Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige

Wer zahlt Pflegegeld und wofür kann die Zahlung genutzt werden? Die Antwort liefert unser Ratgeber.
Wer zahlt Pflegegeld und wofür kann die Zahlung genutzt werden? Die Antwort liefert unser Ratgeber.

FAQ: Pflegegeld für Angehörige

Wann habe ich einen Anspruch auf Pflegegeld?

Sie haben gemäß Sozialrecht einen Anspruch auf monatliches Pflegegeld, wenn bei Ihnen ein Pflegegrad von 2 oder mehr anerkannt wird.

Wie hoch fällt das Pflegegeld aus?

Unsere Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch das Pflegegeld für die einzelnen Pflegegrade ausfällt, wenn Sie nur diese Leistung von der Pflegeversicherung beziehen.

Wer bekommt das Pflegegeld überwiesen?

Beim Pflegegeld ab Pflegegrad 2 erfolgt die Auszahlung grundsätzlich an die pflegebedürftige Person. Diese kann das Geld allerdings an pflegende Angehörige oder Bekannte weitergeben.

Wie kann ich einen Antrag auf Pflegegeld stellen?

Um Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung von einem Pflegegrad stellen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Pflegekasse. Diese ist meist Ihrer Krankenkasse angegliedert. Der Antrag wird Ihnen in aller Regel per Post zugeschickt.

Dürfen Sie als Hartz-4-Empfänger Pflegegeld erhalten? Erfahren Sie mehr hier in unserem Ratgeber „Wird Pflegegeld auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet?

Pflegegeld für die häusliche Pflege

Das Pflegegeld soll Angehörige entlasten, die den Pflegebedürftigen zuhause versorgen.
Das Pflegegeld soll Angehörige entlasten, die den Pflegebedürftigen zuhause versorgen.

Die Pflegeversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen in Deutschland. Diese soll Versicherungsnehmer für den Fall abdecken, dass bei ihnen eine Pflegebedürftigkeit auftritt. Setzt dieser Fall ein, können sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen.

Dabei handelt es sich um eine finanzielle Hilfe. Wie hoch diese ausfällt, hängt maßgeblich davon ab, welcher Pflegegrad der pflegebedürftigen Person zugesprochen wird. Auch die Art der Leistung hat Einfluss auf die monatlichen Zahlungen.

Doch wer bekommt eigentlich Pflegegeld ausgezahlt? Wie fällt die Höhe vom Pflegegeld bei den einzelnen Pflegegraden aus?  Wie können Sie diese Leistung beantragen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Was ist Pflegegeld eigentlich? 

Das Pflegegeld stellt eine Leistung aus der Pflegeversicherung dar. Es handelt sich dabei um eine monatliche finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die in den eigenen vier Wänden durch Angehörige oder Bekannte gepflegt werden.

Doch wem steht das Pflegegeld bei häuslicher Pflege eigentlich zu? Grundsätzlich wird der Betrag an die pflegebedürftige Person überwiesen. Ihr ist es auch überlassen, ob sie das Geld an die Pflegenden weitergibt oder nicht.

Gut zu wissen: Damit Sie das Pflegegeld in Anspruch nehmen können, müssen Sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang Beiträge zur Pflegeversicherung geleistet haben. Waren Sie in diesem Zeitraum familienversichert, wird dies auch angerechnet.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug von Pflegegeld?
Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug von Pflegegeld?

Erlangt ein Mensch den Status der Pflegebedürftigkeit, bedeutet das nicht automatisch, dass dieser direkt in einem Pflegeheim untergebracht werden muss. Kann die betroffene Person noch einige Dinge selbstständig erledigen, ist es durchaus möglich, dass sie weiterhin in den eigenen vier Wänden lebt.

Pflegebedürftigkeit bedeutet allerdings auch, bei bestimmten Anforderungen des Alltags auf die Hilfe Dritter angewiesen zu sein. Dabei kann es sich um professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst oder einen anderen Dienstleister handeln.

Aber auch die Pflege durch Angehörige oder Bekannte ist denkbar. Wird diese Option in Anspruch genommen, hat der Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld, sofern die Pflegekasse einen Pflegegrad von 2 oder höher anerkennt.

Wann eine Pflegebedürftigkeit überhaupt vorliegt, ist in § 14 Absatz 1 SGB XI definiert:

Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

Wie viel Pflegegeld gibt es? 

Haben Sie einen Anspruch auf Pflegegeld, wird die Höhe der Leistung von der Pflegekasse anhand des Pflegegrads bemessen. Mit diesem Rechner können Sie die Höhe des Pflegegeldes ermitteln:

Wie viel Geld Ihnen monatlich jeweils zusteht, können Sie auch der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

PflegegradPflegegeld
1-
2316 €
3545 €
4728 €
5901 €
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € für jeden Pflegegrad

Welche Leistungen gibt es neben dem Pflegegeld?

Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich kombinieren.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich kombinieren.

Wie bereits erwähnt, wird das Pflegegeld ausgezahlt, wenn der Betroffene in den eigenen vier Wänden durch Angehörige und Bekannte versorgt wird. Ist dies nicht möglich, haben Sie auch die Möglichkeit, Pflegesachleistungen zu beantragen.

Diesen finanziellen Zuschuss können Sie dann verwenden, um einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen, der je nach Bedarf mehrmals wöchentlich vorbeikommt. Ist eine Pflege zuhause nicht möglich, gibt es aus der Pflegekasse auch einen Zuschuss für die stationäre Pflege.

Die Höhe der monatlichen Hilfe richtet sich danach, welcher Pflegegrad anerkannt wurde. So kann die finanzielle Unterstützung bis zu 2.095 Euro bei Pflegegrad 5 betragen.

Weitere Leistungen aus der Pflegeversicherung sind beispielsweise:

  • Verhinderungspflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Soziale Absicherung der pflegenden Person (Beiträge zur Rentenversicherung können übernommen werden)
  • Pflegehilfsmittel
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für notwendige Wohnungsanpassungen

Gut zu wissen: Pflegegeld und Pflegesachleistungen lassen sich kombinieren. Nehmen Sie nicht den vollen finanziellen Rahmen für einen Pflegedienst in Anspruch, kann die Differenz als Pflegegeld ausgezahlt werden. Es handelt sich dann um eine Kombi-Leistung.

So können Sie Pflegegeld beantragen

Doch wie genau können Sie Pflegegeld eigentlich beantragen? Stellen Sie eine Pflegebedürftigkeit fest, müssen Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Diese ist in aller Regel der Krankenkasse angegliedert. Dort können Sie ein entsprechendes Formular beantragen.

Dieses wird Ihnen postalisch zugeschickt. Haben Sie alle Angaben gemacht und den Antrag zurückgesendet, wird sich ein Gutachter mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für einen Besuch zu vereinbaren.

In diesem Rahmen klärt der Gutachter, ob und wenn ja, welcher Pflegegrad für den Antragsteller angemessen erscheint. Die Beurteilung erfolgt anhand einheitlicher Richtlinien. Dabei wird die Lebenssituation genau unter die Lupe genommen.

Bei den insgesamt sechs Modulen wird ein besonderer Fokus auf die Selbstversorgung gelegt. Ist das Gutachten abgeschlossen, erhält der Antragsteller anhand der Gesamtpunktzahl einen Pflegegrad zugeteilt.

Je nachdem, um welchen es sich dabei handelt, erhalten Sie Pflegegeld oder nicht. Dieses wird nämlich erst ab einem Pflegegrad von 2 ausgezahlt. Sind Sie mit dem Ergebnis des Gutachters nicht einverstanden, weil Sie einen höheren Pflegegrad für gerechtfertigt ansehen, können Sie einen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.

Gut zu wissen: Die Pflegekasse muss Ihren Antrag auf Anerkennung eines Pflegegrad inklusive Pflegegeld innerhalb von 25 Werktagen bearbeiten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die finanzielle Hilfe zeitnah ankommt, wenn diese dringend benötigt wird. Daher erhalten Sie die entsprechenden Leistungen auch ab dem Tag, an welchem Sie den Antrag eingereicht haben.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige

  1. Corina S

    Meine Mutter ist am 5.8 2022 verstorben. Sie hat rückwirkend einen höheren Pflegegrad bekommen. Vom 1.5.22 bis zum 5.8 22 den Pflegegrad 3. Was muss ich als Angehörige tun, um das Pflegegeld zu bekommen?

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