Bußgeldkatalog: Fahrzeugpapiere
Tatbestand | Bußgeld |
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Sie zeigten bei einem Verkehrsunfall den Beteiligten / Geschädigten nicht auf Verlangen den Führerschein oder Fahrzeugschein | 30 € |
Sie führten die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mit | 10 € |
Sie händigten die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht aus | 10 € |
FAQ: Fahrzeugpapiere
Zu den Fahrzeugpapieren zählen vor allem die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2, welche den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief abgelöst haben. Darüber hinaus müssen im Auto weitere Papiere wie etwa der Führerschein oder auch die Betriebserlaubnis für Tuning-Anbauteile mitgeführt werden.
Grundsätzlich sollten Sie die Fahrzeugpapiere nicht im Auto lassen. Dies gilt auch für den Fahrzeugschein, der bei Fahrten stets mitzuführen ist. Denn kommt dieser beim Diebstahl des Kfz ebenfalls abhanden, kann dies zu Problemen mit der Versicherung führen. Fahrzeugbriefe dienen als Eigentumsnachweis für Kfz. Aus diesem Grund sollten Sie diese Fahrzeugpapiere sicher aufbewahren.
Wenn Sie mit einem Auto ohne die vorgeschriebenen Fahrzeugpapiere fahren und bei einer Polizeikontrolle erwischt werden, drohen Konsequenzen. Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall üblicherweise ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro vor. Diese Tabelle listet die möglichen Sanktionen auf.
Welche Dokumente müssen Autofahrer mitführen?
Inhalt
Wer mit einem Kraftfahrzeug unterwegs ist, muss stets die passenden Fahrzeugpapiere zur Hand haben. Fahrzeughalter, die schon länger am Straßenverkehr teilnehmen, wissen, dass dabei die unterschiedlichsten Dokumente mitgeführt werden müssen. Doch es gibt auch einige Unterlagen, die besser daheim bleiben. Aber welche Kfz-Papiere müssen nun eigentlich während der Fahrt im Auto mitgeführt werden?
Kommt es zu Verkehrskontrollen, dann sind im Normalfall die folgenden Unterlagen/Fahrzeugpapiere vorzuweisen:
- Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung I
- Führerschein
- ggf. Betriebserlaubnis für Tuning-Anbauteile
Haben Autofahrer die notwendigen Fahrzeugpapiere vergessen bzw. nicht dabei, dann kann es ein Bußgeld nach sich ziehen. Der Bußgeldkatalog gibt Auskunft über die möglichen Bußgelder, die verhängt werden können.
Ausweis im Auto nicht nötig
Entgegen der allgemeinen Annahme muss nicht unbedingt ein Ausweis im Auto mitgeführt werden, um sich zu identifizieren. Weil bei Verkehrskontrollen der Führerschein verlangt wird, ist die Identitätskontrolle durch diesen bereits abgedeckt. Sowieso ist trotz der allgemeinen Ausweispflicht in Deutschland das stete Mitführen des Personalausweises nicht gesetzlich vorgeschrieben. Daher droht laut Bußgeldkatalog für den fehlenden Ausweis auch keinerlei Bußgeld.
Diese Fahrzeugpapiere zum Kfz können zu Hause bleiben
Ehemals als Fahrzeugbrief bekannt ist die Zulassungsbescheinigung II ein besonders wichtiges Dokument. Sie sollten es aus diesem Grund daheim an einem sicheren Ort im Haushalt aufbewahren.
Natürlich ist es auch wichtig, die Zulassungsbescheinigung Teil II mit zur Zulassungsstelle zu nehmen, um das Auto anzumelden. In dem Dokument wird nämlich vermerkt, wer der zukünftige Fahrzeughalter des Fahrzeugs ist. Sie können ein Kfz daher nicht ohne die entsprechenden Fahrzeugpapiere ummelden.
Fahrzeugschein vom Kfz: Im Original oder als Kopie?
Auch wenn sich die Behauptung hartnäckig hält, ist es in der Praxis nicht möglich, die Fahrzeugpapiere durch eine Kopie zu ersetzen. Es ist also der originale Fahrzeugschein während der Verkehrskontrolle vorzuzeigen. Gerade wenn mehrere Fahrer das Fahrzeug nutzen, wird häufig eine Kopie gemacht, um ein ständiges Hin- und Herreichen des Fahrzeugscheins zu vermeiden.
Doch laut der StVO ist vorgeschrieben, dass das Original im Kfz mitgeführt werden muss. Selbst dann, wenn der kopierte Fahrzeugschein notariell beglaubigt ist, muss die Polizei diesen nicht akzeptieren. In diesem Fall droht ein Verwarngeld von 10 €. Einige Polizeibeamten sind zwar sehr kulant und akzeptieren auch Kopien, doch auf diese Ausnahmefälle sollten Sie nicht spekulieren.
Unter Umständen können Sie durch das Vorlegen der Kopie auch ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung riskieren. Die Kopie eines amtlichen Dokuments sollte daher immer in Schwarz-Weiß erfolgen und deutlich als Kopie markiert sein, damit Sie nicht den Eindruck erwecken, Fahrzeugpapiere zu fälschen.
Erst anmelden – dann fahren
Bekanntlich ist es so, dass ein Fahrzeug zuerst angemeldet werden muss, bevor eine Person damit fahren darf. Ansonsten gibt es eine saftige Strafe laut aktuellem Bußgeldkatalog. Der erste Weg nach dem Autokauf sollte daher immer zur Zulassungsstelle führen, mitsamt den nötigen Dokumenten (wie Nummer der Versicherung, TÜV, Gutachten).
Liegen alle Unterlagen vor, dann verläuft die Anmeldung erfahrungsgemäß reibungslos. Wurde die Anmeldung durchgeführt und sind die Fahrer im Besitz des Fahrzeugscheins sowie der aktuell gültigen Nummernschilder, dann steht einer ersten Fahrt mit dem neuen Pkw nichts mehr im Wege.
Sollte es zu Änderungen beim Halter kommen (bspw. neue Anschrift), dann muss dieser die Zulassungsstelle darüber schnellstens informieren. Ohne die rechtzeitige Bekanntgabe der Änderungen droht ihm ein Bußgeld von 15 Euro.
Dokumente verschwunden – was nun?
Manchmal geht es unglücklich zu und die Tasche mit allen wichtigen Dokumenten geht verloren. Wenn auch der Fahrzeugbrief und der Führerschein weg sind, ist rasches Handeln notwendig. Wer nämlich ohne diese Unterlagen fährt, der verstößt gegen das Verkehrsrecht und riskiert somit laut Bußgeldkatalog ein Verwarngeld.
Aus diesem Grund sind schleunigst die Fahrzeugpapiere neu zu beantragen. Dafür sind sowohl die Zulassungsstelle als auch die Führerscheinstelle umgehend über den Verlust zu informieren. Dabei muss der Fahrzeughalter persönlich vorsprechen und eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Unterlagen verloren ging.
Allerdings ist das ganze Unterfangen nicht nur mit einem hohen Aufwand, sondern auch mit Kosten verbunden. Was dabei im Einzelnen an Gebühren anfällt, kann je nach Bundesland variieren. Daher handelt es sich bei den nachfolgenden Angaben lediglich um Orientierungswerte:
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil 1: 10 – 45 Euro je nach Aufwand
- Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil 2: 30 – 60 Euro je nach Aufwand
- Versicherung von Eides statt: 30 Euro
- Ersatz des Führerscheins: 35 – 45 Euro
Wann muss ich die Fahrzeugpapiere umschreiben lassen?
Verändern sich die Lebensumstände, kann es notwendig sein, auch die Fahrzeugpapiere ändern zu lassen. Nach einer Hochzeit oder Scheidung ist dies zum Beispiel bei einer Namensänderung erforderlich. Entsprechende Anpassungen werden dabei sowohl im Fahrzeugbrief als auch im Fahrzeugschein vorgenommen.
Damit die Fahrzeugpapiere nach der Namensänderung angepasst werden können, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde den aktualisierten Personalausweis bzw. Pass sowie beide Teile der Zulassungsbescheinigung vorlegen.
Haben Sie Ihren Wohnort gewechselt, müssen Sie im Gegensatz dazu nicht alle Fahrzeugpapiere ändern. Bei einem Umzug reicht es nämlich in der Regel aus, die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I anzupassen.
Die Kosten für eine Korrektur der Kfz-Papiere liegen in der Regel zwischen 10 und 20 Euro. Fällt der Arbeitsaufwand für die Änderung größer aus, können sich aber auch die Gebühren erhöhen. Teurer wird die Angelegenheit zudem, wenn Sie noch im Besitz alter Fahrzeugpapiere sind und daher ein Austausch der Dokumente erfolgen muss. In diesem Fall sollten Sie Ausgaben zwischen 20 und 50 Euro einplanen.
Wichtige Unterlagen im Ausland
Soll die Reise ins Ausland gehen, dann sind neben den genannten Fahrzeugpapieren, die in Deutschland notwendig sind, weitere Unterlagen wichtig. Dazu gehören:
- Grüne Versichertenkarte als Nachweis für die Kfz-Haftpflicht-Versicherung
- Personalausweis
- Reisepass (wenn erforderlich)
Sind alle Unterlagen da, können Sie sich auf einen schönen Aufenthalt im Ausland freuen.