Bußgeldkatalog Kfz-Zulassung
Verstoß | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr gefährdet/erschwert wurde. | 60 € | 1 | nein |
Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. | 70 € | 1 | nein |
Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war, bzw. ließen sie zu. | 70 € | 0 | nein |
Sie teilten der zuständigen Zulassungsbehörde eine meldepflichtige Änderung nicht unverzüglich mit. | 15 € | 0 | nein |
Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, obwohl für das Fahrzeug ein Betriebsverbot bestand bzw., ließen sie zu. | 40 € | 0 | nein |
Sie zeigten der zuständigen Zulassungsbehörde den Wechsel in der Person des Fahrzeughalters nicht unverzüglich an. | 15 € | 0 | nein |
Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche EG-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 70 € | 1 | nein |
Sie setzten das vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne vorgeschriebenes Kennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. | 40 € | 0 | nein |
Inhalt
FAQ: Kfz-Zulassung
Ja. Sie dürfen am öffentlichen Straßenverkehr nur mit einem zugelassenen Kraftfahrzeug teilnehmen. Liegt keine Fahrzeugzulassung vor, ist ein Führen des Fahrzeugs nicht zulässig. Infos zur rechtlichen Grundlage finden Sie hier.
Den Antrag auf Zulassung müssen Sie bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle einreichen und sowohl die Typengenehmigung als auch den Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorlegen. Welche weiteren Unterlagen zudem vorhanden sein müssen, haben wir hier zusammengefasst. Welche Kosten bei einer Kfz-Zulassung auf Sie zukommen können, lesen Sie hier.
Fahren Sie ohne Zulassung einen Pkw oder ein anderes Kfz, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen. Welche Sanktionen wann greifen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Warum ist eine Zulassung von Kfz notwendig?
Ein Kraftfahrzeug dürfen Sie in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr nur fahren, wenn dieses eine Kfz-Zulassung besitzt. Sie müssen das Fahrzeug also bei der Kfz-Zulassungsbehörde anmelden und dann ein amtliches Kennzeichen an diesem anbringen. Zuständig ist die Behörde des Wohnortes, der als Ihr Hauptwohnsitz gilt bzw. an dem Sie gemeldet sind.
Die Kfz-Zulassung ist durch den Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Die Grundlage hierfür finden Sie in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). In § 3 Absatz 1 FZV ist dazu Folgendes definiert:
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
Wenn Sie die Zulassung für ein Auto oder Motorrad nicht veranlassen, ist das Führen des Fahrzeugs untersagt. Fahren Sie dennoch und werden kontrolliert oder geraten in einen Unfall, zieht das in der Regel Konsequenzen nach sich.
Bis vor Kurzem mussten Fahrzeugbesitzer für den Kfz-Zulassungsantrag in der Regel immer persönlich bei der Behörde erscheinen. Inzwischen können Sie eine Kfz-Zulassung auch online erledigen. Wie das im Einzelnen funktioniert, ist je nach Kommune und Gemeinde unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich am besten auf den Webseiten der Zulassungsbehörde an Ihrem Wohnort.
Auto zulassen: Was brauche ich dafür?
Möchten Sie ein Auto anmelden, müssen Sie sich mit den verschiedensten Dingen auseinandersetzen. Besonders wichtig ist es, sämtliche notwendige Unterlagen zur Zulassungsbehörde mitzunehmen, um den Pkw anmelden zu können.
Dies sind insbesondere:
- Personalausweis oder Reisepass (ggf. Meldebescheinigung)
- Vollmacht, falls Fahrzeugbesitzer nicht der Antragsteller ist
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- COC-Papiere („Certificate of Conformity“, auf deutsch Konformitätsbescheinigung)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Zulassungsantrag
Des Weiteren ist auch die elektronische Versicherungsbestätigung sehr wichtig. Ohne die EVB-Nummer kann kein Auto angemeldet werden. Dank der elektronischen Versicherungsbestätigung weiß die Zulassungsstelle, dass das Fahrzeug mindestens über die gesetzliche Haftpflichtversicherung verfügt. Allgemein ist das Fahren eines Fahrzeugs nur mit einer entsprechenden Versicherung zulässig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zählt zu den Pflichtversicherungen, die jeder Fahrzeughalter besitzen muss.
Liegen alle Unterlagen parat, so steht dem Gang zur Zulassungsstelle nichts mehr im Wege. Sobald das Fahrzeug zugelassen und das Kennzeichen vorhanden ist, kann im Prinzip schon die erste Fahrt mit dem Auto losgehen.
Sie können sich die Antragstellung erleichtern, indem Sie einen Zulassungsservice des Verkäufers nutzen, falls ein solcher angeboten wird. Wird in einem Autohaus ein Fahrzeug gekauft, so kann sich der Käufer in der Regel die Prozedur bei der Zulassungsstelle sparen.
Meistens gehört es zum Service, dass das Fahrzeug komplett zugelassen übergeben wird, sodass der neue Besitzer sofort nach dem Kauf den Pkw in Betrieb nehmen und mit ihm fahren kann. Das hat natürlich den Vorteil, dass Sie als Käufer jede Menge Zeit sparen. Die Autohäuser wissen genau, welche Unterlagen zur Kfz-Zulassung benötigt werden.
Ummeldung des Fahrzeugs: Was ist wichtig?
Wird ein Fahrzeug verkauft, kommt es zu einem Halterwechsel. Dies wirkt ist auch auf die Autozulassung aus. Auch in diesem Fall müssen Sie bestimmte Papiere für die Kfz-Zulassung bei der Behörde einreichen. In der Regel sind das folgende:
- Personalausweis oder Pass
- Meldebestätigung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief) bzw. Abmeldebescheinigung
- Alte Kennzeichen
- Nachweis einer gültigen HU
Ziehen Sie um, müssen Sie das Fahrzeug nicht neu zulassen. Hier reicht in der Regel die Mitteilung der Adressänderung an die Behörde. Wenn sich die Anschrift ändert, dürfen Sie zwar Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, allerdings wirkt sich die neue Anschrift auf die Regionalklasse der Versicherung aus.
Die Höhe der Prämie richtet sich nämlich auch nach der Regional- und Typklasse, das heißt, die Versicherung zieht statistische Werte (z. B. Häufigkeit von Hagelschäden in der Region) zurate.
Abmeldung eines Autos: Wesentlich einfacher
Die Abmeldung kann generell in einer beliebigen Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle durchgeführt werden. Zu den notwendigen Unterlagen für die Abmeldung einer Kfz-Zulassung gehören die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2. Zudem müssen Sie die Nummernschilder mitbringen.
Das Fahrzeug kann generell jeder abmelden, der im Besitz der Zulassungsbescheinigung und der Kennzeichen ist. Eine Vollmacht oder der Führerschein des eigentlichen Eigentümers ist nicht notwendig. Eine Stilllegung des Fahrzeugs ist eine Minutensache und kostet zwischen 5 und 30 Euro. Die Kosten variieren hier von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle. Soll das Fahrzeug endgültig abgemeldet werden, so braucht die zuständige Behörde einen Nachweis über die Verwertung oder zumindest über den Verbleib des Autos oder Motorrads.
Kfz-Zulassung: Mit diesen Kosten ist zu rechnen
Die Kosten einer Kfz-Zulassung unterscheiden sich regional, sodass die Gebühren zwischen 20 und 30 Euro liegen können. Informieren Sie sich am besten vor Ort, wenn Sie ein Auto zulassen wollen. Die Kosten variieren auch durch die Arten der Zulassung.
So liegen die Gebühren, wenn Sie ein neues Auto zulassen wollen meist im mittleren Bereich der Spanne. Ein Halterwechsel von außerhalb ist in der Regel teurer, ein Halterwechsel innerhalb derselben Stadt oft günstiger.
Einheitlich gestaltet sind die Kosten hingegen, wenn Sie sich ein Wunschkennzeichen aussuchen. Hier kommen in ganz Deutschland zur Anmeldegebühr zusätzlich 10,20 Euro hinzu. 12,80 Euro sind es, wenn Sie das Kennzeichen online vor dem Tag der Zulassung reservieren. Des Weiteren sind dann die Kosten für das Prägen des Kennzeichens ebenfalls zu entrichten. Auch diese variieren je nach Region und Anbieter der Dienstleistung.
Vorschriften beachten – Bußgeld vermeiden
Es gibt einige Verstöße im Verkehrsrecht, bei denen Fahrzeugbesitzern im ersten Moment vielleicht gar nicht so klar ist, dass sie etwas Unzulässiges tun. Kommt es beispielsweise im Zusammenhang mit der Kfz-Zulassung zum Wechsel des Fahrzeughalters und wird der Wechsel nicht umgehend angemeldet, so kann das ein Bußgeld von 40 Euro mit sich bringen.
Doch auch die folgenden Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet:
- Zulassungsfreies Fahrzeug ohne gültiges Versicherungskennzeichen im öffentlichen Verkehr geführt (40 Euro)
- Erforderliche EG-Typgenehmigung eines zulassungsfreien Fahrzeugs fehlt und das Fahrzeug nimmt dennoch am Straßenverkehr teil (70 Euro, 1 Punkt)
- Auto wurde trotz Betriebsverbot im Straßenverkehr gefahren (40 Euro)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird während des Fahrens nicht mitgeführt (10 Euro)
Aber nicht nur das Fahren eines Kfz ohne Zulassung wird geahndet, auch das Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum kann zu Sanktionen führen. Steht beispielsweise das Kraftfahrzeug an einer Stelle, an dem der Verkehr gefährdet wird, dann winken ein Bußgeld mit einem Betrag von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.