Alles, was Sie zum Wildunfall wissen müssen
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- Wann kommt es besonders häufig zu Wildunfällen?
- Was ist nach einem Wildunfall zu tun?
Inhalt
FAQ: Wildunfall
Zu Wildunfällen kommt es zumeist in den Morgen- und Abendstunden im Frühjahr sowie von Herbst bis Winter. Warum das so ist, lesen Sie hier.
Bremsen Sie und versuchen Sie, nicht auszuweichen. Nach dem Unfall sollten Sie die Unfallstelle absichern, die Polizei informieren und, wenn möglich, ein getötetes Tier an den Straßenrand ziehen.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur für Schäden an anderen Fahrzeugen. Für die Reparatur Ihres Autos kommt nach einem Wildunfall häufig die Teilkaskoversicherung auf. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Video: Was ist nach einem Wildunfall zu tun?
Immer mehr Wildunfälle in Deutschland
In Berlin ziehen Wildschweinrotten regelmäßig durch die Straßen und suchen nach Nahrung, in Dinslaken randalierte ein Exemplar in einem Kaufhaus und im niedersächsischen Peine verwüstete ein solcher Vertreter der Paarhufer mehrere Vorgärten. Solche kuriosen Fälle sind zwar öfter zu hören, doch viel häufiger finden sich Nachrichten, in denen Wild in Verkehrsunfälle verwickelt ist.
Leider kreuzen sich die Wege von Tier und Mensch nämlich häufig auf Deutschlands Landstraßen. Wildunfälle sind laut Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine wachsende Gefahr. Im Jahr 2019 wurden den deutschen Autoversicherern etwa 295.000 Wildunfälle gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr stellte das einen Anstieg um 27.000 Fälle dar.
Was ist zu beachten, wenn ein Tier plötzlich vor Ihnen die Straße überquert und es zum Zusammenstoß kommt? Wer zahlt bei einem Wildunfall mit dem Auto? Wie können Sie Unfälle dieser Art vermeiden? Das erklären wir im folgenden Ratgeber.
Wann kommt es besonders häufig zu Wildunfällen?
Sowohl im Frühjahr als auch im Herbst und Winter besteht die größte Gefahr, in einen Wildunfall verwickelt zu werden. Die meisten Unfälle dieser Art werden in den Monaten April und Mai sowie von Oktober bis Dezember gemeldet.
Besonders häufig kommt es auf Landstraßen, die an Wäldern, Feldern und Wiesen vorbeiführen, zu Wildunfällen. Die Tiere überqueren die Straßen unter anderem bei der Nahrungssuche. In der Früh ziehen sie vom sicheren Wald auf Wiesen und Felder, um Nahrung zu finden, und am Abend zieht es sie wieder zurück. Deshalb sollten Sie in der Morgen- und Abenddämmerung besonders vorsichtig fahren.
Wie können Sie Wildunfälle vermeiden?
Um einen Wildunfall zu vermeiden, sollten Sie überall dort und zu den Zeiten besonders vorsichtig fahren, wo vermehrt mit Wildwechsel zu rechnen ist. Dabei ist an Folgendes zu denken:
- Fahren Sie in der Morgen- und Abenddämmerung an Wäldern, Wiesen und Feldern vorbei, sollten Sie die Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein.
- Gerade wenn das Gefahrenzeichen „Wildwechsel“ zu sehen ist, sollten Sie die Augen offenhalten und am Fahrbahnrand nach Wildtieren Ausschau halten.
- Ist ein Tier zu sehen, denken Sie daran, dass weitere folgen können.
- Blenden Sie ab, wenn Sie ein Tier entdecken. Es könnte sonst panisch reagieren.
- Hupen Sie, um das Wild zu vertreiben.
Wildunfall: Was sollten Sie tun, wenn es zur Kollision kam?
Ist eine Kollision nicht mehr vermeidbar, sollten Sie stark abbremsen und dabei das Lenkrad festhalten. Ein Ausweichmanöver ist in der Regel nicht zu empfehlen, auch wenn dies meist reflexhaft geschieht. Dabei können Sie unter anderem nämlich in den Gegenverkehr geraten oder gegen einen Baum prallen, was häufig eine weitaus größere Gefahr darstellt als die Kollision mit einem Tier.
Kam es zum Zusammenstoß, ist das folgende Verhalten bei einem Wildunfall empfehlenswert:
- Sichern Sie die Unfallstelle ausreichend ab. Schalten Sie das Warnblinklicht ein und stellen Sie ein Warndreieck in mindestens 150 Metern Entfernung auf.
- Wurden Menschen verletzt, so rufen wählen Sie den Notruf und leisten Sie Erste Hilfe.
- Wurde das Tier getötet, sollten Sie es, wenn möglich, von der Straße ziehen. Verletztes Wild sollten Sie aus Sicherheitsgründen jedoch nicht berühren.
- Melden Sie den Unfall der Polizei. Ist das Tier weggelaufen, informiert diese den zuständigen Jagdpächter. Er kann es suchen und wenn nötig von seinem Leid befreien.
- Lassen Sie sich von der Polizei oder dem Jagdpächter nach dem Wildunfall eine Bescheinigung ausstellen, welche Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Für die Schadensregulierung sollten Sie außerdem Fotos von den entstandenen Schäden machen.
Die folgende Infografik fasst noch einmal zusammen, wie Sie sich nach einem Wildunfall verhalten sollten:
Weiterfahren nach dem Wildunfall: Ist das Fahrerflucht?
Wenn Sie sich nach einem Unfall, beispielsweise einem Parkrempler, unerlaubt vom Unfallort entfernen, begehen Sie eine Straftat gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB). Umgangssprachlich ist dies als Unfall- bzw. Fahrerflucht bekannt. Wer sich einer solchen Tat strafbar macht, muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.
Gilt dies auch, wenn Sie einen Wildunfall nicht melden? Tiere werden laut Gesetz wie Sachen behandelt. Von Sachbeschädigung kann aber nicht gesprochen werden, da Wild keinen Besitzer hat. Aus diesem Grund handelt es sich nicht um Fahrerflucht, wenn Sie nach einem Wildunfall mit Ihrem Motorrad oder Auto weiterfahren.
Das bedeutet jedoch nicht, dass sich Fahrer aus dem Staub machen können, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Wer beispielsweise ein verletztes Tier am Straßenrand liegen lässt, kann sich der Tierquälerei strafbar machen. Laut § 17 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) gilt Folgendes:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“
Nach dem Wildunfall: Wer zahlt den Schaden?
Bei einem Wildunfall können durchaus schwere Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen. Ist der erste Schreck nach der Kollision überstanden, fragen sich viele Autofahrer, wer nun die Kosten übernimmt.
In Deutschland gibt es drei verschiedene Arten von Kfz-Versicherungen: die Haftpflicht-, die Teil- und die Vollkaskoversicherung. Erstere übernimmt Schäden, die ein Fahrer mit seinem Fahrzeug anderen Personen zufügt. Für Schäden am eigenen Gefährt kommt diese nicht auf.
Das bedeutet: Bei einem Wildunfall springt die Haftpflicht nur dann ein, wenn der Fahrer dabei einen anderen geschädigt hat. Haben Sie also beispielsweise bei einem Ausweichmanöver ein anderes Fahrzeug touchiert, so zahlt die Kfz-Haftpflicht den entstandenen Schaden des anderen Fahrzeughalters. Sie selbst bleiben jedoch auf den Kosten für die Instandsetzung Ihres eigenen Fahrzeugs sitzen.
Teilkaskoversicherung: Kostenübernahme nach einem Wildunfall?
Wer neben der Kfz-Haftpflicht über eine zusätzliche Kaskoversicherung verfügt, ist bei Wildunfällen meist auf der sicheren Seite. Die sogenannte Teilkasko reguliert Schäden am eigenen Fahrzeug, die vom Fahrer nicht selbst verursacht wurden. Die Vollkasko übernimmt auch die Fälle, in denen Unfälle selbstverschuldet wurden oder es zu Vandalismus kam.
In vielen Fällen springt die Teilkasko bei einem Wildunfall ein. In diesem Zusammenhang ist jedoch einiges zu beachten. Unter anderem verlangen viele Versicherer einen Nachweis darüber, dass es sich beim Versicherungsfall tatsächlich um einen Wildunfall gehandelt hat. Hierzu reicht es in der Regel aus, eine Bescheinigung über den Wildunfall, welche vom Jagdpächter oder der Polizei ausgestellt wurde, vorzulegen.
In vielen Versicherungsbedingungen ist außerdem festgelegt, dass ein Wildunfall von der Teilkasko nur dann reguliert wird, wenn es sich um eine Kollision mit Haarwild gehandelt hat. Hierzu gehören unter anderem:
- Wildschweine
- Füchse
- Hasen
- Rehe
- Hirsche
- Marder
Wiederum andere Versicherer regulieren einen Schaden auch dann, wenn es sich um einen Zusammenstoß mit einem anderen Tier gehandelt hat.
Dies können Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nachschlagen oder direkt bei der Versicherung erfragen.
Beachten Sie außerdem: Haben Sie beim Vertragsabschluss eine entsprechende Vereinbarung getroffen, so müssen Sie auch nach einem Wildunfall eine Selbstbeteiligung leisten. In diesem Fall müssen Sie also eine festgelegte Summe selbst zahlen.
Kollision mit Hase, Reh oder Wildschwein: Nach dem Unfall greift die Vollkasko
Gute Chancen haben Sie in jedem Fall nach einem Wildunfall bei Ihrer Versicherung, wenn Sie über einen Vollkaskoschutz verfügen. Dieser greift beispielsweise auch dann, wenn Sie nicht nachweisen können, dass es sich um einen Wildunfall gehandelt hat. Beachten Sie jedoch, dass ein Schaden, den Sie der Vollkasko melden, meist zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse führt. Im nächsten Versicherungsjahr müssen Sie dann mit einem höheren Versicherungsbeitrag rechnen.