Bußgeldkatalog: Anschnallpflicht
Verstoß | Bußgeld in Euro |
---|---|
Während der Fahrt nicht angeschnallt | 30 |
Kind im Kfz nicht vorschriftsmäßig gesichert | 30 |
Mehrere Kinder im Kfz nicht vorschriftsmäßig gesichert | 35 |
Bußgeldrechner: Verkehrssicherheit
FAQ: Anschnallpflicht
Ja, laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt werden.
Unter bestimmten Umständen kann auf das Anlegen des Gurtes verzichtetet werden. Dies ist zum Beispiel bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit der Fall. Informationen zu weiteren Ausnahmen finden Sie hier.
Laut Bußgeldkatalog zieht eine solche Ordnungswidrigkeit mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro nach sich. Die konkreten Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Alle anschnallen, bitte!
Inhalt
Um ein gewisses Maß an Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, wird die Teilnahme an diesem durch zahlreiche Vorschriften geregelt. So sollen Abstandsregeln und Tempolimits dazu beitragen das Unfallrisiko zu minimieren. Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber aber auch Vorschriften vor, mit denen sich im Ernstfall die Auswirkungen eines Unfalls verringern lassen. Das bekannteste Beispiel dafür ist der Sicherheitsgurt.
Doch wann ist das Anschnallen im Auto Pflicht? Gibt es Szenarien, in denen die Anschnallpflicht laut StVO nicht gilt? Droht ein Bußgeld, wenn Autofahrer nicht angeschnallt sind? Und wer muss die Sanktion für den Beifahrer oder andere Insassen zahlen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Video: Gurtpflicht in Deutschland kompakt erklärt
Gurtpflicht gemäß StVO
Gesetzliche vorgeschrieben ist das Anlegen des Sicherheitsgurtes auf den Vordersitzen bereits seit 1976, wohingegen die Anschnallpflicht hinten erst 1984 eingeführt wurde. Allerdings galten diese Vorschriften lediglich für erwachsene Fahrzeuginsassen, denn eine Kindersicherungspflicht gibt es in Deutschland erst seit 1993.
Welche Vorschriften heutzutage zur Gurtpflicht gelten, ergibt sich aus der StVO. So heißt es unter § 21a Abs. 1:
Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein;
Konkret bedeutet dies, dass Sie sich anschnallen müssen, wann immer Sicherheitsgurt vorhanden ist. Dies gilt sowohl für Pkw, Lkw als auch seit 1999 für Reisebusse. Ein Sonderfall stellen Oldtimer dar, die vor dem 01. April 1970 zugelassen wurden, denn diese müssen gemäß § 35a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht mit Gurten ausgestattet werden. Demnach sind diese von der Anschnallpflicht befreit, weil es in diesen Fahrzeugen keine vorgeschriebenen Sicherheitsgurte gibt.
Darüber hinaus führt der Gesetzgeber unter § 21a Abs. 1 StVO noch weitere Situationen an, in denen Verkehrsteilnehmer auf das Anlegen eines Sicherheitsgurtes verzichten können. Zu diesen Ausnahmen gehören:
- Personen im Haus-zu-Haus-Verkehr (Lieferanten, Paketzusteller etc.)
- Fahrten in Schrittgeschwindigkeit (zum Beispiel beim Rückwärtsfahren oder auf Parkplätzen)
- Fahrten in Bussen, wenn die Beförderung von stehenden Fahrgästen erlaubt ist
- Personal in Kfz bei Dienstleistungen, die das Verlassen des Sitzplatzes erfordern
- Fahrgäste in Bussen mit einem zGM von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes (zum Beispiel Gang zur Toilette oder ein Sitzplatzwechsel)
Bis zum 30. Oktober 2014 galt ebenfalls eine Ausnahmeregelung zur Anschnallpflicht für Taxifahrer. Diese wurde in den Siebzigern eingeführt, als Taxifahrer vermehrt Opfer von gewalttätigen Angriffen wurden und sollte eine schnelle Flucht ermöglichen.
Wichtig! Eine Schwangerschaft entbindet nicht automatisch von der gesetzlichen Gurtpflicht. Eine Befreiung ist ggf. aber mithilfe eines ärztlichen Attests möglich. Dabei sollten werdende Mütter aber bedenken, dass der Sicherheitsgurt bei einem Unfall auch dazu beiträgt, das ungeborene Kind zu schützen.
Sanktionen für Gurtmuffel
Das Anschnallen ist für die meisten Verkehrsteilnehmer mittlerweile eine Selbstverständlichkeit, so geht die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aufgrund von repräsentativen Verkehrsbeobachtungen bei den Insassen von Pkw von einer Sicherungsquote von 99 Prozent aus. Es gibt auf deutschen Straßen also immer noch Gurtmuffel, die für den Verstoß gegen die Anschnallpflicht mit Sanktionen rechnen müssen. Was dabei im Einzelnen droht, verrät die Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgebers.
Ist der Beifahrer nicht angeschnallt, muss dieser die Geldsanktion in der Regel selbst bezahlen. Anders sieht es hingegen aus, wenn die Anschnallpflicht durch Kinder oder schutzbedürftige Personen missachtet wird. In diesem Fall hat der Fahrzeugführer im Zuge der Personenbeförderung eine besondere Fürsorgepflicht und muss bei Verstößen haften.
Wurden Sie geblitzt und waren nicht angeschnallt, wird Ihnen in der Regel nur der schwerwiegendere Verstoß zu lasten gelegt. Es findet gemäß § 52 Strafgesetzbuch (StGB) das Prinzip der Tateinheit Anwendung. Nicht selten wiegt dabei die Geschwindigkeitsüberschreitung schwerer als der Verstoß gegen die Anschnallpflicht.
Der Gesetzgeber schreibt übrigens nicht vor, dass Sie Ihren Hund anschnallen müssen. Allerdings gelten für die Vierbeiner die allgemeinen Vorgaben zur Ladung, weshalb eine Sicherung zu erfolgen hat. Ob Sie dafür einen Sicherheitsgurt, eine Transportbox oder ein Sicherungsgitter im Kofferraum verwenden, bleibt aber Ihnen überlassen.