Bußgeldkatalog: Fahrrad-Geschwindigkeit
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sie gefährdeten als Radfahrer in einem Fußgängerbereich, in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger. | 30 € | 1* |
Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. | 100 € | 1 |
... mit Gefährdung | 120 € | 1 |
... mit Unfallfolge | 145 € | 1 |
* Der Punkt droht nur, wenn die Behörde ausnahmsweise ein Bußgeld ab 60 Euro verhängt. |
FAQ: Fahrrad-Geschwindigkeit
Der Gesetzgeber schreibt fürs Fahrrad keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit vor. Allerdings müssen auch Radfahrer sich den Straßenverhältnissen sowie dem Verkehrsgeschehen anpassen und dürfen durch ihr Tempo niemanden gefährden.
Grundsätzlich müssen Sie auch mit dem Fahrrad eine bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung beachten. So gilt zum Beispiel im verkehrsberuhigten Bereich laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Schrittgeschwindigkeit.
Der Bußgeldkatalog sieht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Fahrrad Konsequenzen vor. Neben einer Geldsanktion droht unter Umständen sogar ein Punkt in Flensburg. Eine Übersicht der Sanktionen bietet diese Tabelle.
Was müssen Radfahrer bei der Geschwindigkeit beachten?
Inhalt
In der Regel können Fahrradfahrer nicht genau einschätzen, wie schnell sie unterwegs sind, denn über einen Tacho verfügen die meisten Fahrräder nicht. Wer allerdings nicht gerade mit sportlichen Ambitionen fährt, erreicht mit dem Fahrrad üblicherweise eine Geschwindigkeit von durchschnittlich 10 bis 25 km/h. Bergab kann es aber durchaus noch etwas schneller werden.
Ein Blick auf die durchschnittliche Fahrradgeschwindigkeit zeigt allerdings, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Fahrrad eher in Ausnahmefällen zum Problem wird. Schließlich sind selbst innerorts die vorgeschriebenen 30 bzw. 50 km/h nicht ohne Weiteres zu erreichen. Doch bedeutet dies automatisch, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Geschwindigkeit auf dem Fahrrad keine Bedeutung haben?
So einfach gestaltet sich die Angelegenheit nicht, schließlich gibt es situationsbedingt auch Tempolimits, die unter 30 km/h liegen und somit durchaus für Radfahrer relevant sind. Ein Beispiel ist der verkehrsberuhigte Bereich, denn damit Kinder dort auf der Straße spielen können, gilt für Fahrzeug und somit auch für Fahrräder Schrittgeschwindigkeit.
Darüber hinaus gelten auch für Fahrradfahrer die allgemeinen Vorschriften zur Geschwindigkeit. So heißt es unter § 3 Abs. 1 StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Doch nun fragt sich sicherlich der ein oder andere Radfahrer, woher man als Radler wissen soll, wie schnell man fährt. Schließlich ist kein Tacho am Fahrrad angebracht oder oft sehr ungenau. Letztendlich verlässt sich der Gesetzgeber darauf, dass Radfahrer sowieso nicht schneller fahren oder zumindest so vernünftig sind, die Geschwindigkeit zu drosseln, wenn es nötig ist.
Radwege – Die Vorgaben für Radler
Auch auf Radwegen sind Fahrradfahrer dazu angehalten, stets vorausschauend zu fahren und die Geschwindigkeit so anzupassen, dass nichts passieren kann. Es muss immer wieder mit Hindernissen gerechnet werden, auch wenn man sich auf einem Radweg bewegt. Schnell kann es passieren, dass ein Fußgänger den Weg kreuzt oder ein Autofahrer auf den Radweg aufgrund eines Hindernisses ausweichen muss. Von Radfahrern ist dann schnelles Handeln gefragt.
Wer zu schnell unterwegs ist, kann nicht mehr rechtzeitig mit dem Fahrrad halten und riskiert ggf. einen Unfall mit schlimmen Verletzungen. Doch solchen Szenarien kann vorgebeugt werden, indem mit dem Fahrrad die Geschwindigkeit gedrosselt wird. Radfahrer brauchen sich zwar häufig keine Gedanken über Bußgelder zu machen, solange keine Fußgänger gefährdet werden, doch letztendlich ist es auch die eigene Sicherheit, an die gedacht werden sollte.
Interessant wird es auf Zweirichtungsradwegen. Hier können sich Fahrradfahrer aus entgegengesetzten Fahrtrichtungen begegnen. Von daher ist besonders Vorsicht und eine rücksichtsvolle Fahrweise erforderlich. Radfahrer müssen ohne Probleme und ohne Gefahr aneinander vorbeifahren können.
Übrigens! Wer mit dem Fahrrad einen Radweg nutzt, muss mittlerweile auch damit rechnen, dass dieser auch mit einem E-Scooter genutzt wird. Diese erreichen bis zu 20 km/h und sind daher mitunter schneller als so manch ein Fahrradfahrer.
Gehwege mit dem Fahrrad nutzen – besonders aufpassen
Viele Radfahrer nutzen einfach den Gehweg, um dort schneller zum Ziel zu kommen oder gemütlicher zu fahren. Normalerweise ist das Radfahren laut der StVO auf dem Gehweg verboten. Bußgelder von mehreren Euro und Punkte sind auch für derartige Vergehen möglich. Wenn man den Gehweg benutzen möchte, muss man vom Rad absteigen und dieses schieben.
Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass Verkehrsschilder die gemeinsame Nutzung der Gehwege durch Fußgänger und Fahrradfahrern gestatten bzw. diese für den Fahrradverkehr freigeben. In einem solchen Fall gilt es mit dem Fahrrad die Geschwindigkeit anzupassen, um sicherzustellen, dass keine Fußgänger gefährdet werden.