FAQ: Ausbildungsförderung
Es gibt zum Beispiel die Berufsausbildungsbeihilfe oder das sogenannte BAföG als finanzielle Unterstützung in der Ausbildung.
Eine Berufsausbildungsbeihilfe muss in aller Regel nicht zurückgezahlt werden. Beim BAföG wird für Studenten allerdings eine Rückzahlung fällig.
Eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte kann durch die Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden. Hier lesen Sie, wie Sie diese beantragen.
Inhalt
„Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ besagt ein altes deutsches Sprichwort und ermahnt Lehrlinge zur Bescheidenheit. Tatsächlich verdienen Auszubildende in den meisten Lehrberufen nur ein sehr geringes Gehalt, welches nicht für den Lebensunterhalt reicht, und auch viele Studenten und Schüler stehen immer wieder vor der Frage: „Wie soll ich meine Ausbildung finanzieren?“ Da in Deutschland aber jeder das Recht auf Bildung hat (Erklärung der Menschenrechte, Artikel 26), gibt es glücklicherweise gleich drei verschiedene Möglichkeiten der Förderung, wodurch Sie Ihre Berufsausbildung, Ihr Studium oder Ihre weiterführende Schulbildung finanzieren können. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen BAB, Einstiegsqualifizierung und BAföG? Wer erhält die Förderung für eine Ausbildung und wie hoch ist sie? Diese und mehr Fragen möchten wir nun für Rechtsanwaltsfachangestellte und andere Ausbildungssuchende beantworten.
BAB – Die Berufsausbildungsbeihilfe
Die Berufsausbildungsbeihilfe, auch als BAB bekannt, wird von der Bundesagentur für Arbeit sowohl für eine Berufsausbildung als auch bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gezahlt. Durch die Förderung mit BAB sollen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten beseitigt werden, welche Sie sonst daran hindern könnten, eine qualifizierte Berufsausbildung zu durchlaufen. Sie sollen dadurch eine größere Spannweite an beruflichen Möglichkeiten erhalten und sowohl die Art der Ausbildung als auch den Beruf und den Ausbildungsort im Sinne des Grundgesetzes frei wählen können.
Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie BAB?
Sie können eine Ausbildungsförderung für Auszubildende beantragen, wenn Sie entweder
- eine Berufsausbildung oder
- eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
vornehmen. Allerdings müssen Sie hierfür weitere Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen bezüglich der Berufsausbildung:
- Die betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung muss staatlich anerkannt sein.
- Sie dürfen keine anderweitige staatliche Förderung beziehen, zum Beispiel Hartz IV, BAföG oder Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.
- Sie müssen einen korrekten Ausbildungsvertrag vorlegen können, welcher zudem in das zuständige Verzeichnis eingetragen wurde.
- Bildung in Form einer rein schulischen Ausbildung oder eines Studiums ist nicht förderungsfähig. Hierfür können Sie wiederum in gewissen Fällen BAföG beantragen.
- Das BAB wird nur für die erste qualifizierende Berufsausbildung gezahlt. Die Förderung einer zweiten Ausbildung kommt lediglich in Ausnahmefällen in Betracht.
Persönliche Voraussetzungen:
- Förderungsfähig sind deutsche sowie ausländische Antragsteller. Letztere müssen jedoch gesellschaftlich integriert sein und eine Bleibeperspektive in Deutschland vorweisen können (Daueraufenthaltsrecht, Niederlassungserlaubnis o.ä.).
- BAB wird nur bezahlt, wenn Sie während der Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen. Der Auszug wird jedoch nur anerkannt, wenn Sie aufgrund der großen Entfernung zwischen Ihrer Ausbildungsstätte und dem Wohnort Ihrer Eltern hierzu gezwungen sind. Persönliche Gründe bleiben dabei außer Acht.
- Sind Sie allerdings bereits volljährig und/oder verheiratet und/oder Erziehungsberechtigter eines Kindes, können Sie BAB auch beantragen, obwohl Sie noch in der Nähe Ihres Elternhauses wohnen.
- Da das BAB aber lediglich der Sicherung eines lebenswichtigen Grundgehaltes dient, wird es auch nur gezahlt, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, zum Beispiel durch ein Erbe, einen Nebenjob oder die Ausbildungsvergütung.
Wie hoch ist das BAB?
Der im BAB festgelegte Grundbedarf liegt bei 348 Euro. Dieser dient als Berechnungsgrundlage. Hinzu kommen Ihre monatlichen Zahlungen für die Miete, Arbeitskleidung sowie die Fahrtkosten. Von diesem Betrag wird allerdings wieder Ihre Ausbildungsvergütung abgezogen, solange sie einen festgelegten Freibetrag überschreitet.
Selbiges gilt für das Einkommen Ihrer Eltern oder Ihres gesetzlichen Lebenspartners (Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft). Aus dem Grundbedarf, den Zuschlägen und Abzügen ergibt sich dann die Höhe Ihres Anspruchs auf Berufsausbildungsförderung. Diese kann sich zudem durch die steigende Ausbildungsvergütung in jedem Lehrjahr ändern.
Was ist BAföG und gibt es auch BAföG als Schüler?
Das BAföG ist ebenfalls eine Förderung vom Arbeitsamt und dem BAB sehr ähnlich, fördert aber nur rein schulische Ausbildungen. Unterschieden wird hier zwischen dem BAföG für Studenten und dem sogenannten Schüler-BAföG. Wer einen Antrag auf BAföG oder BAföG für die Schule stellen kann, hängt ebenfalls zum einen mit der Art der Ausbildung und zum anderen mit den persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers zusammen. Gefördert werden mit dem BAföG und BAföG für Schüler zum Beispiel:
- Praktika
- Studium an Universität, Hochschule, Akademie oder Fachhochschule (nur staatlich anerkannte Einrichtungen)
- Nachholen des Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg
- Besuch einer höheren Fachschule
- Ausbildung im Ausland (Sonderfall)
- Klassen der beruflichen Grundbildung
- Besuch einer Berufsfachschule oder Berufsaufbauschule
- Abendreal- oder Abendhauptschule
- uvm.
BAföG und Schüler BAföG wo beantragen?
Wenn Sie sich für die Fördermöglichkeiten durch BAföG oder das BAföG für Schüler interessieren, können Sie die Formulare direkt online herunterladen und ausfüllen. Hier können Sie das BAföG und Schüler-BAföG beantragen: www.bafög.de/ausbildungsfoerderung.
BAB oder BAföG?
Sie können durchaus das BAB, BAföG und BAföG für Schüler gleichzeitig beantragen, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, welche Förderung in Ihrer Situation die richtige ist. Allerdings bedeutet das sehr viel Aufwand, da die Antragsformulare umfangreich sind und Sie zahlreiche Anlagen und Belege anfügen müssen. Sie können stattdessen entweder direkt beim Arbeitsamt nachfragen oder eine kostenlose Beratung vereinbaren.
Was ist die Einstiegsqualifizierung?
Eine dritte Fördermöglichkeit ist die sogenannte Einstiegsqualifizierung, auch als EQJ bezeichnet. Sie soll jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben erleichtern. Alle bei der Handelskammer gelisteten Ausbildungsbetriebe sowie öffentlichen Arbeitgeber können eine entsprechende Einstiegsqualifizierung anbieten.
Welche Vorteile bringt die EQJ mit sich?
Mithilfe der Einstiegsqualifizierung soll auch denjenigen Bewerbern eine Chance auf einen Ausbildungsplatz ermöglicht werden, welche bislang keine Lehrstelle ergattern konnten.
Sie steigen dann bereits sechs bis zwölf Monate vor dem Ausbildungsstart in eine Art Praktikum in den Ausbildungsbetrieb ein und können sich direkt in der alltäglichen Praxis unter Beweis stellen. So werden vor allem die Chancen derjenigen jungen Menschen gefördert, welche weniger gute theoretische Kompetenzen haben (Schulnoten, Bewerbungsprozess etc.), dafür aber umso besser praktisch arbeiten können.
Gleichzeitig wird den Ausbildungsbetrieben eine risikofreie Alternative zum Ausbildungsvertrag angeboten, stets aber mit dem Ziel, dass das EQJ in einer Berufsausbildung mündet, sollte es keine dringenden Gründe dagegen geben. Zudem starten die Auszubildenden am Ende der EQJ bereits eingelernt und gut vorbereitet in die Berufsausbildung. Zum Ende der EQJ erhält der Praktikant außerdem ein qualifiziertes Zeugnis und kann sich die Einstiegsqualifizierung gemäß § 8 Abs. 1 BBiG auf die nun folgende Berufsausbildung anrechnen lassen.
Wer kann sich auf die Einstiegsqualifizierung bewerben?
Einen Antrag auf EQJ können all jene Ausbildungsplatzsuchenden stellen, welche bis zum 30. September des aktuellen Jahres keinen Ausbildungsplatz erhalten haben. Hierfür müssen sie aber nachweisen, dass sie aktiv am Bewerbungsprozess sowie den Nachvermittlungsaktionen teilgenommen haben.
Wie wird eine EQJ finanziert?
Die spannende Frage ist nun: Wie sieht die finanzielle Förderung im EQJ aus? Gemäß § 26 BBiG hat der Betrieb bei einer EQJ 216 Euro Gehalt auszuzahlen. Auf Antrag wird dieser Betrag aber zuzüglich der Kosten für die Gesamtsozialversicherung (109 Euro) von der Agentur für Arbeit übernommen.
Ist eine Kombination von BAB, BAföG und EQJ möglich?
Nein, Sie können stets nur eine der drei genannten Förderungen empfangen. Ebenso schließen sich der gleichzeitige Bezug von BAB oder BAföG und Wohngeld aus. Zumindest das Kindergeld kann aber bis zum 25. Lebensjahr zusätzlich den Lebensunterhalt sichern. Haben Sie während des EQJ Aufstockungsbedarf, so prüfen Sie Ihren Anspruch auf Kindergeld, Wohngeld oder das Arbeitslosengeld II.
Müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden?
Sie fragen sich nun vielleicht, ob und in welcher Höhe Sie die jeweilige Förderung nach Ihrem erfolgreichen Abschluss der Schule, Ausbildung oder des Studiums wieder zurückzahlen müssen. Hierfür gelten folgende Regelungen:
- Nicht zurückgezahlt werden das EQJ, BAB und BAföG Schüler.
- Das BAföG für Studenten an Akademien, höheren Fachschulen und Hochschulen hingegen, wird in der Regel zur Hälfte nur als Darlehen ausgezahlt.
Die Darlehensschuld ist jedoch auf 10.000 Euro begrenzt. Das bedeutet, dass Sie so lange die Hälfte Ihrer bezogenen BAföG-Zahlungen an die Ämter für Ausbildungsförderung zurückerstatten müssen, bis Sie die Grenze von 10.000 Euro erreicht haben.
Dies bietet den Darlehensnehmern eine optimale Planungssicherheit. Übrigens müssen die Schulden aber erst frühestens fünf Jahre nach dem Förderungsende beglichen werden. Bei einem zu geringen Einkommen kann diese Rückzahlungspflicht zudem auf Antrag um jeweils ein Jahr aufgeschoben werden.
Welche Fördermöglichkeiten haben Rechtsanwaltsfachangestellte?
Wenn Sie eine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte/r machen möchten, haben Sie die Möglichkeit Berufsausbildungsbeihilfe, also BAB, zu beziehen. Da es sich um eine staatlich anerkannte Lehre handelt, muss der Azubi hierfür lediglich die weiteren Voraussetzungen erfüllen, siehe Kapitel „Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie BAB?“. Zusätzlich können Sie Kindergeld beziehen, nicht aber BAföG, BAföG für Schüler, Wohngeld oder Arbeitslosengeld.
Wo, wann und wie können Sie als Rechtsanwaltsfachangestellte BAB beantragen?
Im Gegensatz zum BAföG gibt es den Antrag auf BAB nicht online als Vordruck. Sie müssen diesen daher direkt beim Arbeitsamt abholen. Wichtig ist, dass Sie den Antrag unbedingt spätestens im ersten Monat Ihrer Berufsausbildung einreichen. Die Beiträge werden nämlich nur bis zum Eingang des Antrages auf BAB nachträglich erstattet. Sollten zu diesem Zeitpunkt noch wichtige Unterlagen fehlen, können Sie die Antragsdokumente dennoch bereits abgeben und die noch fehlenden Papiere zeitnah nachreichen. Gehen Sie also wie folgt vor:
- Bestellen Sie die Antragsformulare für die Berufsausbildungsbeihilfe spätestens im Monat Ihres Ausbildungsbeginns beim Arbeitsamt.
- Füllen Sie diese unverzüglich aus und legen Sie all jene im Antrag geforderten Dokumente bei, welche Sie bereits zur Hand haben (Personalausweis, Mietvertrag, Ausbildungsvertrag, Geburtsurkunden der Geschwister, Einkommensnachweis der Eltern etc.)
- Geben Sie den BAB-Antrag persönlich bei der Agentur für Arbeit ab oder senden Sie diesen als Einschreiben per Post, sodass Sie dessen Eingang und das genaue Datum später im Streitfall nachweisen können.
- Reichen Sie alle noch fehlenden Unterlagen so bald wie möglich nach.
- Erhalten Sie einen ablehnenden oder fehlerhaften Bescheid, so haben Sie die Möglichkeit innerhalb von einem Monat Widerspruch dagegen einzulegen.
- Richten Sie diesen ebenfalls schriftlich direkt an das Arbeitsamt.
- Der Bescheid wird daraufhin erneut geprüft und Sie erhalten einen weiteren, den Widerspruchsbescheid.
- Halten Sie diesen immer noch fehlerhaft, können Sie beim Sozialgericht eine Klage einreichen.