Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung
FAQ: 2-Mal geblitzt in der Probezeit
Fahranfänger in der Probezeit müssen grundsätzlich mit den gleichen Sanktionen rechnen wie routinierte Autofahrer. Diese können Sie hier nachlesen. Zusätzlich dazu werden Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h oder mehr aber auch als A-Verstoß gewertet.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht in der Probezeit in der Regel nach dem 3. A-Verstoß. Haben sich Fahranfänger vorher noch keine Verstöße geleistet, droht diese Maßnahme erst, wenn sie 3-Mal mit mindestens 21 km/h erwischt werden.
Rotlichtverstöße stellen in der Probezeit ebenfalls einen A-Verstoß dar. Somit können auch hier wiederholte Verfehlungen zu weitreichenden Konsequenzen führen.
Video: Geblitzt in der Probezeit
Fahranfänger unter besonderer Beobachtung
Inhalt
Nach dem sie den Führerschein erhalten haben, dürfen die Fahranfänger endlich auf die Straße. Die folgenden zwei Jahre stehen sie jedoch unter besonderer Beobachtung und müssen sich als Fahrer erst noch bewähren. Während dieser Probezeit werden etwaige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet.
Zu den normalen Sanktionen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot), die auch andere Autofahrer erhalten, gesellen sich bei den Führerscheinneulingen noch weitere Konsequenzen für die Probezeit hinzu. Wer in der Probezeit das 2. Mal geblitzt wurde, fragt sich deshalb häufig, was ihn nun erwartet. Wir verraten es Ihnen in unserem Ratgeber.
In der Probezeit zum 2. Mal geblitzt: Konsequenzen bei A- und B-Verstoß
Es lässt sich nicht pauschal sagen, was Sie erwartet, wenn Sie 2-mal geblitzt wurden. Die Probezeit ist eine Bewährungsphase, die eigenen Regelungen unterworfen ist. So wird bei Verkehrsverstößen von Fahranfängern entsprechend ihres Schweregrads zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Die schwerwiegenden Fälle werden dabei der Kategorie A zugeordnet, während leichtere Vergehen der Gruppe B zugeordnet werden können.
Je nachdem wie schwerwiegend die begangene Tat ist, fallen die Konsequenzen recht unterschiedlich aus. Das Besondere am Tempoverstoß ist nun, dass er sich nicht wie andere Delikte (z.B. Missachtung der Vorfahrt) automatisch in eine Kategorie einteilen lässt. Wurden Sie zum 2. Mal geblitzt in der Probezeit, hängen die Sanktionen maßgeblich davon ab, mit wie viel km/h Sie über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs waren.
Geschwindigkeiten bis einschließlich 20 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gelten als leichte Ordnungswidrigkeit. Alles ab 21 km/h wird hingegen als A-Verstoß geahndet.
Derjenige, dessen Geschwindigkeitsverstoß unter 20 km/h liegt, muss keine Probezeitmaßnahmen fürchten – selbst, wenn er bereits 2-mal geblitzt wurde. Die Probezeit ist davon nicht betroffen. Stattdessen fallen lediglich Buß- oder Verwarnungsgelder für den Fahranfänger an. Anders sieht es bei höherem Tempo aus.
Wer mehr als 20 km/h zu schnell gefahren ist, macht sich eines A-Verstoßes schuldig und dieser hat direkte Auswirkungen auf die Probezeit. Der erste derartige Vorfall zieht die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und die verpflichtende Teilnahme am Aufbauseminar für Fahranfänger nach sich.
Wurde jemand mit dieser Geschwindigkeit bereits zum 2. Mal geblitzt während der Probezeit, führt dies zu einer schriftlichen Verwarnung. Zudem wird ihm der Besuch der verkehrspsychologischen Beratung angeraten. Ob er daran teilnehmen möchte, bleibt jedoch ihm überlassen. Bei einem dritten A-Verstoß (der sich auch aus mehreren B-Verstößen zusammensetzen kann) wird dem jungen Raser dann der Führerschein entzogen.
Unabhängig von den verhängten Probezeitmaßnahmen fallen in jedem Fall die gewöhnlichen Sanktionen an.
An roter Ampel: Zum 2. Mal geblitzt in der Probezeit
Blitzer ermitteln allerdings nicht nur die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Kfz, sondern können darüber hinaus Abstands- und Rotlichtverstöße feststellen. Während die Missachtung des Sicherheitsabstands im Gesetz als A-Verstoß verzeichnet ist und die entsprechenden Sanktionen nach sich zieht, scheint der Rotlichtverstoß auf den ersten Blick komplizierter.
Normalerweise wird bei einem solchen zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Die Sanktionen hängen also davon ab, wie lange die Rotphase beim Überfahren der Ampel bereits andauerte.
Anders sieht es jedoch aus, wenn Ihnen dies in der Probezeit passiert. In dieser Zeit wird jede rote überfahrene Ampel automatisch als A-Verstoß gewertet. Werden Sie bei einem derartigen Vergehen zum 2. Mal geblitzt während der Probezeit, hätte dies wiederum die Verwarnung zur Folge. Außerdem kann Ihnen bei wiederholter Missachtung der roten Ampel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auferlegt werden, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen.