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FAQ: Pflegegrad 1
Damit ein Pflegegrad von 1 bis 5 anerkannt werden kann, muss der Betroffene eine Pflegebedürftigkeit aufweisen. Das bedeutet, dass er gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit aufweist und auf die Hilfe anderer angewiesen ist.
Die Auszahlung von Pflegegeld ist bei Pflegegrad 1 nicht vorgesehen. Die Betroffenen haben allerdings Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro monatlich. Mit diesem Betrag kann auch die Unterbringung in einer stationären Einrichtung bezuschusst werden.
Bei der für Sie zuständigen Pflegekasse können Sie einen Pflegegrad beantragen. Zu diesem Zweck wird ein Gutachter bei Ihnen vorbeischauen, um sich ein Bild von der Pflegebedürftigkeit des Antragstellers zu machen.
Pflegegrad 1: Gibt es Geld für Angehörige?
Zum Beginn des Jahres 2017 haben die Pflegegrade ihren Vorgänger, die Pflegestufen, vollständig abgelöst. Ein Pflegegrad von 1 bis 5 soll anzeigen, wie pflegebedürftig eine Person im Alltag ist. Je höher der Pflegegrad ausfällt, desto mehr Leistungen gewährt die Pflegeversicherung.
So soll sichergestellt werden, dass Menschen, die pflegebedürftig sind, die angemessene Hilfe erhalten, um ihren Alltag zu bewältigen. Doch ab wann können Sie den Pflegegrad 1 eigentlich beantragen?
Gibt es Pflegegeld bei diesem Pflegegrad? Ab welcher Punktzahl wird der Pflegegrad 1 bewilligt? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend über die Leistungen, welche Ihnen bei Pflegegrad 1 zustehen.
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Pflegegrad 1: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Damit der Pflegegrad 1 anerkannt werden kann, muss der Antragsteller nachweisen, dass bei ihm eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Gemäß § 14 Absatz 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) sind Personen pflegebedürftig, „die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.“
Ein Kriterium ist also, dass die Betroffenen Ihren Alltag nicht aus eigener Kraft alleine bestreiten können. Der Grund dafür können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen sein.
Gut zu wissen: Damit Sie den Pflegegrad 1 inklusive Geldleistung erhalten können, muss die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich für mindestens sechs Monate andauern.
Wie wird der passende Pflegegrad ermittelt?
Je nachdem, wie pflegebedürftig eine Person ist, bekommt diese einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 zugewiesen. Um zu ermitteln, welcher Pflegegrad angemessen ist, kommt ein Gutachter bei Ihnen vorbei.
Dieser bewertet die nachfolgenden sechs Bereiche:
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Mobilität
- Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie deren Bewältigung
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Selbstversorgung
Die einzelnen Bereiche werden unterschiedlich gewichtet und mit einer Punktzahl versehen. Die Selbstversorgung spielt dabei eine zentrale Rolle und fließt mit insgesamt 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein. Wird eine Punktzahl zwischen 12,5 und 26,5 anerkannt, erhält die pflegebedürftige Person den Pflegegrad 1.
Welche Leistungen sind bei Pflegegrad 1 inbegriffen?
Bei Pflegegrad 1 fällt der Leistungsanspruch geringer aus als bei den anderen Pflegegraden, da der Antragsteller in aller Regel viele Alltagsaufgaben noch alleine bewältigen kann. Sie haben Anspruch auf die nachfolgenden Leistungen:
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat
- 40 Euro für den Verbrauch bestimmter Pflegemittel
- Zuschuss von 214 Euro monatlich bei Unterbringung in einer Wohngruppe
Gut zu wissen: Zudem haben Sie bei Pflegegrad 1 die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für verbessernde Maßnahmen bezüglich des Wohnumfelds zu erhalten.
Wie können Sie Pflegegrad 1 beantragen?
Damit Ihnen der Pflegegrad 1 zugesprochen werden kann, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Diese ist in aller Regel an die Krankenkasse angegliedert. Zunächst reicht ein Anruf aus, die Pflegekasse wird Ihnen dann ein Antragsformular zusenden.
Dieses muss ausgefüllt und vom Antragssteller unterschrieben zurückgeschickt werden. Danach wird sich ein Gutachter mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für einen persönlichen Besuch vereinbaren.
Ist das Gutachten fertig, erhalten Sie ein Schreiben von der Pflegekasse, in welchem aufgeführt ist, welcher Pflegegrad anerkannt wird. Die Bearbeitung des Antrags muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen.
Wichtig: Es kann auch vorkommen, dass der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung abgelehnt wird, wenn Sie nicht die notwendige Punktzahl für Pflegegrad 1 erreichen. In diesem Fall können Sie einen Widerspruch einlegen. Je nach Aktenlage wird der Fall dann neu bewertet oder die Pflegekasse schickt erneut einen Gutachter bei Ihnen vorbei.
habe das erste mal plegegeld beantragt,hab heute den bescheid bekommen abgeleht,was kann ich jetzt weieres machen mfr