Wann verfallen die Punkte in Flensburg?

Wann werden die Punkte in Flensburg gelöscht?
Wann werden die Punkte in Flensburg gelöscht?

FAQ: Wann verjähren die Punkte in Flensburg?

Werden die Punkte in Flensburg automatisch gelöscht?

Erteilte Punkte in Flensburg verfallen nach dem Ablauf bestimmter Tilgungsfristen automatisch. Auch wenn Sie sich als Kraftfahrer erneut einen Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht leisten, beeinflusst dies den Verfall bereits bestehender Punkte in Flensburg nicht.

Ab wann verfallen die Punkte in Flensburg genau?

Ein Punkt verfällt nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte gelten nach fünf Jahren als verjährt und drei Punkte in Flensburg werden nach zehn Jahren gelöscht.

Welche Rolle spielt die Überliegefrist in Bezug auf den Punkteverfall in Flensburg?

Auch wenn bestimmte Punkte in Flensburg bereits dem Verfall unterliegen und gelöscht wurden, bleibt dieser Löschvorgang noch ein weiteres Jahr im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert. Diese Punkte befinden sich daraufhin in der sogenannten „Überliegefrist“. Was es damit genau auf sich hat, können Sie hier nachlesen.

Zusammengefasst im Video: Punkteverfall

Wann verfallen Punkte in Flensburg? Die Infos gibt's im Video.
Wann verfallen Punkte in Flensburg? Die Infos gibt’s im Video.

In Flensburg gespeicherte Punkte: Wie der Verfall geregelt ist

Verstoßen Kraftfahrer gegen geltendes Verkehrsrecht, müssen Sie sich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Dabei kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und schlimmstenfalls auch um ein Fahrverbot handeln. Erteilte Punkte werden im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) gespeichert, welches vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltet wird.

Seit der Punktereform im Mai 2014 ist bei insgesamt acht Punkten Schluss und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Damit dies nicht geschieht, ist es empfehlenswert, stets über den Punktestand sowie die Verjährung der jeweiligen Punkte Bescheid zu wissen. Nach dem Ablauf gewisser Tilgungsfristen werden diese schließlich aus dem FAER gelöscht. Doch wann verfallen die Punkte in Flensburg genau? Dies erklären wir im Ratgeber.

Wann unterliegen Punkte in Flensburg der Verjährung?

Wann verfällt ein Punkt in Flensburg? Nach zweieinhalb Jahren.
Wann verfällt ein Punkt in Flensburg? Nach zweieinhalb Jahren.

Neben einer Umbenennung des Verkehrszentralregisters in „Fahreignungsregister“ sowie der Festsetzung der Maximalgrenze von 18 auf 8 Punkte brachte die Punktereform vom Mai 2014 auch eine Änderung der Tilgungsfristen der Punkte mit sich. Da neu hinzukommende Punkte zuvor die Verjährung bereits bestehender im Vorfeld beeinflussten, stellten sich Verkehrssünder immer wieder die Frage: „Wann verfallen die Punkte in Flensburg?“

Seit der Punktereform 2014 wird der Punkteverfall nicht mehr durch neu erteilte Punkte beeinflusst; vielmehr verjährt nun jeder Punkt für sich. Oder genauer: Der Verkehrsverstoß, für den die Punkte verhängt wurden, wird nach einem bestimmten Zeitraum aus dem Fahreignungsregister gelöscht. Damit werden dann eben auch jene Punkte ausgetragen. Hier sind die folgenden Fristen maßgeblich:

  • Ein Punkt gilt nach zweieinhalb Jahren als verjährt.
  • Bei zwei Punkten kommt es nach fünf Jahren zum Verfall.
  • Nach zehn Jahren unterliegen drei Punkte der Verjährung.

Bedenken Sie: Vor der Reform in Flensburg erteilte Punkte verfallen noch nach den alten Tilgungsfristen. Bei Eintragungen aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder vielen Straftaten spielen diese mittlerweile keine Rolle mehr, da es hier spätestens im Jahr 2016 oder 2019 zur Verjährung kam. Punkte in Flensburg, die aufgrund von Straftaten mit anschließender Entziehung der Fahrerlaubnis verhängt wurden, verfallen allerdings erst nach zehn Jahren, weshalb dies frühestens 2024 der Fall ist.

Vorsicht Überliegefrist: Wann verfallen die Punkte in Flensburg endgültig?

Auch wenn wir die Frage „Wann erlöschen die Punkte in Flensburg?“ an und für sich bereits geklärt haben, ist diesbezüglich noch ein weiterer wichtiger Aspekt zu beachten: Auch wenn die Punkte eigentlich verfallen sind und daher gelöscht wurden, bleibt dieser Löschvorgang noch ein weiteres Jahr im FAER gespeichert. Die Punkte befinden sich dann in der sogenannten „Überliegefrist“.

Während dieser Zeit zählen sie zwar nicht mehr zum Punktestand dazu, sind aber immer noch auf dem Konto einsehbar. Diese Verlängerung der endgültigen Tilgung um ein Jahr ist darin begründet, dass sich der Punkteverfall mit einem neuen Verkehrsverstoß überschneiden könnte.

Dazu ein Beispiel: Sie haben 7 Punkte auf Ihrem Konto und begehen einen Verkehrsverstoß, für den Sie einen weiteren Punkt kassieren. Dieser neue Punkt wird aber erst einen Monat später auf Ihrem Konto eingetragen. In der Zwischenzeit ist einer Ihrer alten Punkte verfallen, weshalb Sie in dem Moment, in dem Ihr neuer Punkt eingetragen wird, theoretisch wieder nur 7 Punkte haben. Dank der Überliegefrist können die Beamten jedoch sehen, dass kürzlich einer Ihrer alten Punkte verfallen ist und Sie aufgrund des neuen Verkehrsverstoßes zwischendurch eigentlich bereits 8 Punkte angesammelt hatten (auch wenn der neueste noch nicht eingetragen war). Damit sind Sie Ihre Fahrerlaubnis los.

Es geht bei der Überliegefrist also darum, überprüfen zu können, wie viele Punkte der Betroffene hatte, als er den neuen Verstoß tatsächlich beging, und nicht, als ihm der dazugehörige Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Schließlich könnte es in der Zwischenzeit zum Verfall von Punkten gekommen sein.

Die korrekte Antwort auf die Frage „Wann verfallen die Punkte in Flensburg endgültig?“ lautet demnach: ein Jahr nach dem Löschvorgang bzw. mit Ablauf der Überliegefrist.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (25 Bewertungen, Durchschnitt: 4,20 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert