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FAQ: Bußgeld statt Fahrverbot
Grundsätzlich ist es möglich, ein doppeltes Bußgeld statt einem Fahrverbot zu erhalten. Allerdings besteht diese Option nur in begründeten Einzelfällen.
Die Entscheidung, ein Bußgeld statt einem Fahrverbot auszusprechen, obliegt stets einem Richter. Demnach müssen Sie einen Einspruch gegen das Fahrverbot einlegen und ein Verfahren vor Gericht anstreben.
Da ein Fahrverbot nur in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden kann, wenn ein Härtefall vorliegt, muss jedes Anliegen individuell von einem Richter bewertet werden. Eine besondere Härte stellt der temporäre Verlust der Fahrerlaubnis zum Beispiel dar, wenn dadurch die Pflege von Angehörigen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Video: Fahrverbot abwenden – Geht das?
Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten führen zum Fahrverbot
Nicht jeder Verstoß gegen das Verkehrsrecht führt nur zu einem Verwarnungsgeld oder einem Bußgeld. Auch Punkte in Flensburg können bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen werden.
Ein Punkt in Flensburg hat noch keine Konsequenzen. Haben Sie allerdings die maximale Anzahl von acht Punkte gesammelt, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Diese können Sie erst nach Ablauf der Sperrfrist erneut beantragen.
Eine ähnliche Konsequenz stellt das Fahrverbot dar, welches bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten drohen kann. Hierbei verlieren Sie zwar nicht Ihre Fahrerlaubnis, aber Sie müssen Ihren Führerschein für mindestens einen Monat abgeben. Möglich ist ein Fahrverbot generell über einen Zeitraum von bis zu drei Monaten.
Für viele Menschen stellt das Auto nicht nur ein bequemes Fortbewegungsmittel dar. Vielmehr sind Autofahrer häufig im Alltag und im Berufsleben darauf angewiesen. In solchen Fällen kann ein Fahrverbot nicht selten existenzbedrohend sein. Ein höheres Bußgeld statt ein Fahrverbot auferlegt zu bekommen, ist daher eine Alternative, auf die viele Betroffene hoffen.
Gut zu wissen: Ein Fahrverbot von einem Monat kann unter Umständen bereits auf Sie zukommen, wenn Sie innerhalb eines Jahres wiederholt mit mindestens 26 km/h über der geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt werden.
Erhöhtes Bußgeld statt Fahrverbot: Wann ist das möglich?
Mehr Bußgeld statt das Fahrverbot auf sich zu nehmen, kann in diversen Fällen wünschenswert sein. Diesen Wunsch müssen Sie gegenüber der zuständigen Behörde ausführlich begründen. Auch müssen Sie deutlich machen, dass ein Fahrverbot eine unverhältnismäßige Härte in Ihrem Fall darstellen würde.
Eine besondere Härte liegt etwa vor, wenn Sie als Berufskraftfahrer angestellt oder aus beruflichen Gründen auf das Auto angewiesen sind. Als Fahrer können Sie Ihren Beruf mit einem auferlegten Fahrverbot nicht mehr ausüben, weswegen sich dieses existenzbedrohend auswirken könnte. In so einem Fall kann es möglich sein, dass die Behörde zum Teil ein doppeltes Bußgeld verhängt. Das Fahrverbot wird dementsprechend nicht ausgesprochen.
Die Entscheidung hängt letztlich immer vom Einzelfall ab – eine pauschale Regelung gibt es nicht. So ist etwa auch denkbar, dass die Behörde bzw. das Gericht entscheidet, gerade ein Berufskraftfahrer sollte sich im Straßenverkehr besonnen verhalten, weswegen eine Umwandlung des Fahrverbots nicht angebracht wäre. Immerhin dienen die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auch der Verkehrserziehung.
Wichtig: Ob Sie ein höheres Bußgeld statt einem Fahrverbot bekommen, entscheidet stets ein Richter im Einzelfall. Es ist also ein Verfahren vor Gericht notwendig. Daher empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Ihre Interessen gegenüber dem Richter vertreten und eine entsprechende Argumentation, die einen Härtefall begründet, ausarbeiten.