Berichtsheft und Ausbildungsrahmenplan für Rechtsanwaltsfachangestellte

Was Sie beim Berichtsheft und Ausbildungsrahmenplan beachten sollten.
Was Sie beim Berichtsheft und Ausbildungsrahmenplan beachten sollten.

FAQ: Berichtsheft und Ausbildungsrahmenplan für Rechtsanwaltsfachangestellte

Was besagt die Ausbildungsordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte?

Die Ausbildungsordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte gibt zum Beispiel vor, dass für die Ausbildung eine Dauer von drei Jahren angesetzt ist. Diese kann allerdings verkürzt werden.

Was sieht der Ausbildungsplan vor?

Der Ausbildungsplan gibt die unterschiedlichen Bereiche vor, die Sie im Rahmen der Ausbildung kennenlernen. Welche das genau sind, lesen Sie hier.

Brauche ich ein Berichtheft?

Ja. Im Rahmen der Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte müssen Sie ein Berichtsheft anfertigen. Hier lesen Sie mehr dazu.

Sowohl das Berichtsheft als auch ein betrieblicher Ausbildungsrahmenplan sind ein wichtiger Ausbildungsnachweis für die Rechtsanwaltsfachangestellten. Um am Ende des dritten Lehrjahrs eine Abschlussprüfung mit schriftlichen und einer mündlichen Komponente abzulegen, müssen alle relevanten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden.

Die Ausbildungsordnung, der Ausbildungsrahmenplan und der Ausbildungsplan

Eine Ausbildungsordnung ist eine einheitliche Ordnungsgrundlage für die betriebliche Ausbildung. Sie existiert für alle staatlich anerkannten Berufe. In einer solch standardisierten Ordnung finden sich neben einer näheren Beschreibung des Berufes auch die inhaltlichen Schwerpunkte der Ausbildung sowie deren zeitlicher Ablauf für die gesamte Dauer der Ausbildung.

Die gesetzliche Grundlage für das Berichtsheft und den Ausbildungsplan bildet das BBiG und die ReNoPatAusbV.
Die gesetzliche Grundlage für das Berichtsheft und den Ausbildungsplan bildet das BBiG und die ReNoPatAusbV.

Die Ausbildungsordnung definiert auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetztes (BBiG), was an Kenntnissen und Fähigkeiten vermittelt werden sollte und legt genau fest, wann dies geschehen soll. Daraus resultiert demnach ein Ausbildungsrahmenplan. Das BBiG unterscheidet zudem das Ausbildungsberufsbild und den Ausbildungsrahmenplan, die beide in der Ordnung definiert werden.

Laut § 5 Abs. 1 BBiG:

Die Ausbildungsordnung hat festzulegen

  • die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, der anerkannt wird,
  • die Ausbildungsdauer,
  • die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),
  • eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan)
  • die Prüfungsanforderungen.

Der Rahmenplan für die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellte/n ist im Anhang der neuen Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten – kurz ReNoPatAusbV, die 2014 in Kraft getreten ist, festgehalten.

Neben dem Ausbildungsrahmenplan enthält die Verordnung auch alle sachlichen und zeitlichen Bestandteile der schriftlichen sowie mündlichen Prüfungen . Ferner ist der Ausbildungsplan von der Verordnung und einem Ausbildungsrahmenplan zu unterscheiden. Dieser wird nämlich von der ausbildenden Kanzlei auf der Grundlage des Rahmenplans zusammengestellt.

Laut § 5 ReNoPatAusbV:

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Inhalt der Ausbildungsordnung für Rechtsanwaltsfachangestellte

Neben dem Ausbildungsrahmenplan und den Regelungen zum Ausbildungsplan enthält die Verordnung weitere relevante Regelungen für die Berufsausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten.

In der Ausbildungsverordnung ist sowohl der inhaltlich als auch zeitliche Ablauf einer Ausbildung geregelt.
In der Ausbildungsverordnung ist sowohl der inhaltlich als auch zeitliche Ablauf einer Ausbildung geregelt.

Sie legt das Berufsbildungsgesetz zur Grundlage und definiert die oben genannten Berufe als staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Daneben finden sich in den grundlegenden Regelungen die Gesamtdauer von drei Jahren sowie die inhaltliche Definition von Ausbildungsrahmenplan und betrieblicher Ausbildungsplan sowie die generelle Struktur der Ausbildung selbst.
Schließlich gibt die Verordnung Auskunft über den Inhalt und die Voraussetzungen für die Zwischen- sowie Abschlussprüfung.

Der Ausbildungsrahmenplan für Rechtsanwaltsfachangestellte

Der Ausbildungsrahmenplan sowie das Berichtsheft sind eng miteinander verknüpft. Der Plan sieht vor, was in einer Ausbildung an Wissen sowie Fähigkeiten vermittelt werden soll. Das Berichtsheft ist vom Auszubildenden selbständig über die gesamte Dauer der Ausbildung zu führen und enthält die Lerninhalte, die sowohl in der Berufsschule als auch im Ausbildungsbetrieb vermittelt wurden. Daneben gibt es am Ende Auskunft über die verschiedenen praktischen Tätigkeiten über die Zeit hinweg.

Doch wie sieht zunächst ein solcher Rahmenplan aus? Was beinhaltet im Besonderen ein Ausbildungsrahmenplan für Rechtsanwaltsfachangestellte? Unter dem Paragraphen 3 der ReNoPatAusbV findet sich zunächst eine allgemeine Erklärung zur sogenannten beruflichen Handlungsfähigkeit. Sie umfasst alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die für den Ausbildungsberuf wichtig sind.

Der Ausbildungsrahmenplan ist die Mindestanforderung an die Berufsausbildung, um den gewählten Beruf in Zukunft erfolgreich ausüben zu können.

Daneben sei anzumerken, dass eine Abweichung vor allem des zeitlichen Ablaufs der Inhalte zulässig ist. Dies kann immer dann der Fall sein,

wenn betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern

(§ 3 ReNoPatAusbV).

Das können zum einen ergänzende Komponenten sein und zum anderen können Elemente des Ausbildungsrahmenplans auch fehlen. Im letztgenannten Fall ist der Ausbilder dann dafür zuständig, die fehlenden Teile durch Ausbildungsmaßnahmen von außen abzudecken (§ 27 BBiG). Gerade bei der neuen Gewichtung einer fachbezogenen Anwendung der englischen Sprache, die mit der erneuerten Regelung (ReNoPatAusbV) einhergeht, kann dies auf einige Kanzleien zutreffen.

Zwar wird sich die Ausbildungsordnung erst auf die Prüfungen im Jahr 2017 auswirken, aber die neuen Lerninhalte sollen bereits vorher in der Ausbildung berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Ausbildungsverhältnisse, die noch bis Ende 2016 abgeschlossen werden.

Für bestehende Ausbildungsverhältnisse gilt (§ 11):

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde.

Inhalt des Ausbildungsrahmenplans

Neben der Aktenverwaltung und Textgestaltung ist auch der Datenschutz ein Element im Ausbildungsrahmenplan für Rechtsanwaltsfachangestellte.
Neben der Aktenverwaltung und Textgestaltung ist auch der Datenschutz ein Element im Ausbildungsrahmenplan für Rechtsanwaltsfachangestellte.

Die Ausbildungsordnung unterscheidet verschiedene Arten von Kenntnissen und Fähigkeiten, die Rechtsfachangestellte im Laufe erlernen müssen. Dabei geht es um Themen und Fragen, die den beruflichen Alltag direkt oder eher indirekt bestimmen beziehungsweise begleiten.

Zu den berufsübergreifenden und berufsprofilgebenden Fertig- und Fähigkeiten zählen neben der Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung auch die Büro- und Arbeitsorganisation.

Dies beinhaltet ganz konkret die mandantenorientierte Kommunikation und serviceorientierte Betreuung, die fachbezogene Anwendung der englischen Sprache sowie das Konferenz- und Besprechungsmanagement.

Zudem müssen die Azubis Betriebs- und Arbeitsabläufe kennenlernen sowie deren Qualitätssicherung. Dazu gehören auch allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten inklusive der Aktenverwaltung und Dokumentation, das Terminmanagement und die Textgestaltung.

Darin enthalten sind das Arbeiten im Team sowie mit verschiedenen Informations- und Kommunikationssystemen. Das bedeutet auch das Einbeziehen des elektronischen Rechtsverkehrs. Letztlich spielen vor allem bei der Arbeit in einer Kanzlei Aspekte wie der Datenschutz sowie die richtige Sicherung von Daten eine wichtige Rolle.

Des Weiteren handelt es sich in diesem Bereich um das Rechnungswesen sowie die Rechnungskontrolle. Dabei geht es allgemein um das Rechnungs- und Finanzwesen sowie den Zahlungsverkehr und um die Aktenbuchhaltung.

Schließlich gehören die Gesetze und Verordnungen der Rechtspflege dazu:

  • der Umgang mit Gesetzen und Verordnungen
  • das Europarecht
  • das Zivilrecht mit dem bürgerlichen Recht, dem Schuld- und Sachenrecht sowie dem Handels- und Gesellschaftsrecht
  • das Zivilverfahrensrecht und das Zwangsvollstreckungsrecht

Weitere berufsprofilgebende Elemente, die der beruflichen Handlungsfähigkeit dienen, sind Aspekte wie das zivilrechtliche (hier geht es um die Rechtsanwendung in den Bereichen bürgerliches, Wirtschafts- und Europarecht) und zwangsvollstreckungsrechtliche Mandat. Auch die Vergütung und die Kosten im zivilrechtlichen Mandat spielen dort hinein.

Die Rechtsanwendung ist ein Bestandteil in der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten.
Die Rechtsanwendung ist ein Bestandteil in der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten.

Dazu zählen die thematischen Eckpunkte:

  1. Vergütungsgrundsätze
  2. Vergütung im Zivilprozess
  3. Vergütung in Verfahren bezüglich der Prozesskosten und von Beratungshilfen
  4. Vergütung bei Zwangsvollstreckungen
  5. allgemein die Kostentrag und Kostenfestsetzung
  6. Gerichtskosten

Zu den integrativen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten zählen folgende:

  • die Stellung des Ausbildungsbetriebs im Rechtswesen und Wirtschaftssystem
  • der Aufbau sowie die Organisationsstruktur und Rechtsform des Betriebs
  • die Berufsbildung generell mit den wichtigen Fragen des Arbeits- und Tarifrechts sowie des Sozialrechts
  • die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz inklusive Maßnahmen der Gesundheitsförderung
  • der Umweltschutz

Der Ausbildungsplan und das Berichtsheft für Rechtsanwaltsfachangestellte

Ein Ausbildungsplan für Rechtsanwaltsfachangestellte muss, wie bereits erwähnt, vom Ausbilder im Ausbildungsbetrieb auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt werden.

Die Auszubildenden hingegen müssen einen schriftlichen Ausbildungsnachweis führen – das sogenannte Berichtsheft. Der Ausbildungsbetrieb muss seinen Schützlingen dafür auch die Gelegenheit bieten, also Zeiten einzuräumen. Der Ausbildungsnachweis ist über die gesamte Ausbildungsdauer regelmäßig zu führen. Dies fußt auf dem § 5 der ReNoPatAusbV.

Dabei sieht die Verordnung vor, dass der Ausbildende das Berichtsheft regelmäßig durchsieht. Damit kann dem Fehlen und Auslassen von Lerninhalten vorgebeugt werden.

Das Berichtsheft beziehungsweise das Ausbildungsnachweisheft ist also die Pflicht des Auszubildenden und eine Voraussetzung, um für die Prüfung zugelassen zu werden.

Aufbau der Berichtshefte

Es existieren keine allgemein gültigen Vorschriften, wie genau ein Berichtsheft zu führen ist und wie dieses formal strukturiert sein muss. Dennoch gibt es ein paar Orientierungshilfen.

Das Berichtsheft muss vom Ausbilder sowie von der Berufsschule unterschrieben werden.
Das Berichtsheft muss vom Ausbilder sowie von der Berufsschule unterschrieben werden.

Die zuständigen Rechtsanwaltskammern stellen unterschiedliche Vorlagen zur Verfügung. Dabei gibt es verschiedene Formen wie eine tabellarische Ausführung oder eine etwas ausführlichere Alternativen mit stichpunktartigen Notizen.

Das Berichtsheft kann in einem kleinen Heft geführt werden oder mit einer losen DIN-A4-Blattsammlung. Daneben gibt es natürlich in manchen Bereichen auch die Möglichkeit eine Software zu nutzen, mit der Sie Ihr Berichtsheft führen können.

In der Regel können Ihnen dabei aber auch die jeweiligen Berufsschulen weiterhelfen.

Viele Auszubildende fragen sich, ob ein Berichtsheft wöchentlich oder monatlich geführt beziehungsweise beim Ausbilder vorgelegt werden muss. Doch dazu gibt es keine genauen Angaben. Die Abstände, in denen der Ausbildende einen Blick auf diesen Ausbildungsnachweis werfen möchte, sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das schwankt von Kanzlei zu Kanzlei. Außerdem ist es von der Anzahl der beschäftigten Auszubildenden abhängig. Manche Betriebe wollen den Ausbildungsnachweis wöchentlich, monatlich oder einmal im Quartal begutachten.

Berichtshefte können in einer wöchentlichen oder monatlichen Frequenz angelegt werden. Danach richtet sich dann auch der Detailgrad der Ausführungen und Beschreibungen zu den Tätigkeiten sowie Lerninhalten im Betrieb beziehungsweise in der Berufsschule.

Generell gilt: Ein Berichtsheft muss regelmäßig geführt werden und auch vom Ausbilder unterschrieben werden.

Wie schreibe ich ein Berichtsheft?

Ein solcher Ausbildungsnachweis für Rechtsanwaltsfachangestellte enthält neben den einzelnen Berichtsseiten ein Deckblatt, das die Eckdaten der Ausbildung kurz und übersichtlich darstellt. Neben den persönlichen Angaben zum Auszubildenden sind dies Angaben zum Beginn und Ende der Ausbildung sowie die genaue Bezeichnung der Ausbildung.

Die Vorlagen der Rechtsanwaltskammern enthalten zudem in den meisten Fällen Richtlinien zum ordnungsgemäßen Führen des Berichtsheftes. Das beinhaltet auch Empfehlungen zum Umfang der einzelnen Berichte.

Viele dieser Vorlagen enthalten außerdem eine Übersicht über die Sichtvermerke. Dabei unterschreiben in der Regel die Berufsschule und gegebenenfalls die gesetzlichen Vertreter des Auszubildenden. Mindestens nach sechs Monaten sollten die Berufsschule und die gesetzlichen Vertreter einen Blick auf das Berichtsheft werfen.

Es existieren Varianten, bei dem die Themen und Ausbildungsinhalte des Berufsschulunterrichts auf demselben Blatt aufgeführt werden wie die Tätigkeiten im Ausbildungsbetrieb und andere, bei denen eine separate Aufzeichnung erfolgt.

Was sollte aber in jedem Falle inhaltlich drin stehen?

  • Der Auszubildende muss Angaben über die erfolgten theoretischen Unterweisungen machen.
  • Die Angabe der Tätigkeiten, die im festgelegten Zeitrahmen ausgeübt wurden, darf nicht fehlen.
  • Der Lehrstoff, der in der Berufsschule besprochen wurde, muss enthalten sein.

Laut § 43 BBiG sind Ausbildungsnachweise Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung:

[…] wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat […]

Wichtig!
Der Ausbildungsnachweis ist den Anmeldungen zur Zwischenprüfung und zur Abschlussprüfung beizufügen. Fehler- und lückenhafte Berichtshefte können zum Ausschluss von der Prüfung führen. Ein Berichtsheft darf jedoch innerhalb des Prüfungsverfahrens nicht bewertet werden.

Ein paar kleine Tipps zum Führen eines Berichtshefts

  1. Sie müssen in der Regel keine ausführlichen Essays verfassen.
  2. Beschreiben Sie knapp in kurzen Sätzen oder in Stichpunkten, was Sie gelernt und gemacht haben.
  3. Am besten verwenden Sie die Fachbegriffe, die Ihnen der Ausbilder vermittelt hat. So können Sie sicher gehen, sich präzise auszudrücken.
  4. Führen Sie die Ausbildungsnachweise regelmäßig, damit vermeiden Sie Fehler und Lücken.

Berichtsheft kaufen

Neben den Vorlagen bei den Rechtsanwaltskammern, die Sie sich abspeichern sowie ausdrucken können und dann als lose Blattsammlung führen, können Sie diesen Ausbildungsnachweis auch in Heftform im Schreibwarenhandel oder in diversen Internetshops kaufen. Dabei gibt es verschiedene Ausführungen, die Ihren Vorgaben bezüglich Beruf und Frequenz der Berichte entsprechen sollten. Eine sehr einfache Variante ist die Berichtsheft-Vorlage, die wöchentlich strukturiert ist. Hier sind die Tätigkeiten an den einzelnen Wochentagen nachzuvollziehen. Daneben können die Aufgaben im Wochenberichtsheft auch wochenweise ablesbar sein.

Neben den Anwaltskammern können Sie sich auch bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHK) über die Berichtsheftführung informieren.
In der Regel bekommen Auszubildende das Berichtsheft von der Ausbildungsstätte gestellt. Falls nicht, können Sie sich die Kosten erstatten lassen. Immer beliebter werden jedoch die vielen Softwareprogramme, mit denen Sie sich ein Berichtsheft anlegen können

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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