Im Alltag stehen Veränderungen bevor, wenn die Entscheidung getroffen wird in einer ehelichen Gemeinschaft zu leben. Hierzu zählt u. a. der Wechsel der Steuerklasse für Verheiratete. Findet der Wechsel in die Steuerklasse 4 automatisch statt? Wann ist die Kombination der Steuerklasse 4 mit 4 überhaupt sinnvoll? Und was bedeutet die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor? Diese und weitere Fragen beantworten wir für Sie in unserem Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Steuerklasse 4 nach der Eheschließung
Wer heiratet, wird automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft. Die Kombination aus den Steuerklassen 4 und 4 lohnt sich nach einer Hochzeit, wenn monatliche Einkünfte von Ehegatten in etwa gleich sind.
Ja. Einmal im Jahr können Ehepaare die Steuerklasse ändern.
Alternativen für einen Wechsel der Steuerklasse für Verheiratete sind die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 sowie die Steuerklasse 4 mit Faktor. Erstere lohnt sich nur, wenn einer der Ehepartner deutlich mehr verdient, während Letztere grundsätzlich bei unterschiedlich hohen Einkünften in Frage kommt.
Steuerklassenrechner (unverbindliche Einschätzung)
Wie wird der Wechsel in die Steuerklasse 4 vollzogen?
Ändert sich die Lebenssituation oder das Einkommensverhältnis, dann kann ein Steuerklassenwechsel in Erwägung gezogen werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einmal im Jahr einen Wechsel der Steuerklasse vorzunehmen. Dies kommt nur für Verheiratete in Frage. Ferner werden diese durch die Zusammenveranlagung begünstigt.
Ein finanzieller Vorteil ergibt sich durch den Wechsel von Steuerklasse 1 zu 4 nicht. Einziger Unterschied ist der Kinderfreibetrag, welcher nur in Letzterer gewährt wird.
Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 oder 4 und 4?
Bei verheirateten Paaren werden zwar automatisch beide Partner in die Steuerklasse 4 eingestuft, aber diese Kombination muss nicht zwangsläufig beibehalten werden. Verfügen beide Ehegatten durch Erwerbstätigkeit in etwa über die gleichen monatlichen Einkünfte, macht es in der Regel Sinn, die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 beizubehalten.
Da Betroffene jedoch nicht immer darüber informiert sind, welche Vorteile wann gegeben sind, steht häufig die Frage im Raum „Ist die Kombination Steuerklasse 3 und 5 oder 4 und 4 für uns sinnvoll?“ In der Regel macht der erstgenannte Fall erst dann Sinn, wenn einer der beiden Ehegatten durch einen Gehaltssprung deutlich mehr verdient als der andere.
Im Gegensatz zur Kombination aus Steuerklasse 4 und 4, wird die Steuererklärung bei der Klassen-Kombination 3 und 5 durch ein insgesamt höheres Nettoeinkommen begünstigt. Grund hierfür ist, dass auf das höhere Gehalt ein geringerer Steuersatz angewendet wird als auf die geringe Einkunft.
Wer sich für die beschriebene Alternative entscheidet, verpflichtet sich in jedem Fall, eine Steuererklärung abzugeben. Außerdem kommt es erfahrungsgemäß häufig zu Steuernachzahlungen. Ein Wechsel lohnt sich daher nur dann, wenn der Einkommensunterschied deutlich ist.
Alternative: Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor-Verfahren
Für wen weder die Kombination aus Steuerklasse 4 und 4 noch die Einteilung in Steuerklasse 3 und 5 sinnvoll ist, dem steht eine weitere Möglichkeit zur Verfügung: das sogenannte Faktorverfahren. Was gilt dabei?
- Eingestuft sind beide Ehegatten nach wie vor in der Steuerklasse 4,
- aber diese wird mit einem zusätzlichen Faktor versehen.
Welcher Faktor bei der Berechnung angewendet wird, hängt davon ab, wie hoch das Bruttojahreseinkommen beider Ehepartner ist. Für die Ermittlung des Faktors, ist das Finanzamt zuständig.
Wann kommt es bei der Kombination Steuerklasse 4/4 zur Nachzahlung?
Wer beim Finanzamt seine Steuererklärung einreicht, hofft auf eine Rückzahlung. Es kann jedoch auch vorkommen, dass von der zuständigen Behörde Rückforderungen geltend gemacht werden.
Prinzipiell gilt, dass Nachzahlungen nur bei tatsächlich zu wenig gezahlten Steuern eingefordert werden können. Häufig ist dies der Fall, wenn mehrere Arbeitgeber vorliegen oder Freibeträge genutzt werden. Zur Begleichung eventueller Nachzahlungen sind Sie gesetzlich verpflichtet. Wer Zweifel hat, kann den Steuerbescheid von einem Steuerberater prüfen lassen.