Inhalt
FAQ: Bußgeldbescheid anfechten
Grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, ein Bußgeld anzufechten, wenn Sie die Sanktionen nicht für gerechtfertigt halten.
Indem Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, können Sie das Bußgeld anfechten. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle senden. Ein Einspruch per E-Mail ist in aller Regel nicht möglich.
Wollen Sie durch einen Einspruch das Bußgeld anfechten, so haben Sie dafür nur bis zu zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids Zeit. Verpassen Sie diese Frist, werden die Sanktionen rechtskräftig und Sie können keinerlei Rechtsmittel mehr einlegen.
Auf eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr folgt ein Bußgeld
Eine kurze Unachtsamkeit im Straßenverkehr und schon ist es passiert: Sie wurden von einem Blitzer erwischt oder die Polizei hat einen Verkehrsverstoß von Ihnen aufgezeichnet. Die folgenden Sanktionen, die der Bußgeldkatalog vorsieht, gehen teils weit über ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld hinaus: Auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot sind mögliche Folgen. Beide Sanktionen können unter Umständen weitreichendere Konsequenzen nach sich ziehen als teure Bußgelder.
Nicht in jedem Fall ist der Vorwurf, der auf dem Bußgeldbescheid steht, auch gerechtfertigt. Unabhängig davon, ob Sie sich gänzlich zu Unrecht beschuldigt sehen oder den Vorwurf überzogen finden, können Sie den Bußgeldbescheid anfechten. Wollen Betroffene die drohenden Kosten abwenden, besteht die Möglichkeit, bei der Bußgeldstelle einen Einspruch einzulegen.
Wichtig: Wollen Sie der Bußgeld per Einspruch anfechten, haben Sie dafür nur 14 Tage nach der Zustellung vom Bußgeldbescheid Zeit. Wenn vor Ablauf dieser Frist keine Schriftstück bei der Bußgeldstelle eingegangen ist, gelten die Sanktionen als rechtskräftig.
So funktioniert ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Stellt die zuständige Behörde Ihnen ein Bußgeldbescheid zu, markiert dieser zunächst das Ende des Bußgeldverfahrens. Sollten Sie den Bußgeldbescheid allerdings anfechten, wird das Verfahren fortgeführt. Haben Sie Ihren Einspruch fristgerecht eingelegt, prüft die Bußgeldstelle zunächst, ob sie diesen zulässt. Das hängt maßgeblich von Ihrer Begründung ab. Lehnt sie den Einspruch ab, wird der Fall an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.
Beauftragen Sie einen Anwalt, der sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat, kann dieser Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten in Ihrem Fall beraten. Eine anwaltliche Vertretung ist zwar nicht zwingend nötig, wenn Sie einen Bußgeldbescheid anfechten wollen, allerdings kann sie wegen der Erfahrung des Anwaltes hilfreich sein. Aber auch mit einem Juristen an Ihrer Seite ist keinesfalls immer sicher, dass ein Einspruch Erfolg hat.
Bußgeldbescheid anfechten: Tipps, die Sie beachten sollten
Unabhängig davon, ob Sie ein Bußgeld von 60 Euro oder ein Fahrverbot von drei Monaten abwenden wollen, können unterschiedliche Gründe vorliegen, aus denen es sinnvoll sein kann, dass Sie einen Bußgeldbescheid anfechten.
Ein solcher Grund wäre etwa, dass die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist, wenn Sie den Bußgeldbescheid erhalten. In der Regel verjährt eine Ordnungswidrigkeit drei Monate nach dem Tattag, allerdings kann diese Frist durch diverse Ereignisse unterbrochen werden – etwa durch den Erhalt eines Anhörungsbogens.
Auch funktionieren Blitzer und andere Messgeräte nicht immer einwandfrei. Zwar gibt es wegen möglicher Ungenauigkeiten bei der Messung den sogenannten Toleranzabzug, aber technische oder menschliche Fehler sind dennoch möglich. Wollen Sie einen Bußgeldbescheid anfechten, wird Ihr Anwalt zunächst Akteneinsicht beantragen und die Beweismittel sichten.
An dieser Stelle kann unter Umständen ersichtlich werden, dass der Fahrer auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig identifizierbar ist. Auch Fehler im Bußgeldbescheid selbst können einen Einspruch rechtfertigen.
Nicht immer muss die Abwendung aller Sanktionen Ihr Ziel sein, wenn Sie einen Bußgeldbescheid anfechten. Unter Umständen ist es beispielsweise möglich, ein existenzbedrohendes Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln zu lassen. Ihr Rechtsanwalt wird seine Strategie dementsprechend anpassen. Wollen Sie ein Fahrverbot abwenden, empfiehlt sich ein Alleingang ohne Anwalt in der Regel nicht.
Ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen. Diesen möchte ich nun anfechten. Gut zu wissen, dass ich nur 14 Tage nach Erhalt des Bescheids Zeit habe den Einspruch einzureichen.