Bußgeldtabelle: Veränderungen am Fahrzeug
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
ABE oder Baurtgenehmigung wurde nicht mitgeführt bzw. nicht ausgehändigt | 10 € | |
Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war | 50 € | |
... mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 90 € | 1 |
... mit wesentlicher Beeinträchtigung der Umwelt | 90 € | |
Unnötig Lärm verursacht | 80 € | |
Vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht | 80 € | |
Belästigung Anderer durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts | 100 € | |
Führen eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 80 € | 1 |
... mit Unfall | 120 € | 1 |
Kein ausreichendes Sichtfeld vorhanden | 5 € | |
Rückspiegel fehlt bzw. entspricht nicht den Vorschriften | 15 € | |
Schallzeicheneinrichtung ist unzulässig oder mangelhaft | 15 € | |
Auspuffrohr ragt über die seitliche bzw. hintere Begrenzung hinaus | 20 € | |
Verbotswidrige Nutzung einer Einrichtung zur Erhöhung der Greifwirkung der Räder | 25 € | |
Überschreitung der Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmasse | 60 € | 1 |
Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen | 5 € | |
Nicht vorgeschriebene oder nicht zulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht | 20 € | |
Nebelscheinwerfer waren nicht vorschriftsmäßig angebracht oder geschaltet | 15 € | |
Beleuchtungseinrichtungen waren nicht vorhanden bzw. betriebsbereit | 20 € | |
... mit Gefährdung Anderer | 25 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
Fahren mit verdeckten bzw. verschmutzten Beleuchtungseinrichtungen | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
Kennzeichen waren schlecht zu lesen | 5 € | |
Amtliches Kennzeichen (vorne oder hinten) entsprach nicht den Vorschriften | 10 € | |
Kennzeichenschild bzw. Kennzeichenbeleuchtung befand sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand | 10 € | |
Kennzeichen war mit Folie, Glas oder einer anderen Abdeckung versehen | 65 € |
Bußgeldrechner: Verstöße beim Tuning
FAQ zum Kfz-Tuning
Das ist laut § 19 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Fall, wenn die Fahrzeugart geändert wird, durch das Tuning eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder sich das Abgas- bzw. Geräuschverhalten verschlechtert.
Die Sanktionen hängen davon ab, welcher Verstoß Ihnen genau vorgeworfen wird. Ist beispielsweise die Betriebserlaubnis erloschen, weil Veränderungen am Fahrzeug nicht in die Papiere eingetragen wurden, so liegt das Bußgeld bei mindestens 50 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das ist der Fall, wenn ein Teilegutachten vorliegt oder wenn eine Teilegenehmigung dies vorgibt. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Was macht das Tuning aus?
Inhalt
Ein Fahrzeug ist für viele Besitzer nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern auch Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Veränderungen am Kfz sollen es optisch von der Masse abheben, leistungsstärker machen oder für einen besseren Sound sorgen. Modifikationen dieser Art werden Tuning genannt.
In Deutschland gibt es eine große Tuning-Szene, was etwa die Beliebtheit von Filmen wie der „Fast-and-Furious“-Reihe belegt. Für den einen steht das Schrauben in der Werkstatt an erster Stelle, wiederum andere Tuner möchten vor allem anderen Personen imponieren und mit ihrem Auto möglichst viel auffallen.
Beim Kfz-Tuning sind in Deutschland jedoch strenge Regeln zu beachten. Die wichtigsten Grundlagen stellen wir in diesem Ratgeber vor.
Rechtliche Grundlagen: Das sollten Sie beim Tuning beachten!
Ein Fahrzeug muss gewissen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Tut es dies nicht, kann es eine große Gefahr darstellen – sowohl für den Fahrer als auch für andere Personen. Aus diesem Grund dürfen in Deutschland nur Fahrzeuge zugelassen werden, für die entweder eine Einzelgenehmigung oder – und das ist der Regelfall – eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt.
Fahrzeughersteller sind dazu verpflichtet, in Serie hergestellte Kfz dahingehend zu prüfen, ob sie die gesetzlichen Vorschriften zu Sicherheit, Abgasemissionen & Co. erfüllen. Ist dies der Fall, erhält das Fahrzeug die allgemeine Betriebserlaubnis.
Werden jedoch durch das Tuning Veränderungen an einem Fahrzeug vorgenommen, kann dadurch diese Betriebserlaubnis erlöschen. Das Kfz dürfte dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Aus diesem Grund müssen viele Modifikationen an einem Fahrzeug zunächst geprüft werden. Was dabei wichtig ist, erklären wir im Folgenden.
Wann kommt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis durch Tuning-Maßnahmen?
Wann genau erlöscht die Betriebserlaubnis von Auto oder Roller durchs Tuning? Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Dieser besagt, dass es in folgenden Fällen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommt:
- bei Änderung der genehmigten Fahrzeugart
- wenn zu erwarten ist, dass das Tuning zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führt oder
- wenn es durch die Maßnahmen zu einer Verschlechterung des Geräusch- oder Abgasverhaltens kommt
Was muss eingetragen werden? – Teilegenehmigung und Teilegutachten im Vergleich
Es kommt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn eine sogenannte Teilegenehmigung vorliegt. Diese weist nach, dass Fahrzeugteile zulässig sind. Arten von Teilegenehmigungen sind unter anderen die EG-Typgenehmigung sowie die ABE für Fahrzeugteile.
Die Teilegenehmigung sollten Sie beim Tuning genau prüfen. Sind ihr keine Einschränkungen bzw. explizite Anweisungen zum Einbau zu entnehmen und schreibt sie zudem keine Änderungsabnahme vor, so müssen die Modifikationen an Ihrem Auto durchs Tuning nicht in die Papiere eingetragen werden.
Anders verhält es sich, wenn die Teilegenehmigung vorgibt, dass eine Abnahme der Änderungen zwingend notwendig ist. Und auch wenn für die Teile nur ein sogenanntes Teilegutachten vorliegt, müssen die Änderungen in die Papiere eingetragen werden. Ein Teilegutachten gibt an, ob ein Fahrzeug noch den Vorschriften entspricht, wenn das entsprechende Teil verbaut wurde.
Hier müssen Sie zunächst eine Abnahme durch eine geeignete Prüfstelle nach dem Tuning vornehmen lassen. Sie erhalten daraufhin eine Prüfbestätigung, welche Sie dann bei der Zulassungsstelle vorlegen. Dort erfolgt die Änderung der Fahrzeugpapiere.
Vorsicht! Gewisse Modifikationen am Fahrzeug können sich gegenseitig beeinflussen. Wenn Sie fürs Tuning Zubehör kaufen, sollten Sie deshalb darauf achten, dass eine Kombination laut den Prüfzeugnissen tatsächlich erlaubt ist.
Verstöße beim Tuning: Welche Sanktionen drohen?
Egal, ob Auto, Lkw oder Quad: Wenn beim Tuning nicht ordnungsgemäß vorgegangen wird, hat dies Konsequenzen. Welche Sanktionen für Verstöße beim Tuning anfallen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Hier ein paar Beispiele: Ist die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges erloschen, weil Sie eintragungspflichtige Änderungen nicht gemeldet haben, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Kommt noch eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit hinzu, steigt das Bußgeld auf 90 Euro, des Weiteren wird ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen.
Verursachen Sie unnötig Lärm, weil Sie beim Pkw-Tuning Änderungen an der Auspuffanlage vorgenommen haben, so droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Haben Sie beim Auto-Styling die Kennzeichen foliert, beträgt das Bußgeld 65 Euro.
Viele weitere Verstöße mit den entsprechenden Sanktionen finden Sie hier im aktuellen Bußgeldkatalog zum Fahrzeug-Tuning.
Auto tunen: Was ist alles möglich?
Möchten Sie Ihr Auto durch Tuning verändern, haben Sie viele verschiedene Möglichkeiten, welche wir im Folgenden kurz anreißen möchten:
- Innenraum-Tuning: Das Interieur eines Fahrzeugs wird hier den Wünschen des Besitzers angepasst.
- Karosserie-Tuning: Hierzu gehört unter anderem das Anbringen eines Spoilers an die Karosserie. Manche Maßnahmen haben lediglich eine optische Änderung zur Folge, andere sollen das Fahrverhalten verbessern.
- Fahrwerk-Tuning: Am bekanntesten ist in diesem Zusammenhang wohl das „Tieferlegen“ eines Fahrzeugs. Beim SUV-Tuning hingegen wird oft das Gegenteil gewünscht: Das Fahrwerk wird höher gesetzt, um für mehr Bodenfreiheit zu sorgen.
- Motor-Tuning: Hierdurch sollen Leistung oder Effizienz gesteigert werden.
Möchten Sie durch Tuning Ihr Auto optisch oder technisch verändern, so empfiehlt es sich, die geplanten Maßnahmen im Vorfeld mit einem Fachmann abzuklären. Geeignete Ansprechpartner sind unter anderem Prüfingenieure einer Technischen Prüfstelle bzw. einer Überwachungsorganisation sowie amtlich anerkannte Sachverständige bzw. Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr. Auch die Mitarbeiter einer ausgewiesenen Tuning-Werkstatt können Ihnen weiterhelfen.
Tuning bei anderen Fahrzeugarten
Nicht nur ein Auto können Sie durch Tuning verändern. Auch viele andere Fahrzeugarten lassen sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben optimieren:
- Scooter oder Moped-Tuning: Hier geht es vielen Besitzern vor allem um eine Leistungssteigerung.
- Lkw-Tuning: Viele Trucker statten ihr Fahrzeug ihren Wünschen entsprechend aus, sei es durch Beleuchtung oder Aufkleber.
- Motorrad-Tuning: Motor, Fahrwerk, Bremsen – hier stehen dem Tuner viele Möglichkeiten offen.
Ein Fahrrad ist zwar kein Kfz, aber auch ein solches Zweirad kann modifiziert werden. Das Fahrrad-Tuning kann beispielsweise zu einer Gewichtsreduktion beitragen.