Verkehrsverstöße, die während der Probezeit begangen werden, ziehen für den Fahranfänger zunächst die gleichen Sanktionen nach sich wie für erfahrene Fahrzeugführer. Obendrein werden sie aber auch als A- oder B-Verstoß eingeteilt. A-Verstöße gelten als schwerwiegende Zuwiderhandlungen und können für den Fahranfänger ernste Konsequenzen nach sich ziehen.
Bußgeldkatalog: Beispiele für A-Verstöße
A-Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie überfuhren eine rote Ampel. | mind. 90 € | 1 bis 2 Punkte | keins bis 1 Monat |
Sie benutzten während der Fahrt ein Handy auf vorschriftswidrige Weise. | mind. 100 € | 1 bis 2 Punkte | keins bis 1 Monat |
Sie verstießen gegen die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger. | 250 € | 1 | |
Sie überquerten mit einem Kfz bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang. | 700 € | 2 | 3 Monate |
Der Abstand zu Ihrem Vordermann betrug weniger als 5/10 des halben Tachowertes. | mind. 75 € | 1 bis 2 | keines bis 3 Monate |
Sie fuhren beim Begleiteten Fahren ab 17 ohne eine benannte Begleitperson. | 70 € | 1 | |
Sie missachteten ein durch VZ 276 gekennzeichnetes Überholverbot. | mind. 70 € | 1 | |
Sie missachteten ein Stoppschild und gefährdeten andere. | 70 € | 1 |
FAQ: A-Verstoß
In der Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wird erläutert, wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten während der Führerschein-Probezeit zu bewerten sind. Jene Verstöße, die die Definition unter Punkt A – „Schwerwiegende Zuwiderhandlungen” – erfüllen, sind sogenannte A-Verstöße. Sie sind abzugrenzen von den B-Verstößen, welche unter Punkt B als „weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen” definiert werden.
Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog werden hunderte von A-Verstößen aufgelistet. Wir können Ihnen an dieser Stelle nur eine kleine Auswahl an Beispielen nennen, welche Sie hier finden.
Der erste A-Verstoß hat eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie die Aufforderung, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) teilzunehmen, zur Folge. Beim zweiten A-Verstoß erfolgt eine schriftliche Verwarnung und dem Betroffenen wird die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Wer sich während der Probezeit einen dritten A-Verstoß leistet, muss mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen.
Video: A- und B-Verstöße in der Probezeit
Führerschein auf Probe: Der A-Verstoß
Inhalt
Während der zweijährigen Probezeit, die auf die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis folgt, muss der Fahranfänger unter Beweis stellen, dass er zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr geeignet ist. Begeht er während dieser Zeit Verstöße gegen das Verkehrsrecht, riskiert er ein Bußgeld und gegebenenfalls Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Er unterscheidet sich dahingehend nicht von anderen Fahrzeugführern, die ihre Probezeit bereits hinter sich haben.
Anders als bei erfahrenen Autofahrern werden die Vergehen von Fahranfängern aber zusätzlich in A-Verstöße und B-Verstöße unterteilt. Während B-Verstöße weniger gravierende Vergehen darstellen, beeinträchtigen A-Verstöße die Verkehrssicherheit oft in massiver Weise. Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) weist sie daher als „schwerwiegende Zuwiderhandlungen” aus.
Wann liegt ein A-Verstoß vor?
A-Verstöße können sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten sein, wie folgende Beispiele zeigen:
- Handy am Steuer
- Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 21 km/h
- Abbiegeverstoß mit Gefährdung von Fußgängern
- Überholen im Überholverbot
- Rotlichtverstoß
- Missachtung des Rechtsfahrgebotes
- Abstandsverstoß
- Missachtung der Vorfahrt
- Alkohol am Steuer/Missachtung der Null-Promille-Grenze
- Überqueren eines geschlossenen Bahnübergangs
- Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17
Begehen Sie im Straßenverkehr eine Straftat wie eine Nötigung, fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung, handelt es sich häufig ebenfalls um einen A-Verstoß. Gegebenenfalls ist aber auch eine Bewertung als B-Verstoß möglich. Das ist davon abhängig, wie der zugrunde liegende Verkehrsverstoß eingeordnet wird.
Führerschein auf Probe: Erster A-Verstoß
Welche Konsequenzen ein A-Verstoß für Sie hat, hängt davon ab, wie viele A- und B-Verstöße Sie bereits insgesamt begangen haben. Hier können Sie sich merken: Zwei B-Verstöße wiegen so schwer wie ein einzelner A-Verstoß.
Begehen Sie erstmalig einen A-Verstoß (und haben Sie vorher noch keine zwei B-Verstöße begangen), wird Ihre Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre verlängert. Weiterhin müssen Sie ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) besuchen. Falls die Maßnahme aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer angeordnet wurde, muss ein besonderes Aufbauseminar besucht werden.
Beide Seminare unterscheiden sich in Umfang und Ablauf: Während das Aufbauseminar vier Gruppensitzungen und eine Probefahrt mit einem Fahrlehrer umfasst, beginnt das besondere Aufbauseminar mit einem Vorgespräch. Dieses findet in Form einer Einzelsitzung mit einem Verkehrspsychologen statt, woran sich drei Gruppensitzungen anschließen.
Nachdem die Maßnahme angeordnet wurde, haben Sie acht Wochen Zeit, das Aufbauseminar zu besuchen. Hierfür müssen Kosten von etwa 150 bis 500 Euro einkalkulieren – der tatsächliche Betrag variiert zwischen einzelnen Fahrschulen stark.
Das Seminar schließt wohlgemerkt nicht mit einer Prüfung ab. Lediglich die Teilnahme ist zum Bestehen erforderlich. Können Sie allerding nach Ablauf der achtwöchigen Frist keine Bescheinigung über die Teilnahme am Seminar vorgelegen, wird die Behörde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entziehen.
Der zweite A-Verstoß in der Probezeit: Konsequenzen
Begehen Sie Ihren zweiten A-Verstoß, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Bei dieser sollen Sie Ihr eigenes Fehlverhalten hinsichtlich der Verkehrssicherheit reflektieren und Ihre Einstellung zu Themen, die damit einhergehen, überdenken. Die Beratung umfasst in der Regel drei einstündige Einzelgespräche mit einem Verkehrspsychologen. Diese finden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen statt. Auch hierfür wird eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme ausgestellt. Die Beratung kostet etwa 300 Euro.
Dritter A-Verstoß: Schluss mit lustig
Leisten Sie sich trotz aller vorherigen Maßnahmen einen dritten A-Verstoß in der Probezeit, signalisieren Sie der Fahrerlaubnisbehörde, dass Sie unbelehrbar sind und es Grund gibt, an Ihrer Fahreignung zu zweifeln. Aus diesem Grund kommt es nun zur Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis, die Sie frühestens in sechs Monaten wiedererlangen können. Dafür ist eine Beantragung auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderlich.
In der Regel müssen Sie jedoch zunächst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen. Nur wenn Sie ein entsprechendes positives Gutachten bei der Behörde vorlegen, wird Ihre Fahrerlaubnis neu erteilt.