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FAQ: Urlaub mit Tieren in Italien
Im Vorfeld sollten Sie sich über die geltenden Einreisebestimmungen für Tiere und auch die regional geltenden Vorgaben zu Leinen- und Maulkorbpflicht informieren.
Für Hunde, Katzen und Frettchen benötigen Sie für Reisen innerhalb der EU einen Heimtierausweis.
Ja, die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein.
Mit Hund und Katze in Italien verreisen
Mailand, Gardasee, Toskana: Italien ist eines der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen. Wer in Italien Urlaub mit Hund, Katze oder Frettchen machen möchte, sieht sich dabei mit einigen Regularien konfrontiert.
Haben Sie jedoch einmal die notwendigen Schritte unternommen, so steht einem Urlaub mit Ihrem Haustier in Sachen Einreisebestimmungen in den meisten Ländern der Europäischen Union nicht mehr viel entgegen. Denn die Einreisebestimmungen für den Hund sind in Italien die gleichen, wie fast überall in der EU.
Hinweis: Die Beistimmungen für die Einreise mit Katzen und Frettchen sind dieselben, die auch bei der Einreise mit Hund in Italien beachtet werden müssen.
Unser Ratgeber richtet sich daher zwar vordergründig an diejenigen, die einen Urlaub mit ihrem Hund in Italien planen. Doch auch Katzen- und Frettchenbesitzer erfahren hier, welche Vorschriften, laut Tierrecht, sie bei der Einreise in den sonnigen Süden Europas beachten müssen.
Mit dem Hund nach Italien – Es gelten EU-Standards
Seit dem 29. Dezember 2014 haben Besitzer von Haustiere (namentlich Hunde, Katzen und Frettchen), die innerhalb der EU auf Reise mitgenommen werden sollen, einen sogenannten EU-Heimtierausweis mitzuführen. Ob der Urlaub mit Hund nach Italien führt oder in ein anders EU-Land ist also nebensächlich.
Dieses von praktizierenden Tierärzten ausgestellte Dokument enthält eine Identifikationsnummer, durch welche das Tier registriert wird. Die Nummer muss entweder:
- als gut sichtbare Tätowierung oder
- als Mikrochip unter der Haut
am Tier wiederzufinden sein. Eine Tätowierung ist jedoch nur zulässig, wenn das Haustier vor dem 3. Juli 2011 registriert wurde. Ein Hund oder eine Katze muss den Chip unter der Haut tragen, wenn das Tier mit in den Urlaub soll und nach diesem Stichtag registriert wurde.
Eine aktive Tollwutimpfung ist ebenfalls verpflichtend, wollen Sie in den Ferien mit dem Hund nach Italien reisen.
Diese Bestimmungen gelten so auch für Katzen und Frettchen. Für Reisen mit dem Hund nach Italien sind noch einige Besonderheiten zu beachten.
Urlaub in Italien mit dem Hund – Regionale Unterschiede
Wie in vielen Dingen, ist auch der Urlaub mit Hund in Italien im Norden von dem im Süden verschieden. Zwar sind die Einreisebestimmungen in ganz Italien für den Hund gleich.
Doch Hundebesitzer könnten es im Norden des Landes bisweilen einfacher haben, ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung zu ergattern, in denen die Vierbeiner willkommen sind. Freilich finden sich solche Angebote auch im Süden. Doch stet es zu bedenken, dass es im unteren Teil der Halbinsel während der Sommerzeit teilweise zu warm für Hunde werden könnte.
Davon abgesehen ist jede Gemeinde per Gesetzt dazu verpflichtet, pro Urlaubssaison einen Hundestrand zu bestimmen. Es wird Ihnen also nicht passieren, dass Sie und Ihr Lieblich gänzlich dem Badespaß entsagen müssen.
Beachten Sie jedoch, dass an ausnahmslos allen touristischen Stränden Leinen- und teilweise Maulkorbpflicht herrscht. Diese Utensilien sollten Sie stets mit sich führen, wenn Sie Urlaub mit dem Hund in Italien machen.
Die Einreisebestimmungen für den Urlaub schreiben dies zwar nicht ausdrücklich vor, jedoch gilt es als gesellschaftlicher Standard, den Hund anzuleinen. Auch können lokale Behörden Bußgelder verhängen. Informieren Sie sich also im Zweifel im Hotel oder beim Pächter über die örtlichen Gepflogenheiten. So erwartet Sie und Ihren Hund nach der Einreise in Italien kein unnötiger Stress. Denn ein Urlaub ist immer noch zur Erholung da. Das sieht Ihr Hund sicher genauso.