Bußgeldkatalog für Verstöße bei der Polizeikontrolle
Verstoß | Geldbuße | Punkte |
---|---|---|
Sie befolgten nicht die Anweisung des Polizeibeamten zur Durchführung einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung. | 20 € | |
Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung | 70 € | 1 |
.. mit Unfall | 105 € | 1 |
Sie führten das Kraftfahrzeug und verstießen dabei gegen die Vorschrift über Warnwesten oder Warndreieck. | 15 € | |
Sie beförderten in dem Fahrzeug Personen, ohne den erforderlichen Führerschein zur Fahrgastbeförderung mitzuführen. | 10 € |
FAQ: Polizeikontrolle
Die Polizei darf im Rahmen einer Verkehrskontrolle die Fahrtüchtigkeit des Fahrers überprüfen und den Fahrer dazu auffordern, Verbandskasten, Warndreieck und die Warnweste vorzuzeigen. Selbiges gilt für den Führerschein und die Fahrzeugpapiere.
Sie können bei der Polizeikontrolle zum Beispiel von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Auch einem Alkoholtest müssen Sie nicht zustimmen. Allerdings kann dann eine Blutprobe angeordnet werden.
Unsere Tabelle zeigt Ihnen, welche Bußgelder Sie im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle gemäß Bußgeldkatalog erwarten können.
Weiterführende Ratgeber zur Polizeikontrolle
Eine allgemeine Verkehrskontrolle kommt häufig vor
Inhalt
Fast jeder Verkehrsteilnehmer kommt mindestens einmal in seinem Leben in eine Verkehrskontrolle der Polizei. Wir klären Sie auf, welche Bußgelder im Bußgeldkatalog zur Polizeikontrolle enthalten sind.
Wem das passiert, der erschrickt wahrscheinlich im ersten Moment und ist besonders aufgeregt. Tausend Sachen schießen dem Kontrollierten durch den Kopf, wenn die Kelle der Gesetzeshüter angezeigt wird.
„Was habe ich falsch gemacht?“, ist sicherlich die erste Frage, die sich Betroffene stellen. Außerdem macht sich der Verkehrsteilnehmer Gedanken darüber, welches Verhalten im Fall einer Verkehrskontrolle das Richtige ist. Doch meistens ist der Kontakt mit den Beamten der Polizei gar nicht so dramatisch, wie es zunächst den Anschein hat. Oft handelt es sich um eine routinemäßige Polizeikontrolle.
Dabei werden meistens die folgenden Dinge kontrolliert:
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Ablaufdatum vom Verbandskasten
- Einhaltung der Warnwestenpflicht
- Warndreieck vorhanden
- Zustand der Reifen
- Eventuell Fahrtüchtigkeit
Solche Routinekontrollen werden immer wieder im Straßenverkehr von Polizisten durchgeführt. Verständlich ist, dass die angehaltenen Autofahrer, Zweiradfahrer oder LKW-Fahrer zunächst aufgeregt sind.
Doch im Laufe der Kontrolle legt sich dieser Zustand im Normalfall wieder, wenn festgestellt wird, dass es sich um eine einfache Routinekontrolle handelt. Falls den Beamten doch etwas auffällt, müssen Betroffene mit Sanktionen rechen. Welche Bußgelder im Rahmen der Polizeikontrolle möglich sind, können Sie unserer Tabelle zu Beginn des Textes entnehmen.
Verkehrskontrollen von der Polizei sind überall möglich
Verkehrskontrollen können im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland zu jeder Zeit durchgeführt werden. Die Polizeibeamten haben das Recht, auch ohne Grund Stichproben zu machen und Verkehrsteilnehmer anzuhalten. Die Beamten sind allerdings auch verpflichtet, sich gegenüber dem Verkehrsteilnehmer auszuweisen.
Die rechtliche Grundlage für die Polizeikontrolle ist in §36 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert. Dem Polizeibeamten ist es komplett freigestellt, auf welche Art und Weise dem Verkehrsteilnehmer vermittelt wird, dass er anzuhalten und sich einer Verkehrskontrolle zu unterziehen hat. Zu den möglichen Zeichen zählen:
- Gestik
- Winkerkelle
- Ansprechen
- Laufschrift am Einsatzfahrzeug
- Rote Leuchte
Wird dem Autofahrer, Fahrradfahrer, Mopedfahrer oder einer anderen am Verkehr teilnehmenden Person ein entsprechendes Zeichen gegeben, dann ist die Person dazu verpflichtet, das Fahrzeug anzuhalten. Ansonsten kann es aufgrund des Verstoßes zu einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro kommen.
Zusätzlich gibt es für den Fahrer auch noch einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einer Kontrolle, dann heißt es natürlich, eine gewisse Zeit einzuplanen. Eine Polizeikontrolle kann schon einige Minuten in Anspruch nehmen. Wenn dann vielleicht auch noch der Fahrzeugschein fehlt, dauert es noch etwas länger, da die Beamten eine Halterabfrage starten müssen.
Beim Fehlen von Führerschein oder Fahrzeugschein kann der Betroffene mit einer Geldbuße sanktioniert werden. Der fällige Betrag liegt bei 10 Euro. Menschen, die sich der Kontrolle durch die Polizei widersetzen, begehen eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet wird.
Wichtig: Die Bußgelder für Polizeikontrollen liegen zwischen 10 und 70 Euro. Im schlimmsten Fall (Haltegebot missachtet) drohen sogar Punkte in Flensburg.
Vom richtigen Verhalten während einer Polizeikontrolle profitieren
Es ist ganz wichtig, sich stets richtig gegenüber der Polizei zu verhalten. Bereits beim Zeichen zur Verkehrskontrolle ist es essentiell, regelkonform zu reagieren. Sobald es zu einer Anordnung kommt, sollten Sie unbedingt anhalten. Einige Polizeibeamte fordern den Verkehrsteilnehmer auf auszusteigen.
Dieser Aufforderung sollten Sie nachkommen. Schließlich besteht eine Mitwirkungspflicht, wenn es um die allgemeine Polizeikontrolle geht. Wer nicht mitwirkt, der riskiert ein Bußgeld.
Auch wenn der Angehaltene innerlich kocht, ist es wichtig, die Fassung zu bewahren und ruhig, höflich und gelassen zu reagieren und den Führerschein zur Kontrolle an die Beamten zu übergeben. Vor allem sollten sich Betroffene genau überlegen, was sie sagen. Schlimmstenfalls kann es passieren, dass sich der Verkehrsteilnehmer mit seinen eigenen Worten belastet und einen Verkehrsverstoß zugibt.
Die Folge sind dann in aller Regel Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Während der Verkehrskontrolle sind Sie lediglich verpflichtet, den Beamten Daten zur Person und zum Auto mitzuteilen. In den anderen Fällen können Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Auto und Personen durchsuchen – ist das erlaubt?
Während einer Verkehrskontrolle in Deutschland dürfen die Polizeibeamten das Auto nicht ohne entsprechenden richterlichen Beschluss durchsuchen. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn „Gefahr im Vollzug“ ist. Die Beamten sind befugt, sich das Warndreieck und den Verbandskasten zeigen zu lassen.
Ebenfalls haben sie die Möglichkeit, die Profiltiefe der Reifen zu überprüfen. Bei Sommerreifen liegt die Mindestprofiltiefe bei 1,6 mm. Ist die Tiefe geringer, so sind die Reifen schnellstens auszutauschen.
Verkehrskontrollen von LKW-Fahrern
Nicht nur Autofahrer werden von der Polizei angehalten und zu Verkehrskontrollen eingeladen. Ebenfalls werden ganz oft LKW und Transporter über 3,5 Tonnen kontrolliert.
Als Fahrer eines LKW müssen Sie mit einer längeren Polizeikontrolle rechnen. Es werden unter anderem folgende Dinge überprüft:
- Einhalten der Lenk- und Ruhezeiten (durch Fahrtenschreiber)
- Ladungssicherung
- Allgemeinzustand des Fahrzeugs
- Fahrtüchtigkeit des Fahrers
Hinsichtlich der Lenkzeiten ist vorgeschrieben, dass eine Fahrzeit von 4,5 Stunden nicht überschritten werden darf. Fahrer, die die Zeit erreicht haben, müssen auf dem nächstgelegenen Parkplatz anhalten und eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen.
Gut zu wissen: Die Ladungssicherung ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Ist diese nur unzureichend ausgeführt, drohen dem Fahrer ein Punkt in Flensburg und ein saftiges Bußgeld. Doch auch derjenige, der die Fahrt so angeordnet hat, muss sich auf ein hohes Bußgeld einstellen.
Verdachtsabhängige Kontrollen: Das ist zu beachten
Oft ist es so, dass die Fahrer von den Polizeibeamten gefragt werden, ob sie sich darüber im Klaren sind, warum sie zur Polizeikontrolle antreten müssen. Wichtig ist es hierbei, mit „Nein“ zu antworten. Ist der Betroffene sich seines Fehlers bewusst, so hat er vorsätzlich gehandelt. In einem solchen Fall kann das Bußgeld verdoppelt werden.
Im Falle einer verdachtsabhängigen Kontrolle können die Polizeibeamten Alkoholtests anordnen. Durch diese kann kontrolliert werden, ob der Fahrer sich an die zulässige Promillegrenze gehalten oder sich der Trunkenheit am Steuer schuldig gemacht hat.
Guten Morgen,
ich hatte gestern eine Begegnung mit der allgemeinen Verkehrskontrolle gehabt (ich war in WÜ und besitze ein Kennzeichen mit MKK). Doch einiges ist da schief gelaufen.
Ich wurde um 22:45 Uhr herausgezogen in die oben angesagte Kontrolle, wurde schonmal nicht nett aufgewiesen mein Radio auszuschalten, was wiederum nicht laut war. Hatten somit einen schlechten Start, dennoch bin ich seinen Anweisungen gefolgt. Führerscheinbis, Fahrzeug Papiere sowie Erstehilfe Ausstattung wurden kontrolliert. Als wir damit fertig waren wurde mir erzählt vom Polizisten er hätte mich angehalten weil ich am Handy wäre wärend der fahrt, was aber nicht der fall war. Mein Handy lag in der Mittelkonsole und wurde nicht genutzt als ich fuhr. Jetzt hatte ich ein Ticket bekommen bezogen auf den Vorwurf.
Ich hatte es versucht mit dem Polizisten zu klären aber er ließ nicht locker und beharte auf seine Aussage.
Für mein verständniss, ich bin lerber Beamter und verstehe nicht wie man sowas betreiben kann, kein Verständniss meinerseits, drum schreibe ich nun hier, ob man da was machen kann in der Situationen die mir unklar ist, denn für Falschaussagen zu der Zeit bei Nacht kann ich nur gegen Vorgehen oder welche möglichkeiten bieten sich noch an?
Vielen Dank
Erst mal vielen Dank die für die vielen Informationen aber was ich nirgends finde ist die Antwort auf : Kann ich bei einer PKW Kontrolle verlangen wenn ich Warndreieck vorzeigen muss das Polizei aus dem Sichtfeld meines Kofferraumes bleibt ?
Denn sie nutzen das ja gerne um Einsicht zu erlangen in meinen privaten Bereich (es könnte da was drin liegen für das ich mich schäme aber nicht illegal ist).
MfG Frank
Kurzum: Dürfen Sie. Selbst wenn der Alkoholgeruch absolut minimal ist oder der Betroffene sagt: „Ich habe nur ein kleines Radler getrunken!“ ist der Anfangsverdacht für eine Trunkenheitsfahrt (im Polizeijargon auch „Fahren unter“ genannt) und der Betroffene wird, im schlimmsten Fall unter Einsatz von unmittelbarem Zwang, eine Blutprobe abgeben müssen. Wichtig: zur Blutprobe kann man verpflichtet werden, ins Röhrchen zu pusten jedoch NICHT. Und zwar niemals. Man sollte, wenn man selbst denkt über 0.5 Promille zu sein (= bei den meisten der Fall wenn sie mehr als ein 0.5 Liter Bier trinken) auch NIEMALS freiwillig ins Röhrchen pusten. Bis zur letztendlichen Blutentnahme kann unter Umständen viel Zeit vergehen. Zeit in der der Alkohol natürlich abgebaut wird.
So viel zur Rechtslage. Jetzt der wichtigste Tipp: Um das alles zu vermeiden, bleib einfach nüchtern wenn du fährst! Meine Kinder die draußen auf der Straße spielen, danken es dir!
Darf die Polizei bei Nacht ca 22°° Uhr ein KFZ- Auto in der geschlossenen Ortschaft verfolgen, ohne jeglichen ersichtlichen Grund bis zur privaten Garage verfolgen, dann die Fzg- u. Personen Kontrolle in der privaten Garage (Atem Alkohol Test bei sehr geringen Alkoholgeruch ) durchführen.?
Welcher Wert wird dem Fzg- Führer ( Atem- oder Alkohol Wert ) praktisch genannt?
Danke