Fachanwalt für das Rechtsgebiet „gewerblicher Rechtsschutz“

Der Titel Fachanwalt im Tätigkeitsbereich gewerblicher Rechtsschutz wird erst seit 2007 verliehen
Der Titel Fachanwalt im Tätigkeitsbereich gewerblicher Rechtsschutz wird erst seit 2007 verliehen

Gewerblicher Rechtsschutz definiert die Schutzrechte von Gewerbetreibenden, welche sogenannte Immaterialgüter schützen, also nicht verkörperte Güter sind. Um diese Schutzrechte zu wahren, führte die Satzungsversammlung der BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) den Fachanwaltstitel im Rechtsbereich gewerblicher Rechtsschutz ein.

Seit 2007 gibt es die ersten Fachanwälte, die sich mit der Thematik gewerblicher Rechtsschutz auseinandersetzen. Damals waren es gerade einmal knapp 70, in 2014 sind nun schon 1.150 Fachanwälte mit diesem Spezialgebiet (Quelle: BRAK). Das macht gerade einmal rund 2,5 Prozent von insgesamt fast 49.100 Fachanwälten der 20 verschiedenen Rechtsgebiete aus.

Der Schutz des geistigen Eigentums ist das Ziel, das ein Fachanwalt im Bereich gewerblicher Rechtsschutz für seinen Mandanten erreichen will. Was genau ein Anwalt für Rechtsschutz macht, wie man Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird, was dieser verdient und welche großen Kanzleien es in Deutschland gibt, verraten wir Ihnen in diesem Ratgeber.

FAQ: Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz

Wann brauche ich einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann Sie bei allen Fragen rund um das Marken- und Wettbewerbsrecht beraten und ggf. vor Gericht vertreten.

Wie werde ich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?

Sie müssen zuerst einmal ein Jurastudium absolvieren. Um dann den Fachanwaltstitel zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Lehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden absolvieren.

Wie teuer ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?

Anwalt und Klient können eine Vergütungsvereinbarung treffen oder der Rechtsbeistand wird gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bezahlt.

Was ist ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz?

In vielen Gerichtsstreitigkeiten, die das Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz betreffen, geht es insbesondere um markenrechtliche und das Wettbewerbsrecht betreffende Problematiken.

So wurde im November 2014 die Klage des bekannten Fruchtgummiherstellers der „HARIBO Goldbären“ abgelehnt, welcher sich durch den vor einigen Jahren neu auf den Markt gekommenen „Lindt Teddy“ des Schokoladenfabrikanten „Lindt“ in seinen markenrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutzrechten bedroht sah.

Diese Annahme der Rechtsverletzung rührte daher, dass der Fruchtgummi-Bär in goldener Form mit roter Schleife dem Schokoladenhohlkörper „Lindt-Teddy“, welcher in eine goldene Folie eingewickelt ist und ebenfalls eine rote Schleife trägt, große Ähnlichkeiten aufweist. Die Klägerin des HARIBO-Unternehmens verlangte aus diesem Grund Unterlassung und auch Schadensersatz.

Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz befasst sich mit Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht
Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz befasst sich mit Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht

Das OLG Köln wies allerdings die Klage mit der Begründung zurück, dass es sich bei dem Lindt-Teddy nur um eine Fortentwicklung der eigenen Lindt-Produktreihe (siehe „Lindt-Hase“) handele sowie dass die Figur des Teddys eine handelsübliche Form im Süßwarengeschäft ist und u. a. auch, weil die Farben Gold und Rot im Weihnachtsgeschäft gängige Farbausgestaltungen sind (Quelle: OLG Köln, Urt. v. 11. April 2014; Az.: 6 U 230/12).

Das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht sind also wichtige Bestandteile laut gewerblicher Rechtsschutz. In solchen Fällen kommt oft ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zum Einsatz, insbesondere, wenn das Verfahren vor Gericht landet. Nicht selten berühren solche Fälle aber auch noch andere Rechtsfelder, wie etwa das Strafrecht, wenn zum Beispiel im Bereich der Produktpiraterie Fälschungen als Originale verkauft werden. Hierbei handelt es sich nämlich um eine Täuschung und somit um Betrug, welcher mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft werden kann.

In der Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer sind die nachzuweisenden besonderen Kenntnisse zu finden, welche ein Fachanwalt in puncto gewerblicher Rechtsschutz mitbringen muss, um seine Klienten umfassend vertreten zu können. In § 14h FAO steht deshalb:

  1. Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht,
  2. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen,
  3. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
  4. Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts,
  5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
  6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

Was macht ein Fachanwalt im Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz?

Ganz allgemein gesagt hat ein Fachanwalt im Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz nur eine Hauptaufgabe im Sinn, nämlich den Schutz ihres geistigen Eigentums, den Schutz ihrer Erfindung.

Daher können Sie einen Anwalt für Rechtsschutz aufsuchen, wenn eine Dritte Person ihre geschützte Erfindung oder Marke gefälscht hat und nun widerrechtlich nutzt oder es sogar verkauft. Dann können Sie dagegen vorgehen, indem ein Fachanwalt für Sie eine Abmahnung verfasst oder eine Unterlassungserklärung einreicht. Sie können ihn aber auch damit beauftragen Schadensersatz zu verlangen, wenn Ihnen ein kreditwürdiger Schaden entstanden ist.

Stichwort Produktpiraterie – Insbesondere bei Nachahmungen, Fälschungen oder Plagiaten haben Sie das Recht mit einem Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz gegen diese Rechtsverletzungen vorzugehen.

Ein Fachanwalt im Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz hat die Aufgabe, das geistige Eigentum zu schützen
Ein Fachanwalt im Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz hat die Aufgabe, das geistige Eigentum zu schützen

Aber auch, wenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, lohnt es sich in einigen Fällen einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, sofern Sie versuchen wollen diverse Ansprüche abzuwehren.

Weiterhin unterstützt ein Fachanwalt im Bereich gewerblicher Rechtsschutz seine Klienten, wenn sie eine Marke oder eine Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden möchten. Auch hier kann er – sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich – vorgehen, um ihre Marke vor dem Amt zuzulassen.

Eine der häufigsten Problematiken im gewerblichen Rechtsschutz sind zudem wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen. Bei Verstößen dagegen oder beim Vorgehen gegen wettbewerbsrechtliche Maßnahmen von Mitbewerbern kann Sie ein Fachanwalt in puncto gewerblicher Rechtsschutz ebenfalls unterstützen.

Zu guter Letzt prüft und erstellt ein Fachanwalt dazu auch Verträge, wie etwa Lizenzverträge, wenn Sie die Nutzbarmachung ihres Patents auch anderen zugänglich machen wollen. Der Anwalt wird Sie kompetent in allen den gewerblichen Rechtsschutz betreffenden Thematiken beraten.

Dies waren nur einige Dinge, die ein Fachanwalt im Tätigkeitsbereich gewerblicher Rechtsschutz für seine Mandanten erledigen kann. Da das Rechtsfeld oft auch grenzüberschreitend ist, können die Fälle beispielsweise auch Berührungspunkte zum Urheberrecht oder Strafrecht aufweisen.

Wie wird man Fachanwalt im Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz?

Ein Anwaltsberuf setzt eine akademische Ausbildung voraus. Das bedeutet, eine Person, die Rechtsanwalt werden will, muss zuerst Rechtswissenschaft – manchmal auch als Jura bezeichnet – studieren. Neun Semester sind dafür im ersten Schritt zu durchlaufen, sie definieren die Grundstudienzeit eines solchen Studiums.

Aus fünf bis sieben Klausuren (Unterscheidung nach Bundesland), welche schriftlich zu absolvieren sind, besteht dann das nach der Regelstudienzeit abzulegende erste Staatsexamen. Es befasst sich mit Wissensfragen zu den drei großen Rechtsfeldern:

Besteht der Student das erste Staatsexamen, so kann er erstmal durchatmen, denn jetzt kann er sich bereits als Halbjurist bezeichnen. Ein Volljurist ist er jedoch erst, wenn er auch das zweite Staatsexamen erfolgreich abschließt.

Doch zwischen das erste und das zweite Staatsexamen fällt noch ein 2-jähriges Referendariat an – quasi die Praxiszeit. In dieser Phase arbeitet der Halbjurist an verschiedenen Gerichten und bereitet sich damit auf das zweite Staatsexamen vor. Dabei besucht er Amts- bzw. Landesgerichte, Staatsanwaltschaften, ein Strafgericht, ein Verwaltungsgericht, aber auch das Landesgericht. Ebenso ist ein Auslandsaufenthalt in dieser Zeit möglich. Das verdeutlicht, dass der Rechtsreferendar hierbei eine Menge praxis- und prozessorientierte Erfahrungen sammelt.

Das zweite Staatsexamen ist allgemeinhin auch als Assessorexamen bekannt und entpuppt sich als eine reine Staatsprüfung, die in der Regel von staatlichen Justizämtern vollzogen wird.

Ist diese Etappe auch geschafft, besitzt der Volljurist nun die Fähigkeit, in allen klassischen Rechtsbereichen tätig zu werden. Somit obliegt ihm auch die Möglichkeit, sich einen Fachanwaltstitel anzueignen, wie etwa den im Rechtsbereich gewerblicher Rechtsschutz.

Die Voraussetzung zur Verleihung eines solchen Titels ist allerdings, dass er mindestens drei Jahre seine Juristenzulassung besitzt und diese anwaltliche Tätigkeit bereits sechs Jahre vor seiner Antragsstellung auf den Fachanwaltstitel ausübt.

Um nun also tatsächlich Fachanwalt im Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz zu werden, muss der Zukünftige noch einen Fachanwaltslehrgang „Gewerblicher Rechtsschutz“ mit mindestens 120 Zeitstunden absolvieren. Diesen Fachanwaltslehrgang kann ein angehender Fachanwalt zum Beispiel bei der Anwaltsakademie des Deutschen Anwalt Vereins belegen.

Dafür sind laut § 5o der FAO mindestens 80 Fälle aus drei verschiedenen Bereichen der in § 14h Nr. 1 bis 5 benannten Kenntnisse zu bearbeiten. Höchstens fünf Fälle davon dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, wobei eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung zu zählen ist. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein.

Was verdient ein Fachanwalt im Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz?

Auch ein Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz hat sich beim Verdienst entweder an das RVG oder an eine Vergütungsvereinbarung zu halten
Auch ein Fachanwalt im gewerblichen Rechtsschutz hat sich beim Verdienst entweder an das RVG oder an eine Vergütungsvereinbarung zu halten

Zunächst kann nicht allgemein gesagt werden, dass ein zum Beispiel ein Anwalt im Insolvenzrecht so viel verdient, ein Fachanwalt im Arbeitsrecht so viel und ein Fachanwalt im Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz so viel.

Denn das Gehalt eines Anwalts berechnet sich zunächst einmal immer gleich. Denn es richtet sich nach zwei verschiedenen Grundsätzen, die die Berechnung des Anwaltsverdienstes beeinflussen:

  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Vergütungsvereinbarung

Bei den Vergütungsvereinbarungen handelt es sich beispielsweise um Zeit- oder Honorarvereinbarungen. Es ist wichtig zu wissen, dass diese immer möglich sind, anstatt sich nach der gesetzlichen Abrechnung laut RVG zu richten. Insbesondere natürlich, wenn in der Vergütungsvereinbarung ein höherer Betrag festgelegt wird, als es das Gesetz vorgesehen hätte.

Doch trotzdem folgen auch Vergütungsvereinbarungen gesetzlichen Vorschriften. So müssen sie zum Beispiel in einer angemessenen Relation zwischen Verantwortung, Leistung und Haftungsrisiko stehen. Zudem ist es im Grunde so, dass eine solche Gebührenvereinbarung eher eine Art Kostenrahmen für die anwaltliche Tätigkeit festlegt. An dieser haben sich auch die Fachanwälte zu orientieren.

Zum Beispiel darf der Anwalt dem Mandanten für eine Erstberatung nicht mehr als 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer berechnen. An den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts hat sich ein Anwalt zu orientieren, wenn im Vorfeld keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

Seit 2006 sind für außergerichtliche Beratungen gar keine gesetzlichen Gebühren vorgesehen. Sie richten sich nun auch nach Gebührenvereinbarungen.

Die Anwaltskosten berechnen sich im Normalfall hauptsächlich aus:

  • Gegenstands- oder Streitwert
  • Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer
  • Aufwandspauschale des Anwalts

Leistungsorientiert ist das Gehalt eines Anwalts sobald er seine Karriere startet. So sind Prämien- und Umsatzbeteiligungen in jedem Rechtsgebiet und in jeder Kanzlei üblich. Trotzdem unterscheiden sich die Verdienste wie auch in anderen Berufsgruppen. Besonders regionale Differenzen sind in Deutschland schon zur Normalität geworden.

Von Kanzlei zu Kanzlei sind die Gehälter ebenfalls zu unterscheiden. Dabei spielt nämlich auch die Größe der Kanzlei eine gravierende Rolle, aber auch das Lebensalter des Rechtsanwalts sowie die Dauer seiner Berufstätigkeit.

Rechtsanwälte gehören zweifelsohne zu einer wahrlich gut verdienenden Berufsbranche. Doch dabei sollte nicht vergessen werden, dass ihnen auch eine hohe Verantwortung zuteilwird. So finden sich vor allem Fachanwälte aus den Bereichen Steuerrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht in den oberen Regionen der Verdienstpyramide.

Leider kann an dieser Stelle keine konkrete Auskunft zum Gehalt von einem Fachanwalt aus dem Bereich gewerblicher Rechtsschutz getätigt werden. Die Spanne ist groß – sie reicht von 36.000 bis 150.000 Euro Jahresbruttogehalt.

Welche Berufsverbände gibt es?

Über die Anwaltsakademie des DAV kann der Fachanwaltslehrgang im Bereich gewerblicher Rechtsschutz absolviert werden
Über die Anwaltsakademie des DAV kann der Fachanwaltslehrgang im Bereich gewerblicher Rechtsschutz absolviert werden

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht stehen oftmals nah beieinander. Aus diesem Grund haben sich auch innerhalb der Berufsverbände sowohl der Fachanwalt im Bereich gewerblicher Rechtsschutz als auch der Urheberrechtsanwalt in diversen Vereinen zusammengeschlossen. Welche Berufsverbände es also für das Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz gibt, erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.

Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien

2008 wurde diese dem Deutschen Anwalts Verein (DAV) angehörige Arbeitsgemeinschaft gegründet. Sie umfasst die beiden Rechtfelder Gewerblicher Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht.

Aktuelle Problematiken und Rechtsurteile sind Themen in ihren regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen. Zudem bietet die AG Fortbildungen und Workshops für Berufseinsteiger an und fördert einen aktiven persönlichen Austausch. Ebenso besteht die Möglichkeit, über die den DAV bzw. die Anwaltsakademie die Pflichtweiterbildungen zu absolvieren.

Eine Anwaltssuche ist auf der AG-eigenen Webseite vorhanden und aktuelle Urteile zu themenrelevanten Fragen werden in regelmäßigen Abständen online gestellt. Daneben ist die Arbeitsgemeinschaft viele Kooperationen eingegangen, welche den Mitgliedern einige Vorteile verschaffen, wie etwa bei der Nutzung von Recherchediensten, dem Abonnieren von Fachzeitschriften oder beim Kauf von IP-Management-Software.

GRUR – Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V.

Mit über 5.300 Mitgliedern ist die GRUR die größte und auch eine der ältesten Vereinigungen, die sich mit den Thematiken gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht befassen. Ziel und Zweck des Vereins ist es, den wissenschaftlichen Fort- und Ausbau dieser beiden Rechtsgebiete zu fördern und zwar sowohl auf nationaler als auch auf internationaler bzw. europäischer Ebene.

Sowohl Patent- und Rechtsanwälte, als auch Richter, Wissenschaftler und Unternehmen zählen sich zu den Mitgliedern der GRUR. Sie stellen sich aktuellen Fragen auf diversen Fachveranstaltungen und bieten den Fachleuten ein Forum des Austausches.

Im Jahr 1891 wurde die GRUR gegründet und gibt seit jeher wissenswerte Publikationen heraus. Bekannt ist dabei die GRUR-Zeitschrift, die den Mitgliedern zur Verfügung steht. Dazu unterstützt die Vereinigung sogar nationale und internationale gesetzgebende Organe und zuständige Behörden und steht in Kooperation mit Verbänden im In- und Ausland, die sich mit ähnlichen Aufgaben befassen.

VPP – Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes

Die Vereinigung von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes (VVP), hat verschiedenste Mitglieder aus den Bereichen der Patentsachbearbeiter, der Patentanwälte sowie Mitarbeiter von Behörden und spezialisierten Gerichten. Dabei vertritt der VPP hauptsächlich die Interessen der Mitglieder, welche in der Industrie selbst arbeiten. Der VPP veranstaltet Fachtagungen, die zu momentan wichtigen Themen Auskunft geben. Auch hat der VPP Angebote zu Fortbildungen sowie Sonder- und Fachseminare. Des Weiteren bekommen Berufsanfänger Unterstützung im Rahmen ihrer Ausbildung zum Patentanwalt.

Patentanwaltskammer

Die Patentanwaltskammer, mit Sitz in München, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und befasst sich mit mehreren Aufgabenfeldern. So gehören u. a. die Ausbildung von Patentanwaltsfachangestellten sowie die Zulassung von Patentanwälten zu diesen. Auch eine Beteiligung an Studiengängen der Fernuniversität Hagen ist eine der Aufgaben, die die Patentanwaltskammer ausführt.

Des Weiteren dient sie als Plattform zum Austausch mit nationalen und internationalen Kollegen und Behörden wie dem Bundesjustizministerium, dem Deutschen sowie Europäischen Patent- und Markenamt. Auch eine Erfinderberatung zählt zu den Angeboten der Patentanwaltskammer, diese soll kleinen Unternehmen und selbstständigen Handwerkern dabei helfen, ihre wichtigen Innovationen auf die richtige Art und Weise schützen zu lassen.

BDPA – Bundesverband Deutscher Patentanwälte e. V.

Seit 1974 vertritt dieser Berufsverband die besonderen Interessen seiner Mitglieder. Dieser sind zumeist Patentanwälte, welche sich nicht nur mit Patenten auseinandersetzen, sondern auch mit anderen gewerblichen Schutzrechten auf dem Gebiet gewerblicher Rechtsschutz.

Ein Fachanwalt im Bereich gewerblicher Rechtsschutz vertritt seine Mandanten sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich
Ein Fachanwalt im Bereich gewerblicher Rechtsschutz vertritt seine Mandanten sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich

Sie sehen es als ihre zentrale Aufgabe, die wirtschaftliche Entwicklung zu schützen und voranzutreiben, um insbesondere die beratende Funktion ihrer Mitglieder zu fördern. Dazu bietet der BDPA verschiedene Seminare an. Öffentlich nimmt der Bundesverband Stellung zu den verschiedensten Themen zum Rechtsgebiet gewerblicher Rechtschutz.

Sie bieten ihren Mitgliedern eine Vernetzung untereinander, die dem Austausch dient, welche auch durch regelmäßige Treffen begünstigt wird. Weiterhin bezeichnet sich der BDPA selbst als ein Sprachrohr seiner Mitglieder.

Welche großen Kanzleien gibt es?

Die Kanzleien, die sich schwerpunktmäßig mit dem Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz befassen, agieren meistens auch in daran anlehnenden Bereichen, wie etwa dem Urheber- und Medienrecht oder dem IT-Recht. Wir haben für Sie einmal drei Kanzleien recherchiert, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen möchten.

Kanzlei Schürmann ∙ Wolschendorf ∙ Dreyer – Rechtsanwälte für Medien & Marken, Berlin und Düsseldorf

Diese Kanzlei betreut sowohl nationale als auch internationale Unternehmen und Privatpersonen in den Bereichen:

  • IT- und Datenschutzrecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Daran angrenzend: Gesellschafts-, Handels und Vertriebsrecht

Eine kompetente und effiziente Beratung steht bei den Rechtsanwälten dieser Kanzlei besonders im Vordergrund. Gemeinsam mit ihren Klienten suchen sie maßgeschneiderte Lösungen und Strategien für die individuellen Fälle. Im Zeichen des gewerblichen Rechtsschutzes setzen sie sich für die Entwicklung, Überwachung und Verteidigung der wertvollen geistigen Eigentumsgüter ihrer Mandanten ein und vertreten diese insbesondere in Streitigkeiten zum Wettbewerbsrecht.

Zusammen mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz können Sie in dieser Kanzlei Konzepte zum Schutz der eigenen Marken herausarbeiten und Ideen entwickeln, wie diese wettbewerbsfähig gemacht werden könnte. Auch vor Gericht oder vor dem Deutschen Patent- und Markenamt vertreten die Fachanwälte dieser Kanzlei ihre Mandanten.

Ihre Themengebiete im gewerblichen Rechtsschutz sind:

  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Designrecht
  • Patent- und Gebrauchsmusterrecht
  • Domainrecht
  • Arbeitnehmererfindungsrecht

Rechtsanwaltskanzlei Julia Maris – Fachanwaltskanzlei Gewerblicher Rechtsschutz, Oberhausen

Ein Anwalt im Rechtsschutz kann Sie im Markenrecht und im Designrecht vertreten
Ein Anwalt im Rechtsschutz kann Sie im Markenrecht und im Designrecht vertreten

Für die Fachanwältin Maris steht das Thema Schutz des geistigen Eigentums im Vordergrund ihrer Tätigkeit. Dabei berät sie ihre Mandanten kompetent in allen Fragen dieses Bereichs. Sie hat sich auf das Gebiet der Abmahnung spezialisiert und vertritt Klienten, die eine solche erhalten haben.

Die Kanzlei Maris besteht seit 2008 und Maris selbst ist überregional und bundesweit tätig. Dazu spricht die Rechtsanwältin neben Deutsch auch Polnisch und Griechisch und ist Mitglied im Deutschen Anwalt Verein. Sie bietet ihren Mandanten ihre Unterstützung beim Schutz der individuellen Produkt- und Firmennamen an und setzt zudem sowohl Ansprüche durch und hilft andererseits auch diese abzuwehren.

Die Kompetenzen von Fachanwältin Maris liegen u. a. in diesen Bereichen:

  • Marken
  • Patente/Erfindungen
  • Wettbewerbsrechte
  • Urheberrecht
  • Designrecht bzw. Geschmacksmusterrecht
  • Gebrauchsmuster

WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main

Diese Kanzlei hat sich insbesondere auf die Rechtsgebiete Urheber- und Medienrecht, Onlinerecht, Gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum spezialisiert. Dabei vertreten sie Unternehmen, Freiberufler, den Mittelstand, aber auch Start-Ups der verschiedensten Branchen.

Sie sind ihren Mandanten behilflich bei Rechtsproblemen der oben genannten Thematiken. Die Kanzlei agiert flexibel sowie schnell und effektiv. Dabei bringen sie Erfahrung mit den branchenspezifischen Belangen mit und beraten ihre Klienten persönlich. Kostenauslösende Maßnahmen besprechen die Anwälte mit ihren Auftraggebern stets im Vorfeld.

Ihre Tätigkeiten liegen bei:

  • Schutz von geistigem Eigentum, Designs und Marken
  • Maßnahmen gegen Nachahmung, Plagiate und Rechtsverletzungen
  • Durchsetzung von Rechten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich
  • Prüfung und Erstellung von Verträgen, zum Beispiel Lizenzverträge
  • Wettbewerbsrechtliche Unternehmungen gegen Mitbewerber
  • Markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
  • Anmeldung einer Marke

Doch die Anwaltssuche kann im Allgemeinen manchmal ziemlich kniffelig sein. Abhilfe verspricht da zum Beispiel ein Anruf bei der Anwaltskammer. Diese gibt Ihnen Auskunft zu Kanzleien in ihrer Nähe. In manchen Fällen kann es aber auch schon helfen, sich bei Bekannten, Arbeitskollegen oder Freunden umzuhören.

Sollten Sie nun einige Namen und Kanzleien gesammelt haben, so haben Sie die Möglichkeit, schon einmal vorab die Internetauftritte der Kanzleien zu durchforsten und sich eventuell sogar schon mal ein Bild von dem Fachanwalt machen.

Sitzen Sie dann zum ersten Beratungsgespräch in der Kanzlei, dann achten Sie auf Ordnung und Sauberkeit und auch darauf, dass ein seriöser Rechtsanwalt nur maximal drei Fachanwaltstitel tragen kann.

Ein guter Fachanwalt wird Ihnen auf Anfrage hin Auskunft zu seinen bisherigen Erfahrungen in ähnlichen Fällen geben und auch eine erste Kostenaufstellung zu eventuell anfallenden Gebühren erstellen. Wenn es sich um eine richtig gute Kanzlei handelt, dann werden Sie ihnen für diese Erstberatung sogar nichts berechnen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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1 Gedanke zu „Fachanwalt für das Rechtsgebiet „gewerblicher Rechtsschutz“

  1. Maria S

    Interessant, dass der Rechtsschutz oft eng mit dem Urheberrecht verbunden ist. Ich habe mein eigenes Business gestartet, wo es zum Großteil darum geht, mit anderen Firmen zusammenzuarbeiten. Da ich mich im Vorhinein gut absichern möchte, werde ich mir einen guten Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz suchen.

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