Bußgeldkatalog: Verstöße auf der Schnellstraße
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Unerlaubtes Betreten bzw. Überschreiten der Schnellstraße als Fußgänger | 10 € | ||
Mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug gefahren | 10 € | ||
Fahren eines Fahrzeugs mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 61 km/h | 20 € | ||
Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe von 4 m (bis 4,2 m) | 20 € | ||
Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe (mehr als 4,2 m) | 70 € | 1 | |
Überschreitung der zulässigen Fahrzeugbreite | 20 € | ||
Verlassen der Schnellstraße außerhalb von Kreuzungen oder Einmündungen | 25 € | ||
Halten auf der Schnellstraße | 30 € | ||
... mit Behinderung Anderer | 35 € | ||
Parken auf der Schnellstraße | 70 € | 1 | |
... mit Behinderung | 85 € | 1 | |
... mit Unfall | 105 € | 1 | |
Fahren entgegen der Fahrtrichtung / Wenden / Rückwärts fahren in der Ein- bzw. Ausfahrt | 75 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 | |
... mit Unfall | 110 € | 1 | |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot mit Behinderung Anderer | 80 € | 1 | |
... mit Unfall | 100 € | 1 | |
Fahren entgegen der Fahrtrichtung / Wenden / Rückwärts fahren auf der Nebenfahrbahn bzw. dem Seitenstreifen | 130 € | 1 | |
... mit Gefährdung | 160 € | 1 | |
... mit Unfall | 195 € | 1 | |
Wenden / Rückwärts fahren auf der durchgehenden Fahrbahn | 200 € | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 240 € | 2 | 1 Monat |
... mit Unfall | 290 € | 2 | 1 Monat |
FAQ zur Schnellstraße
Die gesetzliche Grundlage zur Mindestgeschwindigkeit finden Sie in § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie dürfen eine Schnellstraße nur mit Fahrzeugen befahren, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei mehr als 60 km/h liegt.
Sie dürfen nur an Kreuzungen oder Einmündungen einfahren und weder rückwärts fahren, wenden noch halten. Weitere Regeln haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Für Pkw gilt: Liegt die Schnellstraße außerhalb geschlossener Ortschaften und verfügt diese über Fahrbahnen für eine Richtung, die durch bauliche Maßnahmen getrennt sind, gibt es kein Tempolimit. Bedingung dafür ist natürlich, dass Verkehrsschilder keine anderen Regelungen vorgeben. Weitere Informationen zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit erhalten Sie hier.
Wodurch zeichnet sich eine Schnellstraße aus?
Inhalt
In Deutschland gibt es einige verschiedene Arten von Straßen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen Autobahnen, Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften, Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften sowie Kraftfahrstraßen. Letztere sind umgangssprachlich eher als Schnellstraße bekannt.
Eine Straße dieser Art verfügt in der Regel über zwei baulich getrennte Richtungsfahrbahnen, welche jeweils aus mindestens zwei Fahrstreifen bestehen. Damit ähnelt eine Schnellstraße in ihrem Aufbau sehr stark einer Autobahn.
Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied: Autobahnen werden nicht auf gleicher Höhe von anderen Straßen gekreuzt, damit der schnelle Verkehr ungehindert fließen kann. Andere Straßen werden beispielsweise mittels einer Brücke über die Autobahn geführt.
Die Schnellstraße hingegen kann auf gleicher Höhe von einer anderen Straße gekreuzt werden. Deshalb gibt es hier beispielsweise Kreuzungen mit Ampelanlagen oder Kreisverkehre.
Sowohl Autobahnen als auch Schnellstraßen sind Verkehrsflächen, die den Fahrzeugen ein zügiges Vorankommen ermöglichen.
Wie erkennen Sie eine Schnellstraße? Das Verkehrszeichen zeigt es Ihnen!
Dass Sie sich mit Ihrem Auto einer Kraftfahrstraße nähern, können Sie leicht erkennen. Auf den Anfang einer Schnellstraße weist das Schild mit der Nummer 331.1 hin. Hierbei handelt es sich um ein quadratisches Schild, welches ein weißes Auto auf blauem Grund zeigt.
Das Ende einer Kraftfahrstraße ist anhand des Verkehrszeichens 331.2 zu erkennen. Dies unterscheidet sich vom ersten Schild durch einen von unten links nach rechts oben verlaufenden, dicken roten Strich.
Auch in Österreich gibt es Straßen dieser Art. Für das Befahren einer Schnellstraße ist eine Vignette vonnöten. Das bedeutet, dass Sie in Österreich Maut bezahlen müssen. Sie können die Vignette entweder als Aufkleber oder in digitaler Form erwerben.
Wer darf die Schnellstraße befahren? Die Mindestgeschwindigkeit muss stimmen!
Eine Kraftfahrstraße soll allen Fahrzeugen ein möglichst schnelles Vorankommen ermöglichen. Aus diesem Grund dürfen Sie die Schnellstraße nur mit Kraftfahrzeugen befahren, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei mehr als 60 km/h liegt.
Mit einem herkömmlichen Pkw, Lkw oder Motorrad dürfen Sie also in der Regel auf Schnellstraßen fahren. Haben Sie aber beispielsweise ein Moped, welches maximal 45 km/h schnell ist, so dürfen Sie eine Straße dieser Art nicht befahren.
Allgemeine Verkehrsregeln, die Sie auf der Schnellstraße beachten müssen
Die auf einer eine Schnellstraße zu beachtenden Verkehrsregeln sind § 18 StVO zu entnehmen. Verkehrsteilnehmer müssen Folgendes beachten:
- Maximale Höhe von Fahrzeug und Ladung: 4 m
- Maximale Breite von Fahrzeug und Ladung: 2,55 m (Ausnahme: Kühlfahrzeuge dürfen maximal 2,6 m breit sein)
- Ein- und Ausfahrt nur an Einmündungen oder Kreuzungen
- Einfahrende Fahrzeuge müssen Vorfahrt gewähren
- Nicht wenden und rückwärts fahren
- Nicht halten oder parken (gilt auch auf dem Seitenstreifen)
- Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t einschließlich Anhänger und Zugmaschinen dürfen den äußersten linken Fahrstreifen nicht befahren, wenn die Sichtweite wegen Regen oder Schnee 50 m oder weniger beträgt
Auch für Fußgänger gibt es spezielle Regeln bezüglich der Schnellstraße
Was für viele Leser vielleicht überraschend sein mag: Die StVO sieht auch Regeln für Fußgänger bezüglich der Schnellstraße vor. Ein Überschreiten einer solchen Straße in nur an den folgenden Stellen erlaubt:
- Kreuzungen,
- Einmündungen und
- sonstigen dafür vorgesehenen Stellen.
An allen anderen Stellen ist das Betreten bzw. Überschreiten einer Schnellstraße strengstens verboten. Bei Verstößen müssen Fußgänger mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.
Beachten Sie: Fußgänger dürfen Autobahnen laut § 18 Abs. 9 StVO grundsätzlich nicht betreten. Auch hierfür wird ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig.
Schnellstraße: Wie schnell dürfen Sie dort fahren?
Wie schnell Sie auf einer Kraftfahrstraße fahren dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Beachten Sie: Die folgenden Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten natürlich nur, wenn keine entsprechenden Verkehrsschilder andere Regeln vorgeben.
Sind Sie mit einem Pkw oder einem anderen Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t auf einer Schnellstraße unterwegs, dann gelten keine Geschwindigkeitsbeschränkungen
- auf Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder andere bauliche Maßnahmen getrennt sind, sowie
- auf Straßen, die über mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung oder Leitlinien gekennzeichnete Fahrstreifen für jede Richtung verfügen.
Auf Schnellstraßen, welche die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, gelten für Pkw die Regelungen gemäß § 3 StVO. Das bedeutet, dass innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingehalten werden muss und außerorts ein Tempolimit von 100 km/h gilt.
Die auf einer Schnellstraße zulässige Höchstgeschwindigkeit variiert laut StVO für verschiedene andere Fahrzeugklassen. Die folgende Tabelle fasst zusammen, welche Fahrzeuge laut § 18 StVO auf einer Kraftfahrstraße außerhalb geschlossener Ortschaften mit durch bauliche Maßnahmen getrennten Fahrbahnen wie schnell fahren dürfen.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Schnellstraße | Gilt für folgende Kfz |
---|---|
60 km/h | - Krafträder mit Anhänger - selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhänger - Zugmaschinen mit zwei Anhängern - Busse mit Anhänger oder mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen |
80 km/h | - Kfz über 3,5 t (mit Ausnahme von Pkw) - Pkw mit Anhänger, - Lastkraftwagen mit Anhänger - Wohnmobile mit Anhänger - Zugmaschinen mit Anhänger - Busse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger |
100 km/h | - entsprechend zugelassene Busse ohne Anhänger |
Auf der Schnellstraße geblitzt: Diese Sanktionen kommen auf Sie zu!
Achtung! Ende April 2020 trat die jüngste StVO-Novelle in Kraft. Diese sieht höhere Bußgelder sowie strengere Regelungen zu Fahrverboten vor. Letztere werden jedoch aktuell (Stand Januar 2021) nicht umgesetzt. Des Weiteren wenden die meisten Bundesländer wieder die Sanktionen gemäß des alten Bußgeldkataloges an. Der Grund dafür ist ein Formfehler in der StVO-Novelle. Wir zeigen Ihnen im Folgenden sowohl die Sanktionen gemäß altem und neuem Bußgeldkatalog.
Haben Sie auf einer Schnellstraße das Tempolimit mit Ihrem Auto überschritten und wurden geblitzt, so müssen Sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Diese richten sich danach, um wie viel km/h Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben und ob sich der Verstoß inner- oder außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zugetragen hat. Genauere Informationen können Sie den folgenden Tabellen entnehmen.
Aktuelle Sanktionen innerorts:
Sanktionen innerorts nach der StVO-Novelle:
Aktuelle Sanktionen außerorts:
Sanktionen außerorts nach der StVO-Novelle: