahlen?

Unter Umständen können Sie das Verwarnungsgeld bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit direkt vor Ort bezahlen.

Kann ich im Ausland ein Bußgeld vor Ort bezahlen?

Im Ausland ist es durchaus üblich, dass Sie ein Bußgeld vor Ort bezahlen dürfen. In vielen Ländern gibt es bei der direkten Bezahlung sogar einen Rabatt auf die Geldbuße.

Können Sie ein Bußgeld vor Ort bezahlen?

Verkehrskontrollen geschehen nicht nur durch fest installierte Blitzer und Messgeräte, sondern auch durch Beamte. Registriert die Polizei einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht, werden Sie häufig direkt aus dem Verkehr gezogen und auf einen Parkplatz oder eine Raststätte geleitet, wo die Beamten Sie mit dem Vorwurf konfrontieren. Im Zuge dessen erfahren Sie auch, mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen. Um den Vorfall so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen, erhoffen sich manche Fahrer, das geforderte Bußgeld direkt vor Ort bezahlen zu können. Aber ist es möglich, den Bußgeldbescheid und die damit verbundenen Gebühren auf diese Weise zu umgehen?

Der Bußgeldkatalog sieht neben möglichen anderen Sanktionen – Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot – in jedem Fall ein Verwarnungs- oder Bußgeld vor, wenn Sie die StVO nicht beachten und einen Verkehrsverstoß begehen. Welches davon anfällt, hängt davon ab, ob Sie eine Ordnungswidrigkeit oder eine geringfügige Ordnungswidrigkeit begangen haben: Auf erstere folgt ein Bußgeld, auf letztere ein Verwarnungsgeld bis höchstens 55 Euro. Ein Knöllchen können Sie in manchen Fällen direkt bei den Beamten der Polizei oder des Ordnungsamtes bezahlen.

Verwarnungsgeld kann vor Ort bezahlt werden

Unter Umständen ist es möglich, dass Sie ein Verwarnungsgeld vor Ort bezahlen.
Unter Umständen ist es möglich, dass Sie ein Verwarnungsgeld vor Ort bezahlen.

Ob Sie die geforderte „Strafe“ direkt bei den Beamten zahlen können, hängt davon ab, ob es sich um ein Verwarnungsgeld oder um ein Bußgeld handelt. Vor Ort bezahlen können Sie nur, wenn Ihr Verstoß lediglich ein geringes Verwarnungsgeld nach sich zieht – in der Regel dürfen Beamte bis zu 35 Euro annehmen. Das gilt aber keineswegs pauschal: Da deutschlandweit keine einheitlichen Regelungen diesbezüglich existieren, erfragen Sie am besten bei den kontrollierenden Beamten die Möglichkeit der Sofortzahlung.

Beachten Sie allerdings, dass Sie das Verwarnungsgeld akzeptieren, wenn Sie es sofort begleichen. Anfechten können Sie es dann im Nachhinein in der Regel nicht mehr. Anders als in anderen Ländern, in denen Sie ein Bußgeld direkt vor Ort bezahlen können, werden in Deutschland keine Rabatte für Schnellzahler gewährt. Zudem ist die Begleichung des Verwarnungsgeldes häufig nur auf der zuständigen Polizeidienststelle möglich. Da von einem Bußgeld erst ab einer Summe von mindestens 60 Euro gesprochen wird, ist es in Deutschland dementsprechend nicht möglich, ein Bußgeld vor Ort zu bezahlen.

Ausnahme: Sicherheitsleistung bei ausländischem Wohnsitz

Hält die Polizei einen Fahrer an, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, gestaltet sich die Regelung, ein Bußgeld nicht vor Ort bezahlen zu können, anders. Wegen der unter Umständen schwierigen Durchsetzung einer Bußgeldforderung über Landesgrenzen hinweg können die Beamten die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes verlangen. In der Regel muss der Fahrer diese bar bezahlen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ihm kein Bußgeldbescheid mehr zugestellt wird. Das Verfahren ist mit der Zahlung der Sicherheitsleistung nicht abgeschlossen, wie es etwa beim Bezahlen eines Verwarnungsgeldes vor Ort der Fall ist. Hat der Fahrer den Bescheid schließlich bekommen, kann er gegen diesen Einspruch einlegen, wenn er sich zu Unrecht beschuldigt sieht. Bei einem erfolgreichen Einspruch wird ihm das Bußgeld, das er vor Ort bereits bezahlen musste, zurückerstattet.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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