FAQ: Punkteverkauf
Zwar besteht die Möglichkeit, in Flensburg erteilte Punkte zu verkaufen, dabei begehen allerdings sowohl Sie als auch der jeweilige Punktehändler eine Straftat.
Normalerweise handelt es sich um falsche Verdächtigung, wenn Sie beispielsweise aus Angst um den Führerschein Punkte verkaufen. Laut § 164 des Strafgesetzbuchs (StGB) kann darauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren folgen.
Haben Sie höchstens fünf Punkte in Flensburg, können Sie durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) einen Punkt abbauen. Diese Option haben Sie jedoch nur, wenn Sie in den letzten fünf Jahren kein Seminar dieser Art besucht haben.
Zu oft geblitzt? Punkte zu verkaufen, ist keine Lösung
Inhalt
Wer mit seinem Auto gegen das Verkehrsrecht verstößt, sieht sich nicht immer nur mit einem Bußgeld konfrontiert. Zuweilen wird dem Verkehrssünder im Bußgeldbescheid auch mitgeteilt, dass der Verstoß mit Punkten in Flensburg sanktioniert wird. Seit der Reform des Punktesystems im Mai 2014 wird die Fahrerlaubnis bei insgesamt acht Punkten entzogen.
Ist Ihr Punktekonto bereits gut gefüllt und Sie befürchten, dass der Führerscheinentzug nicht mehr lange auf sich warten lässt, wären Sie nicht der erste Kraftfahrer, der darüber nachdenkt, seine Punkte in Flensburg zu verkaufen. Weshalb es sich dabei um keine gute Idee handelt und was auf Sie zukommen kann, wenn der Punktehandel auffliegt, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Tschüss Punkte: Wie der Handel funktioniert
Insbesondere wenn sich der Punktestand in Flensburg der 8-Punkte-Marke nähert, scheint die Verlockung, die Punkte einfach zu übertragen, groß. In ihrer Verzweiflung stoßen manche Kraftfahrer auf Punktehändler im Internet, die Personen vermitteln, welche die Punkte übernehmen – für Geld versteht sich. Die aufzubringende Summe beläuft sich dabei auf etwa 100 bis 200 Euro je Punkt; in Ausnahmefällen können allerdings auch bis zu 1.000 Euro verlangt werden. Das Ganze funktioniert ungefähr wie folgt:
- Der Verkäufer oder der entsprechende Strohmann erklärt sich im Zuge des Handels einverstanden, dass der eigentliche Verkehrssünder im Anhörungsbogen seine Daten angibt.
- Er erklärt somit, der Fahrer zum Tatzeitpunkt gewesen zu sein und bestätigt dies mit seiner Unterschrift.
- Anschließend wird ein Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet; das Verfahren gegen den Punkteverkäufer wird eingestellt.
- Das Bußgeld sowie alle weiteren Kosten übernimmt der Käufer in der Regel selbst.
Möchten Kraftfahrer ihre Punkte in Flensburg verkaufen, müssen sie jedoch nicht in jedem Fall auf eine Agentur oder einen Vermittler zurückgreifen. Auch der Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis wird nicht selten dafür genutzt. In dem Fall wurde beispielsweise Person A geblitzt, die Punkte übernehmen jedoch Freunde oder Verwandte.
Punkte in Flensburg verkaufen: Strafbar machen sich beide Parteien
Egal ob Sie als auffällig gewordener Kraftfahrer einen Freund oder Familienangehörigen fragen oder eine Agentur kontaktieren: Es ist und bleibt illegal, Punkte in Flensburg zu verkaufen. Zudem machen sich sowohl Sie als Verkäufer als auch der Käufer Ihrer Punkte strafbar. In der Regel erfüllt der Punktehandel den Tatbestand der falschen Verdächtigung, worauf laut § 164 des Strafgesetzbuchs (StGB) eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren folgen kann.
Fahreignungsseminar: Einen Punkt nicht verkaufen, sondern legal abbauen
Beschließen Sie nach einem erneuten Zusammentreffen mit einem Blitzer Ihre Punkte zu verkaufen, sollten Sie sich dies noch einmal überlegen. Vor allem, wenn es lediglich um einen Punkt geht, gibt es eine legale Alternative zum Punkteverkauf: das Fahreignungsseminar (FES). Befinden sich maximal fünf Punkte auf Ihrem Konto und Sie haben in den letzten fünf Jahren kein solches Seminar absolviert, können Sie durch Ihre Teilnahme einen Punkt abbauen. Die Kosten für ein FES liegen zwar bei etwa 600 Euro, allerdings machen Sie sich so nicht strafbar, indem Sie Ihre Punkte in Flensburg illegal verkaufen.