Bußgeldkatalog fürs Motorrad: Überblick über die wichtigsten Verstöße und ihre Folgen

Welche Tatbestände und Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog fürs Motorrad vor?
Welche Tatbestände und Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog fürs Motorrad vor?

Zu schnell mit dem Motorrad: Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße innerorts

inner­ortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €--eher nicht
11 – 15 km/h50 €--Hier prüfen **
16 – 20 km/h70 €--Hier prüfen **
21 – 25 km/h115 €1-Hier prüfen **
26 – 30 km/h180 €1(1 Monat*)Hier prüfen **
31 – 40 km/h260 €21 MonatHier prüfen **
41 – 50 km/h400 €21 MonatHier prüfen **
51 – 60 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
61 - 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
> 70 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
* Fahrverbot in der Regel nur im Wieder­holungsfall vorgesehen (wiederholte Geschwindigkeits­überschreitung von 26 km/h oder mehr innerhalb von 12 Monaten)

Bußgeldkatalog: Mit dem Motorrad zu schnell außerorts

außer­ortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h20 €--eher nicht
11 – 15 km/h40 €--Hier prüfen **
16 – 20 km/h60 €-Hier prüfen **
21 – 25 km/h100 €1-Hier prüfen **
26 – 30 km/h150 €1(1 Monat*)Hier prüfen **
31 – 40 km/h200 €1(1 Monat*)Hier prüfen **
41 – 50 km/h320 €21 MonatHier prüfen **
51 – 60 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
61 - 70 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
> 70 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* Fahrverbot in der Regel nur im Wieder­holungsfall vorgesehen (wiederholte Geschwindigkeits­überschreitung von 26 km/h oder mehr innerhalb von 12 Monaten)

Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsverstöße mit dem Motorrad

Das es in Bezug auf Verstöße gegen das Tempolimit keinen besonderen Bußgeldkatalog fürs Motorrad gibt, können Sie beim Bußgeldrechner den Button „PKW“ anklicken. Für Auto- und Motorradfahrer gelten hier dieselben Regeln.

Weitere Verstöße gegen die StVO mit dem Motorrad

Ver­stoßBuß­geldPunkteFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Ein­facher Rot­licht­ver­stoß90 €1Hier prüfen **
… mit Ge­fähr­dung200 €21 MonatHier prüfen **
… mit Un­fall240 €21 MonatHier prüfen **
Quali­fi­zier­ter Rot­licht­ver­stoß (Ampel länger als 1 Sek. auf Rot)200 €21 MonatHier prüfen **
… mit Ge­fähr­dung320 €21 MonatHier prüfen **
… mit Un­fall360 €21 MonatHier prüfen **
Fahren ohne geeig­neten Schutz­helm15 €eher nicht
Inner­orts verbots­widrig rechts über­holt30 €eher nicht
… mit Un­fall35 €1Hier prüfen **
Außer­orts verbots­widrig rechts über­holt100 €1Hier prüfen **
… mit Ge­fähr­dung120 €1Hier prüfen **
… mit Un­fall145 €1Hier prüfen **
Motor­rad ge­fahren mit mind. 0,5 Pro­mille500 €21 MonatHier prüfen **
… 2. Ver­stoß1000 €23 MonateHier prüfen **
… 3. Ver­stoß1500 €23 MonateHier prüfen **
Ge­fähr­dung des Straßen­verkehrs durch Fahren unter Alko­hol­ein­fluss (Straf­tat)Geld- oder Freiheitsstrafe3Entziehung der FahrerlaubnisHier prüfen **
Trunken­heit im Ver­kehr (Straf­tat)Geld- oder Freiheitsstrafe3Entziehung der FahrerlaubnisHier prüfen **

FAQ: Vorschriften fürs Motorrad

Gibt es einen besonderen Bußgeldkatalog fürs Motorrad?

Nein. Im Wesentlichen gilt derselbe Bußgeldkatalog wie für PKW-Fahrer. Das gilt insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die wichtigsten Regeln haben wir in diesem Abschnitt zusammengefasst.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das Tempolimit laut Bußgeldkatalog fürs Motorrad?

Welche Bußgelder und sonstigen Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Motorrad drohen, können Sie den diesen Tabellen entnehmen. Oder Sie nutzen diesen Rechner.

Gibt es besondere Verkehrszeichen fürs Motorrad?

Ja, das Verkehrszeichen 255 kennzeichnet ein Durchfahrtsverbot für Krafträder wie zum Beispiel das Motorrad. Wie dieses aussieht, sehen Sie hier.

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Bußgeldkatalog: Fürs Motorrad gelten überwiegend dieselben Regeln wie für PKW

Geld- oder Freiheitsstrafe statt Bußgeld: Wer alkoholisiert Motorrad fährt und dadurch einen Unfall verursacht, macht sich schnell strafbar.
Geld- oder Freiheitsstrafe statt Bußgeld: Wer alkoholisiert Motorrad fährt und dadurch einen Unfall verursacht, macht sich schnell strafbar.

Obwohl es hin und wieder zu Unfällen kommt, funktioniert der Straßenverkehr überwiegend recht reibungslos. Dafür sorgen unter anderem die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO), die für alle Verkehrsteilnehmer einen verlässlichen Rahmen vorgibt, sodass jeder weiß, wie er sich in bestimmten Situationen zu verhalten hat.

Nach der Straßenverkehrsordnung gelten fürs Motorrad überwiegend die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Motorradfahrer müssen in der Regel dieselben Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten wie PKW-Fahrer. Überschreiten Biker das zulässige Tempolimit, drohen laut Bußgeldkatalog auf dem Motorrad auch dieselben Sanktionen. Welche das sind, können Sie den obigen Tabellen entnehmen.

Für Motorradfahrer gelten zudem auch dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer, und zwar:

  • 0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit
  • 0,5 Promille – ein Verstoß hiergegen gilt als Ordnungswidrigkeit
  • 0,3 Promille können schon als Straftat sanktioniert werden, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt
  • 1,1 Promille – spätestens ab dieser Blutalkoholkonzentration (BAK) machen sich Fahrer strafbar

Überholen mit dem Motorrad: Diese Vorschriften gelten

Motorräder sind im Vergleich zu Autos wendiger und schmaler, sodass Motorradfahrer gerade im Stau oder an roten Ampeln dazu neigen, sich zwischen den anderen Fahrzeugen hindurchzuschlängeln. Erlaubt sind diese Manöver mit dem Motorrad nicht. Der Bußgeldkatalog sieht für solche Verstöße empfindliche Sanktionen vor.

Ein Durchfahrtsverbot für das Motorrad ordnet das Verkehrszeichen 255 an.
Ein Durchfahrtsverbot für das Motorrad ordnet das Verkehrszeichen 255 an.

StVO bzw. Bußgeldkatalog kennen keinen ausdrücklichen Tatbestand, der das Durchschlängeln zwischen anderen Fahrzeugen untersagt. Das Verbot ergibt sich jedoch aus anderen Regeln:

  • Motorradfahrer müssen beim Überholen ausreichend Seitenabstand zu anderen Fahrzeugen einhalten. Das wird im Stau auf mehrspurigen Fahrbahnen sehr schwierig.
  • Biker können sich nur zwischen anderen Autos hindurchschlängeln, indem sie die Fahrzeuge, die sich auf der linken Fahrbahn derselben Richtung befinden, rechts überholen. Und das ist verboten. Nur im Ausnahmefall darf rechts überholt werden, sofern der Überholende hierfür eine freie Fahrbahn zur Verfügung hat. Der Seitenstreifen darf hierfür nicht genutzt werden.

Bei einem Verstoß gegen das Verbot des Rechtsüberholens sieht der Bußgeldkatalog beim Motorrad folgende „Strafen“ vor:

  • Innerorts: 30 Euro Geldbuße
  • Außerorts: 100 Euro, 1 Punkt
  • Außerorts mit Gefährdung: 120 Euro, 1 Punkt
  • Außerorts mit Unfall: 145 Euro, 1 Punkt

Grob verkehrswidrige und rücksichtslose Überholmanöver, die zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen, sind sogar strafbar. Dem Fahrer droht hier eine Geld- oder Freiheitsstrafe und unter Umständen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.

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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska hat nach ihrer juristischen Ausbildung in verschiedenen Branchen gearbeitet. Seit 2017 ist sie Teil der anwalt.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung im Verkehrsrecht, Umweltrecht, Strafrecht und vielem mehr.

Bildnachweise

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