Sicherheitsprüfung: Bei LKW und Bus ein Muss in Intervallen

Bußgeldkatalog zur Sicherheitsprüfung

Der Nachweis für eine vorhandene LKW-Sicherheitsprüfung ist bei Kontrollen vorzulegen.
Der Nachweis für eine vorhandene LKW-Sicherheitsprüfung ist bei Kontrollen vorzulegen.
VerstoßGeld­bußePunkteFahr­verbot
Sie nahmen ­ den Lastkraftwagen/­Kraftomnibus bzw.­ dessen Anhänger in­ einem nicht vorschriftsmäßigen ­Zustand in Betrieb. Die ­Verkehrssicherheit war dadurch ­wesentlich beeinträchtigt.

180 €1

nein

.. mit Gefährdung220 €

1

nein

.. mit Unfall

265 €

1

nein

Sie unterließen ­ es, das ­Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung ­vorzuführen. Der Termin war ­ um bis zu 2 Monate überschritten.15 €0nein
.. mehr als 2 - 4 Monate25 €0

nein

.. mehr als 4 - 8 Monate60 €

1

nein

.. mehr als 8 Monate75 €

1

nein

FAQ: Sicherheitsprüfung

Welche Fahrzeuge brauchen eine SP bzw. Sicherheitsprüfung?

Nutzfahrzeuge wie LKW oder Busse werden einer Sicherheitsprüfung, um die Verkehrstauglichkeit festzustellen und zu bescheinigen. Die Prüfung ist dem TÜV beim PKW ähnlich und wird mit einer entsprechenden Bescheinigung bestätigt.

Wann ist die Sicherheitsprüfung (SP) fällig?

Üblich sind Intervalle von sechs Monaten für LKW zwischen 7,5 t und 12 t. Welche weiteren Fristen bezüglich der Sicherheitsprüfung zu beachten sind, haben wir hier zusammengefasst.

Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen, wenn die Sicherheitsprüfung beim Bus oder LKW verpasst wird?

Versäumen Sie den Termin zur Bus- oder LKW-Sicherheitsprüfung, müssen Sie mit Bußgeldern ab 180 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Tabelle bietet einen Überblick zu möglichen Sanktionen.

SP: Prüfung als TÜV für LKW und Busse

Auch bei einer Sicherheitsprüfung gibt es Prüfsiegel und Mängelberichte.
Auch bei einer Sicherheitsprüfung gibt es Prüfsiegel und Mängelberichte.

Für jedes Fahrzeug (Auto, LKW, Motorrad) muss sichergestellt sein, dass es ohne Gefahr am Straßenverkehr teilnehmen kann. Dass dies der Fall ist, wird durch die Hauptuntersuchung und bei LKW sowie Bussen durch die Sicherheitsprüfung (SP) kontrolliert. Weisen LKW Mängel auf, kann das dramatische Folgen haben.

Einige Mängel sind mit dem bloßen Auge sichtbar. Andere Probleme hingegen werden in den meisten Fällen erst dann bemerkt, wenn es letztendlich schon zu spät ist. Daher sind Fahrzeughalter und Fahrer dazu angehalten, den LKW in regelmäßigen Intervallen der Sicherheitsprüfung für Kfz zu unterziehen. So können derartige Defekte frühzeitig erkannt und beseitigt werden.

Doch wann müssen Bus und LKW zum TÜV bzw. zur SP? Die gesetzliche Grundlage zur Pflicht, das entsprechende Kfz für die Sicherheitsprüfung bei den zuständigen Stellen vorzustellen, findet sich in Anlage VIII der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Unter Abschnitt 2 sind hier auch die relevanten Zeitabstände benannt, die für die Kfz-Sicherheitsprüfung einzuhalten sind.

Demnach gelten folgende Zeiträume:

  • Busse und Fahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen: erste SP 12 bis 36 nach Erstzulassung, dann alle sechs Monate (später alle drei Monate)
  • LKW zwischen 3,5 t und 12 t: erste SP 42 Monat nach Erstzulassung, dann alle sechs Monate
  • LKW über 12 t: erste SP 30 Monate nach Erstzulassung, dann alle sechs Monate
  • Anhänger von über 10 t: erste SP 30 Monate nach Erstzulassung, dann alle sechs Monate
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen, Stapler: alle sechs Monate

Auf der Prüfmarke, die nach einer bestandenen Sicherheitsprüfung ausgestellt wird, ist dann der Termin für die nächste SP vermerkt. Der Pfeil auf der Marke kennzeichnet den Monat, in dem die Sicherheitsprüfung stattfinden muss. Wichtig ist, dass die Anmeldung zur SP rechtzeitig erfolgt. Ist kein Termin frei, kann nach der Anmeldung die SP um einen Monat verschoben werden.

Die Gebühren für eine Sicherheitsprüfung sind in der Regel vom Gewicht des Fahrzeugs abhängig und können zwischen 48 und 110 Euro liegen. Die Kosten variieren je nach Region und Prüforganisation.

Was wird bei der Sicherheitsprüfung kontrolliert?

Wie beim TÜV: Bei der SP werden sicherheitsrelevante Bauteile geprüft.
Wie beim TÜV: Bei der SP werden sicherheitsrelevante Bauteile geprüft.

Während einer Kontrolle werden alle wichtigen Bauteile an einem Fahrzeug kontrolliert. Besonderes Augenmerk liegt aber auf den Teilen, die von hohem Verschleiß betroffen sind und deren richtige Funktion sicherheitsrelevant ist.

Stellen die Prüfer Mängel fest, so werden diese entsprechend, wie beim PKW, protokolliert. Der Halter muss die Mängel umgehend beseitigen lassen, um kein Bußgeld oder sogar Punkte zu riskieren. Eine gültige Prüfmarke gibt es erst, wenn alle Mängel behoben sind. Die Nachprüfung muss spätestens einen Monat nach der ersten Sicherheitsprüfung erfolgen, ansonsten steht eine komplette Hauptuntersuchung an. Der Halter muss in diesem Fall dann mit zusätzlichen Kosten rechnen.

Die Sicherheitsprüfung läuft in der Regel immer gleich und nach standardisiertem Verfahren ab. Zunächst findet eine Probefahrt statt, dann erfolgt die Prüfung der Bauteile. Welche das sind, ist ebenfalls in den Bestimmungen der Anlage VIII zur StVZO definiert:

Die Sicherheitsprüfung hat eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung des Fahrgestells und Fahrwerks, der Verbindungseinrichtung, Lenkung, Reifen, Räder und Bremsanlage des Fahrzeugs nach der hierzu im Verkehrsblatt mit Zustimmung der obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie zu umfassen.

Eine erfolgreiche SP wird dann per Siegel und durch das Prüfprotokoll bestätigt. Letzteres sollten Sie aufbewahren und in Ihren Unterlagen sichern. Das kann zum Beispiel einigen Ärger ersparen, wenn das Prüfbuch bei einer Kontrolle nicht zur Hand ist.

Sanktionen beim Versäumen der SP

Fahren Sie das Fahrzeug ohne gültige Sicherheitsprüfung, drohen Bußgelder.
Fahren Sie das Fahrzeug ohne gültige Sicherheitsprüfung, drohen Bußgelder.

Versäumen Sie mit Ihrem Fahrzeug die Sicherheitsprüfung, kann das unter Umständen vergleichsweise teuer werden, allerdings erst, wenn Sie den Termin um acht Monate oder mehr überschreiten und mit dem Fahrzeug weiterhin fahren. Hier drohen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Haben LKW oder Bus Mängel und erhalten kein Prüfsiegel, dürfen Sie mit diesen nicht weiter fahren. Tun Sie dies dennoch, sind ein Bußgeld von 180 Euro sowie ein Punkt in Flensburg die Folge. Kommt es aufgrund dessen zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 265 Euro und es kann passieren, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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