Aktueller Bußgeldkatalog für Bus-Fahrer: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld in Euro | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 40 | ||
11-15 km/h | 60 | ||
16-20 km/h | 160 | 1 | |
21-25 km/h | 175 | 1 | |
26-30 km/h | 235 | 1 | 1 Monat |
31-40 km/h | 340 | 2 | 1 Monat |
41-50 km/h | 560 | 2 | 2 Monate |
51-60 km/h | 700 | 2 | 3 Monate |
mehr als 60 km/h | 800 | 2 | 3 Monate |
... mit Fahrgästen | |||
bis 10 km/h | 70 | ||
11-15 km/h | 120 | 1 | |
16-20 km/h | 320 | 1 | |
21-25 km/h | 360 | 2 | 1 Monat |
26-30 km/h | 480 | 2 | 1 Monat |
31-40 km/h | 640 | 2 | 2 Monate |
41-50 km/h | 800 | 2 | 3 Monate |
51-60 km/h | 900 | 2 | 3 Monate |
mehr als 60 km/h | 950 | 2 | 3 Monate |
Aktueller Bußgeldkatalog für Bus-Fahrer: Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld in Euro | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 | ||
11-15 km/h | 50 | ||
16-20 km/h | 140 | 1 | |
21-25 km/h | 150 | 1 | |
26-30 km/h | 175 | 1 | |
31-40 km/h | 255 | 2 | 1 Monat |
41-50 km/h | 480 | 2 | 1 Monat |
51-60 km/h | 600 | 2 | 2 Monate |
mehr als 60 km/h | 700 | 2 | 3 Monate |
... mit Fahrgästen | |||
bis 10 km/h | 60 | ||
11-15 km/h | 70 | ||
16-20 km/h | 240 | 1 | |
21-25 km/h | 280 | 1 | |
26-30 km/h | 400 | 2 | 1 Monat |
31-40 km/h | 560 | 2 | 1 Monat |
41-50 km/h | 700 | 2 | 2 Monate |
51-60 km/h | 800 | 2 | 3 Monate |
mehr als 60 km/h | 900 | 2 | 3 Monate |
Inhalt
FAQ: Bußgeldkatalog: Mit dem Bus gegen die StVO verstoßen
Unseren Tabellen können Sie entnehmen, welche Sanktionen drohen, wenn Sie gegen die Vorgaben der StVO mit dem Bus verstoßen.
Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Busse grundsätzlich mit 50 km/h fahren, sofern keine Verkehrsschilder ein anderes Tempolimit vorgeben. Mit einem Reisebus darf die Geschwindigkeit auf der Autobahn 100 km/h betragen. Wie schnell Busse des Linienverkehrs auf der Schnellstraße fahren dürfen, können Sie hier nachlesen.
Damit keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für Bus-Fahrer drohen, müssen diese die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Wie genau diese definiert sind, können Sie hier ausführlich nachlesen.
Für die Fahrt mit dem Bus gelten besondere Regeln
Der öffentliche Nahverkehr ist für viele Schüler, Studenten und Arbeitnehmer essentiell, um ans Ziel zu gelangen. Busse, Bahnen und Straßenbahnen fahren in großen Städten in hoher Taktung und transportieren unzählige Fahrgäste.
Die Wichtigkeit öffentlicher Verkehrsmittel wird auch deutlich, wenn wir einen Blick auf die StVO werfen. Ein Bus genießt nämlich gewisse Sonderrechte. Doch gibt es auch einen Bußgeldkatalog für Bus-Fahrer?
Welche Regelungen gelten bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten? Wie schnell dürfen Busse fahren? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend über den Bußgeldkatalog für Bus-Fahrer.
Welche Geschwindigkeit darf ein Bus innerorts fahren?
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Straßen voller unterschiedlicher Verkehrsteilnehmer. Pkw, Lkw, Busse, Radfahrer und Fußgänger versuchen alle, von A nach B zu gelangen. Das erfordert ein Einhalten der Regeln und eine gegenseitige Rücksichtnahme.
Dementsprechend ist das Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften in aller Regel auf 50 km/h begrenzt. Daran müssen sich alle Verkehrsteilnehmer halten. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit kann zudem durch Verkehrsschilder herabgesetzt werden.
Gut zu wissen: Innerorts kann es auch viele temporäre Tempolimits geben, die dem Lärmschutz dienen. Damit Ihnen keinen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für Bus-Fahrer drohen, sollten Sie daher auf Ihrer Tour immer Uhr und Tacho im Blick haben.
Maximale Bus-Geschwindigkeit außerorts
Damit keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für Busfahrer drohen, müssen diese sich auch außerhalb geschlossener Ortschaften an das jeweilige Tempolimit halten. Und hierbei gibt es durchaus Unterschiede.
Denn außerorts ist die Geschwindigkeitsbegrenzung abhängig von der Fahrzeugart, mit welcher Sie sich fortbewegen. So dürfen Linienbusse auf der Autobahn beispielsweise nur 80 km/h fahren. Dieses Tempolimit gilt für einen Bus auch grundsätzlich auf der Landstraße.
Dies gilt allerdings nur, sofern für jeden Fahrgast ein Sitzplatz zur Verfügung steht. Ist dieser nicht vorhanden, reduziert sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h. Missachten Fahrzeugführer diese Vorgaben, sieht der Bußgeldkatalog für Bus-Fahrer hohe Geldbußen und in einigen Fällen sogar ein Fahrverbot vor.
Wichtig: Bezüglich der Autobahn gibt es eine Ausnahme für Reisebusse. Diese können nämlich eine Zulassung für ein Tempo von 100 km/h beantragen. Diese wird erteilt, sofern für jeden Fahrgast ein Sitzplatz mit eigenem Sicherheitsgurt zur Verfügung steht. Ist eine entsprechende Zulassung vorhanden, darf die Reisebus mit einem Tempo von 100 km/h auf der Autobahn gefahren werden, sofern es die Verkehrslage zulässt.
Spezifische Regeln für Busse
Grundsätzlich gelten auch für Fahrten mit dem Bus dieselben Regelungen der StVO wie für andere Verkehrsteilnehmer. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, dass der Fahrer von einem Bus das Handy am Steuer benutzt.
Allerdings gibt es noch einige weitere spezifische Punkte, an welche sich Bus-Fahrer halten müssen. Nachfolgend haben wir einige dieser Regeln für Sie aufgelistet:
- Der Bus darf nicht mit zu vielen Fahrgästen oder zu viel Gepäck überladen werden. Der Bußgeldkatalog für Bus-Fahrer sieht hierfür mindestens ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.
- Für Busfahrer gilt eine 0-Promillegrenze. Da diese eine hohe Verantwortung tragen und sich darüber hinaus im Dienst befinden, ist der Genuss von Alkohol tabu.
Einzuhaltende Lenk- und Ruhezeiten für Bus-Fahrer
Eine weitere Regel gilt nur für Bus- und Lkw-Fahrer. Diese müssen sich nämlich an die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten halten. Somit wird sichergestellt, dass diese den geistigen und körperlichen Anforderungen, welche die Beförderung von Personen oder Gütern mit sich bringt, gerecht werden können.
Der Bußgeldkatalog sieht für Bus-Fahrer und auch den Arbeitgeber hohe Sanktionen vor, wenn die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten werden. An folgende Regelungen müssen sich die Angestellten bezüglich der Lenkzeit halten:
- Lenkzeit pro Tag: Diese darf maximal neun Stunden betragen. Erfordern es die Umstände, ist eine Erhöhung auf zehn Stunden zweimal pro Woche erlaubt.
- Lenkzeit pro Woche: Sie darf maximal bei 56 Stunden liegen. Zudem sieht die Regelung vor, dass Bus-Fahrer in zwei aufeinanderfolgenden Wochen eine Lenkzeit von insgesamt 90 Stunden nicht überschreiten dürfen.
Die Ruhezeit soll wöchentlich mindestens 45 Stunden betragen. Täglich ist eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden vorgesehen, welche dreimal in der Woche auf neun Stunden gekürzt werden darf.
Achtung: Auch die Fahrtzeit darf nicht durchgängig erfolgen. Bus-Fahrer müssen spätestens nach einer Fahrtzeit von 4,5 Stunden eine Pause, die 45 Minuten beträgt, einlegen. Diese Unterbrechung der Lenkzeit kann auch auf eine Pause von 30 Minuten und eine weitere Pause von 15 Minuten aufgeteilt werden.
Ein Bus schaltet das Warnblinklicht an: Was bedeutet das für andere Verkehrsteilnehmer?
Wie bereits erwähnt, wird Omnibussen eine gewisse Sonderstellung in der StVO eingeräumt. Daher gelten beispielsweise Regeln für andere Verkehrsteilnehmer, wenn das Warnblinklicht von einem Bus eingeschaltet ist.
§ 20 Absatz 4 StVO definiert diesbezüglich:
An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.