2014 wurden 692.000 Gerichtsverfahren vor Strafgerichten erledigt. Um einen Täter rechtskräftig verurteilen zu können, sind Zeugenaussagen zumeist unerlässlich. Denn nur mit der Hilfe von Zeugen und Sachverständigen kann ein Gericht ein klares Bild von der Tat gewinnen und eine fundierte, gerechte Entscheidung fällen.
Doch manchmal kommt es zu einer Falschaussage bei Gericht (§ 153 StGB) und die kann das Verfahrensergebnis maßgeblich beeinflussen. Daher steht die uneidliche Falschaussage vor Gericht auch unter Strafe.
Der folgende Ratgeber setzt sich mit § 153 StGB, also der Falschaussage auseinander und klärt alle wichtigen Fragen zur Begehung, zur Anstiftung und zum Strafmaß.
Inhalt
FAQ: Falschaussage
Hier können Sie nachlesen, unter welchen Voraussetzungen es sich um eine Falschaussage vor Gericht handelt.
Eine Falschaussage kann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren nach sich ziehen.
Sie dürfen die Aussage verweigern, wenn Sie sich durch diese selbst belasten würden. Auch beim Prozess gegen ein enges Familienmitglied besteht in aller Regel ein Aussageverweigerungsrecht.
Falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB): Die Grundform der Aussagedelikte
Das Strafgesetzbuch (StGB) behandelt im neunten Abschnitt die Aussagedelikte. An erster Stelle steht dabei § 153 StGB, der bestimmt, was eine falsche Zeugenaussage vor Gericht ist. Daneben gibt es außerdem zwei weitere Grundtypen dieser Strafkategorie:
- Meineid (§ 154 StGB)
- Falsche Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB)
Außerdem zeichnen sich §§ 153 ff. StGB dadurch aus, dass – ähnlich wie bei der Fälschung von beweiserheblichen Daten – eine abstrakte Gefährdung für die Strafbarkeit genügt. Das heißt, die Feststellung des wahren Sachverhalts muss nicht tatsächlich gefährdet oder vereitelt werden, die bloße Möglichkeit genügt.
Des Weiteren wird der Unrechtstatbestand von § 153 StGB sowie den beiden anderen Delikten bereits durch die Verwirklichung der gesetzlich beschriebenen Handlung erfüllt. Ein Aussagender macht sich also auch dann strafbar, wenn seine falsche Aussage gemäß § 153 StGB keine falsche Gerichtsentscheidung verursacht hat.
Wann ist eine Aussage falsch im Sinne von § 153 StGB?
Damit die strafrechtlichen Konsequenzen des StGB mit Paragraph 153 greifen, muss zunächst einmal eindeutig sein, wann eine Mitteilung als unwahr gilt. Diese Definition, die die Grundlage für § 153 StGB und die anderen Straftatbestände bildet, ist in der Rechtswissenschaft umstritten.
Es gibt drei Theorien, die den Falschheitsbegriff unterschiedlich fassen und daher dem § 153 und den anderen gesetzlich geregelten Falschaussagen, also dem Meineid und der falschen Versicherung an Eides Statt, jeweils ein etwas anderes Gepräge verleihen.
Die objektive Theorie
Nach dieser Ansicht gilt eine Aussage als unwahr, wenn sie mit dem Gegenstand tatsächlich nicht übereinstimmt. Es herrscht ein Widerspruch zwischen Wort und Wirklichkeit. Der geäußerte Sachverhalt kann sich dabei sowohl auf äußere Ereignisse oder Zustände beziehen als auch auf individuelle Überzeugungen.
Die subjektive Theorie
Dieses Theoriegebäude nimmt für eine Falschaussage einen Gegensatz zwischen Wort und Wissen an. Eine Aussage ist also falsch, wenn sie dem Wissen des Aussagenden zuwiderläuft.
Die Pflichttheorie
Die Pflichttheorie definiert eine Äußerung als falsch, wenn die Person dabei die ihr obliegende Pflicht zu Wahrheitsfindung verletzt. Voraussetzung ist eine selbstkritische Betätigung des Erinnerungsvermögens. Berichtet die Person also etwas, das nicht das Wissen wiedergibt, welches durch Nachdenken hätte gebildet werden können, dann liegt eine falsche Aussage vor.
Die erstgenannte Meinung wird von der Mehrheit vertreten, da sie im Allgemeinen dem Schutzcharakter der Aussagedelikte also auch dem § 152 StGB am besten Rechnung trägt.
Die gesetzlichen Merkmale der falschen uneidlichen Aussage nach § 153 StGB
Das Strafrecht versieht die Falschaussage nach § 153 StGB mit spezifischen Merkmalen, die vorliegen müssen, damit es zu einer Strafe wegen Falschaussage kommen kann.
Es muss eine Aussage vor Gericht oder einer anderen zu einer eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle stattfinden, um den Tatbestand des § 153 StGB zu erfüllen. Möglich ist die Falschaussage via StGB beispielweise bei:
- Notaren
- deutschen Konsularbeamten
- Prüfungsstellen des Parlaments
Entscheidend ist, dass nur die Möglichkeit, die Vernehmung unter einer Vereidigung durchzuführen, besteht, diese jedoch nicht stattfindet. Denn ansonsten käme der Straftatbestand vom Meineid in Betracht.
Als Täter kommen nur Zeugen oder Sachverständige in Frage. Ein Beschuldigter kann hingegen kein Täter des § 153 StGB sein und somit auch keine Strafe für eine Falschaussage erhalten.
Um eine Anzeige wegen Falschaussage vor Gericht zu erstatten, muss der als Täter taugliche Zeuge oder Sachverständige eine falsche Aussage abgeben. Dabei ist jedoch wichtig, dass der Rahmen der Wahrheitspflicht nicht unbegrenzt ist. Vielmehr muss der Aussagende nur zutreffende Aussagen bezüglich der Angaben zu seiner Person und zum Vernehmungsgegenstand machen.
Üblicherweise wird dem Zeugen in einem Strafverfahren vorab der Gegenstand der Untersuchung genannt. Der Aussagende ist nicht dazu verpflichtet, außerhalb der ihm gestellten Beweisfragen, zusätzliche Informationen zu liefern, die für die richterliche Entscheidung von Belang sein könnten. Außerdem ist eine Aussageverweigerung nicht automatisch eine falsche uneidliche Aussage.
Was passiert bei einer Falschaussage – Die uneidliche Falschaussage und ihr Strafmaß
Wenn eine Anzeige wegen einer Falschaussage erstattet und der Zeuge oder Sachverständige tatsächlich der falschen uneidlichen Aussage für schuldig gesprochen wurde, dann wird das Strafmaß für die Falschaussage festgelegt.
Für die Falschaussage ist folgende Strafe in § 153 StGB geregelt: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Demnach ist für die uneidliche Falschaussage eigentlich keine Geldstrafe vorgesehen. Allerdings lässt § 47 Absatz 2 Satz 2 StGB ausnahmsweise eine Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen zu.
Neben § 157 StGB gibt es eine weitere Sonderregelung in § 158 StGB. Dieser Paragraph sieht die Berichtigung einer falschen Aussage vor. Dies ist eine Form der tätigen Reue, die allerdings rechtzeitig stattfinden und eine vollständige Richtigstellung beinhalten muss.
Anstiftung zur Falschaussage vs. Verleitung zur Falschaussage
Obwohl § 153 StGB nur durch den Aussagenden selbst begangen werden kann, gibt es Konstellationen, bei denen dieser unter Beeinflussung eines anderen handelt.
In Betracht kommen hier der Versuch der Anstiftung zur Falschaussage (§ 159 StGB) und die Verleitung zur Falschaussage (§ 160 StGB).
Bei § 160 StGB wirkt der Täter auf den Zeugen oder Sachverständigen ein, um eine falsche Aussage bei diesem hervorzurufen. Dies kann beispielsweise durch Einschüchterungen oder Bestechung geschehen. Hier glaubt die Beweisperson jedoch gutgläubig, eine wahre Aussage zu tätigen und der Täter schlägt Profit aus der Gutgläubigkeit des Zeugen.
Bei der versuchten Anstiftung von § 153 StGB geht es dem Täter darum, dass der Aussagende willentlich und bewusst eine Falschaussage macht. Der Anstifter weckt also einen Tatenschluss in der Beweisperson.
Die Polizei hat mein Lebensgefährten kaputt geschlagen als er alkoholisiert war, nun behauptet die Polizei er hat sie geschlagen was der Richter auch so geglaubt hat was mir von Anfang an auch klar war allerdings bekomme ich heute eine Anzeige wegen falsch Aussage vor Gericht ich bin wirklich sprachlos ich habe nichts als die Wahrheit gesagt und soll dafür auch noch bestraft werden
Guten Abend
Ich hatte ein Verfahren wegen Körperverletzung,(bin Geschädigter).
Es ging bis zum Verwaltungsgericht.
Der Beschuldigte war in zweiter Instanz Geständig.
Das Verfahren wurde darauf hin eingestellt.
Frage.?
Am Amtsgericht wurde ein Zeuge hinzu gerufen der bei der Tat nicht Anwesend war nun Offensichtlich eine Vorsätzliche Falschaussage tätigte.
Er sagte aus er wäre mit dem Beschuldigten Nachtangeln gewesen,da der Beschuldigte nun Geständig war hat sich seine Aussage als falsch erwiesen.
Sollte ich gegen den Zeugen eine Klage wegen Falschaussage in Erwägung ziehen.?
Ja oder Nein wäre genug für mich.
Mfg Helmut
ja natürlich.
hallo ich bräuchte mal dringend ohr hilfe.. ich werde zur polizei eingeladen da eine person mich angezeit hat weil sie denkt das ich nacktbilder von ihr geschickt habe was aber nicht stimmt da ich während des vorfalls kein handy hatte. was sollte ich bei der polizei sagen? ich würde sie auch gerne wegem falschaussage anzeigen
ich brauch echt hilfe
bin (15)
Hallo susannb.,
wenden Sie sich zunächst an Ihre Eltern, damit diese Ihnen einen rechtlichen Beistand organisieren können. Wir können keine Rechtsberatung anbieten und empfehlen daher, dass Sie sich mit einem Anwalt beraten.
Ihr Team von anwalt.org
ihr habt nen Tippfehler drin:
https://www.anwalt.org/falschaussage/
Flasche Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) <— Flasche ;-)
Hallo Tina,
vielen Dank. Wir haben den Fehler behoben.
Ihr Team von anwalt.org
1.wie kann ich gegen die Falschaussage einer Verkäuferin vorgehen.
2. Durch die Verdächtigung habe ich unschuldig eingesessen.
3. Um meine Freiheit wieder zu erhalten musste ich Geld bezahlen.
4. Wie bekomme ich das zu Unrecht einbehaltene Geld wieder.
Hallo §§§§,
kontaktieren Sie hierzu einen Anwalt. Dieser kann Ihnen beratend zur Seite stehen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.
Ihr Team von anwalt.org