Bußgeldkatalog: Auf dem Fahrrad ein Handy genutzt
Tatbestand | Geldbuße |
---|---|
Sie benutzten als Radfahrer ein Handy in vorschriftswidriger Weise. | 55 € |
... mit Gefährdung | 75 € |
... mit Unfallfolge | 100 € |
FAQ: Handy auf dem Fahrrad
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Fahrzeugführer elektronische Gerät nicht aufnehmen oder in der Hand halten. Demnach ist es auch Radfahrern untersagt, das Handy beim Fahrradfahren zu nutzen.
Nutzen Sie ein Handy beim Fahrradfahren, droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 55 Euro.
Montieren Sie das Handy am Fahrrad, können Sie dieses als Navigationssystem nutzen. Allerdings dürfen Sie dabei, ebenso wie Autofahrer beim Handy am Steuer, den Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen abwenden. Ebenso droht für das Telefonieren beim Fahrradfahren keine Strafe, wenn Sie dabei die Freisprechfunktion nutzen.
Dürfen Radfahrer unterwegs ein Mobiltelefon verwenden?
Inhalt
Autofahrer wissen, dass das Handy am Steuer nicht erlaubt ist und weitreichende Sanktionen laut Bußgeldkatalog drohen. Dabei kann das Telefonieren oder Schreiben einer Textnachricht nicht nur die Konzentration beim Führen eines Kraftfahrzeugs beeinflussen, sondern gleichermaßen auch Fahrradfahrer ablenken. Doch müssen Personen, die ein Handy beim Radfahren nutzen, mit Sanktionen rechnen? Gewissheit bringt ein Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Unter § 23 Abs. 1a steht dort geschrieben:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Da der Gesetzgeber bei dieser Vorschrift den Begriff „Fahrzeug“ und nicht etwa „Kraftfahrzeug“ verwendet, finden die Regelungen zum Handy auch beim Fahrrad Anwendung. Es ist daher nicht erlaubt, beim Fahrradfahren mit dem Handy eine Nachricht zu tippen oder dieses zum Telefonieren in der Hand zu halten.
Ausnahmen: Wann darf das Smartphone am Fahrrad zum Einsatz kommen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie legal ein Handy am Fahrrad nutzen. Eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen nämlich nur, wenn Sie das Gerät aufnehmen oder halten müssen und für die Bedienung oder Nutzung eine längere Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen notwendig ist.
Nutzen Sie hingegen die Freisprechfunktion fürs Telefonieren auf dem Fahrrad, ist kein Bußgeld zu befürchten. Gleiches gilt, wenn Sie mit dem Smartphone über Kopfhörer oder den Lautsprecher Musik hören. Allerdings sollten Radfahrer dabei auf die Lautstärke der Wiedergabe achten, denn Sie müssen das Verkehrsgeschehen noch mitbekommen können. Der Gesetzgeber bezieht sich dabei insbesondere auf Hupgeräusche oder das Martinshorn bei Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Notarzt.
Nicht zuletzt kann ein Mobiltelefon heutzutage auch als Navigationssystem zum Einsatz kommen. Beachten Sie dabei, dass Sie den Blick nicht zu lange von der Straße abwenden. Zudem sollten Sie im Vorfeld alle Einstellungen tätigen, sodass die Notwendigkeit einer Bedienung minimiert wird. Sind umfangreichere Anpassungen notwendig, ist es ratsam, anzuhalten. Denn so verhindern Sie, dass Sie für die Nutzung von einem Handy am Fahrrad ein Bußgeld zahlen müssen.
Wer auf sein Mobiltelefon auf dem Fahrrad also nicht verzichten kann, hat die Möglichkeit, eine entsprechende Halterung zu nutzen, um das Handy am Fahrrad anzubringen. Die Kosten für ein solches Hilfsmittel belaufen sich je nach Modell im Durchschnitt auf 5 bis 20 Euro. Die einmalige Anschaffung ist somit deutlich günstiger, als wenn die Polizei für die Verwendung vom Handy beim Fahrradfahren ein Bußgeld verhängt.
Auf dem Fahrrad ein Handy nutzen: Welche Strafe droht dafür?
Wer entgegen der gesetzlichen Vorschriften ein Mobiltelefon am Steuer nutzt, begeht laut deutschem Verkehrsrecht eine Ordnungswidrigkeit. Die Sanktionen ergeben sich daher aus dem Bußgeldkatalog. Nutzen Sie auf dem Fahrrad unerlaubt ein Handy, liegt das Bußgeld dafür bei mindestens 55 Euro. Abhängig von den Tatumständen kann die Geldsanktion aber auch höher ausfallen.
So steigt das Bußgeld, wenn am Fahrrad ein Handy genutzt wird und es dadurch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommt, auf 75 Euro. Ereignet sich durch das Fehlverhalten sogar ein Unfall, zieht dies eine Geldsanktion von 100 Euro nach sich.
Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot müssen Personen, die ihr Handy auf dem Fahrrad nutzen, nicht befürchten. Ungeachtet dessen sollten sich Radfahrer dennoch bewusst sein, wie gefährlich die Ablenkung durch ein Mobiltelefon bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist und sich bei der Nutzung unbedingt an die geltenden Vorschriften halten.