Fahren mit dem Wohnmobil: Welchen Führerschein benötigen Sie?

Welches Wohnmobil können Sie mit welchem Führerschein fahren? Diese Frage klärt unser Ratgeber.
Welches Wohnmobil können Sie mit welchem Führerschein fahren? Diese Frage klärt unser Ratgeber.

FAQ: Führerschein für das Wohnmobil

Welchen Führerschein brauche ich für ein Wohnmobil?

Welchen Führerschein Sie brauchen, ist abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht des Wohnmobils. Wiegt das Fahrzeug bis zu 3,5 t, reicht für das Wohnmobil der Führerschein der Klasse B – also der ganz normale Pkw-Führerschein. Für schwerere Wohnmobile brauchen Sie einen C- oder C1-Führerschein.

Gibt es einen eigenen Wohnmobilführerschein?

Eine eigene Führerscheinklasse für das Wohnmobil gibt es in Deutschland nicht. Sie benötigen eine Fahrerlaubnis der Klassen B, C oder C1.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich ohne entsprechenden Führerschein mit einem Wohnmobil fahre?

Fahren Sie mit einem Wohnmobil ohne den entsprechenden Führerschein, begehen Sie eine Straftat. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe sanktioniert. Bei Fahrlässigkeit reduziert sich das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von gewöhnlich bis zu 180 Tagessätzen.

Mit dem Wohnmobil in den Urlaub fahren

Das Wohnmobil ist eine beliebte Option für Menschen, die Urlaub mit dem eigenen Kfz machen wollen. Neben der Mobilität am Urlaubsort punktet das Fahrzeug auch dadurch, dass es ein mobiles Zuhause bietet.

Das spart Hotelkosten und sorgt für große Flexibilität am Urlaubsort. Allerdings hat ein Wohnmobil auch den Nachteil, dass Sie dieses nicht überall parken dürfen. Doch wie sieht es eigentlich mit der Fahrerlaubnis aus?

Ist für das Wohnmobil eine besondere Führerscheinklasse erforderlich oder reicht ein einfacher Pkw-Führerschein? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Welchen Führerschein braucht man für ein Wohnmobil?

Fahren mit dem Wohnmobil: Welcher Führerschein ist notwendig?
Fahren mit dem Wohnmobil: Welcher Führerschein ist notwendig?

Viele Betroffene fragen sich, ob sie mit einem Führerschein der Klasse B ein Wohnmobil fahren dürfen. Grundsätzlich ist das erlaubt, sofern es sich um ein Fahrzeug handelt, welches bis zu 3,5 Tonnen wiegt.

Wollen Sie ein Wohnmobil nutzen, bei welchem das zulässige Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen liegt, benötigen Sie dafür eine Fahrerlaubnis der Klasse C1. Wohnmobile ab 7,5 Tonnen dürfen Sie nur im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, wenn Sie einen Führerschein der Klasse C besitzen.

Etwas komplizierter wird es, wenn Sie an dem Wohnmobil noch einen Anhänger befestigen möchten. Mit einem Führerschein der Klasse B darf dieser nicht mehr als 750 kg wiegen. Zudem müssen Sie darauf achten, dass Sie das Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Gut zu wissen: Besitzen Sie noch einen alten Führerschein, stellt sich die Frage: “Welches Wohnmobil darf ich mit dem Führerschein der Klasse 3 fahren?“ Sind Sie im Besitz dieser Fahrerlaubnis, dürfen Sie mit einem Wohnmobil, welches bis zu 7,5 Tonnen wiegt, am Straßenverkehr teilnehmen.

Wohnmobil ohne Führerschein gefahren: Diese Strafe

Wenn Sie mit einem Wohnmobil fahren, ohne die entsprechende Fahrerlaubnis dafür zu besitzen, machen Sie sich strafbar. In § 21 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist das Strafmaß definiert:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Sie riskieren also auch schon eine Strafe, wenn Sie als Halter zulassen, dass jemand ein Wohnmobil ohne Führerschein fährt. Beruht die Tat auf Fahrlässigkeit, kann sich das Strafmaß auf eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen reduzieren.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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