Anhörungsbogen bei begangener Ordnungswidrigkeit

Unser Ratgeber liefert Ihnen alle Infos zum Anhörungsbogen wegen einer Ordnungswidrigkeit.
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FAQ: Anhörungsbogen

Wann wird ein Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren verschickt?

Der Anhörungsbogen wird verschickt, sobald die Bußgeldstelle den Halter des Fahrzeugs ermittelt hat, mit welchem eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Kommt der Halter allerdings nicht als Fahrer in Betracht, erhält dieser einen Zeugenfragebogen.

Wie sieht der Anhörungsbogen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung aus?

Damit Sie eine Vorstellung davon haben, wie der Anhörungsbogen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung aussehen kann, stellen wir Ihnen hier ein entsprechendes Muster zur Verfügung.

Muss ich einen Anhörungsbogen ausfüllen oder nicht?

Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Ihnen vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit im Anhörungsbogen zu tätigen. Allerdings müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen (dies umfasst aber lediglich den Namen, die aktuelle Adresse und ggf. Ihr Geburtsdatum).

Video: Informationen zum Anhörungsbogen

Müssen Sie den Anhörungsbogen ausfüllen? Erfahren Sie es hier im Video.
Müssen Sie den Anhörungsbogen ausfüllen? Erfahren Sie es hier im Video.

Die Anhörung im Bußgeldverfahren

Anhörungsbogen: Wenn der Blitzer ausgelöst hat, gibt es Post.
Anhörungsbogen: Wenn der Blitzer ausgelöst hat, gibt es Post.

Täglich sind unzählige Menschen im Straßenverkehr unterwegs. Dabei kommt es immer wieder zu Missachtungen der Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wird eine Ordnungswidrigkeit entdeckt, leitet die Bußgeldstelle ein Bußgeldverfahren ein.

Der vermeintliche Verkehrssünder erhält allerdings nicht gleich den Bußgeldbescheid, in welchem die fälligen Sanktionen vermerkt sind. Zuerst verschickt die Bußgeldstelle den sogenannten Anhörungsbogen.

Was hat es mit diesem Dokument auf sich? Müssen Sie den Bogen zur Anhörung im Bußgeldverfahren ausfüllen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Geblitzt: Kommt ein Anhörungsbogen?

Blitzer und Radarfallen sollen unter anderem die Einhaltung vom Tempolimit kontrollieren. Fährt ein Verkehrsteilnehmer zu schnell, erfassen die Geräte das gefahrene Tempo und fertigen häufig ein Blitzerfoto an.

Dieses dient als Beweismittel im Bußgeldverfahren und liefert wichtige Informationen für die Bußgeldstelle. Anhand vom Kennzeichen kann diese ermitteln, wer als Halter für das betreffende Fahrzeug eingetragen ist.

Kommt diese Person auch als Fahrer in Betracht, stellt die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen aus und übersendet diesen dem vermeintlichen Temposünder. Im Rahmen der Anhörung zur Ordnungswidrigkeit hat der Beschuldigte die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

Gut zu wissen: Geht die Bußgeldstelle davon aus, dass der Halter die Ordnungswidrigkeit nicht begangen hat, etwa, weil es sich um eine Frau handelt und auf dem Blitzerfoto eindeutig ein Mann zu erkennen ist, bekommt dieser einen Zeugenfragebogen zugestellt. Diesen kann der Empfänger nutzen, um anzugeben, wer zum Tatzeitpunkt mit dem Fahrzeug gefahren ist und somit die Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Sollten Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren ausfüllen?

Anhörungsbogen ausfüllen: Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten.
Anhörungsbogen ausfüllen: Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie beraten.

Landet ein Anhörungsbogen im Briefkasten, stellen sich viele Empfänger die Frage, ob sie das Schreiben der Bußgeldstelle ausfüllen müssen oder nicht. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Ordnungswidrigkeit zu machen, die Ihnen vorgeworfen wird.

Es besteht allerdings eine Pflicht, den Anhörungsbogen zurückzusenden und dort Angaben zu Ihrem Namen, dem Wohnort und dem Geburtsort zu machen. Sind Sie nicht sicher, wie Sie mit dem Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren umgehen sollen, kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht entsprechend beraten.

Bedenken Sie jedoch stets, dass Sie sich strafbar machen, wenn Sie falsche Angaben in einem Anhörungsbogen vornehmen.

Wie sieht ein Anhörungsbogen aus? Unser Muster zeigt es

Damit Sie wissen, wie ein Anhörungsbogen üblicherweise aussieht, haben wir diesen nachfolgend als Muster für Sie bereitgestellt:

[Adresse der Bußgeldstelle]
[Ihre Adresse]

Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

Sehr geehrte/r Herr/Frau XX,

Ihnen wird vorgeworfen, am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr in [Adresse] als Führer/in des Pkw, Fabrikat XX, Kennzeichen XXXXXX folgende Ordnungswidrigkeit nach § XX StVO begangen zu haben:

Kennzahl und Tatbestand und dazugehörige Tatbestandsergänzung:
XXXXXXX Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um XX km/h
Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): XX km/h
Verletzte Vorschriften: § XXX, Abs. XXX

Bemerkungen (insbesondere Tatfolgen):
Messtoleranz von XX km/h wurde berücksichtigt
Geschwindigkeitsmessanlage XXXXXXXX

Beweismittel: Foto

Zeugen (sofern vorhanden): XXXX und XXXX

Regelsatz gemäß Tatbestandskatalog:
Bußgeld: XX Euro
Punkte: X
Fahrverbot: XX Monat(e)

Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) wird Ihnen hiermit Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.

Was passiert, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten?

Wie bereits erwähnt, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten. Dies ergibt sich aus § 111 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG):

Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

Entscheiden Sie sich dazu, den Anhörungsbogen einfach nicht zu beantworten bzw. zurückzusenden, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Wie geht das Bußgeldverfahren nach dem Anhörungsbogen weiter? 

Doch wie geht das Bußgeldverfahren weiter, nachdem Sie den Anhörungsbogen zurück an die Bußgeldstelle geschickt haben? Als nächstes erhält der Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid. Auf diesem sind dann die ausgesprochenen Sanktionen vermerkt.

Akzeptiert der Verkehrssünder diese und bezahlt die Geldbuße, ist das Bußgeldverfahren abgeschlossen. Allerdings kann es auch vorkommen, dass der Betroffene die Sanktionen nicht akzeptiert.

Sie haben dann zwei Wochen nach dem Erhalt vom Bußgeldbescheid Zeit, einen Einspruch gegen diesen einzulegen. Dieser muss schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle gerichtet werden.

Es empfiehlt sich grundsätzlich, für diesen Schritt einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann die Erfolgschancen für einen Einspruch verlässlich einschätzen und den Schriftverkehr mit der Bußgeldstelle übernehmen.

Interessant: Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verjährt nach drei Monaten, sofern kein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Das bedeutet, dass die Regelmissachtung nach Ablauf dieser Frist nicht mehr sanktioniert werden kann. Allerdings unterbricht das Versenden von einem Anhörungsbogen die Verjährung. Die Frist von drei Monaten beginnt nach der Zustellung von neuem.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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