Bußgeldbescheid: Ist eine Verjährung vom Bußgeld möglich?

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid in Deutschland?
Wann verjährt ein Bußgeldbescheid in Deutschland?

FAQ: Beim Bußgeldbescheid eintretende Verjährung

Kann bei einem Bußgeldbescheid die Verjährung eintreten?

Der Bußgeldbescheid an sich kann nicht verjähren. Allerdings kann die Verjährung bei der begangenen Ordnungswidrigkeit eintreten, wenn der Bußgeldbescheid nicht rechtzeitig zugestellt wird.

Wann ist eine Verjährung vom Bußgeldbescheid erreicht?

Bei einem Bußgeldbescheid tritt die Verjährung ein, wenn nach der begangenen Tat mehr als drei Monate vergangen sind. Allerdings kann die Verjährungsfrist auch unterbrochen werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Anhörungsbogen versendet wird.

Was muss ich tun, wenn der Bußgeldbescheid verjährt ist?

Ist die Ordnungswidrigkeit die Ihnen vorgeworfen wird bereits verjährt, müssen Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Was bedeutet eine Verjährung?

Beim Bußgeldbescheid kann eine Verjährung eintreten.
Beim Bußgeldbescheid kann eine Verjährung eintreten.

Die Verjährung beim Bußgeld ist definiert als „Verlust der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs“. Daraus ergibt sich, dass die Tat zwar nicht mehr geahndet werden kann, die Forderung an sich aber nicht erlischt.

Haben Sie einen Verstoß im Straßenverkehr begangen, sind die Behörden an bestimmte Fristen gebunden, während derer sie einen Bußgeldbescheid zustellen müssen. Nur wenn diese Frist gewahrt wird, sind Sie dazu verpflichtet, das Bußgeld zu bezahlen.

Andererseits ergibt sich aus der Tatsache, dass der Anspruch auch nach Ablauf der Verjährungsfristen für den Bußgeldbescheid bestehen bleibt, dass Sie bereits gezahlte Bußgelder nicht zurückfordern können. Geht Ihnen ein Bußgeldbescheid nach der Verjährung zu und Sie bezahlen die Forderung, haben Sie also keineswegs einen Anspruch darauf, das Geld zurückzubekommen.

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid?

In der Regel gilt nach § 26 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) für die Verjährung beim Bußgeld eine Frist von drei Monaten nach der Tat. Im Falle des Bußgeldbescheids spricht man von der Verfolgungsverjährung, da kein Bußgeld vor Ablauf der Frist erhoben werden konnte. Die entsprechende Tat konnte also mit Ablauf der geltenden Frist nicht verfolgt werden.

Nicht nur das Bußgeld, sondern auch Nebenstrafen wie Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot können auf diese Weise verjähren.

Ein Bußgeldbescheid ist nicht verjährt, wenn der Empfänger ihn aufgrund längerer Abwesenheit nicht innerhalb der Verjährungsfrist erhalten hat. Ist der Bescheid während dieser Zeit im Briefkasten des Täters, gilt er als zugestellt.

Eine Verjährung bei einem Strafzettel gibt es nicht. Einen solchen bekommen Sie, etwa bei einem Parkverstoß, meist vor Ort. Grundsätzlich erhalten Sie einen Strafzettel bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit. Ignorieren Sie ihn, ergeht ein Bußgeldbescheid. Dann erst folgt die Strafzettel-Verjährung denselben Regeln. Auch für das Verwarnungsgeld gilt eine Verjährung gleicher Dauer.

Gibt es eine Unterbrechung der Verjährungsfrist?

Eine Verjährung vom Strafzettel kann nicht eintreten.
Eine Verjährung vom Strafzettel kann nicht eintreten.

Wird ein Anhörungsbogen zugestellt, bedingt dieser eine Unterbrechung der Verjährungsfrist. Mit der Zustellung beginnt die dreimonatige Frist erneut. Da generell nur ein Anhörungsbogen verschickt wird, verlängert sich die Verjährungsfrist für das Bußgeld auf diese Art auf höchstens sechs Monate. Ein Zeugenfragebogen hingegen unterbricht die Verjährung nicht.

Zu einer Unterbrechung der Verjährung im Bußgeldverfahren kommt es weiterhin, wenn eine Vernehmung des Betroffenen stattfindet, eine Hauptverhandlung angesetzt wird oder das Verfahren vorläufig eingestellt wird.

Die Verjährung von Bußgeldern kann auf unterschiedliche Art zwar mehrfach unterbrochen werden, jedoch nicht auf unbestimmte Zeit. In § 33 Abs. 3 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) ist die absolute Verjährungsfrist geregelt:

Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem in § 31 Abs. 3 bezeichneten Zeitpunkt das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens jedoch zwei Jahre verstrichen sind.

Wichtig: Damit durch den Anhörungsbogen die Verjährungsfrist unterbrochen wird, muss dieser auch dem tatsächlichen Fahrer zugestellt werden.

Der ausländische Bußgeldbescheid: Verjährung von Bußgeldern im Ausland

Gerade bei Ordnungswidrigkeiten im Ausland fragen sich viele Verkehrssünder, ob überhaupt ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird und ob dieser nach der Rückkehr nach Deutschland überhaupt bezahlt werden muss.

Verjährungsfristen beim Bußgeld gibt es generell auch im Ausland, jedoch gelten in einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen hinsichtlich Personen mit inländischem und ausländischem Wohnsitz. Beim Strafzettel etwa In Italien gilt eine Verjährung von 360 Tagen, wenn sich Ihr Wohnsitz außerhalb Italiens befindet.

Übrigens: Auch gegen einen ausländischen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen, wenn Sie die Sanktionen für nicht gerechtfertigt halten.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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2 Gedanken zu „Bußgeldbescheid: Ist eine Verjährung vom Bußgeld möglich?

  1. Mirko L

    Leider wird hier nicht erwähnt, ob dieser Einspruch wegen Verjährung schriftlich (am Besten per einschreiben mit Rückschein oder durch Einwerfen in der entsprechenden Bussgeldstelle) oder aber auch per Email erfolgen darf.
    Ich habe gerade genau dieses Problem, der gelbe Brief kam 4 Monate nach der Geschwindigkeitsüberhöhung, daher habe ich erst einmal per Email Einspruch wegen Verjährung eingelegt.
    Ansonsten sehr gut von Ihnen.

    1. Silvia N

      Und? Was ist dabei herausgekommen?

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