Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer: Strengere Vorgaben, höhere Bußgelder

Lkw-Bußgeldkatalog: Auf Fahrer schwererer Kfz können oftmals strenge Sanktionen zukommen.
Lkw-Bußgeldkatalog: Auf Fahrer schwererer Kfz können oftmals strenge Sanktionen zukommen.

Bußgeldrechner für Lkw-Fahrer: Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

FAQ: Lkw-Bußgeldkatalog

Welche Sanktionen drohen bei einem Verkehrsverstoß mit einem Lkw?

Die Sanktionen fallen laut aktuellem Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer regelmäßig höher aus als für Fahrer von Pkw oder Motorrad. Einen Überblick über die drohenden Bußgelder und mögliche Nebenfolgen kann Ihnen dieser Rechner bieten.

Welche Sanktionen drohen Lkw-Fahrern bei Tempoverstößen?

Verglichen mit den Sanktionen für Pkw-Fahrer fallen insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen für Lkw-Fahrer höhere Bußgelder. Auch Nebenfolgen wie Punkte oder ein Fahrverbot können Sie viel früher treffen. Einen Überblick zu den aktuell drohenden Sanktionen gemäß Lkw-Bußgeldkatalog finden Sie in diesen Tabellen.

Benötigen Lkw-Fahrer eine besondere Qualifikation?

Zunächst benötigen Sie für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen eine entsprechende Fahrerlaubnis (C, CE, C1 oder C1E). Wollen Sie jedoch beruflich im Güterverkehr arbeiten ist eine zusätzliche Grundqualifikation oder mindestens eine Weiterbildung erforderlich. Mehr dazu lesen Sie hier.

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Lkw-Bußgeldkatalog: Regeln gelten auch für andere schwere Kfz und Gespanne

Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer vor?
Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer vor?

Von schweren Kraftfahrzeugen geht ein besonderes Sicherheitsrisko aus: Die Bremswege sind meist länger als bei kleineren Fahrzeugen wie Motorrad und Pkw und aufgrund des Gewichts und möglicher Anhänger lassen sie sich auch sonst wesentlich schwerer kontrollieren. Lkw-Fahrer und Fahrer anderer schwerer Kfz haben deshalb eine besondere Verantwortung im Straßenverkehr. Ein Verstoß ihrerseits ist auch aufgrund dessen häufig mit strengeren Sanktionen belegt, als sie Pkw-Fahrer & Co befürchten müssten.

Der Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer gilt dabei aber auch für andere Verkehrsteilnehmer. Alle, die ein Kfz führen, dessen zulässiges Gesamtgewicht (zGG) über 3,5 Tonnen liegt, müssen sich an an die vergleichsweise strengeren Regeln halten. Dasselbe gilt für Gespanne. Ausgenommen sind lediglich Pkw (ohne Anhänger).

Doch welche besonderen Regeln sieht der Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer & Co vor? Welche Sanktionen drohen im Einzelfall bei Zuwiderhandlungen? Und wer darf überhaupt einen Lastkraftwagen fahren?

Mit dem folgenden Bußgeldrechner können Sie ermitteln, welche Maßnahmen laut Bußgeldkatalog bei einzelnen Verstößen auf Sie zukommen können. Sind Sie Fahrer eines Lkw oder anderer Kfz und Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zGG (auch bei Gespannen), wählen Sie in bei den Angaben zum genutzten Fahrzeug einfach den Button “Lkw” aus.

Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Lkw: Bußgeld höher als bei kleineren Fahrzeugen

Unterwegs mit dem Lkw: Welche Geschwindigkeit müssen Sie einhalten?
Unterwegs mit dem Lkw: Welche Geschwindigkeit müssen Sie einhalten?

Am deutlichsten wird die unterschiedliche Behandlung schwerer Kfz bei Geschwindigkeitsbegrenzung und den bei Verstößen drohenden Sanktionen. Da der Bremsweg schwerer Kraftfahrzeuge regelmäßig länger ist als bei einem normalen Pkw, gilt für sie regelmäßig eine geringere zulässige Höchstgeschwindigkeit. Ausgenommen sind hier nur Bereiche innerhalb geschlossener Ortschaften, in denen für alle Verkehrsteilnehmer eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gilt.

Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten nach § 3 Absatz 3 und § 18 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:

  • 80 km/h für Lkw und andere Kfz über 3,5 Tonnen zGG (ausgenommen Pkw), für Pkw oder Lkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen zGG mit Anhänger sowie für Busse
  • 60 km/h für Lkw und andere Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie andere Gespanne und Busse mit Fahrgästen
  • auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 80 km/h für Lkw und andere Kfz über 3,5 Tonnen zGG (ausgenommen Pkw), für Gespanne (sofern keine Ausnahmegenehmigung 100 km/h zulässt) und Busse
  • auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 60 km/h für Krafträder mit Anhänger, Zugmaschinen mit zwei Anhängern und für Busse mit Anhängern oder Fahrgästen ohne verfügbaren Sitzplatz

Da von Gespannen und schwereren Kfz grundsätzlich eine größere (Verletzungs-)Gefahr ausgeht, liegen auch die Sanktionen regelmäßig höher als bei Verkehrsverstößen mit einem Pkw oder anderen Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen.

Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer & Co

Wenn Sie sich nicht an die vorgenannten Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, können laut Lkw-Bußgeldkatalog folgenden Sanktionen auf Sie zukommen:

Geschwindigkeitsüberschreitung mit Lkw innerorts:
Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung inner­ortsBuß­geldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h40 €eher nicht
11 - 15 km/h60 €eher nicht
16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h175 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h235 €21 MonatHier prüfen **
31 - 40 km/h340 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h560 €22 MonateHier prüfen **
51 - 60 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
über 60 km/h800 €23 MonateHier prüfen **
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Lkw außerorts:
Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung außerortsBuß­geldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h30 €eher nicht
11 - 15 km/h50 €eher nicht
16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
26 - 30 km/h175 €11 Monat*Hier prüfen **
31 - 40 km/h255 €21 MonatHier prüfen **
41 - 50 km/h480 €21 MonatHier prüfen **
51 - 60 km/h600 €22 MonateHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 MonateHier prüfen **
* nur für Wiederholungstäter

Wichtig: Der Bußgeldkatalog gilt für Lkw-Fahrer ebenso wie für Fahrer von Pkw-Gespannen oder anderen Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen (außer Pkw ohne Anhänger). 

Lkw-Fahrverbot: Wann dürfen Lastwagen in Deutschland nicht fahren?

An welchen Tagen gilt ein generelles Lkw-Fahrverbot?
An welchen Tagen gilt ein generelles Lkw-Fahrverbot?

In Deutschland gibt es ebenso wie in vielen anderen EU-Ländern ein Lkw-Fahrverbot an einzelnen Wochentagen. Hierzulande wird dies durch § 30 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Demnach gilt für Lkw über 7,5 Tonnen zGG, die im Güterverkehr zum Einsatz kommen, ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr. Das gilt ebenso für Leerfahrten. Auch Anhänger dürfen in dieser Zeit nicht hinter Lkws geführt werden.

Ausgenommen sind hierbei u. a.:

  • Lastwagen, die verderbliche Lebensmittel transportieren (z. B. Milch und Milcherzeugnisse, Fleisch, Fisch, verderbliches Obst und Gemüse)
  • kombinierter Güterverkehr (z. B. Schiene-Straße bis zu einer Entfernung von 200 km zum Verladebahnhof, Schiff-Straße bei maximal 150 km Entfernung zum Verladehafen) 
  • Bergungs-, Abschlepp- oder Pannenhilfsfahrzeuge im Falle eines Unfalls
  • Transporte lebender Bienen

An welchen Feiertagen gilt das Lkw-Fahrverbot?

  • Neujahr (1. Januar)
  • Karfreitag (kein festes Datum)
  • Ostermontag (kein festes Datum)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt (kein festes Datum)
  • Pfingsmontag (kein festes Datum)
  • Fronleichnam (kein festes Datum – nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
  • Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Reformationstag (31. Oktober – nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
  • Allerheiligen (31. November – nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland)
  • 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (25. und 26. Dezember)

Der Bußgeldkatalog sieht für Lkw-Fahrer, die sich nicht an Feier- oder Sonntagsfahrverbot halten, ein Bußgeld von 120 Euro vor. Handelt es sich bei dem Fahrer sogar um den Halter des betroffenen Lastwagen oder hat der Halter das Fahren an Sonn- und Feiertagen angeordnet, drohen diesem sogar 570 Euro Bußgeld.

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz: Wer darf einen Lkw fahren?

Eine zusätzliche Qualifikation ist für Berufskraftfahrer im Güterverkehr vorgeschrieben.
Eine zusätzliche Qualifikation ist für Berufskraftfahrer im Güterverkehr vorgeschrieben.

Grundvoraussetzung für das Führen eines Lastkraftwagens mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen ist der Besitz einer der C-Fahrerlaubnisklassen:

  • Führerscheinklasse C1: Kfz bis maximal 7,5 Tonnen zGG – auch mit Anhänger bis 750 kg zGG
  • Führerscheinklasse C1E: Kfz bis maximal 7,5 Tonnen zGG – auch mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 12 Tonnen nicht überschreitet
  • Führerscheinklasse C: Lastwagen über 3,5 Tonnen zGG – auch mit Anhänger bis 750 kg zGG
  • Führerscheinklasse CE: Lastwagen über 3,5 Tonnen zGG – auch mit Anhängern oder Sattelzug-Anhänger über 750 kg zGG

Die Führerscheinklasse allein sagt aber noch nichts darüber aus, ob der Fahrer den Lastwagen auch für gewerbliche Zwecke führen darf. Berufskraftfahrer müssen nämlich eine zusätzliche Qualifikation abschließen, bevor Sie in Deutschland im Güterverkehr eingesetzt werden können.

Alle Fahrer, die im Bereich des Güterverkehrs zum Einsatz kommen wollen und ihre Fahrerlaubnis (C, CE, C1, C1E) erst nach dem 10. September 2009 erworben haben müssen mindestens eine zusätzliche Grundqualifikation abschließen. Alle anderen unterliegen zumindest der Weiterbildungspflicht. Die Regelungen treffen im Einzelnen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) sowie die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Die fehlende Grundqualifikation oder die fehlende Eintragung der Schlüsselzahl 95 nach erfolgter Weiterbildung kann laut Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer im Güterverkehr mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

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