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FAQ: Vorstellungsgespräch als Rechtsanwaltsfachangestellte
Der Ablauf ist nicht festgelegt und kann je nach Unternehmen variieren. Möglich sind zum Beispiel ein Einzelgespräch oder auch eine Arbeitsprobe. Hier lesen Sie mehr dazu.
Sie werden in aller Regel nach Ihrem Werdegang gefragt und müssen begründen, warum Sie eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte anstreben. Hier finden Sie weitere typische Fragen.
Informieren Sie sich vorab über das Unternehmen, bei welchem Sie sich bewerben. Zudem sollten Sie Fragen zu Ihrem Lebenslauf schnell und sicher beantworten können.
Die Bewerbung als Rechtsanwaltsfachangestellte ist eine echte Herausforderung. Wenn Sie nun also die Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten haben, haben Sie diese erfolgreich gemeistert. Sie sind Ihrem Traumjob nun bereits einen großen Schritt näher gekommen. Das Bewerbungsgespräch jedoch, ist der wichtigste Bestandteil Ihres Bewerbungsprozesses. Hier entscheiden der Arbeitgeber oder die Personaler endgültig, ob Sie oder ein anderer Bewerber die Stelle erhalten. Sie müssen daher auf ganzer Linie überzeugen.
Doch was genau kommt eigentlich auf Sie zu? Wie können Sie sich auf das Vorstellungsgespräch als Rechtsanwaltsfachangestellte vorbereiten und welche sind typische Fragen? Wir haben für Sie die wichtigsten Tipps für das Bewerbungsgespräch zusammengetragen.
Wofür ein Bewerbungsgespräch als Rechtsanwaltsfachangestellte?
Ein Vorstellungsgespräch dient für Rechtsanwaltsfachangestellte, ebenso wie in anderen Branchen auch, als Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens. Es geht darum, dass das Unternehmen oder die Kanzlei einschätzen kann, inwiefern Sie als Person und Fachkraft in das Team passen würden, welche Ihre Qualifikationen sind und welche Eigenschaften Sie mitbringen.
Andersherum erhalten aber auch Sie exklusive Einblicke in das Unternehmen und dürfen wichtige Fragen stellen. So können Sie für sich prüfen, ob diese Stelle die für Sie richtige wäre, welche Aufgabenbereiche Sie hätten und Sie lernen eventuell Ihr neues Team kennen. So haben beide Seiten im und nach dem Vorstellungsgespräch genügend Wissen erlangt, um eine Entscheidung für- oder gegeneinander zu treffen.
Wie bereiten Sie sich auf das Vorstellungsgespräch als Rechtsanwaltsfachangestellte vor?
Egal, ob es sich um ein Vorstellungsgespräch für eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte oder bereits für eine konkrete Anstellung handelt, Sie müssen sich stets explizit auf jedes einzelne Bewerbungsgespräch vorbereiten.
Die organisatorische Vorbereitung läuft wie folgt ab:
- Bestätigen Sie den Vorstellungstermin telefonisch oder schriftlich.
- Entscheiden Sie sich für die passende Kleidung, lassen Sie diese eventuell noch einmal reinigen oder bügeln.
- Stellen Sie wichtige Unterlagen, zum Beispiel Ihre Arbeitszeugnisse sowie noch einmal eine Kopie Ihrer Bewerbung, zusammen und packen Sie diese ein.
- Planen Sie Ihre Anreise und rechnen Sie genügend Puffer mit ein. Zuspätkommen wird in vielen Vorstellungsgesprächen nicht toleriert.
Ebenso wichtig ist aber auch die inhaltliche Vorbereitung. Selbstbewusstsein ist zwar gut, reicht meist aber nicht aus, um die Personaler überzeugen zu können. Sie müssen gute Argumente auf kritische Fragen haben, sich explizit positiv von den Mitbewerbern abheben und dem Unternehmen wahres Interesse vermitteln.
Dies bedeutet, dass Sie sich selbst sowie auch die Firma oder Kanzlei bestmöglich kennen sollten. Beachten Sie daher bei der inhaltlichen Vorbereitung, dass
- Sie Ihren Lebenslauf und Ihr Anschreiben kennen, wiederholen und begründen können.
- Sie sich über das Unternehmen informieren und die Namen Ihrer Ansprechpartner kennen.
- Sie Ihre Erfolge und Niederlagen sowie Stärken und Schwächen kennen und artikulieren können.
- Sie Fragen vorbereiten, welche Ihnen nicht nur bei Ihrer Entscheidung helfen, sondern Ihrem Gegenüber auch wahres Interesse an der Stelle und Firma vermitteln.
Wie läuft das Bewerbungsgespräch ab?
Um sich optimal vorbereiten zu können, sollten Sie wissen, wie das Vorstellungsgespräch als Rechtsanwaltsfachangestellte ablaufen wird. Hierbei ist zwischen einem Vorstellungsgespräch als Azubi und dem als ausgebildete/r Rechtsanwaltsfachangestellte/r zu unterscheiden.
Zudem variiert der Ablauf der Bewerbungsgespräche je nach Unternehmen, Branche und Firmengröße. In der Industrie zum Beispiel, durchlaufen die Bewerber immer häufiger das sogenannte Assessment Center, in einer kleinen Kanzlei hingegen dominiert das klassische Einzelgespräch.
Gemeinhin wird zwischen folgenden verschiedenen Arten von Vorstellungsgesprächen für Rechtsanwaltsfachangestellte unterschieden:
- Einzelgespräch,
- Stressinterview,
- Assessment Center,
- strukturiertes Interview oder
- Arbeitsproben, zum Beispiel die Bearbeitung von Fallstudien.
Letzteres wird gerne mit einem der vorangegangenen Punkte kombiniert. Informieren Sie sich wenn möglich bereits im Voraus darüber, welche der Interview-Arten auf Sie wartet. Vielleicht kennen Sie ja jemanden aus der Schule oder dem Bekanntenkreis, der sich in diesem Unternehmen oder dieser Kanzlei schon einmal beworben hat?
Sie können auch im Internet recherchieren oder einmal vorsichtig am Telefon nachfragen. Gemeinhin folgt der Ablauf jedes Bewerbungsgespräches als Rechtsanwaltsfachangestellte aber demselben Muster: Zuerst werden Sie gefragt, ob Sie das Unternehmen gut gefunden haben, es folgt der Austausch einiger Höflichkeitsfloskeln.
Halten Sie die Antworten freundlich, aber knapp. Der gesamte Ablauf Ihres Morgens und die Essenspanne beim Frühstück interessieren niemanden. Anschließend werden Ihnen Ihre Gesprächspartner vorgestellt, merken Sie sich unbedingt ihre Namen. Dann sind Sie an der Reihe, sich vorzustellen.
In der Regel folgen daraufhin Fragen zu Ihrem Werdegang, Ihren Qualifikationen, Stärken und Schwächen. Häufig wird auch gefragt, weshalb Sie gerade zu diesem Unternehmen möchten. Erst zum Schluss stellen Sie Ihre Fragen. Manchmal werden Sie anschließend noch durch die Räumlichkeiten geführt oder dem Team vorgestellt. Die Verabschiedung wird meist unverbindlich mit „Sie werden nächste Woche von uns hören“ gehalten.
Wie sollten Sie sich während des Bewerbungsgespräches verhalten?
Ihr Verhalten, Auftreten und die Körpersprache sind bei einem Vorstellungsgespräch als Rechtsanwaltsfachangestellte/r mindestens ebenso wichtig wie Ihre konkreten Aussagen. Sie müssen das richtige Maß aus Bescheidenheit und Selbstbewusstsein finden. Arroganz ist nicht angebracht; falsche Bescheidenheit oder gar Schüchternheit jedoch, sind für eine Rechtsanwaltsfachangestellte, welche viel im Mandantenkontakt steht, ebenso unerwünschte Eigenschaften.
Sie müssen stattdessen freundlich und aufgeschlossen sein, professionell und selbstbewusst. Sehen Sie Ihrem Gegenüber in die Augen, setzen Sie sich aufrecht in den Stuhl und legen Sie Ihre Hände entspannt auf den Tisch oder notieren Sie sich wichtige Stichpunkte auf einen Block – dies verdeutlicht zugleich Interesse.
Seien Sie aufmerksam und begegnen Sie Ihrem Gegenüber mit einem Lächeln. Der wichtigste Punkt ist: Bleiben Sie authentisch. Versuchen Sie nicht, Eigenschaften vorzuspielen, die Sie nicht besitzen.
Bleiben Sie ruhig, reden Sie laut und deutlich aber versuchen Sie nicht, den Gesprächsverlauf selbst in die Hand zu nehmen. Es kann durchaus helfen, das Vorstellungsgespräch bereits im Voraus mit Bekannten durchzuspielen und sich so Kritik und Tipps zu holen.
Was sind typische Fragen beim Vorstellungsgespräch für Rechtsanwaltsfachangestellte?
Die Fragen und Antworten bei einem Vorstellungsgespräch folgen dem immer gleichen Muster. Klassisch sind zum Beispiel die Fragen nach Ihrem Werdegang, Ihrer Qualifikation, Ihren Wünschen für Ihre berufliche Zukunft sowie den Gründen, weshalb Sie zu der Firma oder Kanzlei möchten.
Zudem möchten die Personaler Sie als Mensch näher kennenlernen. Beinahe immer kommt die Frage nach Ihren Stärken und Schwächen, manchmal auch nach den größten Erfolgen oder Niederlagen in Ihrem Leben. Kritisch hingegen wird es bei privateren Fragen, zum Beispiel denen nach Ihrer Familienplanung, nach einer Schwangerschaft oder Krankheiten. Schweifen Sie zudem niemals in Ihr Privatleben ab und plaudern aus dem Nähkästchen. Ein Tabu ist auch das Lästern über frühere Arbeitgeber oder Kollegen.
Wie finden Sie Ihre Stärken und Schwächen heraus?
Bereiten Sie Ihre Antwort auf die Frage nach den Stärken und Schwächen gut vor. Legen Sie sich etwa drei Stärken und ein bis zwei Schwächen zurecht. Sollten Sie sich diesbezüglich nicht sicher sein, so fragen Sie am besten Ihre Freunde, Bekannten und Familie.
Diese können Ihnen gewiss Ihre guten und nicht so guten Eigenschaften nennen. Wählen Sie dann natürlich nur Schwächen aus, die Sie nicht für den Beruf disqualifizieren. Im Vorstellungsgespräch als Rechtsanwaltsfachangestellte zum Beispiel, sollten Sie sich nicht als schüchtern und unorganisiert beschreiben. Ihre Stärken hingegen, sollten für den Job relevant sein und am besten durch Beispiele belegt werden können.
Übrigens: Schwächen, wie „ich arbeite zu lang und zu viel“, hat der Personaler schon tausende Male gehört. Bleiben Sie stattdessen ehrlich und versuchen Sie nicht zwanghaft, aus Ihren Schwächen etwas Positives zu zaubern.
Dürfen Sie beim Vorstellungsgespräch als Rechtsanwaltsfachangestellte lügen?
Es hilft alles nichts, der potenzielle neue Arbeitgeber besteht im Bewerbungsgespräch auf kritische Fragen, wie die nach der Familienplanung oder Religion – Was können Sie tun? Dürfen sie im Vorstellungsgespräch als Rechtsanwaltsfachangestellte lügen?
Ja, Sie haben das sogenannte „Recht auf Lüge“. Allerdings nur dann, wenn Ihnen der Arbeitgeber unerlaubte Fragen stellt.
Diese sind zum Beispiel Fragen zu
- einer Schwangerschaft,
- einem Kinderwunsch,
- dem Lebenspartner,
- der Familienplanung,
- einer Hochzeit,
- der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft,
- Ihrer politischen Einstellung oder einer Parteizugehörigkeit,
- Vorstrafen,
- Sexualität oder Religion,
- einer Verschuldung,
- Ihrem Gesundheitszustand oder dem Ihrer Familie.
Hinzu kommen alle Fragen, die auf eine Diskriminierung schließen lassen, sei es aufgrund der Nationalität oder des Geschlechts. Bei all diesen Fragen ist es häufig besser zu lügen, als in ein unangenehmes Schweigen zu verfallen.
Bei berechtigten Fragen allerdings, oder in Ihren Bewerbungsunterlagen, müssen Sie stets die Wahrheit sagen. Ansonsten droht Ihnen die Kündigung. Informieren Sie sich daher noch einmal im Voraus darüber, welche Fragen Sie beantworten müssen und welche nicht, vor allem dann, wenn Sie zur Risikogruppe für Diskriminierung gehören.
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