Bußgelder bei Verstößen gegen die LKW-Maut
Verstoß | Bußgeld Fahrer | Bußgeld Unternehmer |
---|---|---|
Nichtzahlen der Maut | 240 € | 480 € |
Falsche Achszahl angegeben bzw. Maut falsch gezahlt | 120 € | 240 € |
Falsche Emissionsklasse angegeben | 120 € | 240 € |
Abweichung von gebuchter Strecke | 120 € | 240 € |
Überprüfung der Mautbezahlung erschwert für | 50 € | 150 € |
Maut nicht rechtzeitg gezahlt | 240 € | 480 € |
Je nach Einzelfall, kann auch nur ein Verwarngeld von 55 Euro drohen.
Inhalt
FAQ: LKW-Maut in Deutschland
Ja. Für alle LKW ab einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t wird eine Maut fällig, wenn diese im gewerblichen Güterverkehr fahren bzw. ausschließlich für diesen gedacht sind. Missachten Fahrer die Mautpflicht, drohen für sie und das Unternehmen Bußgelder bis 480 Euro. Die Tabelle bietet einen Überblick zu möglichen Sanktionen.
Zu den mautpflichtigen Strecken zählen neben allen Bundesautobahnen auch alle Bundesstraßen. Eine Übersicht zu den Strecken finden Fahrer beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Weitere Infos zur Mautpflicht erhalten Sie hier.
Die LKW-Maut ist streckenabhängig und wird nach gefahrenen Kilometern berechnet. Auch die Anzahl der Achsen am Fahrzeug sowie die Schadstoff- und Emissionsklasse spielen bei der Berechnung eine wichtige Rolle. Bezahlen können Fahrer die Maut mittels On-Board-Unit, online oder an den Mautautomaten. Welche Kosten auf Sie zukommen können, entnehmen Sie der Tabelle hier.
Seit 2005: LKK-Maut in Deutschland
Mittlerweile gehört die Maut für den LKW in Deutschland zu einem festen Bestandteil der Infrastrukturorganisation. Das war nicht immer so. Aber seit 2015 ist für alle LKW ab 7,5 Tonnen und seit Juli 2024 für alle LKW über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eine Mautgebühr zu zahlen. Von 2005 bis 2015 galt noch eine Grenze von 12 Tonnen. Aufgrund der stetig wachsenden Belastungen der Straßen durch LKW wurde diese jedoch gesenkt.
Die Maut gilt dann, wenn die Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden bzw. ausschließlich dafür gedacht sind. Dabei spielt es keine Rolle, welchem Zweck die Fahrt dient. Die Maut ist grundsätzlich für solche LKW zu entrichten. Mautpflichtig sind also auch Fahrzeuge, die zum entgeltlichen Transport bzw. zur gewerblichen Beförderung eingesetzt werden.
Zu den wichtigen gesetzlichen Grundlagen der LKW-Maut gehören unter anderem das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sowie die Mautstreckenausdehnungsverordnung (MautStrAusdehnV) und die Verordnung für Bundesstraßen (BStrMautErhebV). Darüber hinaus gibt es weitere Verordnungen, welche die Erhebung der Mautgebühren regulieren.
Die LKW-Maut gilt auf Bundesstraßen und Autobahnen. Bei der Einführung waren zunächst nur alle Autobahnen mautpflichtig. Stufenweisen kamen dann erst einige Bundesstraßen und ab Juli 2018 dann alle Bundesstraßen hinzu. Die Mauttabelle bietet eine Übersicht zu allen gebührenpflichtigen Strecken in Deutschland und kann über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) oder über Toll Collect hier www.toll-collect.de/ abgerufen werden.
Die Einnahmen dienen dazu, die befahrenen Straßen instand zu halten und gegebenenfalls auch auszubauen, wenn es die Verkehrsbelastung erforderlich macht. Die Betreibergesellschaft Toll Collect gehört seit dem Auslaufen des Konzessionsvertrags seit 2018 der Bundesregierung. Das bedeutet, die LKW-Maut wird nun zu hundert Prozent direkt vom Bund eingenommen.
Mautrechner für LKW: Wie wird die Gebühr berechnet?
Die LKW-Maut ist streckenabhängig und wird pro gefahrene Kilometer berechnet. Darüber hinaus sind die Anzahl der Achsen sowie die Kategorisierung der Emissionsklasse für die Berechnung der Mautgebühren von Bedeutung.
Zudem spielt es eine Rolle, ob der LKW mit oder ohne Anhänger unterwegs ist, ob es sich um einen Sattelschlepper mit oder ohne Anhänger handelt und ob Liftachsen im abgesenkten Zustand und Liftachsen im angehobenen Zustand vorhanden sind.
Fahrzeuge werden grundsätzlich in sechs unterschiedliche Schadstoffkategorien eingeteilt, welchen dann zur Berechnung herangezogen. Das bedeutet auch, dass Fahrer bzw. Unternehmen die Fahrzeuge entsprechend richtig registrieren müssen. Tragen Sie das Fahrzeug in die falsche Kategorie bei der LKW-Maut ein, drohen Bußgelder bis 240 Euro.
Folgenden Kategorien gelten derzeit bei der LKW-Maut (seit 01. Dezember 2023):
- Kategorie A: Euro 6
- Kategorie B: Euro 5, EEV (Enhanced Environmentally friendly Vehicles)
- Kategorie C: Euro 4,
- Kategorie D: Euro 3,
- Kategorie E: Euro 2
- Kategorie F: Euro 1, Euro 0 (keine Schadstoffklasse)
Anhand dieser Informationen können Fahrer und Unternehmen die LKW-Maut bereits berechnen, bevor sie die Fahrt antreten. Darüber hinaus gibt es online oder bei der Registrierung des Fahrzeugs LKW-Maut-Rechner, welche für eine Vorabberechnung verwendet werden können.
Änderung bei der Maut ab Dezember 2023
Neben den bereits benannten Schadstoffklassen werden nun auch die CO²-Emissionen als Berechnungsgrundlage für die LKW-Maut herangezogen. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge in weitere vier Kategorien unterteilt werden. Wichtig ist zudem, dass es auch Änderungen bei den bestehenden Euro-Schadstoffklassen gibt.
Denn Fahrzeuge mit Partikelminderungsklasse (PMK) fallen nicht mehr in eine besser Schadstoffklasse. Alle Fahrzeuge mit PMK werden in die Kategorie der Fahrzeuge ohne PMK eingestuft.
Achtung: Mit der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetz vom Oktober 2023 geht eine weitere Anpassung einher. Denn mit Beginn 01. Juli 2024 sind auch LKW ab 3,5 t mautpflichtig, sofern sie gewerblich genutzt werden.
Die Mautgebühren seit Dezember2023 gültigen Mautgebühren können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen:
CO²-Emissionsklasse 1 | ||
---|---|---|
Mautgebühr in Cent | Achsen bzw. Gewicht | Schadstoffklasse |
24,8 | > 3,5 - 7,49 t | Euro 1 und 0 |
24,4 | Euro 2 | |
22,5 | Euro 3 | |
20,1 | Euro 4 | |
18,9 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
15,1 | Euro 6 | |
27,7 | 7,5 - 11,99 t | Euro 1 und 0 |
27,6 | Euro 2 | |
25,1 | Euro 3 | |
22,2 | Euro 4 | |
20,6 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
17,8 | Euro 6 | |
35,2 | 12 - 18 t | Euro 1 und 0 |
35,0 | Euro 2 | |
33,0 | Euro 3 | |
28,8 | Euro 4 | |
27,7 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
24,0 | Euro 6 | |
48,6 | >18 t bis 3 Achsen | Euro 1 und 0 |
46,1 | Euro 2 | |
43,1 | Euro 3 | |
37,3 | Euro 4 | |
35,5 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
30,5 | Euro 6 | |
51,2 | >18 t mit 4 Achsen | Euro 1 und 0 |
48,7 | Euro 2 | |
45,4 | Euro 3 | |
38,8 | Euro 4 | |
36,3 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
32,4 | Euro 6 | |
51,6 | >18 t ab 5 Achsen* | Euro 1 und 0 |
51,1 | Euro 2 | |
47,8 | Euro 3 | |
41,4 | Euro 4 | |
38,9 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
34,8 | Euro 6 |
CO²-Emissionsklasse 2 | ||
---|---|---|
Mautgebühr in Cent | Achsen bzw. Gewicht | Schadstoffklasse |
23,8 | > 3,5 - 7,49 t | Euro 1 und 0 |
23,4 | Euro 2 | |
21,5 | Euro 3 | |
19,1 | Euro 4 | |
17,9 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
14,7 | Euro 6 | |
27,3 | 7,5 - 11,99 t | Euro 1 und 0 |
27,2 | Euro 2 | |
24,7 | Euro 3 | |
21,8 | Euro 4 | |
20,2 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
17,4 | Euro 6 | |
34,4 | 12 - 18 t | Euro 1 und 0 |
34,2 | Euro 2 | |
32,2 | Euro 3 | |
28,4 | Euro 4 | |
27,3 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
23,6 | Euro 6 | |
44,6 | >18 t bis 3 Achsen | Euro 1 und 0 |
44,1 | Euro 2 | |
44,1 | Euro 3 | |
35,7 | Euro 4 | |
33,9 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
29,9 | Euro 6 | |
48,2 | >18 t mit 4 Achsen | Euro 1 und 0 |
47,7 | Euro 2 | |
44,4 | Euro 3 | |
38,2 | Euro 4 | |
35,7 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
31,8 | Euro 6 | |
50,4 | >18 t ab 5 Achsen* | Euro 1 und 0 |
49,9 | Euro 2 | |
46,6 | Euro 3 | |
40,4 | Euro 4 | |
37,9 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
34,0 | Euro 6 |
CO²-Emissionsklasse 3 | ||
---|---|---|
Mautgebühr in Cent | Achsen bzw. Gewicht | Schadstoffklasse |
23,5 | > 3,5 - 7,49 t | Euro 1 und 0 |
23,1 | Euro 2 | |
21,2 | Euro 3 | |
18,8 | Euro 4 | |
17,6 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
14,4 | Euro 6 | |
26,9 | 7,5 - 11,99 t | Euro 1 und 0 |
26,8 | Euro 2 | |
24,3 | Euro 3 | |
21,4 | Euro 4 | |
19,8 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
17,0 | Euro 6 | |
33,8 | 12 - 18 t | Euro 1 und 0 |
33,6 | Euro 2 | |
31,6 | Euro 3 | |
27,8 | Euro 4 | |
26,7 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
23,0 | Euro 6 | |
43,9 | >18 t bis 3 Achsen | Euro 1 und 0 |
43,4 | Euro 2 | |
40,4 | Euro 3 | |
35,0 | Euro 4 | |
33,2 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
29,2 | Euro 6 | |
47,4 | >18 t mit 4 Achsen | Euro 1 und 0 |
46,9 | Euro 2 | |
43,6 | Euro 3 | |
37,4 | Euro 4 | |
34,9 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
31,0 | Euro 6 | |
49,6 | >18 t ab 5 Achsen* | Euro 1 und 0 |
49,1 | Euro 2 | |
45,8 | Euro 3 | |
39,6 | Euro 4 | |
37,1 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
33,2 | Euro 6 |
CO²-Emissionsklasse 4 | ||
---|---|---|
Mautgebühr in Cent | Achsen bzw. Gewicht | Schadstoffklasse |
20,5 | > 3,5 - 7,49 t | Euro 1 und 0 |
20,1 | Euro 2 | |
18,2 | Euro 3 | |
15,8 | Euro 4 | |
14,6 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
11,4 | Euro 6 | |
23,7 | 7,5 - 11,99 t | Euro 1 und 0 |
23,6 | Euro 2 | |
21,1 | Euro 3 | |
18,2 | Euro 4 | |
16,6 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
13,8 | Euro 6 | |
29,8 | 12 - 18 t | Euro 1 und 0 |
29,6 | Euro 2 | |
27,6 | Euro 3 | |
23,8 | Euro 4 | |
22,7 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
19,0 | Euro 6 | |
39,1 | >18 t bis 3 Achsen | Euro 1 und 0 |
38,6 | Euro 2 | |
35,6 | Euro 3 | |
30,2 | Euro 4 | |
28,4 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
24,4 | Euro 6 | |
42,2 | >18 t mit 4 Achsen | Euro 1 und 0 |
41,7 | Euro 2 | |
38,4 | Euro 3 | |
32,2 | Euro 4 | |
29,7 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
25,8 | Euro 6 | |
43,3 | >18 t ab 5 Achsen* | Euro 1 und 0 |
42,8 | Euro 2 | |
39,5 | Euro 3 | |
33,3 | Euro 4 | |
30,8 | Euro 5/EEV-Klasse 1 | |
26,9 | Euro 6 |
Kontrolle und Zahlung der Maut
Es gibt unterschiedliche Optionen zu kontrollieren, ob die Maut für den LKW ordentlich und fristgerecht bezahlt wurde.
Zu den gängigsten Verfahren gehören automatische Kontrollen (Kontrollbrücken), Standkontrollen durch das Bundesamt für Güterverkehr, mobile Kontrollen des BAG oder Betriebsprüfungen in Unternehmen.
Aber wie kann man die Mautgebühr eigentlich bezahlen? Fahrer sowie Unternehmen haben hier generell die Wahl zwischen drei verschiedenen Möglichkeiten:
- Zahlung mittels Einbuchung im Internet / per App
- Automatische Zahlung durch Geräte im Fahrzeug (On-Board-Unit bzw. OBU)
- Einbuchung am Automaten (Mautstellen-Terminals)
Die Zahlung an sich kann dann per Guthaben bei Toll Collect, Guthabenkarte, Abbuchung, Kreditkarte oder Bargeld erfolgen. Dabei können sich Fahrer und Unternehmen entweder registrieren oder ohne Registrierungen verfahren. Letzteres ist allerdings nur bei der Zahlung am Terminal möglich.
Bußgelder bei Nichtzahlung der LKW-Maut?
Alle Unternehmen und Fahrer sind rechtzeitig zur Zahlung der Maut für den LKW verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Je nach Einzelfall und Schwere des Verstoßes kann aber auch nur ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro drohen.
Wird die LKW-Maut nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, kann laut § 8 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) eine nachträgliche Erhebung der Gebühr erfolgen:
Die Maut kann auch nachträglich durch Bescheid von jedem Mautschuldner der jeweiligen mautpflichtigen Straßenbenutzung erhoben werden.
Werden also bei einer Kontrolle offene Mautbeträge festgestellt, ist eine Nacherhebung durch den Mautbetreiber möglich. Ist es dann nicht möglich, die gefahrene Strecke zu ermitteln, kommt § 8 Absatz 2 BFStrMG zum Tragen:
Kann bei der nachträglichen Mauterhebung die tatsächliche Wegstrecke der Benutzung mautpflichtiger Straßen im Sinne des § 1 nicht festgestellt werden, wird eine Maut erhoben, die einer Wegstrecke von 500 Kilometern auf mautpflichtigen Straßen im Sinne des § 1 entspricht. Eine nachträgliche Mauterhebung entfällt, soweit der Mautschuldner nachweislich die ihm obliegenden Pflichten bei der Mautentrichtung erfüllt hat.
Auch wenn Sie die Strecke von 500 km gar nicht gefahren sind, kann die Gebühr dann für diese Strecke erhoben werden. Zusätzlich zum Bußgeld, entstehen dann bei der LKW-Maut weitere Kosten.