FAQ: Punkte während der Probezeit
Wie alteingesessene Kraftfahrer dürfen auch Fahranfänger maximal 7 Punkte in der Probezeit ansammeln. Sobald sich 8 Punkte auf dem Konto in Flensburg befinden, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. In der Probezeit kann der Führerschein allerdings auch schon früher entzogen werden, wenn sich der betroffene Fahranfänger 3 A-Verstöße oder 6 B-Verstöße geleistet hat.
Erhalten Sie in der Probezeit 1 Punkt, sind die möglichen probezeitrelevanten Konsequenzen davon abhängig, ob die jeweilige Regelmissachtung als A-Verstoß oder als B-Verstoß gewertet wird. Ein B-Verstoß allein hat noch keine Auswirkungen, bei einem A-Verstoß hingegen kommt es zu einer Probezeitverlängerung von 2 auf insgesamt 4 Jahre sowie der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Sowohl erfahrene Kraftfahrer als auch Führerscheinneulinge müssen damit rechnen, dass ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn sie 3 Punkte in Flensburg auf einmal erhalten. Schließlich haben sie sich in einem solchen Fall normalerweise eine Straftat im Verkehr zuschulden kommen lassen.
Bereits in der Probezeit können Fahrer Punkte bekommen
Inhalt
Unabhängig davon, ob sich ein Fahrer noch in der zweijährigen Probezeit befindet oder schon länger im Besitz einer Fahrerlaubnis ist: Verstöße im Straßenverkehr können laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld, ein Fahrverbot sowie Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Die Einträge hierüber erfolgen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Es ist also durchaus möglich, Punkte in der Probezeit zu bekommen.
Doch welche Auswirkungen hat es auf den Führerschein, in der Probezeit Punkte zu erhalten? Bei wie vielen Punkten kommt es zu einer Probezeitverlängerung? Und wann kann der Führerschein auf Probe aufgrund erhaltener Punkte entzogen werden? Infos gibt’s in diesem Ratgeber.
Probezeit beim Führerschein: Wann Punkte drohen
Verkehrsverstöße von Fahranfängern in der Probezeit werden in A-Verstöße und B-Verstöße unterteilt. Dadurch werden schwerwiegende von weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen unterschieden. Beispiele für A-Verstöße sind etwa
- die unerlaubte Nutzung vom Handy am Steuer,
- Fahrten unter Alkoholeinfluss oder
- Tempoverstöße ab 21 km/h.
Um einen B-Verstoß handelt es sich wiederum beim
- Fahren mit abgefahrenen Reifen,
- beim Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als 8 Monate oder
- beim Parken auf der Autobahn.
Je nachdem, welche Regelmissachtung Sie sich als Fahranfänger geleistet haben, können 1, 2 oder 3 Punkte in der Probezeit auf einmal fällig werden. Generell wird ein B-Verstoß mit keinem oder höchstens 1 Punkt in der Probezeit sanktioniert. Auswirkungen auf die Probezeit hat ein solcher Verstoß (noch) nicht. Bei einem A-Verstoß hingegen müssen Fahranfänger immer Punkte in der Probezeit befürchten.
Ein Punkt in der Probezeit ist zunächst noch kein Grund zur Panik, doch sollten Sie sich als Fahranfänger darüber im Klaren sein, dass Punkte häufig mit Verstößen einhergehen, die sich auf die Probezeit auswirken. Inwiefern dies geschieht, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.
Welche Folgen haben Punkte bei einem Führerschein auf Probe ?
Die probezeitrelevanten Konsequenzen, mit denen Führerscheinneulinge rechnen müssen, die Punkte in der Probezeit erhalten haben, richten sich zunächst einmal danach, in welche Kategorie der begangene Verstoß einzuordnen ist:
- Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße ziehen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre nach sich. Hinzu kommt die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
- Der zweite A-Verstoß bzw. der dritte und vierte B-Verstoß führen zu einer Verwarnung sowie der Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Haben Sie also beispielsweise als Inhaber von einem Führerschein auf Probe 1 Punkt erhalten und bei der Regelmissachtung handelte es sich um einen A-Verstoß, wird Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen zum Aufbauseminar. Zählt die Zuwiderhandlung, für die Sie 1 Punkt in Flensburg während der Probezeit bekommen haben, hingegen zur Kategorie der B-Verstöße, bleiben Sie vorerst von diesen Folgen verschont.
In der Probezeit erteilte Punkte: Wann der Führerschein weg ist
Grundsätzlich gilt: Erhalten Sie 3 Punkte in der Probezeit auf einmal, wird der Führerschein entzogen. Diese Vorschrift finden im Übrigen auch bei erfahreneren Kraftfahrern Anwendung. Schließlich lag in einem solchen Fall in der Regel eine Straftat im Straßenverkehr vor. Abgesehen davon führen die folgenden Umstände zur Entziehung der Fahrerlaubnis in der Probezeit:
- der dritte A-Verstoß
- der fünfte und sechste B-Verstoß
- das Erreichen der Maximalzahl von 8 Punkten auf dem Flensburger Konto
Daraus ergibt sich: Punkte in der Probezeit haben nicht automatisch den Führerscheinentzug zur Folge. Vielmehr ist von Bedeutung, ob der begangene Verstoß im Verkehr zur Kategorie A oder B zählte und wie viele Regelmissachtungen dieser Art Sie sich als Fahranfänger bereits geleistet haben.